Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 24.07.2023 - 15 Sa 906/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
KSchG § 15 Abs. 5
Betriebsabteilung i.S.d. § 15 Abs. 5 KSchG; Kein Zusammenhang zwischen Matrix-Struktur als Arbeitsorganisation und Betriebsabteilung i.S.d. § 15 Abs. 5 KSchG; Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 Abs. 1 BetrVG - IWW
§ 15 Abs. 1 KSchG, § ... 15 Abs. 5 KSchG, §§ 64, 66 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 3 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 102 BetrVG, § 103 BetrVG, § 179 Abs. 3 SGB IX, § 15 KSchG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG, § 72 b ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 15 Abs. 5
Betriebsabteilung; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsrat; Sonderkündigungsschutz - Ordentliche Kündigung eine Betriebsrätin in einer Matrix Struktur - rechtsportal.de
KSchG § 15 Abs. 5
Betriebsabteilung; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsrat; Sonderkündigungsschutz - Ordentliche Kündigung eine Betriebsrätin in einer Matrix Struktur
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausnahmsweise Zulässigkeit der Kündigung des Mitglieds eines Betriebsrats bei Stilllegung seiner Betriebsabteilung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 03.11.2022 - 2 Ca 216/22
- LAG Niedersachsen, 24.07.2023 - 15 Sa 906/22
Papierfundstellen
- NZA-RR 2023, 621
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08
Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.07.2023 - 15 Sa 906/22
Eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreleitende Darstellung führt zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats; vgl. BAG, 23.2.2010, 2 AZR 656/08, Juris Rn. 20, 21, m. w. N.Eine Betriebsabteilung iSv. § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebs, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs besteht; vgl. BAG; 23.2.2010, 2 AZR 656/08, Juris Rn. 29.
- BSG, 27.06.2024 - B 2 U 3/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Impfangebot des …
So kann etwa weisungsähnlicher Druck, das Befolgen informell aufgestellter Anforderungen des Arbeitgebers, das Nachkommen einer Bitte, eines Appells oder Wunsches des Unternehmers oder die Erfüllung bloßer Erwartungen des Vertragspartners in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis jenseits echter oder vermeintlicher Rechtspflichten ebenso versichert sein wie die (ggf informale) Weisung durch unternehmensfremde Personen in sog Matrixstrukturen von Konzernen und Unternehmensgruppen, in denen zumindest Teile des Weisungs- bzw Direktionsrechts Angehörigen eines anderen Betriebs oder einem anderen Konzernunternehmen zugewiesen sind (zu sog Matrixstrukturen vgl zB LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.7.2023 - 15 Sa 906/22 - juris RdNr 59 f; Schweibert/Heimann, NZA 2024, 366 ff und 438 ff; Ritter, NZA 2024, 374 ff).
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