Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 60a Abs. 2 S. 1, § 104c Abs. 1 S. 1; GG Art. 6 Abs. 1
Kein Verzicht auf Durchführung des Visumverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Anspruchs eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Verfahrensduldung; Nachholung des Visumverfahrens zum Ehegattennachzug
- rechtsportal.de
Beschwerde im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Anspruchs eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Verfahrensduldung; Nachholung des Visumverfahrens zum Ehegattennachzug
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
- VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N., B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 45).Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (…BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 juris Rn. 43; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2a, Rn. 47 m.w.N.).
Von einer Prognose der Trennungszeit kann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris;… B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).
Einfachrechtliche Unwägbarkeiten bzw. Ungewissheiten über den Ausgang des Visumverfahrens (im vom Bundesverfassungsgericht zugrundeliegenden Fall die "hohen Hürden" nach § 36 Abs. 2 AufenthG) müssen ebenso Eingang in die anzustellende Prognose finden (…BVerfG, B.v 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 51; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 53 ff.) wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 59).
Zudem würde es die Erkenntnisfähigkeit von Behörden und Gerichten überfordern, bei der Prognose über die Dauer des Visumverfahrens und der damit - hier jedoch nicht - verbundenen Trennung des Ausländers von seinem in Deutschland aufenthaltsberechtigten Kind eine präzise Vorstellung davon zu entwickeln, mit welcher Trennungszeit tatsächlich im Falle der Duldungsversagung zu rechnen wäre, wenn der Ausländer nicht das in seiner Sphäre Liegende beiträgt, um das Verfahren zu betreiben und zu einem zeitnahen Abschluss zu bringen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 59).
Im Rahmen der Prognose der voraussichtlichen tatsächlichen Trennungszeit ist darüber hinaus wegen des erforderlichen Antrags auf Erteilung eines Visums die Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung ebenso zu berücksichtigen (BVerfG B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 60) wie ein möglicherweise infolge der Abschiebung eintretendes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben im Rahmen der Abwägungsentscheidung jedoch insbesondere ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48).
Zulasten des Ausländers können sich in der Abwägungsentscheidung auswirken, dass er Einfluss darauf hat, rechtzeitig einen Termin bei der Auslandsvertretung zu vereinbaren, die Vorabzustimmung zu erreichen und durch freiwillige Ausreise dem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu entgehen bzw. auf dessen Verkürzung nach § 11 Abs. 4 hinzuwirken (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 61).
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Allein der Umstand, dass der Antragsteller möglicherweise eine vorübergehende Trennung von seiner Ehefrau für die Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müsse, stehe auch bei Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK einer Abschiebung nicht entgegen (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 34), dies könne sich nur durch Hinzutreten weiterer Umstände ergeben.Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - BVerwGE 138, 353-370, Rn. 1) begehre der Antragsteller im vorliegenden Verfahren keine Aufenthaltserlaubnis, sondern Abschiebeschutz.
Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind daher prinzipiell eng auszulegen (BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - jeweils juris).
- BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 juris Rn. 43;… B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2a, Rn. 47 m.w.N.).Einfachrechtliche Unwägbarkeiten bzw. Ungewissheiten über den Ausgang des Visumverfahrens (im vom Bundesverfassungsgericht zugrundeliegenden Fall die "hohen Hürden" nach § 36 Abs. 2 AufenthG) müssen ebenso Eingang in die anzustellende Prognose finden (BVerfG, B.v 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 51;… B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 53 ff.) wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren (…BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 59).
