Rechtsprechung
   BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R   

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https://dejure.org/2015,18885
BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R (https://dejure.org/2015,18885)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R (https://dejure.org/2015,18885)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R (https://dejure.org/2015,18885)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4 vom 23.12.2002, § 14 Abs 1 S 3 SGB 4 vom 23.12.2002, § 17 Abs 1 SGB 4, § 56 Abs 3 SGB 7, § 59 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 - Jahresarbeitsverdienst - Berechnung - Leistung - Leistungsrecht - Einnahme - Entgeltbestandteil - Spesen - Steuerfreiheit - LKW-Fahrer - Verbrauch - Schätzung -Zweckbestimmung - Synallagma - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berücksichtigung von steuerfreien und pauschal versteuerten Spesen bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Jahresarbeitsverdienst - Qualifizierung von "steuerfreien Spesen" bzw. "pauschal versteuerten Spesen" - objektive steuerrechtliche Einordnung entscheidend - ArEV gilt auch für Leistungsrecht der gesetzlichen UV - frühere abweichende Rechtsprechung des BSG erging vor ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 - Jahresarbeitsverdienst - Berechnung - Leistung - Leistungsrecht - Einnahme - Entgeltbestandteil - Spesen - Steuerfreiheit - LKW-Fahrer - Verbrauch - Schätzung -Zweckbestimmung - Synallagma - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berücksichtigung von steuerfreien und pauschal versteuerten Spesen bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 210
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81

    Keine Wechselwirkung zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.

    Die Regelung des § 3 ArEV wurde vom erkennenden Senat sodann auch ausdrücklich gebilligt und gerade kompetenzrechtlich nicht beanstandet (BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10, RdNr 18 f) .

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Die Außerachtlassung von Einnahmen erfolgt(e) dort unabhängig davon, ob diese steuerfrei sind, nur unter engen Voraussetzungen, die ausdrücklich durch den Zweck der weiteren Einnahmen gerechtfertigt sein müssen (vgl hierzu nur BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R - SozR 4-4225 § 6 Nr. 2, SozR 4-4200 § 11 Nr. 58, RdNr 19 ff) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    So wird von einem Teil der Literatur vertreten, dass nur die in § 3 Nr. 12 EStG genannten steuerfreien Aufwandsentschädigungen etc aus öffentlichen Kassen von § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV umfasst sind (vgl hierzu Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 14, RdNr 50; Werner in JurisPK-SGB IV, § 14 RdNr 277; offen gelassen von BSG vom 26.1.2005 - B 12 KR 3/04 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 7, RdNr 16) .
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Eine Festsetzung des JAV ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X, sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 14/11 R - juris RdNr 18, UV-Recht Aktuell 2013, 202) .
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Steuerrecht seinerseits die Schätzung der Höhe von Einnahmen (bzw Werbungskosten etc) zulässt, weil dort dieser Vorgang ausdrücklich von Rechts wegen zugelassen ist (vgl zu den Werbungskosten eines Fernfahrers Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 27.9.2012 - 5 K 99/12 - EFG 2013, 24; diese Unterschiede zwischen den jeweiligen Rechtsgebieten vernachlässigt Dau, jM 2015, 113) .
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85

    Anpassung der Rente - Unfallversicherung - Höchstgrenze - Rentenberechnung -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.
  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78

    Urlaubsgeld - Steinkohlenbergbau - Silikosegefährdung - Berechnung des

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83
    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R
    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Gegenstand des Verfahrens ist der Bescheid der Beklagten vom 26.2.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.11.2008, durch welche es die Beklagte abgelehnt hat, ihren Bescheid vom 23.8.1984 abzuändern und dem Kläger Rente ab dem 1.1.2000 nach einem JAV entsprechend dem Gehalt eines vollschichtig tätigen promovierten Diplom-Chemikers zu gewähren (vgl BSG vom 23.7.2015 - B 2 U 9/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, SozR 4-2700 § 82 Nr. 1 RdNr 11) .

    a) Nach § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO gilt der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV - s dazu BSG vom 23.7.2015 - B 2 U 9/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, SozR 4-2700 § 82 Nr. 1 RdNr 14; s bereits BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 55/84 - SozR 2200 § 577 Nr. 11 = juris RdNr 13) des Verletzten im Jahr vor dem Arbeitsunfall als JAV, welches nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) das Gehalt in Höhe einer halben A-13-Stelle von 21 126, 58 DM zuzüglich 1902, 83 DM war.

