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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5205
LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04 (https://dejure.org/2004,5205)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2004 - 19 Sa 559/04 (https://dejure.org/2004,5205)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2004 - 19 Sa 559/04 (https://dejure.org/2004,5205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem Änderungsangebot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 KschG, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (ultima-ratio-Prinzip)
    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem Änderungsangebot

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Nr. 1 b); ; KSchG § 2; ; KSchG § 23; ; BGB § 102 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 162 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem Änderungsangebot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Entbehrlichkeit einer Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung einer Beendigungskündigung; Anforderungen an die Rechtfertigung einer Beendigungskündigung aus dringenden innerbetrieblichen Gründen; Bestehen der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 (2) Sa 167/01
    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    aa) Dem Arbeitnehmer, dem gegenüber die Kündigung bereits ausgesprochen worden ist, ist die Ernsthaftigkeit der Situation, in der er sich über die Frage der Annahme des Änderungsangebots entscheiden muss, deutlicher als dem Arbeitnehmer, dem lediglich für den Fall der Nichtannahme eines Änderungsangebots eine Kündigung in Aussicht gestellt wird (vgl. LAG Rostock, Urteil vom 18.10.2001 - 1 (2) Sa 167/01 - veröffentlicht in JURIS Rdnr. 136).

    Dies entspricht auch der jüngsten Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Rostock, Urteil vom 18.10.2001 - 1 (2) Sa 167/01 - LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 = LAG-Report 2003, 209, 211 = NZA-RR, 2003, 357 und LAG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Dies ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), der grundsätzlich zu beachten ist und erkennbar den Kündigungsschutzbestimmungen zugrunde liegt, wonach nur dringende Erfordernisse eine Kündigung rechtfertigen können (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1984 und 15.12.1994, AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung, Nr. 21 und 66 = NZA 1985, 489 und NZA 1995, 413 sowie BAG, Urteil vom 21.09.2000, NZA 2001, 535 und APS-Kehl, 2. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 582 ff.;… KR-Etzel, § 1 KSchG Rdnr. 537 ff.).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Dies ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), der grundsätzlich zu beachten ist und erkennbar den Kündigungsschutzbestimmungen zugrunde liegt, wonach nur dringende Erfordernisse eine Kündigung rechtfertigen können (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1984 und 15.12.1994, AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung, Nr. 21 und 66 = NZA 1985, 489 und NZA 1995, 413 sowie BAG…, Urteil vom 21.09.2000, NZA 2001, 535 und APS-Kehl, 2. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 582 ff.;… KR-Etzel, § 1 KSchG Rdnr. 537 ff.).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Eine sozialwidrige Kündigung liegt allerdings auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung und für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus den in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat, indem er bei zuvor frei gewordenen Stellen den Arbeitnehmer nicht ausreichend berücksichtigt hat, obwohl der Wegfall seines Arbeitsplatzes schon bekannt war (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 und BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Dies ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), der grundsätzlich zu beachten ist und erkennbar den Kündigungsschutzbestimmungen zugrunde liegt, wonach nur dringende Erfordernisse eine Kündigung rechtfertigen können (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1984 und 15.12.1994, AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung, Nr. 21 und 66 = NZA 1985, 489 und NZA 1995, 413 sowie BAG…, Urteil vom 21.09.2000, NZA 2001, 535 und APS-Kehl, 2. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 582 ff.;… KR-Etzel, § 1 KSchG Rdnr. 537 ff.).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Eine sozialwidrige Kündigung liegt allerdings auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung und für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus den in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat, indem er bei zuvor frei gewordenen Stellen den Arbeitnehmer nicht ausreichend berücksichtigt hat, obwohl der Wegfall seines Arbeitsplatzes schon bekannt war (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 und BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93

    Rationalisierung - tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der …

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Die Beklagte kann für ihre Ansicht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.06.1995 - 4 AZR 915/93 - (AP § 1 Tarifvertragsgesetz Durchführungspflicht Nr. 4) anführen, da der Entscheidung ein Rechtsstreit zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber zugrunde lag, ob der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrages verpflichtet war, statt Beendigungskündigungen Änderungskündigungen auszusprechen, was das Bundesarbeitsgericht nach Auslegung des Tarifvertrages verneint hat, wobei es jedoch ausdrücklich offen gelassen hat, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitgeber gehalten war, Änderungskündigungen auszusprechen.
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.1990 - 2 AZR 282/90 -(veröffentlicht in JURIS) äußert sich zu dieser Frage nicht ausdrücklich, weist aber darauf hin, dass die Ablehnung eines Änderungsangebots nur dann eine Änderungskündigung entbehrlich machen kann, wenn der Arbeitnehmer darauf hingewiesen worden ist, dass bei Ablehnung des Änderungsangebotes eine Kündigung beabsichtigt sei, wobei diese vom Bundesarbeitsgericht geforderte Belehrung des Arbeitnehmers darauf schließen lässt, dass nur im Falle einer ausdrücklichen Ablehnung des Änderungsangebots eine Änderungskündigung entbehrlich sein soll.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - (AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969) lässt sich nicht mit hinreichender Klarheit entnehmen, wie in einem solchen Fall zu entscheiden wäre.
  • LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
    Dies entspricht auch der jüngsten Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Rostock, Urteil vom 18.10.2001 - 1 (2) Sa 167/01 - LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 = LAG-Report 2003, 209, 211 = NZA-RR, 2003, 357 und LAG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02

    ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des …

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 418/84

    Betriebsbedingte Kündigung einer Vorstandssekretärin - Grundsätze für das …

  • LAG Hamm, 20.04.2006 - 15 Sa 1977/05

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung einer Niederlassung; Verpflichtung …

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Beklagten wurde durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21.09.2004, AZ: 19 Sa 559/04, zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2005 - 5 Sa 316/05
    Im Übrigen weist die Kammer auf die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit einer Änderungskündigung im Falle der Weigerung einer entsprechenden einvernehmlichen Vertragsänderung hin (…LAG Hamm, Urt. v. 3. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 -, NZA-RR 2003, 357; LAG Hamm, Urt. v. 21. September 2004 - 19 Sa 559/04 - m. w. Rspr.- und Lit.-Nachw., zit. n. Juris) .
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