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   BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22   

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BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22 (https://dejure.org/2022,28476)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.2022 - 2 WDB 6.22 (https://dejure.org/2022,28476)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 2022 - 2 WDB 6.22 (https://dejure.org/2022,28476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art... . 10 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 4, Art. 21 Abs. 2; SG §§ 7, 8 Alt. 1 und 2, § 23 Abs. 1; StGB §§ 86, 86a; StPO §§ 94, 110; WDO § 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 8, § 42 Nr. 4 Satz 5 und Nr. 5 Satz 2 und 3, § 81 Abs. 2 Satz 1, § 91 Abs. 1 Satz 1, §§ 92, 114 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 139 Abs. 3, § 148
    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 WDO 2002, § 91 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 148 WDO 2002, § 110 StPO, Art 10 Abs 1 GG
    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • rewis.io

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Wehrdisziplinarordnung enthält keine Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung einer Durchsuchung der von einem Mobiltelefon räumlich getrennten Speichermedien (Cloud-Dienste), auf die vom Mobiltelefon aus zugegriffen werden kann.

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel eines Soldaten wegen des Verdachts einer Verletzung der politischen Treuepflicht (hier: Cloud-Dienste); Versendung von Nachrichten und Bilder mit rassistischen Inhalten per 'WhatsApp'

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1733
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Ihr kommt lediglich die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung mit dem Ziel der Begrenzung des Durchsuchungsbeschlusses zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 zu §§ und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 ff. StPO sowie Kammerbeschlüsse vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 174/05 - juris Rn. 25 und vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571 Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 11 f.).

    § 114 WDO gilt nach seiner systematischen Stellung in der Wehrdisziplinarordnung auch für richterliche Beschlüsse, die - wie hier - in einem von der Wehrdisziplinaranwaltschaft geführten Vorermittlungsverfahren (§ 92 WDO) ergangen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Ein solcher Eingriff bedarf gemäß Art. 10 Abs. 2 GG einer gesetzlichen Grundlage und verlangt nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dass die Wehrdisziplinarordnung das eingeschränkte Grundrecht zitiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236, 237, 422/08 - BVerfGE 129, 208 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 35 ff.).

    Da § 148 der gemäß Gesetz vom 15. März 1957 (BGBl. I S. 189) am 1. April 1957 in Kraft getretenen und somit - wegen Inkrafttretens des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 (BGBl. I S. 1 ff.) - nachkonstitutionellen Wehrdisziplinarordnung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 36; S. Engel, Das Zitiergebot. Rekonstruktion einer verkannten Norm, 2022, S. 115 ff.) eine Einschränkung des Grundrechts auf das Fernmeldegeheimnis nicht zitiert, steht die Eigenart des gerichtlichen Disziplinarverfahrens der Annahme entgegen, jedenfalls aus der Verweisung des § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO auf die Strafprozessordnung ergebe sich eine gesetzliche Eingriffsgrundlage für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis.

    Sie geht in gerichtlichen Disziplinarverfahren (Dritter Abschnitt des Zweiten Teils) als spezielle Regelung über Durchsuchungen in der Wehrdisziplinarordnung dem lediglich ergänzenden und damit subsidiären Verweis in § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO auf die Vorschriften der Strafprozessordnung vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    bb) Soweit § 20 WDO zur Anordnung von Durchsuchungen zwecks Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf gespeicherten Kommunikationsinhalten aus abgeschlossenen Kommunikationsvorgängen ermächtigt, ist er auch eine verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage für die in Rede stehende Durchsuchungsanordnung; insbesondere verstößt die Regelung, die insoweit nicht an Art. 10 GG, sondern am Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) zu messen ist, nicht gegen das Zitiergebot (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 22 ff.).

    Denn das Stadium des Anfangsverdachts zeichnet sich gerade dadurch aus, dass noch Ermittlungen nötig sind, weil die Tat in ihren Einzelheiten noch nicht aufgeklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 49).

    Bei der dienstlichen Stube handelt es sich nicht um eine Wohnung im Sinne des § 20 WDO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 53).

    Zu den durchsuchungsfähigen Sachen im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 3 WDO gehören vielmehr auch die im (Mit-)Besitz oder (Mit-)Gewahrsam eines Soldaten befindlichen dienstlichen Gegenstände einschließlich elektronischer Datenträger oder EDV-Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 54 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei objektiv verfassungsfeindlichen Verhaltensweisen und Kundgabeformen, die Ausdruck einer tatsächlich verfassungsfeindlichen Gesinnung sind, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44).

