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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.05.2011

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2767
OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10 (https://dejure.org/2010,2767)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2010 - 2 A 1.10 (https://dejure.org/2010,2767)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2010 - 2 A 1.10 (https://dejure.org/2010,2767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 2 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 418 ZPO, § 1 Abs 3 RaumOG
    Normenkontrolle betr. Regionalplan Havelland Fläming - Teilplan "Windenergienutzung"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 2 GG, §... 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 418 ZPO, § 1 Abs 3 RaumOG, § 3 Abs 1 Nr 2 RaumOG, § 8 Abs 7 S 1 Nr 3 RaumOG, § 1 Abs 3 RaumOG, § 3 Nr 2 RaumOG, § 7 Abs 4 S 1 Nr 3 RaumOG, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 2 Halbs 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 2 Abs 3 S 1 Nr 3 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 2 Abs 5 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 2 Abs 6 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 2 Abs 7 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 2 Abs 8 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 2b Abs 3 S 1 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 6 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 9 Abs 1 S 2 REgPlBrKohlSanPlG BB, § 21a REgPlBrKohlSanPlG BB
    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung"; Eignungsgebiete für die Windenergienutzung; Grundstückseigentümer; Antragsbefugnis; Ziele der Raumordnung; Ausschlusswirkung; Ausfertigung; Genehmigungsverfahren; Eindeutigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" unwirksam

  • nomos.de PDF (Zusammenfassung)

    Teilregionalplan "Windenergienutzung" für unwirksam erklärt

  • loh.de (Kurzinformation)
  • loh.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan Windenergienutzung

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 577
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Erkennt der Plangeber, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss er sein Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern (vgl. zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82, 83 f.).

    Die Antragsgegnerin war nicht nur befugt, das Planungskonzept an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit der von der Ausschlusswirkung erfassten Bereiche auszurichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2007 - OVG 10 A 3.05 -, EA S. 32; OVG Bautzen…, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2.03 -, juris Rn. 84), sondern nach der zitierten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu sogar verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82, 83 f.).

    Danach lassen sich die Tabuzonen in zwei Kategorien einteilen, nämlich in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind ("harte" Tabuzonen) und in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde (bzw. der Träger der Regionalplanung) anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82, 83).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 10 A 9.05

    Normenkontrolle; Regionalplan; unterbliebene Ausfertigung; Unbeachtlichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Jedenfalls soweit nach der textlichen Festlegung 1.1 außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, handelt es sich grundsätzlich um ein Ziel der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), geändert durch Gesetz vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) - ROG n.F. -, bzw. § 3 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) - ROG a.F. - (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2007 - OVG 10 A 9.05 -, juris).

    Danach ist das Abwägungsgebot (erst) dann verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht Die Anforderungen an die Ermittlungstiefe und Abwägungsdichte hängen dabei maßgeblich vom Konkretisierungsgrad der jeweiligen Zielaussage ab (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2007 - OVG 10 A 9.05 -, juris).

    So macht der Anteil der Eignungsgebiete etwa die in der Region Lausitz-Spreewald ca. 0,99 % (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2007 - OVG 10 A 9.05 -, juris) und in der Region Uckermark-Barnim ca. 1,5 % der gesamten Regionsfläche aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2007 - OVG 10 A 3.05 -, EA S. 29).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Rn. 38 Geht man allerdings davon aus, dass sich die Grenze zur Verhinderungsplanung nicht abstrakt bestimmen lässt und insbesondere Größenangaben, isoliert betrachtet, als Kriterium hierfür ungeeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 295; Beschluss vom 16. März 2006 - 4 BN 38.05 -, juris; Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris), ist ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung hier deshalb nicht sichergestellt, weil die Realisierbarkeit einer "substanziellen" Zahl von Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete aus Gründen, die der Plangeber gesehen und bewusst in Kauf genommen hat, ungewiss bleibt.

