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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,234
LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14 (https://dejure.org/2015,234)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2015 - 16 Sa 460/14 (https://dejure.org/2015,234)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 16 Sa 460/14 (https://dejure.org/2015,234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 81 Abs. 4 GWB, § ... 264 Abs. 2 ZPO, § 428 BGB, § 301 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 525 ZPO, § 343 Satz 1 ZPO, § 149 ZPO, § 64 Abs. 1 ArbGG, §§ 64 Abs. 2, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 43 Abs. 2 GmbHG, § 249 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 148 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die GmbH verhängten Geldbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die GmbH verhängten Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schienenkartell: Ex-Manager erringt Teilerfolg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Managerhaftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Unternehmenskartellbuße für ehemaligen Manager

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens ("Schienenkartell")

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Keine unbegrenzte Organhaftung für Unternehmensbußgelder?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Schadenersatz durch Angestellte bei Kartellverstoß

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Früherer Geschäftsführer haftet nicht für Kartellbuße

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Angestellter haftet nicht für Kartellbuße

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unternehmenskartellbuße lässt sich nicht an verantwortliche Arbeitnehmer weiterreichen

Besprechungen u.ä. (2)

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitarbeiter haften auf Schadensersatz

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Chef war schuld, doch muss er zahlen? - Möglichkeiten des Regresses bei Unternehmensgeldbußen im Kartellrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Das letztgenannte Unternehmen nimmt den Beklagten ebenfalls auf Schadenersatz in Anspruch (LAG Düsseldorf - 16 Sa 459/14).

    Der Ausgang des Rechtsstreits in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 anhängigen Verfahren ist damit ohne Relevanz für diese Entscheidung.

    Rn. 167 Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe in der ebenfalls am 20.01.2015 im Wege des Teilurteils verkündeten Entscheidung in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 anhängigen Verfahren Bezug genommen.

    Insbesondere hängt die Entscheidung in diesem Rechtsstreit anders als die in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 ebenfalls beim Landesarbeitsgericht geführten Prozess nicht von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG ab, da der Anspruch der Klägerin aus Sicht der entscheidenden Kammer bereits an den unter C. aufgeführten Gründen scheitert.

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Rn. 157 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Schaden der Gesellschaft zugerechnet werden mit der Folge, dass dieser einen Nachteil in seinem "Sondervermögen" als persönlichen Schaden geltend machen und Leistung an sich selbst verlangen kann (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93; 06.10.1988 - III ZR 143/87; 08.02.1977 - VI ZR 249/74; 13.11.1973 - VI ZR 53/72).

    So führte die Körperverletzung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft zu einer Schmälerung des Geschäftsgewinns der Gesellschaft (BGH vom 08.02.1977 - VI ZR 249/74), die Schlechtberatung eines Alleingesellschafters durch einen Rechtsanwalt zu dessen Eintragung in eine Schuldnerkartei und damit zur Herabsetzung der Kreditwürdigkeit seiner Gesellschaft durch eine Bank (BGH vom 13.11.1973 - VI ZRV 53/72), Strafverfolgungsmaßnahmen gegen einen Alleingesellschafter dazu, dass Renovierungs- und Ausbaupläne an einem Grundstück seiner Gesellschaft nicht realisiert werden konnten (BGH vom 06.10.1988 - III ZR 143/87) und eine vom Gesellschafter beantragte und rechtswidrig versagte Baugenehmigung zu einem Schaden seiner Gesellschaft (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93).

  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Rn. 157 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Schaden der Gesellschaft zugerechnet werden mit der Folge, dass dieser einen Nachteil in seinem "Sondervermögen" als persönlichen Schaden geltend machen und Leistung an sich selbst verlangen kann (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93; 06.10.1988 - III ZR 143/87; 08.02.1977 - VI ZR 249/74; 13.11.1973 - VI ZR 53/72).