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18
Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Rn. 24 Ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 25b AufenthG (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 24), die insoweit aufgrund des identischen Wortlauts der Normen ("geduldeter Ausländer" bzw."Ausländer, der geduldet ist") im Rahmen des § 104c AufenthG herangezogen werden kann, ist ein Ausländer geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat. - VG Karlsruhe, 18.11.2022 - 19 K 3710/22
Abschiebung eines Ausländers, der unter das geplante "Chancenaufenthaltsrecht" …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Auch andere Verwaltungsgerichte hätten bereits einstweiligen Anordnungen auf Abschiebeschutz stattgegeben (z.B. VG Karlsruhe, B.v. 18.11.2022 - 19 K 3710/22). - BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
In den Blick zu nehmen ist insoweit, wie lange ein Visumverfahren bei korrekter Sachbehandlung und gegebenenfalls unter zu Hilfenahme einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen ein derartiger Auslandsaufenthalt des Ausländers für die Familie hätte (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris Rn. 26). - BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Diesbezüglich muss die Dauer des Visumverfahrens absehbar und insbesondere auch geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit der Visumerteilung besteht (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - Rn. 40 m.w.N.; OVG SH, B.v. 3.1.2022 - 4 MB 68/21 - juris). - BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N., B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 45). - BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647
Von einer Prognose der Trennungszeit kann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris;… B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (…BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52). - BVerfG, 24.02.1999 - 2 BvR 283/99
Ausländer; Abschiebungsandrohung; (keine) einstweilige Anordnung; Schutz von Ehe …
- VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens
- OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21
Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der …
- BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03
- VGH Bayern, 09.03.2023 - 19 CE 23.183
Erfolgloses Beschwerdeverfahren wegen Prozesskostenhilfe für Eilverfahren wegen …
Rn. 34 Ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 25b AufenthG (…vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 24), die insoweit aufgrund des identischen Wortlauts der Normen ("geduldeter Ausländer" bzw."Ausländer, der geduldet ist") im Rahmen des § 104c AufenthG herangezogen werden kann, ist ein Ausländer geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647, Rn. 24). Nach Auffassung des Senats spricht viel dafür, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung "geduldeter Ausländer" i.S.d. § 25b AufenthG (Zeitpunkt der Erteilung, im gerichtlichen Verfahren mithin der allgemein maßgebliche Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz) auch auf § 104c AufenthG übertragbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647, Rn. 25 m.V.a. Röder in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 14. Ed. 15.1.2013, AufenthG § 104c Rn. 19).
Ebenso wie bei § 25b AufenthG erfordern Normzweck und -struktur jedenfalls nicht zwingend, dass die Duldung bzw. der Duldungsgrund schon bei Antragstellung vorliegen muss (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647, Rn. 25).
Rn. 36 Letztendlich kann die Frage, welcher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung "geduldeter Ausländer" i.S.d. § 104c AufenthG maßgeblich ist, vorliegend offenbleiben, wenn der Antragsteller bereits vor seiner Antragstellung am 10. Januar 2023 nicht mehr geduldet war (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647, Rn. 26).
- VG München, 29.04.2026 - M 27 E 26.2946
Türkischer Staatsangehöriger, Duldung aus familiären Gründen, Eheschließung zum …
Rn. 17 Grundsätzlich ist der Antragsgegner dazu verpflichtet, die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Wertentscheidung, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, bei der Entscheidung über eine Aussetzung der Abschiebung hinreichend zu berücksichtigen und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zur Geltung zu bringen (BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 7).Das Vorliegen einer tatsächlich gelebten familiären Lebensgemeinschaften im Bundesgebiet verhindert daher grundsätzlich nicht, dass ein Ausländer zur Durchführung eines Visumsverfahrens in sein Heimatland abgeschoben werden kann und für den Zeitraum des Visumsverfahrens vorübergehend von seiner Familie getrennt ist (Vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 8 m.W.n.).
Gleichwohl hat die Ausländerbehörde in einem solchen Fall eine Prognose über die voraussichtliche Dauer des Visumsverfahrens vorzunehmen, von der nur dann abzusehen ist, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft auch außerhalb des Bundesgebiets in zumutbarer Weise gelebt werden kann oder ausnahmsweise eine dauerhafte Trennung der Familie zumutbar ist (BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 9 m.W.n).
Eine bewusste Umgehung des Visumsverfahren darf nicht folgenlos bleiben, da ansonsten ein Anreiz dafür geschaffen wird, dass Ausländer zunächst illegal ins Bundesgebiet einzureisen, um dort Bleibegründe zu schaffen und das Visumsverfahren anschließend aus dem Bundesgebiet durchzuführen (BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 11).
Wegen der Eheschließung auf aufenthaltsrechtlich ungesicherter Basis konnten die Eheleute nicht schutzwürdig darauf vertrauen, dass sich die familiäre Lebensgemeinschaft ohne verfahrensrechtliche Anstrengungen und Problemstellung allein dadurch herstellen lässt, dass Fakten geschaffen werden (BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 15).
