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Weitere Entscheidungen unten: OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 | BVerwG, 14.02.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07   

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https://dejure.org/2008,4974
BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2008,4974)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2008 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2008,4974)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2008,4974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BBG § 55 Satz 2, § 79; BGB § 839 Abs. 1 und 3; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4, § 86 Nr. 9; BBesG § 2 Abs. 1, §§ 52 bis 58a; GAD §§ 25, 26, 29
    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz; Dienstpostenwechsel; Umsetzung; Ermessen; Vertrauensschutz; Gefahreneinschätzung; Sicherheitslage; Mitwirkung des Personalrats; Schadensersatz; Ausgleich für Vermögenseinbuße.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 55 Satz 2, § 79
    Ausgleich für Vermögenseinbuße; Bundesnachrichtendienst; Dienstpostenwechsel; Ermessen; Gefahreneinschätzung; Mitwirkung des Personalrats; Schadensersatz; Sicherheitslage; Umsetzung; Vertrauensschutz; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz

  • Judicialis

    BBG § 55 Satz 2; ; BBG § 79; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4; ; BPersVG § 86 Nr. 9; ; BBesG § 2 Abs. 1; ; BBesG §§ 52 bis 58a; ; GAD § 25; ; GAD § 26; ; GAD § 29

  • Wolters Kluwer

    Zahlung auslandsbezogener Besoldungsbestandteile oder eines auslandsbezogenen Schadensausgleichs bei Umsetzung vom Ausland in das Inland - Umsetzung eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes durch Wechsel des Dienstherrn und Ausführung der Tätigkeit an einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Umsetzung, Frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 547
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Maßnahmen, bei denen der Beamte ohne Wechsel des Dienstherrn und der Behörde seine Tätigkeit an einem anderen Ort und auf einem anderen Dienstposten auszuführen hat, sind keine Versetzungen, sondern Umsetzungen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 ).

    Es wird allerdings begrenzt durch die Forderung, dem Beamten eine amtsangemessene Beschäftigung zuzuweisen, durch Gesichtspunkte der Fürsorge, durch eine etwaige Zusicherung (vgl. Urteile vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2 m.w.N und vom 22. Mai 1980 a.a.O. S. 151 ff.; stRspr).

    Anders als bei der Beförderung, bei der auch das Interesse des Beamten an seiner beruflichen Entwicklung zu berücksichtigen ist, ist eine Umsetzung auch dann zulässig, wenn der Beamte dadurch an Ansehen, Aufstiegsmöglichkeit, Mitarbeiterzahl usw. Einbußen erleidet (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 a.a.O. S. 153).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Sie setzen gemäß § 839 Abs. 1 und 3 BGB neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und dass der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nachgekommen ist (vgl. z. B. Urteile vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 und vom 1. April 2004 - BVerwG 2 C 26.03 - Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03

    Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Der Beamte ist nicht verpflichtet, solche Aufwendungen selbst zu tragen (vgl. Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 2 C 41.03 - DGVZ 2005, 7 = NVwZ-RR 2005, 214).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Es wird allerdings begrenzt durch die Forderung, dem Beamten eine amtsangemessene Beschäftigung zuzuweisen, durch Gesichtspunkte der Fürsorge, durch eine etwaige Zusicherung (vgl. Urteile vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2 m.w.N …und vom 22. Mai 1980 a.a.O. S. 151 ff.; stRspr).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Sie setzen gemäß § 839 Abs. 1 und 3 BGB neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und dass der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nachgekommen ist (vgl. z. B. Urteile vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 und vom 1. April 2004 - BVerwG 2 C 26.03 - Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Der BND ist in verwaltungsorganisatorischer und beamtenrechtlicher Hinsicht als eine einheitliche Dienststelle anzusehen (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 7).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Umsetzung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07
    Dies gilt auch für Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (vgl. Urteil vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 4).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

    Die Übertragung eines anderen Dienstpostens im Geschäftsbereich des BND ist daher dienstrechtlich eine Umsetzung innerhalb ein und derselben Behörde (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2008 - 2 A 1.07 - NVwZ-RR 2008, 547 Rn. 24…, vom 26. Mai 2011 - 2 A 8.09 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 16 Rn. 19 …und vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 20).

    Sie kann auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2008 - 2 A 1.07 - NVwZ-RR 2008, 547 Rn. 25) und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung.

  • BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12

    Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht; …

    "Eine Umsetzung ist eine innerdienstliche Weisung, die im Ermessen des Dienstherrn steht (Urteil vom 28. Februar 2008 - BVerwG 2 A 1.07 - NVwZ-RR 2008, 547 Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14

    Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen …

    Es handelt sich hierbei um eine rechtlich nicht zu beanstandende Maßnahme der Krisenfürsorge nach § 25 GAD (vgl. zur Einschätzungsprärogative des Dienstherrn hinsichtlich der Beurteilung der Sicherheitslage BVerwG, Urteil vom 28.02.2008 - 2 A 1.07 -, NVwZ-RR 2008, 547), die nach § 13 Abs. 1 GAD auch für die an das Auswärtige Amt abgeordneten Angehörigen der Bundespolizei gilt, mithin auch für Personenschutzbeamte wie den Kläger.

