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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1984 - 3 Ws 68/84, 3 Ws 159/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1802
OLG Düsseldorf, 20.03.1984 - 3 Ws 68/84, 3 Ws 159/84 (https://dejure.org/1984,1802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1984 - 3 Ws 68/84, 3 Ws 159/84 (https://dejure.org/1984,1802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1984 - 3 Ws 68/84, 3 Ws 159/84 (https://dejure.org/1984,1802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 686
  • NStZ 1984, 332
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Die Auffassung des Beschwerdeführers, mit der Untersagung des Betäubungsmittel-Konsums werde ein nach dem Gesetz nicht strafbewertes Verhalten pönalisiert, verkennt, daß der Zweck der Weisung gerade darin bestehen kann, auf ein Verhalten einzuwirken, das im Vorfeld erneuter Straffälligkeit liegt (vgl. HansOLG Hamburg, NJW 1972, S. 168, Weisung nicht in Gaststätten tätig zu sein, wenn der Verurteilte unter Alkohol zu schweren Gewalttaten neigt; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, S. 332 , Verbot jeglichen Alkoholkonsums bei einem Verurteilten, der stets nur unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Sie ist auch Ausdruck der Gemeinschaftsgebundenheit des Betroffenen, welche die Einschränkung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1993, 3315; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 220 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 6/17

    Strafverfahren: Abstinenzweisung im Bewährungsbeschluss

    Die für sich genommen verfassungsrechtlich zulässigen Weisungen, keine Betäubungsmittel zu konsumieren und Urinproben zur Kontrolle abzugeben (BVerfG NJW 1993, 3315), begegnen danach auch bei einem Betäubungsmittelabhängigen jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn der Verurteilte seinen Konsum grundsätzlich steuern kann (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1984, 332).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08

    Zulässigkeit von Weisungen; Widerruf

    Die Weisung, jeglichen Alkoholgenuss zu unterlassen, ist bei einem Verurteilten, der - wie der Beschwerdeführer - die Straftaten jeweils nur in Zusammenhang mit massivem Alkoholgenuss begangen hat und bei dem ein langjähriges Alkoholproblem vorliegt, zulässig (vgl. BVerfG NJW 1993, 3315; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 332; OLG Zweibrücken Beschl. v. 07.02.1991 - 1 Ws 657/90).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2017 - 16 Qs 15/17

    Zur bewährungsrechtlichen Zulässigkeit einer Alkoholabstinenzweisung

    Zwar ist eine Weisung nach § 56 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, den Alkoholkonsum zu unterlassen, grundsätzlich zulässig (OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332).
  • LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09

    Rechtmäßigkeit nachträglich erteilter Weisungen in einem

    Ausweislich der Ausführungen in den Urteilsgründen diente die - zulässige (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332) - Weisung in Ziffer 6 b des landgerichtlichen Bewährungsbeschlusses, keinerlei Alkohol mehr zu trinken, genau diesem Zweck; der Verurteilte sollte durch die Abkehr vom Alkoholkonsum zu einem straftatenfreien Leben geführt werden.
  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

    Die erteilte Abstinenzweisung setzt an den vorhandenen kriminogenen Faktoren an und dient damit dem gesetzlich vorgesehenen präventiven Zweck einer Lebenshilfe (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 578; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 332; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 56c Rdn. 5 f.).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1987 - 4 Ws 92/87
    Daher ist beispielsweise bei einem Alkoholkranken auch die Weisung zulässig, daß er sich zur Vermeidung eines kriminellen Rückfalls jeglichen Alkoholgenusses zu enthalten habe (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 01.04.1987 - 159/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2334
EuGH, 01.04.1987 - 159/84 (https://dejure.org/1987,2334)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.1987 - 159/84 (https://dejure.org/1987,2334)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 1987 - 159/84 (https://dejure.org/1987,2334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ainsworth / Kommission

    VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 92 PAR *2
    VERFAHREN - FÜR ZULÄSSIG ERKLÄRTE KLAGE - SPÄTERE KLAGE - IDENTITÄT VON PARTEIEN, GEGENSTAND UND KLAGEGRÜNDEN - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Ainsworth / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Klagen

  • Judicialis

    Verfahrensordnung EuGH Art. 92 § 2

  • rechtsportal.de

    Verfahrensordnung EuGH Art. 92 § 2
    VERFAHREN - FÜR ZULÄSSIG ERKLÄRTE KLAGE - SPÄTERE KLAGE - IDENTITÄT VON PARTEIEN, GEGENSTAND UND KLAGEGRÜNDEN - UNZULÄSSIGKEIT; [VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 92 PAR *2]

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.01.1987 - 271/83

    Ainsworth / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 01.04.1987 - 159/84
    Diese Klagen sind als zulässig angesehen worden und haben in der Sache zum Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15, 36, 113, 158 und 203/84 sowie 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission, Slg. 1987, 167) geführt.

