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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19752
OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19 (https://dejure.org/2020,19752)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 (https://dejure.org/2020,19752)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 2 A 272/19 (https://dejure.org/2020,19752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einer unbeplanten Ortslage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung") so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss von 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss von 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris].

    Rn. 16 Auch nach dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens ist festzustellen, dass das Vorhaben des Klägers wegen des vom Verwaltungsgericht ebenfalls als tragend herausgestellten Verstoßes gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 1 WAS, der bauplanungsrechtlich als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung zu qualifizierende Anlagen der Fremdwerbung in dem fraglichen Bereich ausschließt, nicht den materiellen Anforderungen entspricht, die nach dem § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.[vgl. auch dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126][vgl. auch dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126] Der Katalog für Werbeanlagen in der dortigen Nr. 3 (ehemals Nr. 2) erfasst seit 2012 auch die Prüfung örtlicher Bauvorschriften (§ 85 LBO).

    Die saarländischen Kommunen sind insoweit insbesondere entgegen der Auffassung des Klägers durch den § 12 Abs. 4 LBO nicht gehindert, über den dortigen Regelungsbereich hinaus auch außerhalb der in der Vorschrift genannten Wohn-, Kleinsiedlungs- und Dorfgebiete auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO aus Gründen der positiven Gestaltungspflege auf konkrete Örtlichkeiten bezogene Verbote für eine Fremdwerbung zu erlassen.[vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris] Der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens zur Klärung dieser Frage bedarf es nicht; sie lässt sich unschwer aus dem Gesetz beantworten.

  • OVG Saarland, 19.03.2018 - 2 A 851/17

    Beseitigungsanordnung für eine Werbeanlage in einem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Bei der Beantwortung der nach § 12 Abs. 4 LBO aufgeworfenen Frage, ob sich eine nicht an der Stätte der Leistung angebrachte Werbeanlage bei Fehlen bauleitplanerischer Vorgaben (§ 30 BauGB) in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet befindet, ist nach der Rechtsprechung des Senats auf die Kategorisierung der §§ 3 und abzustellen und die das betroffene Grundstück prägende Bebauung in der näheren Umgebung entsprechend dem Verständnis des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu bewerten.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 -, KommJur 2018, 143, und vom 11.5.2018 - 2 A 850/17 -, bei Juris][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 -, KommJur 2018, 143, und vom 11.5.2018 - 2 A 850/17 -, bei Juris].

    Rn. 22 Die sich mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage in dem § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBO 2004/2015 in gleichgelagerten Fällen regelmäßig aufdrängende Frage, ob eine kategorisierende, lediglich allgemein auf "Gebiete" ohne Bezug zu konkreten Örtlichkeiten und deren Schutzwürdigkeit verweisende Regelung zur Gestaltung eines "Ortsbildes" (Nr. 1) oder zu "ortsgestalterischen Gründen" (Nr. 2) beziehungsweise eine entsprechende Interpretation der erwähnten Ermächtigungsgrundlage, sei es unter dem formellen Aspekt normativer Bestimmtheit oder unter (materiellen) Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten, mit höherrangigem Recht im Einklang zu bringen ist,[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 - und vom 11.5.2018 - 2 B 850/17 -, SKZ 2018, 140, Leitsatz Nr. 35 und bei juris, Urteil vom 30.9.2003 - 1 R 11/03 -, BauR 2004, 880, wonach es "zumindest sehr zweifelhaft erscheint", ob mit Blick auf die Eigentumsgarantie eine ohne konkreten räumlichen Bezug vorgenommene generelle Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen für bestimmte Gebietskategorien in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung und eine ganz allgemein angeordnete sinngemäße Geltung dieser Regelungen auch in entsprechenden faktischen Baugebieten als durch die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (dort noch § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974) ungeachtet der inzwischen "offeneren" Formulierung in § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO gerechtfertigt angesehen werden kann][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 - und vom 11.5.2018 - 2 B 850/17 -, SKZ 2018, 140, Leitsatz Nr. 35 und bei juris, Urteil vom 30.9.2003 - 1 R 11/03 -, BauR 2004, 880, wonach es "zumindest sehr zweifelhaft erscheint", ob mit Blick auf die Eigentumsgarantie eine ohne konkreten räumlichen Bezug vorgenommene generelle Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen für bestimmte Gebietskategorien in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung und eine ganz allgemein angeordnete sinngemäße Geltung dieser Regelungen auch in entsprechenden faktischen Baugebieten als durch die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (dort noch § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974) ungeachtet der inzwischen "offeneren" Formulierung in § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO gerechtfertigt angesehen werden kann] bedarf keiner Vertiefung.

  • OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18

    Berufungszulassungsantrag mit Mehrfachbegründung; Erstattungsstreit zwischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Rn. 12 Das gilt zunächst, soweit sich der Kläger unter Verweis auf - aus seiner Sicht - "völlig nebulöse" Darlegungen des Verwaltungsgerichts gegen die die erstinstanzliche Entscheidung selbständig tragende[vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, Juris, wonach wenn ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung) beruht, für die Zulassung der Berufung nur Raum ist, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt][vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, Juris, wonach wenn ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung) beruht, für die Zulassung der Berufung nur Raum ist, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt] Feststellung wendet, dass sich die Unzulässigkeit der geplanten Werbetafel bereits aus § 12 Abs. 4 LBO ergibt.

    Rn. 14 Da das Antragsvorbringen unter dem Aspekt auch keine - ohnehin nicht gesondert dargelegten (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) - "besonderen" rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Sache begründet (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), offensichtlich auch nicht die vom Kläger allenfalls beiläufig (Seite 6) reklamierte grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) der Rechtssache[vgl. zu den bereits formalen Anforderungen an eine solche Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, bei Juris][vgl. zu den bereits formalen Anforderungen an eine solche Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, bei Juris] erkennen lässt und zudem geltend gemachte "Divergenzen" (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO)[vgl. dazu im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, Juris, wonach eine Abweichungsrüge nicht mit einer behaupteten fehlerhaften Tatsachenwürdigung beziehungsweise Rechtsanwendung begründet werden kann][vgl. dazu im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, Juris, wonach eine Abweichungsrüge nicht mit einer behaupteten fehlerhaften Tatsachenwürdigung beziehungsweise Rechtsanwendung begründet werden kann] sich allenfalls auf den Umfang der Befugnisse der Kommunen zum Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen (im Saarland § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) beziehen, kann dem Zulassungsantrag des Klägers schon deswegen nicht entsprochen werden.

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.).

    Bei der Beurteilung des s faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Soweit der Kläger ferner beanstandet, dass dabei offen bleibe, in welchem der in dem § 12 Abs. 4 LBO genannten Gebietstypen das Vorhabengrundstück liegen solle, wäre das im Ergebnis nicht von Belang.

  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.).

    Bei der Beurteilung des s faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Soweit der Kläger ferner beanstandet, dass dabei offen bleibe, in welchem der in dem § 12 Abs. 4 LBO genannten Gebietstypen das Vorhabengrundstück liegen solle, wäre das im Ergebnis nicht von Belang.

  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Der zweiten von ihm in dem Zusammenhang angeführten Entscheidung vom Juli 1997[vgl. den Beschluss vom 10.7.1997 - 4 NB 15.97 -, BRS 59 Nr. 19][vgl. den Beschluss vom 10.7.1997 - 4 NB 15.97 -, BRS 59 Nr. 19] ist zu entnehmen, dass Gestaltungsvorschriften, die über den Festsetzungskatalog in § 9 Abs. 1 BauGB hinausgehen, ohne den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung zu haben, dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht offenstehen, das die Gemeinden auch ermächtigen kann, positive Gestaltungsziele zu verfolgen.
  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05

    Umfang der örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung von gestalterischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    In dem der Entscheidung vom Mai 2005[vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.5.2005 - 4 B 14.05 -, BRS 69 Nr. 148][vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.5.2005 - 4 B 14.05 -, BRS 69 Nr. 148] zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine Gemeinde ein generelles Verbot zur Herstellung von Stellplätzen im Vorgartenbereich für nicht gewerblich benutzte Grundstücke erlassen.
  • OVG Saarland, 12.07.2019 - 2 A 208/18

