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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7396
OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,7396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2008 - 19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,7396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,7396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Vorbenutzung eines Pkw als Mietwagen

  • openjur.de

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - Rücktritt wegen Mietwageneigenschaft

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Aufklärungspflicht bei Vornutzung als Mietwagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Arglistige Täuschung durch Verschweigen der ausschließlichen Vorbenutzung eines gebraucht veräußerten Pkw als Mietfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen wegen arglistiger Täuschung aufgrund nicht gegebenen Hinweises auf die Vorbenutzung des Fahrzeugs als Mietwagen; Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Gebrauchtwagenhändler; Auslegung des Begriffs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen "aus erster Hand" - Händler muss Kaufinteressenten informieren, wenn es sich um ein Mietauto handelt

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung als Mietwagen muss angegeben werden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Erste-Hand-Angabe war arglistige Täuschung - Mietwageneigenschaft verändert die "übliche Beschaffenheit" negativ

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über Mietwageneigenschaft bei Gebrauchtfahrzeugkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 551
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Rn. 39 a) Da es hinsichtlich der atypischen Vorbenutzung an einer Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) fehlt und die in Rede stehende Sollbeschaffenheit sich auch nicht aus der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) ergibt, ist das Fahrzeug nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (vgl. BGH NJW 2008, 53).

    Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf unmöglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71; BGH NJW 2008, 53).

    Die in der Lieferung des mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung ist nicht unerheblich, so dass dem Rücktritt auch nicht § 323 Abs. 5 S. 2 BGB entgegensteht (vgl. BGH NJW 2008, 53).

  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78

    Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Durch den Anspruch auf das Surrogat nach § 285 BGB wird ihr nicht nur der Zugriff auf Schadensersatzansprüche gegen Dritte ermöglicht, vielmehr kann sie auch das durch Rechtsgeschäfte erlangte Entgelt verlangen (BGHZ 75, 203, 205).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Rn. 37 k) Auch besteht als Schadensersatz neben der Leistung (§§ 437 Nr. 3, 325, 280 Abs. 1 BGB [vgl. dazu BGHZ 170, 86, 98]) grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf unmöglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71; BGH NJW 2008, 53).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Damit wird die Verfahrensgebühr, da es sich um denselben Gegenstand handelt und die vorgerichtliche Geschäftsgebühr selbst unangetastet bleibt, um die Hälfte vermindert (BGH MDR 2007, 984).
  • BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02

    Zum Bereicherungsanspruch gegen den "Zweitbeschenkten"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Der Verkaufserlös, also auch der Gewinn von 5.880,-- EUR, unterfällt zwar nicht der Herausgabepflicht des § 818 Abs. 1 Hs. 2 BGB, da insoweit § 818 Abs. 2 BGB eine Sonderregelung enthält (BGH NJW 2004, 1314;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 818 Rn. 14;… Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1718); er kann jedoch nach § 816 BGB herausverlangt werden (…Palandt/Sprau, a.a.O., § 816 Rn. 23/24;… Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1718), nachdem bei der Anfechtung nach § 123 BGB von einer Gesamtnichtigkeit des angefochtenen Geschäfts unter Einschluss der dinglichen Seite auszugehen ist (…Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1718 i. V. m. Rn. 1714).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Rn. 27 f) Hingegen ergibt sich aus der - bestrittenen - Behauptung der Klägerin, der Pkw sei laut dem am Fahrzeug angebrachten Auszeichnungsschild als Halb- bzw. Dreiviertel-Jahreswagen angeboten worden, wobei bereits der Begriff des Jahreswagens eine Nutzung als Mietwagen ausschließen würde (vgl. dazu BGH NJW 2006, 2694), kein Anfechtungsrecht, nachdem der Zeuge G. eine solche Ausschilderung nicht bestätigt hat.
  • OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95

    Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Rn. 18 Die Rechtsauffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Köln vom 29.05.1996, abgedruckt NZV 1997, 312, und des OLG Düsseldorf vom 26.07.2000, abgedruckt in OLGR Düsseldorf, 2001, 19, wo eine Aufklärungspflicht verneint worden ist, da den Entscheidungen anders gelagerte Sachverhalte zu Grunde gelegen haben, nämlich dass die verkauften Fahrzeuge zwei Voreigentümer hatten und dass nur der kürzere Teil des Zulassungszeitraumes auf die Nutzung als Mietwagen entfallen ist.
  • LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16

    Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss …

    Kunden gehen davon aus, dass ein solches Fahrzeug einer stärkeren Abnutzung unterlag, da die zahlreichen Nutzer von Mietwagen aufgrund der nur kurzen und einmaligen Nutzung regelmäßig weniger pfleglich mit einem Fahrzeug umgehen, als Eigentümer oder Leasingnehmer, welche einen längerfristigen Nutzungshorizont haben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 [OLG Stuttgart 31.07.2008 - 19 U 54/08] ;… OLG Oldenburg, Urt. v. 16.09.2010 - 1 U 75/10 Rn. 22 ff.;… Staudinger/Annemarie Matusche-Beckmann (2013) BGB § 434, Rn. 222;… Pammler in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 434 BGB, Rn. 219).
  • LG Kaiserslautern, 25.03.2009 - 2 O 498/08

    Unerheblichkeit des Mangels eines Jahreswagens bei einem Reparaturaufwand von ca. …

    Sie stellt entgegen der Ansicht des OLG Stuttgarts (Urt. v. 31.7.208, Az.: 19 U 54/08 - zitiert nach juris) nämlich keine atypische Nutzung mehr dar, da ein immer größerer Anteil an fabrikneuen Fahrzeugen zunächst als Mietfahrzeug genutzt wird, bevor er an Privatpersonen weiterverkauft wird (…vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn 1594 ff.).
  • LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10

    Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug

    Insofern ist mit der Rechtsprechung in jedem Einzelfall auf die Dauer der atypischen Nutzung und den Zeitraum nach der Einstellung dieser Nutzung bis zum Verkaufszeitpunkt abzustellen, ob diese zu einer Beeinträchtigung und/oder Wertminderung des Fahrzeugs geführt hat und einen Sachmangel begründet (…vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdnr. 3206; OLG Köln, VersR 1997, 1368 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 f.).
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten …

    Dagegen wird die Verwendung als Mietwagen vom Verkehr wegen der zahlreichen tatsächlichen Nutzer, die keine Veranlassung haben, das Fahrzeug in einer auf längeren Werterhalt angelegten Weise sorgsam zu behandeln, als abträglich angesehen und begründet einen merkantilen Minderwert (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 551;… Reinking/Eggert, a. a. O., Rz. 1595 f.).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen"; …

    (vgl. zu letzterem OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 551).
  • LG Paderborn, 16.03.2010 - 6 O 17/10

    Es liegt eine wettbewerbsrechtlich Irreführung durch Verschweigen der …

    Das OLG Stuttgart (Urt. v. 31.07.2008, NJW-RR 2009, 551) hatte über die Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung aufgrund Verschweigens der Mietwageneigenschaft zu entscheiden.
  • LG Stuttgart, 26.03.2010 - 33 O 2/10
    Ebenso wie das OLG Stuttgart (31.07.2008, 19 U 54/08) und Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10.Auflage, RN 1597 a. E. ist das Landgericht der Ansicht, dass die Vorbenutzung eines PKW als Mietfahrzeug beim Voreigentümer bei einem Kauf aus erster Hand für einen durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher, der sich der Werbung mit 'situationsadäquater Aufmerksamkeit zuwendet, immer noch eine atypische Vorbenutzung darstellt und einen die Wertbildung negativ beeinflussenden Faktor, der in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auslöst und üblicherweise zu einem Abschlag auf den "Normalpreis" des Fahrzeugs führt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.2008 - I-19 U 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17077
OLG Köln, 14.11.2008 - I-19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,17077)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2008 - I-19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,17077)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2008 - I-19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,17077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung eines Bauauftrags aufgrund einer Verzögerung beim Baubeginn; Rechtmäßigkeit der Annahme eines Verzugs bei bestehender Möglichkeit zum Ausgleich eines Produktionsrückstands durch Anordnung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungen nach Fristablauf: Kündigungsrecht verwirkt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-heinicke.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Kündigung aus wichtigem Grund trotz schwebender Verhandlung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungen nach Fristablauf: Kündigungsrecht verwirkt! (IBR 2010, 314)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Rn. 71 Eine unberechtigte endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn es deshalb der vertragstreuen Partei nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen (BGH U. v. 28.10.1999, VII ZR 393/98 - juris;… Palandt/Sprau, § 649, Rn. 10).