    Da sich aus den Schutzzielen des Mindestabstandes eindeutige Abstandswerte nicht ableiten lassen und der Plangeber auch nicht bis an die Gefahrengrenze gehen muss, sondern Vorsorgewerte für die berücksichtigten Schutzgüter festsetzen darf, ist die Bestimmung eines Abstandswertes angesichts des bestehenden planerischen Ermessens erst dann fehlerhaft, wenn er "nicht mehr begründbar" ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 301; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 1 KN 155.03 -, NVwZ-RR 2005, 162, 165).

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Das wiederum setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2006 - 4 BN 18/06 -, NVwZ 2007, 229).

    Die Möglichkeit, dass sich die Zielfestlegung 1.1 in Verbindung mit der Nichtausweisung des Vorhabenstandorts als Windeignungsgebiet nachteilig auf die Rechtsstellung der Antragstellerin auswirkt, ist daher jedenfalls aufgrund der bauplanungsrechtlichen Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) gegeben, wonach unter näher bezeichneten Voraussetzungen Ziele der Raumordnung als entgegenstehende öffentliche Belange die Genehmigung eines im Außenbereich gelegenen Vorhabens ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2006, a.a.O., S. 230).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 2.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Rn. 14 Wegen Ausfertigungs- und Bekanntmachungsmängeln gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit vier Urteilen vom 25. Oktober 2007 - OVG 10 A 2.06 bis 5.06 - den Normenkontrollanträgen u.a. der jetzigen Antragstellerin (OVG 10 A 4.06) statt und erklärte den Regionalplan Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 2. September 2004 für unwirksam.

    Rn. 26 1. Klarzustellen ist allerdings, dass die nunmehr angegriffene Satzung - anders als noch die durch die Urteile vom 25. Oktober 2007 (OVG 10 A 2.06 u.a.) für unwirksam erklärte Satzung - nicht mehr an einem Ausfertigungsmangel leidet.

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Rn. 38 Geht man allerdings davon aus, dass sich die Grenze zur Verhinderungsplanung nicht abstrakt bestimmen lässt und insbesondere Größenangaben, isoliert betrachtet, als Kriterium hierfür ungeeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 295; Beschluss vom 16. März 2006 - 4 BN 38.05 -, juris; Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris), ist ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung hier deshalb nicht sichergestellt, weil die Realisierbarkeit einer "substanziellen" Zahl von Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete aus Gründen, die der Plangeber gesehen und bewusst in Kauf genommen hat, ungewiss bleibt.
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Rn. 60 4. Ob die Abwägung - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - auch deshalb zu beanstanden ist, weil die Antragsgegnerin im Zusammenhang mit der Ausweisung einzelner Windeignungsgebiete trotz ihrer Lage innerhalb eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) bzw. in unmittelbarer Nähe eines Europäischen Vogelschutzgebiets möglicherweise von fehlerhaften Annahmen ausgegangen ist oder weil sie die privaten Belange qualifiziert betroffener Grundstückseigentümer und Windkraftanlagenbetreiber mit einem zu geringen Gewicht in die Abwägung eingestellt hat, kann im Hinblick auf die Beachtlichkeit der festgestellten Abwägungsmängel dahinstehen; denn wenn einem Normenkontrollantrag wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers stattgegeben werden muss, ist das Oberverwaltungsgericht befugt, davon abzusehen, die angegriffene Satzung auf ihr etwa anhaftende weitere Mängel zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 4 BN 21.01 -, NVwZ 2002, 83, 84).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Die Antragsgegnerin war nicht nur befugt, das Planungskonzept an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit der von der Ausschlusswirkung erfassten Bereiche auszurichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2007 - OVG 10 A 3.05 -, EA S. 32; OVG Bautzen, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2.03 -, juris Rn. 84), sondern nach der zitierten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu sogar verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82, 83 f.).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Grundsätzlich gilt, dass bereits der Träger der Regionalplanung die Belange der ggf. nach § 1 Abs. 4 BauGB anpassungspflichtigen Gemeinden erkennen und gewichten muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2010 - 4 BN 65.09 -, juris Rn. 10); denn anderenfalls wäre in den - erfahrungsgemäß zahlreichen - Fällen, in denen betroffene Gemeinden mit der Windkraftnutzung unvereinbare Planungsziele verfolgen, nicht einmal ansatzweise sichergestellt, dass sich die Windenergienutzung innerhalb der Windeignungsgebiete gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