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Die Festsetzung des JAV als solches stellt dagegen keinen abtrennbaren Streitgegenstand dar (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R -, Rn. 11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 U 2719/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes gem

    Zwar hat die Beklagte bei allein wortlautorientierter Auslegung ihres Bescheids vom 14.11.2016 (nur) über den JAV entschieden ("Bescheid über Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes"), obwohl der JAV nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der isolierten Elementenfeststellung nicht zugänglich ist und die Feststellung oder Neufeststellung eines JAV daher grundsätzlich mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein mit der Anfechtungsklage anfechtbarer oder mit der Verpflichtungsklage einklagbarer Verwaltungsakt i.S.v. § 31 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) sein kann (Bundessozialgericht - BSG - 23.07.2015, B 2 U 9/14 R; BSG 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, zitiert - wie sämtliche nachfolgende Rechtsprechung - nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - richtige Klageart - kombinierte Anfechtungs- und

    Zwar hat die Beklagte bei allein wortlautorientierter Auslegung ihres Bescheids vom 16. Mai 2012 (nur) über den JAV entschieden ("Bescheid über die endgültige Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes"), obwohl der JAV nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der isolierten Elementenfeststellung nicht zugänglich ist und die Feststellung oder Neufeststellung eines JAV daher grundsätzlich mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein mit der Anfechtungsklage anfechtbarer oder mit der Verpflichtungsklage einklagbarer Verwaltungsakt i.S. des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sein kann (BSG, Urteile vom 18. September 2012 - B 2 U 14/11 R - juris Rn. 18 und vom 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R - BSGE 119, 210 = SozR 4-2700 § 82 Nr. 1, juris Rn. 11).
  • LSG Sachsen, 20.03.2023 - L 6 U 67/20

    Arbeitsunfall eines Versicherten, dessen Verdienst oberhalb des Höchst-JAV liegt

    Eine Festsetzung des JAV ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt nach § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch, sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (BSG, Urteil vom 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R, RdNr. 11; Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R, RdNr 18; beide juris).
  • LSG Sachsen, 15.02.2023 - L 6 U 57/20
    Eine Festsetzung des JAV ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X, sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (BSG, Urteil vom 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R, RdNr. 11; Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R, RdNr 18; beide juris).
  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

    Bei der Festsetzung des JAV handelt es sich nicht um einen abtrennbaren Streitgegenstand, streitig ist vielmehr ein einheitlicher Anspruch auf Rente, dessen Höhe durch die Faktoren MdE und den hier allein streitigen JAV bestimmt wird (vgl Bundessozialgericht 23.07.2015, B 2 U 9/14 R, SozR 4-2700 § 82 Nr. 1 Rn 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2018 - L 14 U 269/17
    Eine Festsetzung des JAV ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X, sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - Az.: B 2 U 9/14 R - Rn. 11; Urteil vom 18.9.2012 - Az.: B 2 U 14/11 R - Rn. 18 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 14 U 109/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der in dem Bescheid erfolgten Festsetzung des hier streitigen JAV nicht um einen abtrennbaren Streitgegenstand handelt, sondern um einen einheitlichen Anspruch (auf Rente), dessen Höhe sich durch die Faktoren MdE und JAV bestimmt (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - Az.: B 2 U 9/14 R - Rn. 11 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21218
OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,21218)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.07.2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,21218)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,21218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 105 SGB 7, § 106 Abs 3 Alt 3 SGB 7
    Arbeitsunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei ungesicherter Ablage eines Zinkblechs auf einer Regenrinne; Anforderungen an eine "gemeinsame" Betriebsstätte bei Zusammentreffen mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsprivilegierung nach § 106 Abs. 3 SGB VII bei gleichzeitiger Nutzung eines Baugerüsts durch Dachdecker und Maler; Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht von Arbeitern verschiedener Gewerbe auf einem Baugerüst