Selbst eine längere Trennungszeit von bis zu 30 Monaten wäre ihm im vorliegenden Fall noch zuzumuten (Vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 14).
- OVG Sachsen, 27.06.2023 - 3 B 72/23
Abschiebung; Pakistan; Duldung; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; …
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…OVG LSA, a. a. O. Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 -, juris Rn. 25;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 14. März 2023 - 4 MB 6/23 -, juris Rn. 11 m. w. N.).Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn seine Abschiebung i. S. v. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (BayVGH, Beschl. v. 6. März 2023 a. a. O Rn. 23 m. w. N., vgl. OVH Schl.-H., a. a. O. Rn. 8 ff.).
- VG Düsseldorf, 28.03.2024 - 22 L 495/24
Chancen-Aufenthaltsrecht, Chancen-Aufenthaltserlaubnis, Identitätstäuschung, …
Rn. 34 Für ein Abstellen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung OVG LSA, Beschluss vom 24. April 2023 - 2 M 1623 -, juris, Rn. 38; OVG S.-H., Beschlüsse vom 14. März 2023 - 4 MB 6/23 -, juris, Rn. 11 und vom 10. Januar 2024 - 6 MB 2/24 -, juris, Rn. 31: "aktuelle" Duldung des Antragstellers erforderlich; vgl. auch VG Chemnitz, Urteil vom 18. Mai 2023 - 6 K 1457/22 -, juris, Rn. 45; VG Bayreuth, Beschlüsse vom 12. Januar 2023 - B 6 S 22.1147 -, juris, Rn. 29 und vom 23. August 2023 - B 6 K 23.216 -, juris, Rn. 22; Zühlcke in: HTK-AuslR, Stand 22. November 2023, zu § 104c Abs. 1 AufenthG, Rn. 217; in Richtung eines Abstellens auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz, aber letztlich offenlassend auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 -, juris, Rn. 25 f., vom 9. März 2023 - 19 CE 23.183 -, juris, Rn. 35 f. und vom 17. Oktober 2023 - 19 CE 23.1578 -, juris, Rn. 9; a.A. und für ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung VG Minden, Beschlüsse vom 20. Januar 2023 - 16 L 42/23 -, juris, Rn. 25 ff. und vom 27. Januar 2023 - 7 L 58/23 -, juris, Rn. 20 ff. unter Bezugnahme auf die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts vom 23. Dezember 2022, S. 3; Dietz, in: Hailbronner, Ausländerrecht, § 104c AufenthG Rn. 9; Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 40. Edition (Stand:10/2023), § 104cAufenthG Rn. 7.Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; im Zusammenhang mit § 104c AufenthG Bay. VGH, Beschlüsse vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 -, juris, Rn. 24 und vom 9. März 2023 - 19 CE 23.183 -, juris, Rn. 34; OVG LSA, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 2 L 102/20 -, juris, Rn. 93 und vom 13. April 2023 - 2 M 18/23 -, juris, Rn. 8.
- VG Bayreuth, 18.02.2025 - B 6 S 24.1292
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung, Duldungsanspruch wegen …
Eine fehlende Mitwirkung kann daher auch längere Wartezeiten rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 10).Rn. 61 Eine Trennungszeit von Eheleuten von 30 Monaten stellt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keine unzumutbar lange Zeitdauer dar (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 15).