    Standorte für Windkraftanlagen im Regionalplan zulässig?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
    Rn. 38 Geht man allerdings davon aus, dass sich die Grenze zur Verhinderungsplanung nicht abstrakt bestimmen lässt und insbesondere Größenangaben, isoliert betrachtet, als Kriterium hierfür ungeeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 295; Beschluss vom 16. März 2006 - 4 BN 38.05 -, juris; Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris), ist ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung hier deshalb nicht sichergestellt, weil die Realisierbarkeit einer "substanziellen" Zahl von Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete aus Gründen, die der Plangeber gesehen und bewusst in Kauf genommen hat, ungewiss bleibt.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 4.10

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Vorhaben - Erschließung - Bebauungsplan - Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 2.10

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 4.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

  • BVerwG, 21.08.2001 - 4 B 60.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Fristgemäße und ordnungsgemäße …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark …

    Soweit danach außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, handelte es sich grundsätzlich um ein Ziel der Raumordnung (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, juris).

    An der wirksamen Festlegung von (einschlägigen) Zielen der Raumordnung fehlt es hier, weil der Senat den Regionalplan Havelland-Fläming, Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung", durch die - inzwischen rechtskräftigen - Normenkontrollurteile vom 14. September 2010 (OVG 2 A 1.10 u.a.) für unwirksam erklärt hat.

    Schließlich wird es auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung als Beschlussorgan (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BbgKVerf) ohne die Dokumentation der nach abstrakten Kriterien in einem mehrstufigen Verfahren bestimmten Ausschlussbereiche in der Regel nicht möglich sein, die Abwägung in verantwortlicher Weise nachzuvollziehen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, juris, zur Regionalplanung).

    Anders ist es aber etwa hinsichtlich der ebenfalls genannten "regionalbedeutsamen Gebiete für den Freiraumverbund" bzw. den "regional bedeutsamen Teilräumen der Kulturlandschaft", bei denen es sich offensichtlich lediglich um Bereiche handelt, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den eigenen Kriterien der Gemeinde aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. - zur entsprechenden Problematik bei der Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung").

    Soweit danach außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, handelte es sich grundsätzlich um ein Ziel der Raumordnung (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, juris).

    An der wirksamen Festlegung von (einschlägigen) Zielen der Raumordnung fehlt es hier, weil der Senat den Regionalplan Havelland-Fläming, Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung", durch die - inzwischen rechtskräftigen - Normenkontrollurteile vom 14. September 2010 (OVG 2 A 1.10 u.a.) für unwirksam erklärt hat.

    Schließlich wird es auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung als Beschlussorgan (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BbgKVerf) ohne die Dokumentation der nach abstrakten Kriterien in einem mehrstufigen Verfahren bestimmten Ausschlussbereiche in der Regel nicht möglich sein, die Abwägung in verantwortlicher Weise nachzuvollziehen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, juris, zur Regionalplanung).

    Anders ist es aber etwa hinsichtlich der ebenfalls genannten "regionalbedeutsamen Gebiete für den Freiraumverbund" bzw. den "regional bedeutsamen Teilräumen der Kulturlandschaft", bei denen es sich offensichtlich lediglich um Bereiche handelt, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den eigenen Kriterien der Gemeinde aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. - zur entsprechenden Problematik bei der Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung").

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm …

    Ein Anwendungsfall ist die Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für Windenergieanlagen (…beispielhaft etwa SächsOVG, Urt. v. 10.11.2011 - 1 C 17/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -, juris;… Sächs. OVG, Urt. v. 17.04.2005 - 1 D 2/03 -, juris).

    Für beide Planungsinstrumente gilt, dass die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen einander bedingen und sich der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen lässt, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (…vgl. jüngst etwa BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, juris m.w.N.; ausführlich auch BVerwG, Beschl. v. 18.01.2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812 m.w.N. zur Konzentration von Abgrabungen, dabei anknüpfend an seine frühere Rspr. zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen;… OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris Rn. 20 m.w.N.;… HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981 …und Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris, Rn. 32 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 01.07.2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 56 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris).