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 106 Abs. 3; SGB VII § 105
    Haftungsprivilegierung nach § 106 Abs. 3 SGB VII bei gleichzeitiger Nutzung eines Baugerüsts durch Dachdecker und Maler

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maler wird von ungesichert abgelegtem Zinkblech verletzt: Dachdecker haftet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 10 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsprivilegierung zweier Gewerbe auf Baustelle nur bei gemeinsamer Betriebsstätte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zinkblech vom Winde verweht - Fallendes Blech verletzt einen Maler auf dem Baugerüst: Dachdecker haftet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsprivilegierung zweier Gewerbe auf Baustelle nur bei gemeinsamer Betriebsstätte

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsprivilegierung zweier Gewerbe auf Baustelle nur bei gemeinsamer Betriebsstätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zinkblech auf Regenrinne abgelegt: Dachdecker haftet für Gerüstunfall! (IBR 2014, 607)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1437
  • MDR 2014, 1253
  • NZV 2015, 191
  • BauR 2014, 1980
  • BauR 2015, 277
  • NZA-RR 2015, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2011 - VI ZR 227/09

    Haftungsprivilegierung für Unternehmer bei Arbeitsunfall: Begriff der

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 9/14
    Erforderlich ist vielmehr eine gewisse Verbindung zwischen den Tätigkeiten als solchen in der konkreten Unfallsituation, die eine Bewertung als "gemeinsame" Betriebsstätte rechtfertigt (so BGH, Urteil v. 01.02.2011 - Az.: VI ZR 227/09 -, NJW 2011, 3296 ff., Rdn. 7; BGH, Urteil v. 30.04.2013 - Az.: VI ZR 155/12 -, NJW 2013, 2031 ff., Rdn. 16, jeweils m. zahlr. Nachw.).

    c) Nach dem Vortrag der Parteien und den Angaben der Zeugen liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Gefahrengemeinschaft im Sinne einer wechselseitigen Gefährdungslage vor, wonach sich die Beteiligten aufgrund ihrer Tätigkeiten typischerweise ablaufbedingt "in die Quere kommen" mussten; eine solche Gefahrengemeinschaft würde unter Umständen ebenfalls die Anwendung des § 106 Abs. 3 SGB VII rechtfertigen (s. BGH, Urteil v. 01.02.2011, a.a.O., Rdn. 10).

    Umgekehrt war die Gefahr, dass der Kläger seinerseits den Zeugen H. und G. bei seiner zeitgleich ausgeführten Tätigkeit einen Schaden zufügen konnte, wegen des fehlenden Miteinanders des Arbeitsablaufs rein theoretischer Natur, was nicht ausreicht, um die für eine gemeinsame Betriebsstätte erforderliche typische Gefahrengemeinschaft anzunehmen (BGH, Urteil v. 01.02.2011, a.a.O.).

  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12

    Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 9/14
    Erforderlich ist vielmehr eine gewisse Verbindung zwischen den Tätigkeiten als solchen in der konkreten Unfallsituation, die eine Bewertung als "gemeinsame" Betriebsstätte rechtfertigt (so BGH, Urteil v. 01.02.2011 - Az.: VI ZR 227/09 -, NJW 2011, 3296 ff., Rdn. 7; BGH, Urteil v. 30.04.2013 - Az.: VI ZR 155/12 -, NJW 2013, 2031 ff., Rdn. 16, jeweils m. zahlr. Nachw.).

    Doch fehlt es hier an dem erforderlichen wechselseitigen Bezug der betrieblichen Aktivitäten des Klägers einerseits und der Mitarbeiter der Beklagten andererseits (s. hierzu BGH a.a.O. und insbesondere Urteil v. 08.06.2010 - Az.: VI ZR 147/09 -, NJW 2011, 449 ff., Rdn. 16; BGH, Urteil v. 30.04.2013 - Az.: VI ZR 155/12 -, NJW 2013, 2031 ff., Rdn. 17).