    So führte die Körperverletzung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft zu einer Schmälerung des Geschäftsgewinns der Gesellschaft (BGH vom 08.02.1977 - VI ZR 249/74), die Schlechtberatung eines Alleingesellschafters durch einen Rechtsanwalt zu dessen Eintragung in eine Schuldnerkartei und damit zur Herabsetzung der Kreditwürdigkeit seiner Gesellschaft durch eine Bank (BGH vom 13.11.1973 - VI ZRV 53/72), Strafverfolgungsmaßnahmen gegen einen Alleingesellschafter dazu, dass Renovierungs- und Ausbaupläne an einem Grundstück seiner Gesellschaft nicht realisiert werden konnten (BGH vom 06.10.1988 - III ZR 143/87) und eine vom Gesellschafter beantragte und rechtswidrig versagte Baugenehmigung zu einem Schaden seiner Gesellschaft (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93).

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Rn. 157 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Schaden der Gesellschaft zugerechnet werden mit der Folge, dass dieser einen Nachteil in seinem "Sondervermögen" als persönlichen Schaden geltend machen und Leistung an sich selbst verlangen kann (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93; 06.10.1988 - III ZR 143/87; 08.02.1977 - VI ZR 249/74; 13.11.1973 - VI ZR 53/72).

    So führte die Körperverletzung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft zu einer Schmälerung des Geschäftsgewinns der Gesellschaft (BGH vom 08.02.1977 - VI ZR 249/74), die Schlechtberatung eines Alleingesellschafters durch einen Rechtsanwalt zu dessen Eintragung in eine Schuldnerkartei und damit zur Herabsetzung der Kreditwürdigkeit seiner Gesellschaft durch eine Bank (BGH vom 13.11.1973 - VI ZRV 53/72), Strafverfolgungsmaßnahmen gegen einen Alleingesellschafter dazu, dass Renovierungs- und Ausbaupläne an einem Grundstück seiner Gesellschaft nicht realisiert werden konnten (BGH vom 06.10.1988 - III ZR 143/87) und eine vom Gesellschafter beantragte und rechtswidrig versagte Baugenehmigung zu einem Schaden seiner Gesellschaft (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93).

  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Der Wertverlust spiegelt nur die Schädigung der Gesellschaft wider (BGH vom 20.03.1995 - II ZR 205/94; 11.07.1988 - II ZR 243/87; 10.11.1986 - II ZR 153/85 und - II ZR 140/85; 04.03.1985 - II ZR 271/83; LG Stuttgart vom 04.03.2008 - 15 O 315/07).

    Rn. 158 2.Die von Klägerseite zitierten Entscheidungen vom 10.11.1986 (- II ZR 153/85 und - II ZR 140/85) betrafen Schadenersatzansprüche einer Mehrheitsgesellschafterin, die Zahlung an sich für bei ihrer Gesellschaft eingetretene Schäden geltend machte.

  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 153/85

    Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht nach panamesischem Recht - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Der Wertverlust spiegelt nur die Schädigung der Gesellschaft wider (BGH vom 20.03.1995 - II ZR 205/94; 11.07.1988 - II ZR 243/87; 10.11.1986 - II ZR 153/85 und - II ZR 140/85; 04.03.1985 - II ZR 271/83; LG Stuttgart vom 04.03.2008 - 15 O 315/07).

    Rn. 158 2.Die von Klägerseite zitierten Entscheidungen vom 10.11.1986 (- II ZR 153/85 und - II ZR 140/85) betrafen Schadenersatzansprüche einer Mehrheitsgesellschafterin, die Zahlung an sich für bei ihrer Gesellschaft eingetretene Schäden geltend machte.

  • ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 658/13

    Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 19.12.2013 - 1 Ca 658/13 - wird hinsichtlich der Zahlungsanträge zu 1) und 2) zurückgewiesen.

    Rn. 87 Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 19.12.2013, zugegangen am 09.04.2014 - 1 Ca 658/13 - wird abgeändert und insgesamt wie folgt neu zu gefasst:.