    Ihre ausdehnende Anwendung ist wegen der strikten Gesetzesbindung im Besoldungsrecht (§ 2 Abs. 1 BBesG) nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2008, a.a.O.).

    Sie setzen nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 1 und 3 BGB neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und dass der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nachgekommen ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.02.2008, a.a.O., m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07   

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https://dejure.org/2007,11126
OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,11126)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,11126)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,11126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 21; ; BauGB § 9 Abs. 8; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 241 Abs. 3; ; BauNVO § 23; ; AGBauGB § 6 Abs. 3; ; AGBauGB § 6 Abs. 4; ; AGBauGB § 8 Abs. 1; ; AGBauGB § 8 Abs. 3; ; AGBauGB § 9; ; AGBauGB § 32; ; VvB Art. 64 Abs. 3

  • finkmann.net PDF
  • rechtsportal.de

    Baurecht: Normenkontrolle (erfolgreich); Bebauungsplan; Mitte; außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung; Verfahren; Abwägungsentscheidung; Zuständigkeit der Senatsverwaltung; Zustimmung des Abgeordnetenhauses; maßgeblicher Zeitpunkt; Rechtsprüfung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an das förmliche Bebauungsplanverfahren; Notwendigkeit einer hinreichenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vor der Zustimmung des Abgeordnetenhauses des Landes; Zweck und Folgen einer ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Wie in dem gemeinsam mit dem vorliegenden Verfahren verhandelten und unter dem selben Datum entschiedenen Normenkontrollverfahren OVG 2 A 7.06 hat auch im vorliegenden Planungsverfahren die zuständige Senatsverwaltung nach der Zustimmung des Abgeordnetenhauses nicht nur die Begründung des Bebauungsplans in redaktioneller Hinsicht überarbeitet, sondern im so genannten Festsetzungsverfahren im Rahmen einer umfassenden Rechtsprüfung die abschließende Abwägungsentscheidung vorgenommen und begründet.

    Wegen der weiteren, von der Antragstellerin durch Verweisung auf ihr Vorbringen in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 gerügten Mängel, verweist der Senat auf die Begründung des Urteils in diesem Verfahren.

    Anders als in dem den Bebauungsplan I-202 c betreffenden Verfahren OVG 2 A 7.06, zeichnen die Baugrenzen hier nicht den Grundriss der vorhandenen Plattenbauten nach und schränken dadurch die Neubebauungsmöglichkeit ein.

  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Eine solche Einwirkungsmöglichkeit des für die Bauleitplanung zuständigen Senatsmitglieds war, wie der 2. Senat des OVG Berlin in einem Urteil vom 16. Mai 2003 (OVG 2 B 23.98) dargelegt hat, nach der damaligen Verfassungslage erforderlich, um der parlamentarischen Ministerverantwortung gerecht werden zu können.

    Dies hat sich erst durch die Übertragung legislativer Befugnisse auf die Bezirke durch die Verfassungsreform im Jahre 1994 (Gesetz vom 6. Juli 1994, GVBl. S. 217) und die entsprechende Novellierung des AGBauGB geändert (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Eine Festsetzung aber, die zu keiner Konfliktbewältigung führt, und einen nicht vollzugsfähigen Inhalt festsetzt, ist abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, U.v. 12. August 1999, BVerwGE 109, 246).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Hat sich der Planungsträger von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen können, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich, so ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (BVerwGE, Urteil vom 21. August 1981, BVerwGE 64, 33, 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Steht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans wegen des formellen Fehlers fest, ist schon mit Blick auf die vom Antragsgegner zu prüfende Möglichkeit einer Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB gleichwohl auf die von der Antragstellerin im vorliegenden Verfahren in erster Linie geltend gemachte materielle Rüge unzulässiger Baugrenzenfestsetzungen einzugehen und unter Zugrundlegung der Begründung des Bebauungsplans vom 16. Februar 2006 zu prüfen (vgl. auch Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren OVG 2 A 2.07).
  • BVerwG, 12.05.1995 - 4 NB 5.95
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Es ist zwar anerkannt, dass eine Gemeinde die mit der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen Folgeprobleme nicht bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend regeln muss, sondern Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich einem späteren Verfahren überlassen kann, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, BRS 57 Nr. 7).
  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    In der weiteren vom Antragsgegner zitierten, in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidung vom 22. Oktober 1996 (OVG 2 A 7.96) hat der 2. Senat des OVG Berlin es dann auch ausdrücklich offen gelassen, ob für Bebauungspläne von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung an der bisherigen Auffassung über den maßgeblichen Zeitpunkt festzuhalten ist.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Wird nach der Beschlussfassung der Bebauungsplan aus Rechtsgründen von der zuständigen Senatsverwaltung beanstandet oder nur mit Maßgaben oder unter Auflagen genehmigt, bedarf es wiederum einer Befassung der Bezirksverordnetenversammlung, die - entsprechend der Rechtslage und Übung bei den Gemeinden in den Flächenstaaten - auch im Wege eines so genannten Beitrittsbeschlusses erfolgen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 1986, NJW 1987, 1340 = BauR 1987, 166;… ausführlich auch: Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2007, Rn. 245).
  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Zielsetzung des § 246 Abs. 2 BauGB ist es, den Stadtstaaten aus Gründen föderativer Selbständigkeit einen möglichst großen Gestaltungsspielraum zu verschaffen, der nur inhaltlich durch die besonderen bauplanungsrechtlichen Erfordernisse begrenzt ist (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990, NVwZ 1991, 1074).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Eine nachträgliche Änderung der Begründung eines Bebauungsplans ist verfahrensfehlerhaft und kann dem völligen Fehlen einer Begründung im Sinne des § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gleichstehen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 98).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz; …

  • OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB , …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet; …

    Bei Bebauungsplänen der Berliner Bezirke kommt es auf die Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan (vgl. § 6 Abs. 3 AGBauGB) an, die die letzte inhaltliche Entscheidung im Aufstellungsverfahren darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18

    Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild; Stadtgestalt; …

    Während der Bebauungsplan I-202 a vom 16. Februar 2006 mit Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 (- OVG 2 A 1.07 - juris) für unwirksam erklärt wurde, hatte der Bebauungsplan.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - 10 A 6.07

    Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Mitwirkung der ehrenamtlichen …

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteile vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 - S. 14 und - OVG 10 A 7.08 - S. 15; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
    Mit ihrem Normenkontrollantrag rügen die Antragstellerinnen zunächst - wie in den Parallelverfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 - die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als unzulässig und rechtswidrig; Bezüglich der hofartigen Aussparung der Baugrenze im Bereich des WA 2 machen sie geltend, es sei kein einziger vernünftiger städtebaulicher Grund erkennbar, warum im Fall einer Neubebauung dieser kuriose Grundriss eingehalten werden solle.

    betreffenden Normenkontrollklagen OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 sind lediglich redaktionelle Änderungen der Begründung, insbesondere Schreibfehlerkorrekturen, nach der Vorlage an das Abgeordnetenhaus vorgenommen worden.

    Solche Änderungen sind zulässig (vgl. im Einzelnen die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 7.08

    Normenkontrollverfahren: Außenbereichssatzung

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 2 A 4.07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan

    Im vorliegenden Fall gilt die zweijährige Rügefrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung (Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2006, BGBl. I S. 3316) geltenden Fassung, so dass die Frist bis zum 22. Dezember 2008 läuft und eventuelle Verfahrensmängel im gerichtlichen Verfahren auch ohne eine entsprechende Rüge durch die Antragstellerin von Amts wegen zu beachten sind (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 - UA S. 9), wobei das Gericht sich im Interesse einer sachgerechten Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche begeben soll (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, BVerwGE 116, 188 m.w.N.) Grundsätzlich beurteilt sich die Frage der möglichen Planerhaltung gemäß § 233 Abs. 2 S. 1 BauGB zwar nach den §§ 214, 215 BauGB in der jeweils neuesten Fassung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Wie in dem gemeinsam mit dem vorliegenden Verfahren verhandelten und unter demselben Datum entschiedenen Normenkontrollverfahren OVG 2 A 1.07 hat auch im vorliegenden Planungsverfahren die zuständige Senatsverwaltung nach der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus nicht nur die Begründung des Bebauungsplans in redaktioneller Hinsicht überarbeitet, sondern im so genannten Festsetzungsverfahren im Rahmen einer umfassenden Rechtsprüfung die abschließende Abwägungsentscheidung vorgenommen und begründet.
  • VG Berlin, 31.03.2016 - 19 L 329.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer entwicklungsrechtlichen …

    Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 für das Areal einschließlich der westlich hiervon belegenen Grundstücke mit dem Bereich des Denkmals für die ermordeten Juden Europas bis zur E... wurde im Normenkontrollverfahren vom OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 - aus formellen Gründen für unwirksam erklärt.

    Zu den vergleichbaren Baugrenzen im unwirksamen Bebauungsplan vom 16. Februar 2006 hat das OVG Berlin-Brandenburg ausgeführt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, juris Rdn. 43):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, …

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • VG Berlin, 05.04.2011 - 13 L 189.10

    Städteplanerisches Konzept als Voraussetzung für die Zurückstellung von …

    Umgekehrt ist eine Planung, die sich ohne weitere städtebauliche Rechtfertigung darin erschöpft, durch eine Festschreibung des Bestandes die vorhandene Bebauung vor Änderungen zu bewahren, abwägungsfehlerhaft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, juris, Rn. 45; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. April 1969 - I A 88.68 -, BRS 22 Nr. 6).

    Die Frage, ob die dahinter stehenden bevölkerungsstrukturellen und sozialen Motive überhaupt Gesichtspunkte sind, die nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 Alt. 2 bzw. Nr. 3 BauGB eine Beschränkung des Maßes der baulichen Nutzung rechtfertigen können (zweifelnd OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, a.a.O.), kann daher dahin stehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 2 A 3.08

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur gewerblichen Nutzung

  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13

    Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2007 - 2 A 1.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36517
BVerwG, 14.02.2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,36517)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,36517)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,36517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für ein Verfahren

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