  • BGH, 08.06.2010 - VI ZR 147/09

    Arbeitsunfall: Haftungausschluss beim Glatteisunfall eines bei einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 9/14
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf eine Haftungsprivilegierung ihrer Mitarbeiter H. und G. gemäß §§ 106 Abs. 3 Fall 3 i. V. m. 105 SGB VII. Allerdings käme eine solche Haftungsprivilegierung auch ihr - der Beklagten - unter dem Gesichtspunkt des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs zugute (dazu im Einzelnen BGH, Urteil v. 08.06.2010 - Az.: VI ZR 147/09 -, NJW 2011, 449 ff., Rdn. 12 m.w.N.).

    Doch fehlt es hier an dem erforderlichen wechselseitigen Bezug der betrieblichen Aktivitäten des Klägers einerseits und der Mitarbeiter der Beklagten andererseits (s. hierzu BGH a.a.O. und insbesondere Urteil v. 08.06.2010 - Az.: VI ZR 147/09 -, NJW 2011, 449 ff., Rdn. 16; BGH, Urteil v. 30.04.2013 - Az.: VI ZR 155/12 -, NJW 2013, 2031 ff., Rdn. 17).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 7 W 16/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe Zuständigkeit

    Dass der Antragsteller die weitergehenden Ansprüche auf eigene Kosten verfolgen würde, was zu einer Zuständigkeit des Landgerichts führen könnte (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1437 Rn. 7), ist nicht vorgetragen.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.09.2014 - 2 U 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53198
OLG Rostock, 05.09.2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,53198)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.09.2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,53198)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. September 2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,53198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Sweetened with Stevia, Steviablatt

    § 4 Nr 11 UWG, § 3 Abs 1 Nr 3 LMKV, § 4 Abs 1 Alt 1 LMKV, § 6 Abs 3 LMKV
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Angabe "sweetened with Stevia" und "mit Süßungsmittel Stevia-Extrakt" auf einer Lebensmittelverpackung

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "gesüsst mit Stevia"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 45/13

    Früchtetee "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen" ohne Himbeer- oder

    Auszug aus OLG Rostock, 05.09.2014 - 2 U 9/14
    Die Ausführungen in der Gegenerklärung vom 20.08.2014 und der Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 26.02.2014 - I ZR 45/13 - geben zu einer Änderung keinen Anlass.

    Der Bundesgerichtshof ist im Beschluss vom 26.02.2014 - I ZR 45/13 - davon ausgegangen, dass die Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees sowie die Angaben "Mit natürlichen Aromen" und "nur natürliche Zutaten" dem Verbraucher suggerieren, dass die geschmacksbestimmenden Aromen aus Himbeerfrüchten bzw. Vanillepflanzen gewonnen werden, während dies ausweislich der wesentlich kleiner gedruckten Zutatenliste tatsächlich nicht der Fall war (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.3.2012 - 6 U 12/11 - für Orangenblüte auf Etikett eines Erfrischungsgetränks).

  • LG Rostock, 14.02.2014 - 3 O 144/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Angabe "sweetened with Stevia" und "mit

    Auszug aus OLG Rostock, 05.09.2014 - 2 U 9/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 14.02.2014, Aktenzeichen 3 O 144/13 (3), wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 14.02.2014, Aktenzeichen 3 O 144/13 (3), ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2012 - 6 U 12/11

