Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240) |
| Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221) |
| Zweiter Unterabschnitt - Bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192 - 201) |
(1) 1Der Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. 2Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 3§ 182 Abs. 2 und § 187 Abs. 2 gelten.
(2) Im Beschluß müssen auch festgestellt werden
| 1. | der Zweck der bedingten Kapitalerhöhung; | |
| 2. | der Kreis der Bezugsberechtigten; | |
| 3. | der Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird; bei einer bedingten Kapitalerhöhung für die Zwecke des § 192 Abs. 2 Nr. 1 genügt es, wenn in dem Beschluss oder in dem damit verbundenen Beschluss nach § 221 der Mindestausgabebetrag oder die Grundlagen für die Festlegung des Ausgabebetrags oder des Mindestausgabebetrags bestimmt werden; sowie | |
| 4. | bei Beschlüssen nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 auch die Aufteilung der Bezugsrechte auf Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer, Erfolgsziele, Erwerbs- und Ausübungszeiträume und Wartezeit für die erstmalige Ausübung (mindestens vier Jahre). |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30.07.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie | 30.07.2009 | |
| 05.08.2009 | Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung | 31.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 193 AktG
51 Entscheidungen zu § 193 AktG in unserer Datenbank:
- ArbG München, 18.01.2023 - 20 Ca 7325/22
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - Verfall von ausübbaren virtuellen Optionen nach ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 19.03.2025 - 10 AZR 67/24
Virtuelle Optionen - Verfallklausel bei Ausscheiden
- LAG München, 07.02.2024 - 5 Sa 98/23
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, Verfall von ausübbaren virtuellen Optionen nach ...
- BAG, 19.03.2025 - 10 AZR 67/24
- LAG München, 17.04.2018 - 7 Sa 752/17
Aktienoptionen; Bindungsfrist
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 262/07
Mindestausgabebetrag
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 07.11.2007 - 9 U 57/07
Anforderungen an die Bestimmtheit einer bedingten Kapitalerhöhung
- OLG Celle, 07.11.2007 - 9 U 57/07
- OLG Hamm, 19.03.2008 - 8 U 115/07
Bedingte Kapitalerhöhung - Angabe nur des Mindestausgabebetrags unzureichend
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 124/08
Anforderungen an den Inhalt einer bedingten Kapitalerhöhung mit Ermächtigung des ...
- LG Essen, 26.01.2007 - 45 O 47/06
Zulässigkeit der Festsetzung eines Mindestausgabebetrages für an Inhaber bzw. ...
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 124/08
- KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19
Anwaltsregress wegen Vergleichsschluss zur Arbeitsverhältnisbeendigung
Querverweise
Auf § 193 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- § 71 (Erwerb eigener Aktien)
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Aufsichtsrat
- § 111a (Geschäfte mit nahestehenden Personen)
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
- § 399 (Falsche Angaben)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Notarkosten
- Wertvorschriften
- Beurkundung
- § 105 (Anmeldung zu bestimmten Registern)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)
- Börsengesetz (BörsG)
- Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
- § 47a (Aktienoptionen)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Offene inländische Investmentvermögen
- Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- § 108 (Rechtsform, anwendbare Vorschriften)
- Geschlossene inländische Investmentvermögen
- Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
- § 140 (Rechtsform, anwendbare Vorschriften)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Entflechtung
- Besondere Entflechtungsvorgaben für Transportnetzbetreiber
- § 8 (Eigentumsrechtliche Entflechtung)