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   LAG Köln, 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19   

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https://dejure.org/2019,41739
LAG Köln, 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19 (https://dejure.org/2019,41739)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19 (https://dejure.org/2019,41739)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - 2 SaGa 20/19 (https://dejure.org/2019,41739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Spezialität des GeschGehG

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geschäftsgeheimnis: Catch-All-Klausel im Arbeitsvertrag

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Catch-All-Klausel für Geschäftsgeheimnisse?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Verschwiegenheitsklauseln gegenüber Arbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gilt die Pflicht der Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses?

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Wann sind nachvertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen rechtmäßig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgestaltung von Geheimhaltungsklauseln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Aachen, 09.05.2019 - 8 Ga 9/19

    Einstweilige Verfügung; Untersagung, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.05.2019 - 8 Ga 9/19 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin mit dem Antrag, 1. unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 9. Mai 2019 (Az.: 8 Ga 9/19) den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Klägerin, die ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dieser anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, unbefugt an Dritte mitzuteilen oder weiterzugeben, insbesondere in Form der Weitergabe von spezifischen Leistungsdaten der Packstoffproduktionsanlagen (z. B. AFK-Maschinen) oder von exakten Geometriedaten und Toleranzen betreffend das Verpackungsmaterial, so wie durch die in den Anlagen Ast 10, 11 und 12 aufgeführten E-Mails vom 20. September 2015, 13. Dezember 2015 und 31. Dezember 2015 und den Anlagen "2.2 Randstreifen und Staub.docx", "2.3 Kühlwasser.docx", "2.6 Sauventilator.docx", "QS-609.docx" und "QS-604.docx", letztere betreffend die "Längsnahtgeometrie Nahtdicke", geschehen, die der Beklagte unter dem Pseudonym "Klaus Fisher" versandt hat;.

  • ArbG Aachen, 13.01.2022 - 8 Ca 1229/20

    Geschäftsgeheimnis; Know-How-Schutz; Konkurrenzprodukte; Geheimnisschutzkonzept;

    Das Landesarbeitsgericht Köln (2 SaGa 20/19) wies die Berufung der Klägerin mit der Begründung zurück, dass die Geheimhaltungsvereinbarung im Arbeitsvertrag aufgrund ihrer umfassenden Reichweite sittenwidrig und damit gemäß § 138 BGB unwirksam sei.

    Auch wenn ein Unterlassungsanspruch auf eine noch unter altem Recht vorgefallene Verletzungshandlung gestützt wird, ist der Unterlassungsanspruch deshalb nunmehr allein an § 6 GeschGehG als abschließende Spezialregelung zu messen (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19, Rn. 11, 23; OLG Hamm 15.09.2020 - I-4 U 177/19, Rn. 156; OLG Stuttgart 19.11.2020 - 2 U 575/19, Rn. 80; Hoppe/Oldekop, in: GRUR-Prax 2019, S. 324, 325).

    Dies ergibt sich schon aus der allgemein anerkannten Grundregel der Beweislastverteilung, wonach der Anspruchsteller auf die rechtsbegründenden Tatsachen und der Anspruchsgegner die rechtsvernichtenden, rechtshindernden oder rechtshemmenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat; für § 6 GeschGehG gilt nichts anderes (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19, Rn. 18 ff.; OLG Stuttgart 19.11.2020 - 2 U 575/19, Rn. 120; Alexander, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 6 GeschGehG, Rn. 43).

    Letztlich bedeutet dies seit Inkrafttreten des GeschGehG, dass ein konkretisiertes, auf die einzelnen Geheimnisse speziell abgestelltes Geheimschutzmanagement durchgeführt werden muss, um zu beweisen, welche Geheimnisse wie und wie lange welchem Schutz unterlagen und welche Personen hiermit in Kontakt kamen und dabei verpflichtet waren, Geheimnisse der Beklagten zu schützen (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19, Rn. 23).

    Ein berechtigtes betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung muss sich auf konkrete Daten und Sachverhalte beschränken und zudem angeben, wie lange nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses die geheimhaltungsbedürftige Tatsache noch geheim zu halten ist (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19, Rn. 14; LAG Hamm 05.10.1988 - 15 Sa 1403/88, Rn. 2; Holthausen, NZA 2019, S. 1377, 1380; Preis, in: Erfurter Kommentar, 22. Aufl. 2022, § 611a BGB, Rn. 715).

    Ein inhaltlich und zeitlich uneingeschränktes Geheimnisschutzgebot führt letztlich dazu, dass der ausgeschiedene Arbeitnehmer in erheblicher Weise seine Berufstätigkeit einschränken muss, ohne dass eine zeitliche Grenze absehbar ist und ein finanzieller Ausgleich hierfür geleistet wird (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19, Rn. 15; Preis, in: Erfurter Kommentar, 22. Aufl. 2022, § 611a BGB, Rn. 715).

    Es handelt sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem UWG herauslöst und abschließend auf eine eigene Rechtsgrundlage gestellt hat (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19, Rn. 11).

  • ArbG Hamburg, 27.01.2022 - 4 Ca 356/20

    Umgang mit betrieblichen elektronischen Dateien - Herausgabe-, Löschungs-,

    Derartige "Catch-All-Klauseln" sind wegen einer zu weitgehenden Beschränkung des Arbeitnehmers nach § 138 BGB und wenn sie - wie hier aus dem äußeren Erscheinungsbild ersichtlich - vom Arbeitgeber vorformuliert sind, auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam (LAG Köln 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19; LAG Hamm 05.10.1988 - 15 Sa 1403/88; Holthausen NZA 2019, 1377, 1379 f.; Vetter/Lehmann DB 2019, 2507 mwN).
  • LAG München, 11.12.2023 - 3 Ta 214/23

    Vergleichsmehrwert, Stillschweigensvereinbarung, Catch-All-Klausel

    Eine konkrete Unterlassungspflicht der Klägerin lässt sich ihr nicht entnehmen (vgl. insoweit auch LAG Köln, Urteil vom 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19 - Rn. 16; LAG Hamburg, Urteil vom 27.01.2022 - 4 Sa 356/20 - Rn. 2 einerseits und Rn. 82 andererseits; Fuhlrott/Fischer: Verschwiegenheitsklauseln im Lichte des Geschäftsgeheimnisschutzes, NZA 2022, 809, 812 f. m.w.Rechtsprechungsnachweisen).

    Eine Stillschweigensvereinbarung, die - wie hier - ohne jede zeitliche Begrenzung und ohne inhaltliche Konkretisierung eine Pflicht der Arbeitnehmerin zur Geheimhaltung aller ihr während ihrer Tätigkeit für die Arbeitgeberin zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Vorgänge bzw. Geheimnisse auferlegt, ist als sog. Catch-All-Klausel nach allgemeiner Auffassung gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig, weil sie nicht ausreichend die grundgesetzlich geschützte Rechtsposition der Arbeitnehmerin berücksichtigt (vgl. LAG Köln, Urteil vom 02.12.2019 - 2 SaGa 20/19 - Rn. 16; LAG Hamm, Urteil vom 05.10.1988 - 15 Sa 1403/88 - Fuhlrott/Fischer, a.a.O., S. 812; Holthausen, Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheit, NZA 2019, 1377, 1379 f.; Preis/Seiwert, Geheimnisschutz im Arbeitsrecht nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, RdA 2019, 351, 358).

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