    3 Unter diesen Umständen ist festzustellen, daß die später eingereichten Klagen in den Rechtssachen 159 und 267/84, 12 und 264/85 dieselben Parteien betreffen, auf dieselben Ziele gerichtet und auf dieselben Gründe gestützt sind wie die Klagen, die zu dem Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15, 36, 113, 158 und 203/84 sowie 13/85 (Ainsworth u. a., a. a. O.) geführt haben.

  • EuG, 09.07.2009 - T-246/08

    Melli Bank / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass eine Klage drei Voraussetzungen erfüllen muss, um wegen Rechtshängigkeit für unzulässig erklärt zu werden: Sie muss dieselben Parteien wie die früher eingereichte Klage betreffen, auf dieselben Ziele gerichtet sein und auf dieselben Klagegründe gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, Beschluss des Gerichtshofs vom 1. April 1987, Ainsworth u. a./Kommission, 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, Slg. 1987, 1579, Randnrn. 3 und 4, sowie Urteil des Gerichtshofs vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament, 358/85 und 51/86, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-619/20

    IMG/ Kommission

    Zweitens ist hinsichtlich des Antrags auf Ersatz des materiellen Schadens, der zwar auf den Beschluss vom 8. Mai 2015 zurückgehen, aber durch das Schreiben vom 18. Juli 2019 perpetuiert worden sein soll, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie das Gericht in Rn. 82 des angefochtenen Beschlusses zu Recht ausgeführt hat, eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage, die nach einer anderen Klage erhoben wird, dieselben Parteien betrifft, auf dieselben Ziele gerichtet ist und auf dieselben Klagegründe oder Rügen gestützt wird, wegen Rechtshängigkeit unzulässig (Beschluss vom 1. April 1987, Ainsworth u. a./Kommission, 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, EU:C:1987:172, Rn. 3 und 4, sowie Urteil vom 5. April 2017, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat, C-376/15 P und C-377/15 P, EU:C:2017:269, Rn. 29).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    Im übrigen habe der Gerichtshof mit Beschluß vom 1. April 1987 in den Rechtssachen 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85 (Ainsworth u. a./Kommission, Slg. 1987, 1579) festgestellt, daß die von Ainsworth u. a. nach dem Urteil Ainsworth erhobenen Klagen "auf dieselben Ziele gerichtet und auf dieselben Gründe gestützt sind wie die Klagen, die zu [jenem] Urteil... geführt haben" und "daher... als unzulässig abzuweisen" seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2001 - C-61/96

    Spanien / Rat

    33: - Urteile vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 172/83 und 226/83 (Hoogovens Groep/Kommission, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9), vom 1. April 1987 in den verbundenen Rechtssachen 159/84 und 267/84, 12/85 und 264/85 (Ainsworth u. a./Kommission, Slg. 1987, 1579, Randnr. 3) und vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12); Urteile des Gerichts erster Instanz vom 8. März 1990 in der Rechtssache T-28/89 (Maindiaux u. a./WSA, Slg. 1990, II-59, Randnr. 23) und vom 12. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-177/94 und T-377/94 (Altmann u. a./Kommission, Slg. 1996, II-2041, Randnr. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19

    Dalli/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche

    9 Vgl. Beschluss vom 1. April 1987, Ainsworth u. a./Kommission (159/84, 12/85 und 264/85, nicht veröffentlicht, EU:C:1987:172), Urteil vom 1. Juni 2006, P & O European Ferries (Vizcaya) und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission (C-442/03 P und C-471/03 P, EU:C:2006:356, Rn. 45), und Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:298, Nr. 63).
  • EuG, 14.06.2007 - T-68/07

    Landtag Schleswig-Holstein / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu den