    Die Kooperationspflichten sollen u.a. gewährleisten, dass in Fällen, in denen nach der Vorstellung einer oder beider Parteien die vertraglich vorgesehene Durchführung oder der Inhalt des Vertrages an die geänderten tatsächlichen Umstände angepasst werden muss, entstandene Meinungsverschiedenheiten nach Möglichkeit einvernehmlich beigelegt werden (vgl. BGH, U. v. 28.10.1999, VII ZR 393/98 - juris; Brandenburgisches OLG, U. v. 15.1.2008, 11 U 98/07 - juris).

    Die Verpflichtung zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung besteht dann nicht (mehr), wenn die andere Partei in der Konfliktlage ihre Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, nachhaltig und endgültig verweigert (BGH, U. v. 28.10.1999, VII ZR 393/98 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 8 U 214/93

    Leistungsänderungen: Arbeitseinstellung bis zur Vereinbarung eines neuen Preises?

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Die Frage, ob diese Grundsätze eine Einschränkung erfahren, wenn beispielsweise der Auftraggeber eine berechtigte Vergütungsanpassung generell und endgültig verweigert hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 730 f.) oder bei einem hohen Mehraufwand der Auftraggeber die Abgabe einer Erklärung, dass dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zustehe, abgelehnt hat (so in einem von dem OLG Zweibrücken, BauR 1995, 251 entschiedenen Fall), bedarf, wie noch auszuführen sein wird, keiner abschließenden Entscheidung.

    Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung, wonach ihr ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Vereinbarung eines neuen Preises zugestanden habe, da ein Mehraufwand von über 25% angefallen sei, ohne Erfolg auf die bereits erwähnte Entscheidung des OLG Zweibrücken (BauR 1995, 251).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 21 U 219/94

    Unberechtigte Weigerung des Auftraggebers zur Anpassung der Vergütung des …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber bei berechtigten Zweifeln an der Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers diesen unter Androhung der Kündigung aufgefordert hat, innerhalb einer ihm gesetzten Frist seine Leistungsbereitschaft zu erklären und die Frist fruchtlos verstrichen ist (OLG Stuttgart ,U. v. 23.11.2006, 13 U 53/06 - juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 730 f.).

    Die Frage, ob diese Grundsätze eine Einschränkung erfahren, wenn beispielsweise der Auftraggeber eine berechtigte Vergütungsanpassung generell und endgültig verweigert hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 730 f.) oder bei einem hohen Mehraufwand der Auftraggeber die Abgabe einer Erklärung, dass dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zustehe, abgelehnt hat (so in einem von dem OLG Zweibrücken, BauR 1995, 251 entschiedenen Fall), bedarf, wie noch auszuführen sein wird, keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 151/04

    VOB-Vertrag: Arbeitseinstellung wegen Nichtannahme eines Nachtragsangebots

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Dem Auftragnehmer steht also insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu (…Ganten/Jagenburg/Motzke, a.a.O., § 1 Nr. 4, Rn. 27; Brandenburgisches Oberlandesgericht, U. v. 19.10.2005, 4 U 151/04 - juris).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 11 U 98/07

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch Auftraggeber

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Die Kooperationspflichten sollen u.a. gewährleisten, dass in Fällen, in denen nach der Vorstellung einer oder beider Parteien die vertraglich vorgesehene Durchführung oder der Inhalt des Vertrages an die geänderten tatsächlichen Umstände angepasst werden muss, entstandene Meinungsverschiedenheiten nach Möglichkeit einvernehmlich beigelegt werden (vgl. BGH, U. v. 28.10.1999, VII ZR 393/98 - juris; Brandenburgisches OLG, U. v. 15.1.2008, 11 U 98/07 - juris).
  • OLG München, 09.11.2004 - 9 U 1811/03