    Irreführende Lebensmittelwerbung: Abbildung einer Orangenblüte auf dem Etikett

    Auszug aus OLG Rostock, 05.09.2014 - 2 U 9/14
    Der Bundesgerichtshof ist im Beschluss vom 26.02.2014 - I ZR 45/13 - davon ausgegangen, dass die Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees sowie die Angaben "Mit natürlichen Aromen" und "nur natürliche Zutaten" dem Verbraucher suggerieren, dass die geschmacksbestimmenden Aromen aus Himbeerfrüchten bzw. Vanillepflanzen gewonnen werden, während dies ausweislich der wesentlich kleiner gedruckten Zutatenliste tatsächlich nicht der Fall war (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.3.2012 - 6 U 12/11 - für Orangenblüte auf Etikett eines Erfrischungsgetränks).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2013 - 4 U 117/13
    Auszug aus OLG Rostock, 05.09.2014 - 2 U 9/14
    Die Verwendung unbehandelter Stevia-Pflanzenteile wird den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch der Senat gehört, hingegen ebensowenig suggeriert wie eine besondere Natürlichkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.10.2013 - 4 U 117/13, juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 29.11.2017 - 6 U 50/17

    Voraussetzungen der Prozessführung eines Wettbewerbsverbandes

    Auch weitere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2014, 131) und OLG Rostock (WRP 2015, 776) führten zu keinem anderen Ergebnis, sondern ergäben, dass für die Verbrauchererwartung maßgeblich auf das jeweilige Produkt abgestellt werden müsse.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - I-2 U 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35899
OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - I-2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,35899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2014 - I-2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,35899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2014 - I-2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,35899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06

    Fräsautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Das Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend zu machen, sowie das Interesse der sonstigen Marktteilnehmer, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Ausschließlichkeitsrechte Dritter unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, sind gegeneinander abzuwägen (BGHZ 164, 1, 3 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Schutzrechtsverwarnungen sind daher zu beanstanden, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts oder wegen Fehlens einer Rechtsverletzung als unbegründet erweisen oder sie wegen ihres sonstigen Inhalts oder ihrer Form nach als unzulässig zu beurteilen sind (BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).

    Da die Abnehmer typischerweise ein geringeres Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Schutzrechtsinhaber haben, kann bereits die Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber den Abnehmern - unabhängig davon, ob sie berechtigt ist oder nicht - zu einem möglicherweise existenzgefährdenden Eingriff in die Kundenbeziehungen des mit dem Inhaber des Schutzrechts konkurrierenden Herstellers oder Lieferanten führen (BGHZ 164, 1, 4 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Die unlautere Behinderung von Mitbewerbern setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Konkurrenten voraus, die zusätzlich zu der mit jedem Wettbewerb verbundenen Beeinträchtigung weitere Merkmale aufweist, damit von einer unzulässigen individuellen Behinderung gesprochen werden kann (BGHZ 148, 1, 5 = GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2009, 878, 879 - Fräsautomat).

    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn der Zweck verfolgt wird, die Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 - Außendienstmitarbeiter; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Damit hängt auch die Verwirklichung dieses Tatbestandes von einer Güter- und Interessenabwägung ab (BGH, GRUR 2009, 878 - Fräsautomat; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 4 Rz. 10.178), so dass auf die vorstehenden Ausführungen zum Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie zur unzulässigen Mitbewerberbehinderung verwiesen werden kann.

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Eine Schutzrechtsverwarnung setzt voraus, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (BGHZ 38, 200, 203 f. - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 333 f. - Brombeerleuchte; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; GRUR 1997, 896 - Mecki-Igel III).

    Die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze, die es verbieten können, die Produkte eines Mitbewerbers mit den eigenen zu vergleichen, stehen sonach der Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung auch von gewerblichen Abnehmern nicht entgegen, wenn Patentverletzungen zu besorgen sind und wenn der Hinweis den Umständen nach angemessen und zur Abwehr erforderlich ist (BGH, GRUR 1995, 424 - Abnehmerverwarnung).

    Entsprechend muss der Schutzrechtsinhaber auch in der Lage sein, Abnehmer auf die Möglichkeit einer Schutzrechtsverletzung hinzuweisen und mit diesen in einen Dialog über die Schutzrechtslage oder, darauf aufbauend, über eine mögliche gemeinsame Verwertung des Schutzrechts einzutreten (BGH, GRUR 1995, 424 - Abnehmerverwarnung), ohne dass es zwingend einer vorherigen Kontaktaufnahme zum Hersteller bedarf.

