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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14245
VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16 (https://dejure.org/2017,14245)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2017 - 160-IV-16 (https://dejure.org/2017,14245)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2017 - 160-IV-16 (https://dejure.org/2017,14245)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Auf Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass dieser Beschluss das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt habe (Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

    Dies begründete das Amtsgericht unter Heranziehung des Regel-/Ausnahmeprinzips des § 472 Abs. 2, Abs. 1 StPO (hierzu näher SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15) und unter Darlegung seiner in diesem Zusammenhang vorgenommenen Billigkeitserwägungen.

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Insoweit erschöpft sich die Beschwerdebegründung in dem Behaupten einer einfachrechtlich rechtswidrigen Kostenentscheidung, ohne dass hierdurch die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts aufgezeigt würde (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Auch der daraufhin am 14. Februar 2016 ergangene und wiederum vom Beschwerdeführer mit einer Verfassungsbeschwerde angefochtene Beschluss des Amtsgerichts verstieß laut Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 25. August 2016 (Vf. 19-IV-16) gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. Der Beschluss wurde wiederum aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zur Neuentscheidung über die Kosten der Nebenklage zurückverwiesen.
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Insoweit erschöpft sich die Beschwerdebegründung in dem Behaupten einer einfachrechtlich rechtswidrigen Kostenentscheidung, ohne dass hierdurch die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts aufgezeigt würde (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Gegen die Anwendung materiellen Rechts kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 36-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit …

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 36-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 15-IV-19
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Torgau vom 28. Januar 2019 (BwR 2 Ds 253 Js 34821/15) und des Amtsgerichts Eilenburg vom 31. Januar 2019 (BwR 7 Ds 253 Js 34821/15) wendet, entspricht die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 109-IV-18

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht entspricht (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 56-IV-18

    Eröffnung des Rechtswegs für die Rüge einer Verletzung der Art. 38, 78 Abs. 1 …

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 17. April 2018 richtet, ist sie ebenfalls unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht entspricht (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 90-IV-17
    Die Verfassungsbeschwerde ist bereits deswegen unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht entspricht (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 138-IV-17
    Die Verfassungsbeschwerde ist bereits deswegen unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht entspricht (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 20-IV-19
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; st. Rspr.) entspricht.
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