    Anspruch auf einen Werklohn wegen einer außerordentlichen Kündigung; Zerstörung …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Außerordentliche Kündigungen müssen aber zeitnah zum Kündigungsanlass erfolgen (OLG München, U. v. 9.11.2004, 9 U 1811/03 - juris), wobei die Dauer einer zuzubilligenden gewissen Überlegungszeit durch die Objektumstände und sonstigen Gegebenheiten bestimmt wird (…Ganten/Jagenburg/Motzke, a.a.O.).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Ein Kündigungsgrund kann zwar auch bestehen, wenn die Vertragsverletzung noch nicht eingetreten, ihr Eintritt aber sicher zu erwarten ist (BGH, U. v. 4.5.2000, VII ZR 53/99 - juris), auch ist eine Abmahnung oder eine Nachfristsetzung in solchen Fällen nicht erforderlich (…Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1314).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Der Auftraggeber kann außerordentlich aus wichtigem Grund gemäß § 242 BGB i.V.m § 8 Nr. 3 VOB/B kündigen, wenn eine schwere schuldhafte Verletzung oder sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses besteht, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar macht (vgl. BGH U. v. 23.5.1996, VII ZR 140/95 - juris;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1314).
  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 140/93

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Es steht Parteien nämlich frei, für bestimmte, in einem Vertrag enthaltene Leistungen nachträglich eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren, wenn beispielsweise streitig ist, ob die Leistungen im Ursprungsvertrag enthalten sind (BGH, U. v. 15.12.1994, VII ZR 140/93 - juris).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2006 - 13 U 53/06

    VOB-Vertrag: Kündigung des Auftraggebers nach fruchtlosem Ablauf einer dem …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08
    Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber bei berechtigten Zweifeln an der Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers diesen unter Androhung der Kündigung aufgefordert hat, innerhalb einer ihm gesetzten Frist seine Leistungsbereitschaft zu erklären und die Frist fruchtlos verstrichen ist (OLG Stuttgart ,U. v. 23.11.2006, 13 U 53/06 - juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 730 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 22 U 173/14

    Trotz Verzugs/Mängeln: Keine Kostenerstattung ohne Fristsetzung und Kündigung!

    Von einer Verwirkung kann daher insbesondere dann auszugehen sein, wenn sich der Auftraggeber ernsthaft auf Verhandlungen einlässt oder wenn der Auftraggeber die Fortsetzung der Arbeiten durch den Auftragnehmer hinnimmt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juli 1993, 22 U 38/93, NJW-RR 1994, 149; OLG Köln, Urteil vom 14. November 2008, 19 U 54/08, BeckRS 2010, 1490;… Joussen/Vygen, a.a.O., § 8 Abs. 3 VOB/B Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

    Rn. 149 Eine Verwirkung des Kündigungsrechts wird im Allgemeinen dann angenommen, wenn von einer Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht in angemessener Zeit Gebrauch gemacht (…Ingenstau/Korbion/Vygen, VOB/B, 20. Auflage, § 8 Abs. 3, Rn. 12 und 28) oder wenn von den Parteien auch nach einer Fristsetzung noch über einen zur Kündigung berechtigenden Umstand auf der Basis eines neuen Angebotes ernsthaft verhandelt wird (OLG Köln, Urt. v. 14.11.2008 - 19 U 54/08, IBR 2010, 314;… Vygen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Auflage, Rn. 2891).
  • KG, 06.03.2026 - 21 U 11/21

    Wirksamkeit des VOB/B-Kündigungsrechts wegen Verzugs mit Vollendung; …

    Eine außerordentliche Kündigung ohne vorherigen Einigungsversuch kann ihrerseits das Kooperationsgebot verletzen, sodass im Baurecht wegen der häufig komplexen technischen Sachverhalte eine längere Überlegungsfrist angemessen sein kann (vgl. OLG München, Urteil vom 9. November 2004, 9 U 1811/03; OLG Köln, Urteil vom 14. November 2008, 19 U 54/08).
  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 8 U 53/18

    Zeitliche Grenzen bei der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages

    Zwar unterliegt das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages keinen starren zeitlichen Grenzen, aus dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der außerordentlichen Kündigung folgt jedoch, dass eine solche zumindest zeitnah zum Kündigungsanlass erklärt werden muss (OLG München, Urteil vom 09.11.2004, 9 U 1811/03, Rn.16, zit. nach juris), wobei die Dauer einer zuzubilligenden gewissen Überlegungszeit durch die Objektumstände und sonstigen Gegebenheiten bestimmt wird (…Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Auflage, § 8 Nr. 3, Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, I - 19 U 54/08, Rn. 85, zit. nach juris).
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