    Schutzrechtsverwarnungen sind daher zu beanstanden, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts oder wegen Fehlens einer Rechtsverletzung als unbegründet erweisen oder sie wegen ihres sonstigen Inhalts oder ihrer Form nach als unzulässig zu beurteilen sind (BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 155/04

    Bestimmung des Streitgegenstandes eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf das Berufungsgericht bei der Ermittlung des prozessualen Begehrens nicht beim Wortlaut der Anträge verharren, sondern muss stets auch die Berufungsbegründung zur Auslegung des Begehrens heranziehen (BGH, NJW-RR 2005, 1659; NJW 1992, 2969, 2970).

    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten es dabei, im Zweifel dasjenige als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse des Berufungsklägers entspricht (BGH, a.a.O.; NJW-RR 2004, 862; NJW-RR 2005, 1659; NJW-RR 2007, 1565, 1566; Münchner Kommentar zur ZPO/Rimmelspacher, 4. Auflage, § 520 Rz. 67).

    Jedoch liegt es fern, dass eine Prozesspartei im Berufungsverfahren Ansprüche weiterverfolgt, mit denen sie schon in erster Instanz obsiegt hatte (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1659).

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 163/07

    Unlauterer Wettbewerb: irreführende Werbung durch eine Berechtigungsanfrage an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Denn der Hinweis auf ein eigenes Schutzrecht und die mit der Berechtigungsanfrage aufgezeigte Möglichkeit, dass dieses vom Adressaten verletzt wird, ist geeignet, zumindest künftige Marktentscheidungen des Adressaten zu beeinflussen und damit den Absatz des Anfragenden zu fördern (BGH, GRUR-RR 2008, 197 - irreführende Berechtigungsanfrage).

    Die Werbung ist jedoch nur dann irreführend, wenn die darin enthaltenen Informationen unrichtig oder in wesentlichen Punkten nicht vollständig wiedergegeben sind (BGH, GRUR-RR 2008, 197, 198 - irreführende Berechtigungsanfrage).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Das Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend zu machen, sowie das Interesse der sonstigen Marktteilnehmer, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Ausschließlichkeitsrechte Dritter unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, sind gegeneinander abzuwägen (BGHZ 164, 1, 3 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Da die Abnehmer typischerweise ein geringeres Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Schutzrechtsinhaber haben, kann bereits die Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber den Abnehmern - unabhängig davon, ob sie berechtigt ist oder nicht - zu einem möglicherweise existenzgefährdenden Eingriff in die Kundenbeziehungen des mit dem Inhaber des Schutzrechts konkurrierenden Herstellers oder Lieferanten führen (BGHZ 164, 1, 4 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Die Beklagte zu 1) ist auch Inhaberin des Patents EP 1 208 XXX. Dies ergibt sich zwar noch nicht aus ihrer Eintragung als Schutzrechtsinhaberin im Patentregister, die weder rechtsbegründend noch -vernichtend wirkt und ihr lediglich die Befugnis zur Führung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Klagepatent verleiht (BGH GRUR 2013, 713 Rn 53 - Fräsverfahren), wohl aber aus der erheblichen Indizwirkung, die die Eintragung im Patentregister für die Beurteilung der Frage hat, wer materiell-rechtlicher Inhaber des Patentes ist (BGH GRUR 2013, 713 Rn 58 - Fräsverfahren) und die darin begründet ist, dass das Patentamt eine Änderung in der Person des Patentinhabers nur dann im Register vermerken darf, wenn sie ihm nachgewiesen wird, wobei jeder Nachweis erkennen lassen muss, dass der bisherige Schutzrechtsinhaber mit dem Übergang der daraus folgenden Rechte auf den neuen Inhaber einverstanden ist, auf den das Patent umgeschrieben werden soll.