    Bei Verhaltensweisen, die nicht von einer verfassungsfeindlichen Gesinnung getragen wurden, aber den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit verfassungsfeindlichem Gedankengut vermitteln, ist die Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu machen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 46 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 35).

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Denn das Grundgesetz bildet gleichsam den "Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - Buchholz 449 § 8 SG Nr. 2 Rn. 29).

    Ein Soldat darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (BVerwG, Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - Buchholz 449, § 8 SG Nr. 2 Rn. 30 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Ihr kommt lediglich die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung mit dem Ziel der Begrenzung des Durchsuchungsbeschlusses zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 zu §§ und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 ff. StPO sowie Kammerbeschlüsse vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 174/05 - juris Rn. 25 und vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571 Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 11 f.).

    Denn der Zugriff auf Kommunikationsinhalte, die außerhalb der Endgeräte des Soldaten auf dem Server eines Providers gespeichert sind und auf die er nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, greift in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Denn das Grundgesetz bildet gleichsam den "Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - Buchholz 449 § 8 SG Nr. 2 Rn. 29).
  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Hierbei sind auch die Bedeutung der potenziellen Beweismittel für das Disziplinarverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 - NJW 2020, 384 Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Bei Verhaltensweisen, die nicht von einer verfassungsfeindlichen Gesinnung getragen wurden, aber den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit verfassungsfeindlichem Gedankengut vermitteln, ist die Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu machen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 46 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 35).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Denn die politische Treuepflicht ist eine Kernpflicht des Soldaten, deren Verletzung stets schwer wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Auch haben weder die Wehrdisziplinaranwaltschaft noch der Truppendienstrichter die im Rahmen der Beschlagnahme notwendige Prüfung vorgenommen, ob die zur Durchsicht mitgenommenen elektronischen Kommunikationsmittel nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurückgegeben werden können, ob die Beschlagnahme einer Kopie der auf den Geräten befindlichen Daten ausreicht, inwiefern dabei eine Trennung der potenziell beweiserheblichen Daten von den restlichen Daten möglich und in welchem Umfang eine Löschung oder Herausgabe der für das Verfahren irrelevanten Daten geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
    Ein solcher Eingriff bedarf gemäß Art. 10 Abs. 2 GG einer gesetzlichen Grundlage und verlangt nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dass die Wehrdisziplinarordnung das eingeschränkte Grundrecht zitiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236, 237, 422/08 - BVerfGE 129, 208 sowie BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 35 ff.).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer

  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23
    Die Vorschrift ermächtigt auch nicht zur Online-Durchsuchung von Cloud-Inhalten, da der damit verbundene Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) von § 148 WDO nicht gestattet wird (BVerwG, Beschluss vom 2. September 2022 - 2 WDB 6, 22 - NVwZ 2022, 1733 Rn. 21).
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

    Die Voraussetzungen für die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme nach § 30 HDG lagen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 2. September 2022 - 2 WDB 6/22 -, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 16a DC 21.440 -, juris Rn. 9; VGH B-W, Beschluss vom 16. März 2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 7) nicht vor.
  • BVerwG, 09.12.2022 - 2 WNB 1.22

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei Entscheidung durch unzuständiges Gericht

    Diese Norm eröffnet keine Beschwerdemöglichkeit gegen richterliche Anordnungen, sondern nur gegen sonstige - vollzogene oder in Vollzug befindliche - Maßnahmen nach § 20 WDO seitens des Disziplinarvorgesetzten, der Wehrdisziplinaranwaltschaft oder sonstiger beteiligter Ermittlungsbehörden (BVerwG, Beschluss vom 2. September 2022 - 2 WDB 6, 22 - NVwZ 2022, 1733 Rn. 18).

    Der Vorsitzende der Truppendienstkammer wird die Abhilfeprüfung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 WDO im Lichte der neueren Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats zum Durchsuchungsrecht nachholen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - NVwZ 2022, 1728, vom 10. Juli 2022 - 2 WDB 11.21 - juris und vom 2. September 2022 - 2 WDB 6, 22 - NVwZ 2022, 1733).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - DL 16 S 559/23

    Anordnung der Durchsuchung der Wohnung; Verdacht der sexuellen Belästigung von

    Auf etwaige neue Erkenntnisse im Rahmen der Durchsuchung oder aus späteren Ermittlungsmaßnahmen kommt es daher nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.09.2022 - 2 WDB 6, 22 -, NVwZ 2022, 1733 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.2022 - DL 16 S 3410/21 -, n.v.; Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, VBlBW 2021, 127 ; BayVGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 4 C 08.2888 -, juris Rn. 11).
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