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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11   

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https://dejure.org/2011,9897
OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11 (https://dejure.org/2011,9897)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.06.2011 - 2 Ws 150/11 (https://dejure.org/2011,9897)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 2 Ws 150/11 (https://dejure.org/2011,9897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11
    Für die Feststellung konkreter Umstände in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten, aus denen eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt oder Sexualstraftaten abzuleiten ist (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.), ist es nicht erforderlich, dass sich schon allein aus dem vollzuglichen Verhalten konkrete Anhaltspunkte für die künftige Begehung schwerster Gewalt oder Sexualstraftaten ergeben.

    Zwar ist § 67d Abs. 3 S. 1 StGB nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.), soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998 begangen wurden, mit Artikel 2 Abs. 2 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 sowie in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des GG unvereinbar.

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11
    Nach der Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH vom 9. November 2010 (NJW 2011, 240) ist bei einer an der EMRK orientierten Auslegung die rückwirkende Klausel des § 67d Abs. 3 S.1 StGB zum Einen nur dann anwendbar, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.

    Als weitere Fallgruppe hatte es der BGH (Beschl. vom 9. November 2010, a.a.O.) für eine Fortsetzung der Sicherungsverwahrung als ausreichend angesehen, dass ein Verurteilter - etwa mit hoher Rückfallgeschwindigkeit, während gewährter Lockerungen oder bereits im Vollzug geplant - mehrere Vortaten schwerster Art begangen hat und sich im Rahmen des Vollzuges keine positiven Anhaltspunkte ergeben haben, die eine Reduzierung der im Vorleben des Verurteilten dokumentierten massiven Gefährlichkeit nahe legen.

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11
    Zu dieser Fallgruppe hatte der BGH bereits in der Entscheidung vom 21. Juli 2010 (BGHSt 55, 234 ff) ausgeführt, dass es für die Annahme konkreter Umstände nicht ausreiche, wenn die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten allein aus seiner Dissozialität und seinem Lebensweg abgeleitet wird, die sich in den vom ihm begangenen Straftaten niedergeschlagen haben, verbunden mit dem Umstand, dass der Verurteilte nie zu einer therapeutischen Aufarbeitung seiner Straftaten bereit war.

    Allerdings reichen auch eine reine Passivität des Untergebrachten und seine Weigerung zur therapeutischen Aufarbeitung des Tatgeschehens nicht aus (vgl. BGHSt 55, 234 ff.).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11
    Die - denkbare - Option einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch Neuroleptika in der psychiatrischen Klinik ist nach den eindeutigen Vorgaben in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 (2 BvR 882/09, juris) rechtlich ausgeschlossen.
  • BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11
    Dabei können auch die Erkenntnisse über das Verhalten des Untergebrachten vor dem Vollzug, namentlich die Rückfallgeschwindigkeit nach früheren Strafvollstreckungen (BGH, U. v. 21.06.2011, 5 StR 52/11), ebenso ergänzend herangezogen werden wie der konkrete soziale Empfangsraum nach Entlassung aus dem Vollzug.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Soweit sich solche Umstände nicht schon aus dem Vollzugsverhalten ergeben, wird eine Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nur in Betracht kommen, wenn der VU - etwa mit hoher Rückfallgeschwindigkeit, während gewährter Lockerungen oder bereits im Vollzug geplant - mehrere Vortaten im genannten Sinn begangen hat und sich im Rahmen des Vollzugs der Sicherungsverwahrung keine positiven Anhaltspunkte ergeben haben, die eine Reduzierung der im Vorleben des Verurteilten dokumentierten massiven Gefährlichkeit nahelegen (BGHSt 56, 73; Senat, Beschluss vom 01.03.2013 - 2 Ws 30/13; OLG Celle StV 2012, 40).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    Konkrete Umstände sieht der Senat zunächst in der hohen Rückfallgeschwindigkeit bei den Anlass und den Vortaten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.06.2011, 5 StR 52/11 , zur hohen Rückfallgeschwindigkeit als konkretem Umstand. OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2011, 2 Ws 150/11 , vom 01.07.2011, 2 Ws 158/11 und vom 05.07.2011, 2 Ws 139/11).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

    Konkrete Umstände sieht der Senat zunächst in der hohen Rückfallgeschwindigkeit bei den Anlass- und den Vortaten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.06.2011, 5 StR 52/11, zur hohen Rückfallgeschwindigkeit als konkretem Umstand; OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2011, 2 Ws 150/11, vom 01.07.2011, 2 Ws 158/11 und vom 05.07.2011, 2 Ws 139/11).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    Konkrete Umstände sieht der Senat zunächst in der hohen Rückfallgeschwindigkeit bei den Anlass und den Vortaten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.06.2011, 5 StR 52/11 , zur hohen Rückfallgeschwindigkeit als konkretem Umstand. OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2011, 2 Ws 150/11 , vom 01.07.2011, 2 Ws 158/11 und vom 05.07.2011, 2 Ws 139/11).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

    Für diese Bewertung können u.a. das Vollzugsverhalten, die Rückfallgeschwindigkeit nach früheren Strafvollstreckungen sowie der soziale Empfangsraum herangezogen werden (vgl. OLG Celle B.v.21.6., 2 Ws 150/11).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11   