    Angesichts dessen bedarf es in einem Rechtsstreit regelmäßig keines weiteren Vortrages oder Beweisantritts, wenn sich eine Partei auf den aus dem Register ersichtlichen Rechtsstand beruft, solange nicht konkrete Anhaltspunkte ersichtlich sind oder vom Gegner aufgezeigt werden, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt (GRUR 2013, 713 Rn 60 - Fräsverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Die Entscheidung darüber, ob ein Unterlassungsbegehren gestellt wird oder nicht, darf somit nicht einer späteren, erst noch zu treffenden Entscheidung vorbehalten sein (Senat, Urteil vom 6. März 2014, Az.: I-2 U 90/13).

    Ob das durch die Beklagte zu 1) versandte Schreiben bei G, wie die Klägerin behauptet, für eine immense Verunsicherung gesorgt und die Vermarktungsaktivitäten im Rahmen der Partnerschaft mit der Klägerin nachhaltig beeinträchtigt hat, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit des Schreibens schon aus Rechtsgründen unerheblich, weil es insoweit auf die verständige Sicht des Empfängerhorizonts ankommt (vgl. Senat, Urt. v. 6. März 2014, Az.: I-2 U 90/13).

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Eine Schutzrechtsverwarnung setzt voraus, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (BGHZ 38, 200, 203 f. - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 333 f. - Brombeerleuchte; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; GRUR 1997, 896 - Mecki-Igel III).

    Die Verwarnung aus einem Patent ist demgemäß ein an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtetes Verlangen, eine als Patentverletzung beanstandete Handlung künftig nicht mehr vorzunehmen (BGHZ 38, 200, 203 f. - Kindernähmaschinen; Senat, Beschluss vom 2. März 2009, Az.: I-2 W 10/09).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich nach dem Eindruck der angesprochenen Verkehrskreise (BGH, WRP 1973, 270, 271 - Der sanfte Bitter; WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie; WRP 2012, 77 Coaching-Newsletter).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14
    Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich nach dem Eindruck der angesprochenen Verkehrskreise (BGH, WRP 1973, 270, 271 - Der sanfte Bitter; WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie; WRP 2012, 77 Coaching-Newsletter).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

  • BGH, 11.06.1992 - I ZR 226/90

    Therapeutische Äquivalenz - Anlehnende Werbung

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 68/03

    Anforderungen an die Bezeichnung der rechtsmittelführenden Partei in der

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter

  • LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 2 W 14/08
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Rechtsprechung
   BSG, 01.04.2014 - B 2 U 9/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7945
BSG, 01.04.2014 - B 2 U 9/14 B (https://dejure.org/2014,7945)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2014 - B 2 U 9/14 B (https://dejure.org/2014,7945)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2014 - B 2 U 9/14 B (https://dejure.org/2014,7945)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Würzburg - S 13 U 123/10
  • LSG Bayern - L 17 U 524/11
  • BSG, 01.04.2014 - B 2 U 9/14 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 2 U 9/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat insoweit ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2014 - B 2 U 9/14 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26953
BSG, 21.08.2014 - B 2 U 9/14 BH (https://dejure.org/2014,26953)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2014 - B 2 U 9/14 BH (https://dejure.org/2014,26953)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2014 - B 2 U 9/14 BH (https://dejure.org/2014,26953)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Kassel - S 9 U 2329/03
  • LSG Hessen - L 9 U 242/09
  • BSG, 21.08.2014 - B 2 U 9/14 BH
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 31.07.2014 - 2 U 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55637
OLG Rostock, 31.07.2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,55637)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,55637)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 U 9/14 (https://dejure.org/2014,55637)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/14 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17691
BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/14 S (https://dejure.org/2014,17691)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2014 - B 2 U 9/14 S (https://dejure.org/2014,17691)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/14 S (https://dejure.org/2014,17691)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 40 U 210/10
  • LSG Hamburg - L 3 U 6/11
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/14 S
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.08.2012 - 3 U 6/11

    Haftung des Frachtführers wegen der Beschlagnahme von Transportgut

    Auszug aus BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/14 S
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 27. Januar 2014 - L 3 U 6/11 und 7/11 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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