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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31696
OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23 (https://dejure.org/2024,31696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2024 - 16 U 52/23 (https://dejure.org/2024,31696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2024 - 16 U 52/23 (https://dejure.org/2024,31696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DSGVO Art. 17 Abs. 1 Buchst. a)
    Vermerke eines Plattformbetreibers über die erfolgten Löschungen und Sperrungen eines Nutzers als personenbezogene Daten

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Facebook - Löschung von Posts mit Fehlinformationen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zu Corona und zur Corona-Impfung löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Fehlinformationen auf sozialen Medien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook - und die Löschung von Fake-News

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Corona-Impfung löschen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Facebook durfte Fehlinformation zu Corona-Impfstoffen löschen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Corona-Impfung löschen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Löschung von Posts mit Fehlinformationen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook darf Posts mit Fehlinformationen löschen (hier: COVID-Impfstoffe)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Corona-Impfung löschen - Keinen Anspruch auf Wiederfreischaltung der Posts mit Fehlinformationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermerke eines Plattformbetreibers über die erfolgten Löschungen und Sperrungen eines Nutzers als personenbezogene Daten

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Er beruft sich diesbezüglich auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021 (III ZR 179/20 und II ZR 192/20) und vom 27.1.2022 (II ZR 12/21).

    Ein Ausnahmefall i.S. des Urteils des BGH vom 29.7.2021 (III ZR 179/20) sei nicht gegeben.

    Daraus folgt, dass die Beklagte Beiträge, die der Kläger in sein Netzwerk eingestellt hat, nicht grundlos löschen darf (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 28;… Urteil vom 29. Juli 2021, III ZR 192/20 Rn. 40;… Urteil vom 27. Januar 2022, III ZR 12/21, Rn. 34).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 29.7.2021 - III ZR 179/20 - Rz. 60 bis 82 verwiesen.

    Er darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entfernung einzelner Beiträge und die Sperrung des Netzwerkzugangs einschließen (BGH vom 29.7.2021, a.a.O., Rz. 78).

    Die Berufung weist zwar zu Recht darauf hin, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in den Fällen einer vertrags- bzw. rechtswidriger Löschung von Beiträgen dem Nutzer aus § 280 BGB ein Anspruch auf Unterlassung erneuter Löschung und Sperrung des Accounts deswegen - und zwar auch neben einem Anspruch auf Wiederfreischaltung - zustehen kann (etwa BGH, Urteil vom 29.7.2021 - III ZR 179/20, Rz. 99 f.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen deutlich gemacht, dass von einer Anhörung vor Durchführung der Maßnahme in eng begrenzten, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher zu bestimmenden Ausnahmefällen abgesehen werden kann (vgl. nur BGH, NJW 2021, 3179, Rz. 87).

    Bejahte man bereits in solchen Fällen einen Schadensersatzanspruch, entstünde ein unangemessenes Spannungsverhältnis zwischen der Löschungspflicht des Portalbetreibers bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten einerseits und dem hiermit verbundenen unverhältnismäßigen Schadensersatzrisiko andererseits (vgl. dazu BGH, NJW 2021, 3179, Rn. 77).

    Die Vereinbarung des Rechts zur Entfernung von Posts und zur Sperre in Ziff. 3.2 der Nutzungsbedingungen sind mangels vorgesehener Anhörung des Nutzers nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021 (III ZR 179/20, a.a.O.) unwirksam.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.7.2021 (III ZR 179/20) bereits die wesentlichen Grundsätze für die vertragliche Befugnis der Beklagten dargelegt, Äußerungen in ihrem sozialen Netzwerk aufgrund von Gemeinschaftsbedingungen zu untersagen, sowie auch für das Verfahren, um bei Verstößen diese zu löschen oder Sperren zu verhängen.

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    a) Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, GRUR 2010, 749, Rn. 21).

    Zudem darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH, GRUR 2010, 749, Rn. 21).

  • OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19

    Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das zwischen den Parteien bestehende Schuldverhältnis über § 241 Abs. 2 BGB durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte der Parteien geprägt wird, verletzt daher eine pflichtwidrige Einschränkung von Kommunikationsmöglichkeiten, die dem Kläger ohnehin nur aufgrund des mit der Beklagten geschlossenen Nutzungsvertrags zur Verfügung stehen, ihn nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. auch OLG München, MMR 2021, 71, Rn. 86).

    Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf sozialem Netzwerk1 kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (OLG München, MMR 2021, 71, Rn. 91).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Daraus folgt, dass die Beklagte Beiträge, die der Kläger in sein Netzwerk eingestellt hat, nicht grundlos löschen darf (BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 28; Urteil vom 29. Juli 2021, III ZR 192/20 Rn. 40;… Urteil vom 27. Januar 2022, III ZR 12/21, Rn. 34).

    Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 29.7.2021 das Entfernungsrecht in Ziff. 3.2 der Nutzungsbedingungen 2018 allein deshalb als unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB angesehen, weil sich der Netzwerkanbieter in seinen Geschäftsbedingungen nicht dazu verpflichtet hat, den betreffenden Nutzer über die Entfernung eines Beitrags umgehend zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und ihm eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen, an die sich eine Neubescheidung anschließt, mit der die Möglichkeit der Wiederzugänglichmachung des entfernten Beitrags einhergeht (vgl. etwa Urteil vom 29.7.2021 - III ZR 192/20 Rz. 97 ff.).

  • BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12

    Ausfall des Internetzugangs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Zwar ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Nutzbarkeit des Internets als ein Wirtschaftsgut anzusehen, dessen ständige Verfügbarkeit nach der Verkehrsanschauung für die Lebensgestaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und bei dem sich eine Funktionsstörung als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt; die Möglichkeit zum weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern etwa über soziale Netzwerke stellt aber lediglich einen einzelnen Teilbereich dar, den der Bundesgerichtshof für die Gesamtbedeutung eines Internetzugangs aufgeführt hat (vgl. BGH, NJW 2013, 1072, Rn. 17).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Das verlangt die in § 253 BGB getroffene gesetzgeberische Entscheidung, wonach immaterieller Schaden nur ausnahmsweise, nämlich in den gesetzlich geregelten Fällen zu ersetzen ist (BGH, NJW-RR 2008, 1198, Rn. 9).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Die Freiheit, nach subjektivem Belieben ein bestimmtes Verhalten zu verwirklichen, kann privatrechtlichen Veranstaltern oder Providern wie der Beklagten nicht unter Berufung auf die allgemeine Handlungsfreiheit schon grundsätzlich zur Einschränkung ihrer Eigentümerbefugnisse entgegengehalten werden (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1667, Rn. 37).
  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung und Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 735, Rn. 44 - Traumfrau gesucht).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19

    Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Deren Wert war insoweit relativiert, weil er nicht durch eigenes Verhalten Aufschluss über sein Kommunikations- und Konsumverhalten lieferte (vgl. ähnlich OLG Nürnberg, ZUM-RD 2021, 16, Rn. 167; LG Mannheim…, Urteil vom 13. Mai 2020, Az. 14 O 32/19, Rn. 186 - juris).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 530/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
    Auch wenn in der Literatur unter Bezug auf Erwägungsgrund 146 der DSGVO vereinzelt die Auffassung vertreten wird, eine wirksame Durchsetzung europäischer Datenschutzrechte erfordere einen Abschreckungseffekt und den Verzicht auf die nach bisherigem Recht (vgl. hierzu BGH, NJW 2017, 800) geltende Erheblichkeitsschwelle (…Gola/Heckmann/Gola/Piltz, a.a.O., Art. 82, Rn. 14), rechtfertigt dies keinen Ausgleich immaterieller Bagatellschäden.
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20

    Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung

  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts …

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem …

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …

  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 12/21

    Soziales Netzwerk: Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln zur Nutzerkontosperrung und …

  • BGH, 07.12.2021 - II ZR 192/20

    Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines …

  • OLG Stuttgart, 20.12.2023 - 4 U 49/23

    Kontosperrung wegen Videoclip - Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten bei …

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 13.12.2021 - 12/21
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23

    Ansprüche wegen vorübergehender Deaktivierung eines privat genutzten Kontos eines …

    Eine entsprechende Anwendung der prozessualen Vorschriften über die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kommt mangels planwidriger Regelungslücke im Zivilprozess von vornherein nicht in Betracht (zum Ganzen mit weit. Nachw. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 76 ff., juris).

    Werden nämlich die einzelnen Vermerke nicht bezeichnet, wäre im Fall einer Verurteilung der Umfang der Rechtskraft hinsichtlich der Löschungsverpflichtung nicht hinreichend bestimmt und eine Vollstreckung nicht möglich (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 56, juris).

    Rn. 63 (1) Soweit die Beklagte vorbringt, sie sei zur Rechtsverteidigung im vorliegenden Verfahren zwingend auf die Vorhaltung der Daten zur vorübergehenden Deaktivierung ab dem 09.09.2022 angewiesen, weil die Beklagte die gegen sie erhobenen Ansprüche und zugrundeliegenden Maßnahmen gegen die Klägerin andernfalls nicht mehr anhand eigener Aufzeichnungen verifizieren oder falsifizieren könnte, ist dies jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht nachvollziehbar (wie hier OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 60 ff., insbes. Rn. 70, juris; anders in einer abweichenden Fallkonstellation OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 245 f., juris).

    Eine derartige, theoretische Gefahr als ausreichend anzusehen und hierauf die Anwendung einer datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung zu stützen, wäre nach Auffassung des Senats mit den Wertungen der DSGVO nicht vereinbar (ähnlich OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 60 ff., 70, juris, wo der Datenberichtigungsanspruch ebenfalls hinsichtlich eines Vorfalls trotz noch nicht eingetretener Verjährung bejaht worden ist).

  • OLG Hamm, 03.06.2025 - 21 U 62/23

    Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Unterlassung- und …

    Werden nämlich die einzelnen Vermerke nicht bezeichnet, wäre im Fall einer Verurteilung der Umfang der Rechtskraft hinsichtlich der Löschungsverpflichtung nicht hinreichend bestimmt und eine Vollstreckung nicht möglich (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, K&R 2025, 138, juris Rn. 56, juris).

    Der Kläger kann keine Klage wegen Ansprüchen erheben, die er auf vertragswidrige Lösch- und Sperrvorgänge der Beklagten stützt (Vorgerichtliche Kosten als Schadensersatz; Unterlassung künftiger vertragswidriger Einschränkungen oder Löschungen des YouTube-Kanals), und gleichzeitig von der Beklagten verlangen, ihre Aufzeichnungen darüber zu löschen, ob solche etwaigen Verstöße stattgefunden haben (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22, MMR 2023, 962, juris Rn. 246; siehe auch OLG Köln…, Urteil vom 25.01.2024 - 15 U 45/23, juris Rn. 17;… BeckOK Datenschutzrecht/Worms, Stand: 01.11.2024, Art. 17 DSGVO Rn. 87; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, K&R 2025, 138, juris Rn. 70).

  • AG Lörrach, 03.03.2025 - 3 C 1099/24

    Anspruch auf Löschung von Foto- und Videoaufnahmen einer Person nach dem …

    Das OLG Frankfurt stellt darauf ab, ob eine Berufung auf Art. 17 Abs. 3 Buchst. e) DSGVO nachvollziehbar ist (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 14.11.2024 - 16 U 52/23, GRUR-RS 2024, 31567, Rn. 51 und 52).
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