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https://dejure.org/2011,28593
OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11 (https://dejure.org/2011,28593)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.04.2011 - 2 Ws 150/11 (https://dejure.org/2011,28593)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. April 2011 - 2 Ws 150/11 (https://dejure.org/2011,28593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 387
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Es handelt sich um eine Vorschrift, die die Art des Vollzuges, nicht hingegen den Rechtscharakter desselben betrifft (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - 2 Ws 576-577/13 - juris; i.E. ebenso: OLG Celle, Beschl. v 02.03.2015 - 2 Ws 16/15 - juris; OLG Koblenz - 2 Strafsenat - NStZ-RR 2011, 387; LG Görlitz, Beschl. v. 06.09.2012 - 7 StVK 93/12 - juris; offen gelassen in: OLG Koblenz - 2 Strafsenat - Beschl. v. 28.01.2016 - 2 Ws 22/16).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 04. April 2011 - 2 Ws 150/11; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17, Rn. 16 (mit ablehnender Anmerkung hierzu: NStZ-RR 2017, 258 ff.260 ff.); OLG Celle, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 3 Ws 240/17, 3 Ws 241/17, 3 Ws 242/17; KG, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15; alle zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    aa) Diese Vorschrift gilt auch, wenn eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt, die Vollstreckung eines verbleibenden Strafrests jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (ebenso - ohne vertiefte Begründung - OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; für eine analoge Anwendung LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11, juris).
  • OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17

    Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender

    Der Senat hält die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16, juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 2 Ws 150/11, juris) für zutreffend.
  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Wie bereits in der Entscheidung 2 Ws 464/15 vom 7. September 2015 kann auch hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. 1 Ws 91/15 v. 09.03.2015, Rn. 6 f. n. juris) und des Kammergerichts (Beschl. 2 Ws 77/14 v. 18.03.2014 - Rn. 6 ff. n. juris; 5 Ws 811/97 v. 07.04.1998 - Rn. 5 n. juris) zu folgen ist, wonach bei jedweder Erledigung einer Maßregel ein Verbleib des Verurteilten in der Maßregelvollzugseinrichtung ausscheidet, wenn ein Strafrest aus demselben Erkenntnis nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB unmittelbar oder wenigstens analog auch bei Erledigung der Maßregel nach § 63 oder § 64 StGB anwendbar ist (vgl. Senat, 2 Ws 150/11 v. 04.02.2011 - NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, 2 Ws 576-577/13 v. 12.12.2013 - NStZ-RR 2014, 62 ; OLG Celle, 2 Ws 16/15 v. 02.03.2015 - Rn. 32 ff. n. juris; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab;

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 3 Ws 388/18

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterbringung von mehr als

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 3 Ws 472/17

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.
  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

  • OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15

    Strafvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei

  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
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Rechtsprechung
   KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9491
KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11 (https://dejure.org/2011,9491)
KG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11 (https://dejure.org/2011,9491)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11 (https://dejure.org/2011,9491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 StGB, § 67d Abs 3 StGB, Art 5 Abs 1 S 2 MRK
    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

  • Wolters Kluwer

    Übergangsweise Anwendung einer verfassungswidrigen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Hierzu hat jedoch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 - (NJW 2011, 1931) klargestellt, dass die innerstaatlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes stehenden Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zwar als Auslegungshilfe bei der Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes heranzuziehen sind, wobei den Garantien der Menschenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland auch möglichst umfassend Geltung zu verschaffen ist, sich indes Grenzen derart völkerrechtsfreundlicher Auslegung aus dem Grundgesetz selbst ergeben.

    aa) Eine Gefährlichkeitsprognose solchen Gewichts konnte freilich nicht auf die Anlasstat selbst gestützt werden, da diese einen bloßen Anknüpfungspunkt für das Merkmal der Gefährlichkeit darstellen kann (vgl. nochmals den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, a.a.O., Absatz 101 der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Soweit der Sachverständige aus seinen Erkenntnissen den rechtlichen Schluss gezogen hat, die bei dem Verurteilten diagnostizierten Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen des § 1 ThUG, weil der Beschwerdeführer daran nicht "leide", folgt der Senat ihm nicht, weil diese Folgerung gegen die bindend festgelegte Rechtslage verstieße (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, bei juris, Rdnr. 36 bis 40; BGH NJW 2011, 1981).

    Eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel gemäß § 67d Abs. 2 StGB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 -, bei juris, Rdn. 7) kam ebenfalls nicht in Betracht.

  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Soweit der Sachverständige aus seinen Erkenntnissen den rechtlichen Schluss gezogen hat, die bei dem Verurteilten diagnostizierten Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen des § 1 ThUG, weil der Beschwerdeführer daran nicht "leide", folgt der Senat ihm nicht, weil diese Folgerung gegen die bindend festgelegte Rechtslage verstieße (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, bei juris, Rdnr. 36 bis 40; BGH NJW 2011, 1981).
  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Dem Beschwerdeführer ist allerdings zuzugeben, dass seinem Rechtsmittel gegen die Fortdauer seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei unmittelbarer Anwendung der Maßstäbe der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Dezember 2010 - 19395/04 - ein Erfolg nicht hätte versagt bleiben dürfen, und zwar ausschließlich (da die nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a) MRK erforderliche Kausalität, zwischen der am 25. Juni 1998 unter der Geltung der §§ 66, 67 d StGB n. F. erfolgten Verurteilung für die jetzige Unterbringung gegeben ist) unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 7 EMRK (vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 642/10 - mit weit.
  • KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15

    Verfahrensverzögerung als Vollstreckungshindernis; Gestaltung von

    Hierauf hatte der Senat bereits in seinem, den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - hingewiesen.

    Der Senat hat bei seiner Entscheidung bedacht, dass, wie bereits im Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - im Einzelnen ausgeführt, die Anlasstat nur einen ersten Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt.

    Auch die mit Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - gemäß § 67a Abs. 2 StGB angeordnete Überweisung des Beschwerdeführers in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges und die dortigen Behandlungsversuche blieben letztlich erfolglos (s.o.).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312).
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