    16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Klage, die dieselben Parteien betrifft und, gestützt auf dieselben Klagegründe wie eine früher erhobene Klage, dasselbe Ziel verfolgt, als unzulässig abzuweisen (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, Beschluss des Gerichtshofs vom 1. April 1987, Ainsworth u. a./Kommission, 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, Slg. 1987, 1579, Randnrn. 3 und 4, und Urteil des Gerichtshofs vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament, 358/85 und 51/86, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99

    Kommission / Irland

    23: - Schlussanträge in der Rechtssache Houtwipper, Nr. 36.24: - Urteil Robertson, Randnr. 11.25: - Siehe u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 102), das kürzlich durch das Urteil vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-55/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-11499, Randnr. 30) bestätigt wurde.
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung wäre dies nur dann der Fall, wenn die Klage, um die es im Urteil NMB u. a./Kommission ging, dieselben Parteien und denselben Gegenstand betraf und auf demselben Grund beruhte wie die vorliegende Klage (Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 172/83 und 226/83, Hoogovens Gröp/Kommission, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, Beschluß des Gerichtshofes vom 1. April 1987 in den Rechtssachen 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, Ainsworth u. a./Kommission, Slg. 1987, 1579, Randnr. 3, Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86, Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12, und Urteil des Gerichts vom 8. März 1990 in der Rechtssache T-28/89, Maindiaux u. a./WSA, Slg. 1990, II-59, Randnr. 23), wobei diese Voraussetzungen zwangsläufig zugleich vorliegen müssen.
  • EuG, 13.02.2003 - T-333/01

    Meyer v Commission

    Die Rechtskraft erstreckt sich jedoch lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder zwangsläufig Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung waren (Urteile des Gerichtshofes vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 14, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 44; vgl. auch Beschlüsse des Gerichtshofes vom 1. April 1987 in den Rechtssachen 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, Slg. 1987, 1579, Randnr. 2, und vom 28. November 1996 in der Rechtssache C-277/95 P, Lenz/Kommission, Slg. 1996, I-6109, Randnr. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 20/88

    SA Roquette frères gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Beschluß vom 1. April 1987 in den verbundenen Rechtssachen 159 und 267/84, 12 und 264/85, Ainsworth u. a., Slg. 1987, 1579, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1989 - 126/87

    Sergio Del Plato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 08.03.1990 - T-28/89

    Claude Maindiaux und andere gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte -

  • EuG, 07.01.2015 - T-607/14

    Cham und Bena Properties / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1991 - C-266/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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Rechtsprechung
   FG Berlin, 03.07.1984 - V 159/84   

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https://dejure.org/1984,21864
FG Berlin, 03.07.1984 - V 159/84 (https://dejure.org/1984,21864)
FG Berlin, Entscheidung vom 03.07.1984 - V 159/84 (https://dejure.org/1984,21864)
FG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - V 159/84 (https://dejure.org/1984,21864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Düsseldorf, 24.10.2008 - S 42 (31) V 416/06

    Erhalt einer Beschädigtenrente nach der Höhe des Grades der Schädigungsfolgen

    Mit Bescheid vom 07.09.1987 erkannte der Beklagte nach gerichtlichem Streitverfahren beim hiesigen Gericht unter dem Aktenzeichen S 28 V 159/84 die Schädigungsfolgen "Verlust des rechten Lungenlappens, Zwerchfellpleuraschwarte rechts, reizlose Narben an der linken Schulter, am linken Unterschenkel, am rechten Oberschenkel" und gem. Bescheid vom 09.07.1987 aufgrund dieser Schädigung eine Versorgung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 50 von 100 an.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den der beigezogenen Gerichtsakte zum Verfahren S 28 V 159/84 sowie den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten Bezug genommen.

  • FG Niedersachsen, 09.12.1996 - VIII 34/96

    Notwendigkeit einer Erledigung auch des Verwaltungsverfahrens neben dem

    Für die Entstehung der Erledigungsgebühr muß die Rechtssache, nicht nur das durch Anfechtung des Verwaltungsaktes eingeleitete Verfahren, erledigt sein (Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 12. Aufl. 1995, Anm. 6 zu § 24 BRAGO, anderer Auffassung FG-Berlin, Beschluß vom 3. Juli 1984, V 159/84, EFG 1985, S. 41).
  • BSG, 07.08.1989 - 9 BV 94/88

    Bedeutung der Rechtsfrage

    Rechtszug: vorgehend LSG Essen 1988-03-15 L 6 V 159/84.
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