    Generell müssen sich die Vorgehensweise des Planungsträgers und die von ihm zur Begründung seiner Abwägungsentscheidungen angestellten Überlegungen in den Planungsunterlagen hinreichend wiederfinden, schon um die Rechtskontrolle im gebotenen Umfang überhaupt zu ermöglichen (…vgl. HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris Rn. 34; besonders hohe Anforderungen stellt insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 45 ff., insbes.

    Rn. 105 Hiermit wird den Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit insbesondere der planerischen Abwägungen im Planungsverlauf im Sinne der gebotenen Dokumentation nach Auffassung des Senats hinreichend Rechnung getragen; anderen, insoweit deutlich strengeren Anforderungen in der Rechtsprechung (siehe etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 52 ff. u. - 2 A 4.10 -, juris Rn. 47) folgt der Senat ebenso wenig wie andere Obergerichte (SächsOVG, Urt. v. 01.07.2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 58 m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist nicht davon auszugehen, dass die rechtsverbindlich gewordene Gebietskulisse Windenergie vorliegend ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung schon deshalb nicht sicherstellen könnte, weil die Realisierbarkeit einer "substanziellen Zahl" von Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete aus Gründen, die der Plangeber gesehen und bewusst in Kauf genommen hätte, ungewiss bliebe (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 38, 40 ff.).

    Nur unter diesen Voraussetzungen entginge der Planungsträger nämlich der Gefahr, durch die weitgehende Verlagerung der Konfliktbewältigung hinsichtlich bestimmter, auf der Ebene der Regionalplanung bereits erkennbarer Belange auf die der kommunalen Bauleitplanung (oder der Anlagenzulassung) die an sich beabsichtigte "innergebietliche Steuerungswirkung" derart zu schwächen, dass den von der Ausschlusswirkung erfassten Flächen letztlich kein hinreichende Potenzial an Flächen für die Windenergienutzung mehr gegenübersteht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 40).

    Rn. 116 bbb) Mit der Verwendung der Begriffe "Ausformen" und "teilweise Einschränkung", der Begründungspflicht und der Verpflichtung der kommunalen Planungsträger auf die Erhaltung des Ziels der Windenergienutzung in Abschnitt 6.5 Abs. 7 Satz 2, 1etzter HS RREP VP wird - im Unterschied zu dem Sachverhalt, wie er der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2010 zugrunde lag (- OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 41) - die gemeindliche Gestaltungsfreiheit im erforderlichen Maße eingegrenzt, um nicht Gefahr zu laufen, "einen planerischen Spielraum der Gemeinden zu einer flächenmäßig praktisch nicht begrenzten Einschränkung der Windeignungsgebiete zu eröffnen".

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm …

    Rn. 54 Der Zielaussage in Abschnitt 6.5 Abs. 7 Satz 1 RREP VP soll ersichtlich - wie sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang mit den anschließenden Aussagen in Satz 2 und 3 und der Begründung ergibt - Konzentrationswirkung i.S.d. § 35 Abs. 2 Satz 2, 2. HS und Satz 3 BauGB mit Wirkung nach innen wie nach außen zukommen (…vgl. zu dieser Unterscheidung etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.05.2009 - 3 K 24/05 -, juris unter Hinweis auf Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 zu entsprechenden Festlegungen der Vorgängerregelung im RROP VP 1998; bei einem anders gelagerten Sachverhalt offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 39 m.w.N. der Lit.).

    Für beide Planungsinstrumente gilt, dass die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen einander bedingen und sich der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen lässt, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (…vgl. jüngst etwa BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, juris m.w.N.; ausführlich auch BVerwG, Beschl. v. 18.01.2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812 m.w.N. zur Konzentration von Abgrabungen, dabei anknüpfend an seine frühere Rspr. zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen;… OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris Rn. 20 m.w.N.;… HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981 …und Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris, Rn. 32 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 01.07.2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 56 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris).