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Ist diese Voraussetzung erfüllt, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, den Rechtsstreit auszusetzen oder zu entscheiden, wobei das Ziel der Vermeidung sich einander widersprechender Entscheidungen in parallel geführten Prozessen gegen die Nachteile einer Prozessverzögerung, die mit der Aussetzung einhergeht, abzuwägen sind (BAG vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09; 20.01.2000 - 2 AZR 378/99; BGH vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Rn. 157 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Schaden der Gesellschaft zugerechnet werden mit der Folge, dass dieser einen Nachteil in seinem "Sondervermögen" als persönlichen Schaden geltend machen und Leistung an sich selbst verlangen kann (BGH vom 23.03.1995 - III ZR 80/93; 06.10.1988 - III ZR 143/87; 08.02.1977 - VI ZR 249/74; 13.11.1973 - VI ZR 53/72).
  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 54/11

    Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
    Ist diese Voraussetzung erfüllt, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, den Rechtsstreit auszusetzen oder zu entscheiden, wobei das Ziel der Vermeidung sich einander widersprechender Entscheidungen in parallel geführten Prozessen gegen die Nachteile einer Prozessverzögerung, die mit der Aussetzung einhergeht, abzuwägen sind (BAG vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09; 20.01.2000 - 2 AZR 378/99; BGH vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11).
  • OLG Koblenz, 08.04.2010 - 6 U 207/09

    Zulässigkeit der actio pro socio im Rahmen einer GmbH

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01

    Eigener Ersatzanspruch des GmbH-Alleingesellschafters wegen eines Schadens der …

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen …

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 243/87

    Reichweite und Schutzzweck des § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG

  • OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10

    Schadenersatz der GmbH gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG wegen …

  • BGH, 04.03.1985 - II ZR 271/83

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden

  • LG Stuttgart, 04.03.2008 - 15 O 315/07
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

    Das letztgenannte Unternehmen nimmt den Beklagten ebenfalls auf Schadenersatz in Anspruch (LAG Düsseldorf - 16 Sa 460/14).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

    Rn. 2 Hinsichtlich der in allen drei Verfahren identischen Feststellungsanträge und des in den Verfahren 16 Sa 459/14 und 16 Sa 460/14 beziffert geltend gemachten Schadenersatzanspruchs in Höhe von 100 Mio. EUR waren die Verfahren nach §§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 149 Abs. 1 ZPO im Hinblick auf eine im Strafverfahren gegen den Beklagten mögliche Sachaufklärung auszusetzen.

    Rn. 19 a)Denn in diesem Falle würde der Beklagte als Geschäftsführer der in den Verfahren 16 Sa 459/14 und 16 Sa 460/14 klagenden Unternehmen nach § 43 Abs. 2 GmbHG im Innenverhältnis für Schäden der Gesellschaft, die er aufgrund einer ihm obliegenden Pflicht schuldhaft verursacht haften.

    Zum einen haben die im Termin zur Aussetzung angehörten Klägerinnen keine Bedenken gegen die Aussetzung erhoben, sondern sie zumindest für die Verfahren 16 Sa 458/14 und 16 Sa 460/14 selbst beantragt, wenn auch nach § 148 ZPO.

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Rn. 237 a)Denn in diesem Falle würde der Beklagte als Geschäftsführer der in den Verfahren 16 Sa 459/14 und 16 Sa 460/14 klagenden Unternehmen nach § 43 Abs. 2 GmbHG im Innenverhältnis für Schäden der Gesellschaft, die er aufgrund einer ihm obliegenden Pflicht schuldhaft verursacht haften.
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 886/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14 Sa 886/17, Verbindungsbeschluss vom 29.01.2018 (zuvor 16 Sa 459/14: Teilurteil vom 20.01.2015 aufgehoben durch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) und Landesarbeitsgericht Düsseldorf 14 Sa 592/17, Verbindungsbeschluss vom 29.01.2018 (zuvor 16 Sa 460/14), beide Verfahren verbunden mit 14 Sa 591/17.
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