Wegen der Gründung familiärer Beziehungen auf aufenthaltsrechtlich ungesicherter Basis konnten die Eheleute nicht schutzwürdig darauf vertrauen, eine familiäre Lebensgemeinschaft werde sich ohne gewisse verfahrensrechtliche Anstrengungen und Problemstellungen allein dadurch herstellen lassen, dass durch die Wiedereinreise der Antragstellerin in das Bundesgebiet Fakten geschaffen werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 15).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis, …
Rn. 45 (b) Darüber hinaus verbleibt es bei der Feststellung, dass die Ehe in Kenntnis des ungesicherten Aufenthaltsstatus des Antragstellers im Bundesgebiet eingegangen wurde, die Ehegatten also nicht davon ausgehen durften, dass sie ihre Lebensgemeinschaft ohne jegliche Zäsur in der Bundesrepublik Deutschland würden fortführen können (vgl. VGH München, Beschl. v. 06.03.2023 - 19 CE 22.2647 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 04.10.2022 - 10 CE 22.1365 -, juris Rn. 13;… OVG Bautzen, Beschl. v. 28.12.2010 - 3 B 137/10 -, juris Rn. 13). - VGH Bayern, 02.05.2024 - 19 CE 24.303
Chancen-Aufenthaltsrecht und kurzfristige Unterbrechung des Aufenthaltsstatus
Rn. 9 Zwar liegt zugunsten der Antragsteller die Tatbestandsvoraussetzung "geduldeter Ausländer" gemäß § 104c Abs. 1 AufenthG im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2024 - 19 CS 24.170, n.v., Rn. 11;… B.v. 9.3.2023 - 19 CE 23.183 - juris Rn. 34; B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 25;… OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 2 M 16/23 - juris Rn. 31) vor, da diese bis zur Mitteilung des Bundesamtes gemäß § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG geduldet werden.Ein Ausländer ist im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 bzw. § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG "geduldet", wenn ihm eine rechtswirksame Duldung gleich welcher Art erteilt worden ist oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (…BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris LS 2 und Rn. 24; BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 24).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 2 M 16/23
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Täuschungshandlungen des Ausländers …
Weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber für das Tatbestandsmerkmal "geduldeter Ausländer" vom allgemein maßgeblichen Zeitpunkt hätte abweichen wollen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 25). - VG Köln, 22.02.2024 - 5 L 280/24 Rn. 78 Vgl. VG Köln, Beschlüsse vom 22. Mai 2023 - 11 L 386/23 - juris, Rn. 61 und vom 18. Dezember 2023 -5 L 2161/23 -, n.v.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2023 - 4 MB 6/23 - juris, Rn. 11; VGH München, Beschluss vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 - juris, Rn. 25; siehe auch VG Bayreuth, Beschluss vom 23. August 2023 - B 6 K 23.216 -, Rn. 22, juris.
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
Status als geduldeter Ausländer aufgrund lediglich einer Verfahrensduldung für …
Rn. 7 a. Im vorliegenden Fall kann zunächst dahinstehen, ob für die Beurteilung der Frage, ob der Ausländer im Sinne des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG geduldet ist, auf den Zeitpunkt der Antragstellung, den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über den Erlaubnisantrag oder den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 25 m.w.N.).Aus Sicht des Senats spricht allerdings viel dafür, dass auch bei § 104c AufenthG maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen - einschließlich der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen und Versagungstatbestände - nach allgemeinen Grundsätzen der Zeitpunkt der letzten behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz ist (so auch BayVGH, Beschluss vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 -, juris Rn. 25).
- VG München, 08.06.2026 - M 27 S 26.3458
Brasilianischer Staatsangehöriger, Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer …
- VG Ansbach, 21.02.2024 - AN 11 E 24.67
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verwaltungsgerichte, Einstweilige …
- VG Köln, 22.05.2023 - 11 L 386/23
- VGH Bayern, 17.10.2023 - 19 CE 23.1578
Erfolglose Beschwerde wegen Nichtabänderung einer Eilentscheidung bzgl. Duldung
- VGH Bayern, 14.05.2024 - 19 CE 24.398
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erfordernis des "Geduldetseins" iSd § 104c …
- VG Osnabrück, 18.11.2025 - 7 A 252/23
Verantwortungsübergang; Aufenthaltserlaubnis; Verantwortungsübergang …
- VG Bayreuth, 11.06.2026 - B 6 E 26.642
Abgelehnter Asylbewerber, Vater eines deutschen Kindes, Zumutbarkeit der …
- VG Bayreuth, 23.08.2023 - B 6 K 23.216
Wiederholte Identitätstäuschung, Versagungsgrund gem. § 104c Abs. 1 Satz 2 …
- VG Frankfurt/Oder, 23.08.2023 - 3 L 63/23
Chancen-Aufenthaltsrecht bei Asylbewerbern, deren Asylantrag als offensichtlich …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2023 - 2 M 18/23
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG …
- VG Ansbach, 17.12.2025 - AN 11 K 25.1850
Duldung, Widerruf der Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".