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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,9506
OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25 (https://dejure.org/2026,9506)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.2026 - 16 U 2/25 (https://dejure.org/2026,9506)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 2026 - 16 U 2/25 (https://dejure.org/2026,9506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1 RDG, § 1004 BGB, § 823 BGB, Art 2 GG, Art 19 GG
    Leistungen im Zusammenhang mit Vorgehen gegen Google-Bewertungen unterfallen RDG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpruch der Klägerin als Unternehmerin für Suchoptimierung wegen Verletzung ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts auf Unterlassung dieser Äußerung; Eingriff der rechtswidrigen Äußerung in Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin wegen Vorwurfs unlauteren ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reputationsmanagement - als Rechtsdienstleistung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen unterfallen dem Rechtsdienstleistungsgesetz

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen Google-Bewertungen: Als Rechtsdienstleistung erlaubnispflichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Google-Bewertung: Zulässige kritische Tatsachenbehauptung über unzulässige Rechtsdienstleistungen im Online-Marketing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Agentur, die Löschung unzulässiger Bewertungen anbietet, verhält sich rechtswidrig, da Rechtsdienstleistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung (BGH NJW-RR 2016, 1511) ergebe sich im Übrigen nicht, dass dies die Regel sei.

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte darauf hingewiesen hat, dass selbst dann, wenn die Anrufe als nach § 7 Abs. 2 UWG wettbewerbswidrig einzustufen wären, dies grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages führt und auch keinen Gegenanspruch auf Schadensersatz in Höhe der Vergütungsforderung rechtfertigt, weil der Zweck des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nicht dem Schutz vor einem ungewollten Vertragsschluss dient (BGH NJW-RR 2016, 1511).

  • OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23

    Beanstandung von Internet-Bewertungen - Beanstandungen von Kundenbewertungen als …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, dass diese Leistung der Klägerin aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, weil nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, Anlage B 2 sowie bei juris) das gewerbliche Beanstanden von Kundenbewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstelle, weil bereits die Feststellung, ob eine rechtsverletzende Bewertung vorliegt, regelmäßig einer Einzelfallprüfung und einer vertieften juristischen Prüfung (§ 2 Abs. 1 RDG) bedürfe, ebenso wie die Ausarbeitung eines an den Plattformbetreiber gerichteten Beanstandungsschreibens.
  • LG Flensburg, 29.05.2024 - 1 S 62/23

    Vertragsrecht: Bestimmtheit einer im Rahmen eines sogenannten cold calls …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    (2.4) Im Verhandlungstermin vor dem Senat hat der Beklagte auf das Urteil des Landgerichts Flensburg unter dem Aktenzeichen 1 S 62/23 hingewiesen.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    Schlussendlich vertritt sie die Auffassung, dass die hier aufgezeigte Alternative zugrunde zu legen sei, weil bei mehreren sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung der rechtlichen Beurteilung diejenige zu Grunde zu legen sei, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtige (vgl. BGHZ 139, 95; BGH NJW 1998, 3047).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    Sie beeinträchtigt den durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten sozialen Geltungsanspruch der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27.4.2021 - VI ZR 166/19 Rz. 10 m.w.N.) ).
  • BGH, 10.12.2024 - VI ZR 230/23

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten durch Äußerung im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    An unwahren Tatsachenäußerungen besteht in der Regel kein Schutzwürdiges Interesse (vgl. etwa BGH vom 10.12.2024 - VI ZR 230/23 Rz. 21 f.).
  • AG Delmenhorst, 17.06.2022 - 48 C 8055/22

    Blue GmbH aus Kleve - Klage wegen angeblichem Vertrag am Telefon abgewiesen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    (2.2) Eine solche Entscheidung hat der Beklagte - worauf das Landgericht zutreffend hinweist - mit dem Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 17.6.2022 (Az. 48 C 8055/22 (XVI), Anlage B 1, Bl. 278 ff. d. LGA) vorgelegt.
  • OLG Köln, 02.12.2022 - 19 U 64/22
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    Der Unterlassungsanspruch sei wegen unzumutbarer Belästigung ("cold call") aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 analog i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 OWiG begründet (abgekürztes Urteil vom 2.12.2022 - Az. 19 U 64/22, Anlage K 11, Bl. 257 d. LGA i.V.m. Protokoll Anlage K 4, Bl. 24 ff. d. LGA).
  • OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25

    Arzthaftung bei einer Abweichung der Behandlung von der Heilmittelrichtlinie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
    Die Äußerung ist nämlich geeignet, die Klägerin in der öffentlichen Meinung i.S. von § 186 StGB herabzuwürdigen, denn der Klägerin wird damit auch vorgeworfen, mindestens in Kauf zu nehmen, dass sie Vertragsabschlüsse mittels einer Täuschung herbeiführe (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16.4.2025 - 4 U 26/25, Anlage BB 2, S. 10).
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