    Generell müssen sich die Vorgehensweise des Planungsträgers und die von ihm zur Begründung seiner Abwägungsentscheidungen angestellten Überlegungen in den Planungsunterlagen hinreichend wiederfinden, schon um die Rechtskontrolle im gebotenen Umfang überhaupt zu ermöglichen (…vgl. HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris Rn. 34; besonders hohe Anforderungen stellt insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 45 ff., insbes.

    Rn. 92 Hiermit wird den Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit insbesondere der planerischen Abwägungen im Planungsverlauf im Sinne der gebotenen Dokumentation nach Auffassung des Senats hinreichend Rechnung getragen; anderen, insoweit deutlich strengeren Anforderungen in der Rechtsprechung (siehe etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 52 ff. u. - 2 A 4.10 -, juris Rn. 47) folgt der Senat ebenso wenig wie andere Obergerichte (SächsOVG, Urt. v. 01.07.2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 58 m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist nicht davon auszugehen, dass die rechtsverbindlich gewordene Gebietskulisse Windenergie vorliegend ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung schon deshalb nicht sicherstellen könnte, weil die Realisierbarkeit einer "substanziellen Zahl" von Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete aus Gründen, die der Plangeber gesehen und bewusst in Kauf genommen hätte, ungewiss bliebe (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 38, 40 ff.).

    Nur unter diesen Voraussetzungen entginge der Planungsträger nämlich der Gefahr, durch die weitgehende Verlagerung der Konfliktbewältigung hinsichtlich bestimmter, auf der Ebene der Regionalplanung bereits erkennbarer Belange auf die der kommunalen Bauleitplanung (oder der Anlagenzulassung) die an sich beabsichtigte "innergebietliche Steuerungswirkung" derart zu schwächen, dass den von der Ausschlusswirkung erfassten Flächen letztlich kein hinreichende Potenzial an Flächen für die Windenergienutzung mehr gegenübersteht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 40).

    Rn. 103 bbb) Mit der Verwendung der Begriffe "Ausformen" und "teilweise Einschränkung", der Begründungspflicht und der Verpflichtung der kommunalen Planungsträger auf die Erhaltung des Ziels der Windenergienutzung in Abschnitt 6.5 Abs. 7 Satz 2, 1etzter HS RREP VP wird - im Unterschied zu dem Sachverhalt, wie er der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2010 zugrunde lag (- OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 41) - die gemeindliche Gestaltungsfreiheit im erforderlichen Maße eingegrenzt, um nicht Gefahr zu laufen, "einen planerischen Spielraum der Gemeinden zu einer flächenmäßig praktisch nicht begrenzten Einschränkung der Windeignungsgebiete zu eröffnen".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09

    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für …

    Soweit danach außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, handelte es sich grundsätzlich um ein Ziel der Raumordnung (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, juris).

    An der wirksamen Festlegung von (einschlägigen) Zielen der Raumordnung fehlt es hier, weil der Senat den Regionalplan Havelland-Fläming, Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung", durch die - inzwischen rechtskräftigen - Normenkontrollurteile vom 14. September 2010 (OVG 2 A 1.10 u.a.) für unwirksam erklärt hat.

    Schließlich wird es auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung als Beschlussorgan (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BbgKVerf) ohne die Dokumentation der nach abstrakten Kriterien in einem mehrstufigen Verfahren bestimmten Ausschlussbereiche in der Regel nicht möglich sein, die Abwägung in verantwortlicher Weise nachzuvollziehen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, juris, zur Regionalplanung).

    Anders ist es aber etwa hinsichtlich der ebenfalls genannten "regionalbedeutsamen Gebiete für den Freiraumverbund" bzw. den "regional bedeutsamen Teilräumen der Kulturlandschaft", bei denen es sich offensichtlich lediglich um Bereiche handelt, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den eigenen Kriterien der Gemeinde aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. - zur entsprechenden Problematik bei der Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung").

