Rechtsprechung
| LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen wegen der Weigerung des Arbeitnehmers, aus religiösen Gründen an sich zulässige Sonntagsarbeit auszuführen.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG; § 315 BGB; Art. 4, 12, 14 GG
Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen wegen der Weigerung des Arbeitnehmers, aus religiösen Gründen an sich zulässige Sonntagsarbeit auszuführen. - Judicialis
KSchG § 1; ; BGB § 315; ; GG Art. 4; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sonntagsarbeit aus Glaubensgründen verweigert - Kündigung?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verweigerung von Sonntagsarbeit aus religiösen Gründen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen der Verweigerung des Arbeitnehmers zur Leistung einer an sich zulässigen Sonntagsarbeit aus religiösen Gründen; Umfang und Grenzen des Weisungsrechts eines Arbeitgebers; Grundrechtskonformer Ausgleich der Billigkeitsgrenze ...
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 23.01.2007 - 2 Ca 2078/06
- LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07
Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen sowie im Kollektiv-und im Einzelvertragsrecht findet, darf gemäß § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 472/01).Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (sogenannte praktische Konkordanz; vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - m.w.N.).
Andernfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - m.w.N.).
In Anbetracht des besonders hohen Stellenwertes der grundrechtlich und auch nach Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Glaubens- und Religionsfreiheit (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 -) bedarf es hierzu der Darlegung realer Gefährdungen; bloße Vermutungen oder Befürchtungen können insoweit nicht genügen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2005 - 4 Sa 120/05 -).
Schließlich muss eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen werden, wobei vor allem zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber die aufgrund des personenbedingten Kündigungsgrundes eingetretene Störung des Arbeitsverhältnisses billigerweise noch hinnehmen muss oder ob die Kündigung bei verständiger Würdigung und Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes billigenswert und angemessen erscheint (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - m.w.N.).
- BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88
Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert …
Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07
a) Die Weigerung eines Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist, nach entsprechender Abmahnung, zwar an sich regelmäßig geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.1989, 2 AZR 285/88, NZA 1990, 144 f. m.w.N.).Erst durch weitere Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vom 31.03.2006 wurde auch im Bereich der Räder- und Serienpressen beginnend mit dem 02.04.2006 Sonntagsarbeit eingeführt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 -, NZA 1990, 144, 146 m.w.N.).
Kollidiert das Recht des Arbeitgebers, im Rahmen seiner unternehmerischen Betätigungsfreiheit den Inhalt der Arbeitsvertragsverpflichtung des Arbeitnehmers zu konkretisieren, mit der nach Artikel 4 GG geschützten Gewissensbetätigung des Arbeitnehmers, so ist diese Spannungslage nach § 315 BGB unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles aufzulösen, und zwar aufgrund einer wertenden Abwägung der Umstände des Einzelfalles (so BAG, Urteil vom 04.05.1989 - 2 AZR 285/88 -, NZA 1990, 144, 145 m.w.N.).
Die Gewissensentscheidung des Arbeitnehmers schränkt die unternehmerische Freiheit, Inhalt und Ablauf der Produktion zu bestimmen, nicht ein; vielmehr ist der Arbeitnehmer in diesem Fall nach § 297 BGB außerstande, die geschuldete Leistung zu erbringen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 255/88 -, NZA 1990, 144).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 Sa 120/05
Abmahnung, Glaubensfreiheit, Samstagsarbeit, Gleichbehandlung , …
Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07
In Anbetracht des besonders hohen Stellenwertes der grundrechtlich und auch nach Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Glaubens- und Religionsfreiheit (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 -) bedarf es hierzu der Darlegung realer Gefährdungen; bloße Vermutungen oder Befürchtungen können insoweit nicht genügen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2005 - 4 Sa 120/05 -). - ArbG Iserlohn, 23.01.2007 - 2 Ca 2078/06
Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.01.2007 - 2 Ca 2078/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - EuGH, 13.07.1989 - 255/88
Auslegung des Artikels einer Verordnung
Auszug aus LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07
Die Gewissensentscheidung des Arbeitnehmers schränkt die unternehmerische Freiheit, Inhalt und Ablauf der Produktion zu bestimmen, nicht ein; vielmehr ist der Arbeitnehmer in diesem Fall nach § 297 BGB außerstande, die geschuldete Leistung zu erbringen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 255/88 -, NZA 1990, 144).
- LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"
Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG…, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 08.11.2007 - 15 Sa 271/07 = LAGE Art. 4 GG Nr. 5). - LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 270/08
Kündigung, fristlos, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Direktionsrecht, billiges …
Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (LAG Hamm Urt. v. 08.11.2007 - 15 Sa 271/07 -, LAGE Art. 4 GG Nr. 5).Andernfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - m.w.N.; LAG Hamm Urt. v. 08.11.2007 - 15 Sa 271/07 -, a.a.O.).
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