  • OVG Thüringen, 08.04.2014 - 1 N 676/12

    Normenkontrolle eines Regionalplans; Unwirksamkeit der Ausweisung von …

    Dies setzt allerdings voraus, dass der jeweilige Antragsteller einen eigenen Belang als verletzt benennt, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war, und dass er darüber hinaus hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass dieser Belang fehlerhaft abgewogen worden ist (vgl. zum Vorstehenden etwa: BVerwG…, Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, NVwZ 2007, 229 = RS 70 Nr. 58 = juris Rdn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2010 - 2 A 1.10 -, juris Rdn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 28.08.2013 - 12 KN 146/12 -, juris Rdn. 22).

    Der Senat neigt zu der in der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass das Verfahren zur Ausarbeitung des Planungskonzepts hinreichend nachvollziehbar sein muss und - nicht zuletzt aus Gründen des Rechtsschutzes - zu dokumentieren ist (so etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2010 - 2 A 1.10 -, juris Rdn. 45 ff., insb.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09

    Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende …

    Soweit danach außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, handelte es sich grundsätzlich um ein Ziel der Raumordnung (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, [...]).

    An der wirksamen Festlegung von (einschlägigen) Zielen der Raumordnung fehlt es hier, weil der Senat den Regionalplan Havelland-Fläming, Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung", durch die - inzwischen rechtskräftigen - Normenkontrollurteile vom 14. September 2010 (OVG 2 A 1.10 u.a.) für unwirksam erklärt hat.

    Schließlich wird es auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung als Beschlussorgan (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BbgKVerf) ohne die Dokumentation der nach abstrakten Kriterien in einem mehrstufigen Verfahren bestimmten Ausschlussbereiche in der Regel nicht möglich sein, die Abwägung in verantwortlicher Weise nachzuvollziehen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. -, [...], zur Regionalplanung).

    Anders ist es aber etwa hinsichtlich der ebenfalls genannten "regionalbedeutsamen Gebiete für den Freiraumverbund" bzw. den "regional bedeutsamen Teilräumen der Kulturlandschaft", bei denen es sich offensichtlich lediglich um Bereiche handelt, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den eigenen Kriterien der Gemeinde aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 u.a. - zur entsprechenden Problematik bei der Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung").

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung, …

    Das wiederum setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (BVerwG…, Beschluss vom 13. November 2006 - BVerwG 4 BN 18.06 - juris Rn. 6;… im Anschluss daran Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 - OVG 10 A 2.06 - juris Rn. 19; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 - juris Rn. 33; Beschluss vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 - juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Diese Überlegungen müssen im Rahmen einer gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden (…Gatz, a. a. O., Rdnr. 659; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 - zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Diese Überlegungen müssen im Rahmen einer gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden (…Gatz, a. a. O., Rdnr. 659; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 - zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - 10 A 20.19

    Wirksamkeit des Regionalplans Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan …

    Das wiederum setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (BVerwG…, Beschluss vom 13. November 2006 - BVerwG 4 BN 18.06 - juris Rn. 6;… im Anschluss daran Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 - OVG 10 A 2.06 - juris Rn. 19; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 - juris Rn. 33; Beschluss vom 14. September 2010 - OVG 2 A 1.10 - juris Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2011 - 2 U 3/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung in Brandenburg: Schadensersatzansprüche …

  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11

    Regionalplan, Konzentrationsflächenplanung, Windenergienutzung, Windkraftanlage, …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11

    Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 2.10

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.2011 - 2 A 1.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29096
BVerwG, 05.05.2011 - 2 A 1.10 (https://dejure.org/2011,29096)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2011 - 2 A 1.10 (https://dejure.org/2011,29096)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 2 A 1.10 (https://dejure.org/2011,29096)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Das Verfahren ist nach beidseitiger Erledigterklärung einzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 92 Abs. 3 S. 1; VwGO § 161 Abs. 2
    Verfahrenseinstellung nach beidseitiger Erledigterklärung

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1083

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub eines Offiziers bei krankheitsbedingter …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der Berechnung der dem Beschäftigten zustehenden Urlaubstage im Rahmen der Ansprüche aus Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2003/88/EG nach dem Zweck der Norm nur darauf an, ob und wieviel Urlaub der Betreffende im konkreten Jahr genommen hat (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2021 - 2 A 1/10 - juris).
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