    Kostenerstattung Jugendhilfe; Wechsel des örtlich zuständigen Trägers im …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der in der Vorschrift benannten Bundesgerichte oder "des" ihm im Instanzenzug konkret übergeordneten Oberverwaltungsgerichts abweicht.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.7.2019 - 2 A 208/18 -, bei Juris, und Stuhlfauth in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 53][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.7.2019 - 2 A 208/18 -, bei Juris, und Stuhlfauth in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 53] Das ist weder dargelegt noch erkennbar.[vgl. zu den Anforderungen insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -][vgl. zu den Anforderungen insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -] Gleiches gilt auch unter dem Aspekt für die grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der in der Vorschrift benannten Bundesgerichte oder "des" ihm im Instanzenzug konkret übergeordneten Oberverwaltungsgerichts abweicht.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.7.2019 - 2 A 208/18 -, bei Juris, und Stuhlfauth in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 53][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.7.2019 - 2 A 208/18 -, bei Juris, und Stuhlfauth in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 53] Das ist weder dargelegt noch erkennbar.[vgl. zu den Anforderungen insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -][vgl. zu den Anforderungen insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -] Gleiches gilt auch unter dem Aspekt für die grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 30.09.2003 - 1 R 11/03

    Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel im …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Rn. 22 Die sich mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage in dem § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBO 2004/2015 in gleichgelagerten Fällen regelmäßig aufdrängende Frage, ob eine kategorisierende, lediglich allgemein auf "Gebiete" ohne Bezug zu konkreten Örtlichkeiten und deren Schutzwürdigkeit verweisende Regelung zur Gestaltung eines "Ortsbildes" (Nr. 1) oder zu "ortsgestalterischen Gründen" (Nr. 2) beziehungsweise eine entsprechende Interpretation der erwähnten Ermächtigungsgrundlage, sei es unter dem formellen Aspekt normativer Bestimmtheit oder unter (materiellen) Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten, mit höherrangigem Recht im Einklang zu bringen ist,[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 - und vom 11.5.2018 - 2 B 850/17 -, SKZ 2018, 140, Leitsatz Nr. 35 und bei juris, Urteil vom 30.9.2003 - 1 R 11/03 -, BauR 2004, 880, wonach es "zumindest sehr zweifelhaft erscheint", ob mit Blick auf die Eigentumsgarantie eine ohne konkreten räumlichen Bezug vorgenommene generelle Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen für bestimmte Gebietskategorien in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung und eine ganz allgemein angeordnete sinngemäße Geltung dieser Regelungen auch in entsprechenden faktischen Baugebieten als durch die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (dort noch § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974) ungeachtet der inzwischen "offeneren" Formulierung in § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO gerechtfertigt angesehen werden kann][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 - und vom 11.5.2018 - 2 B 850/17 -, SKZ 2018, 140, Leitsatz Nr. 35 und bei juris, Urteil vom 30.9.2003 - 1 R 11/03 -, BauR 2004, 880, wonach es "zumindest sehr zweifelhaft erscheint", ob mit Blick auf die Eigentumsgarantie eine ohne konkreten räumlichen Bezug vorgenommene generelle Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen für bestimmte Gebietskategorien in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung und eine ganz allgemein angeordnete sinngemäße Geltung dieser Regelungen auch in entsprechenden faktischen Baugebieten als durch die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (dort noch § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974) ungeachtet der inzwischen "offeneren" Formulierung in § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO gerechtfertigt angesehen werden kann] bedarf keiner Vertiefung.
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 26.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende …

  • OVG Saarland, 11.05.2018 - 2 A 850/17

    Beseitigungsanordnung für Werbeanlagen in einem Wohngebiet

  • OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung") so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris] Das ist vorliegend nicht der Fall.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche …

    Eine Einstufung als faktisches urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO) käme ohnehin nicht in Betracht (§ 245c Abs. 3 BauGB, vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 -, juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23

    Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für …

    Hat sich das Verwaltungsgericht einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f][vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f] Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestandes in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen des Zulassungsverfahrens.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris].
  • OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21

    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; Notwendigkeit gerichtliche …

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts] Das ist hier nicht der Fall, so dass es auch nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich - wie die Klägerin meint - bei den von ihren Pferden ausgehenden Beeinträchtigungen für die unmittelbare Nachbarschaft noch hinnehmbare "gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen" handeln würde.

  • OVG Saarland, 22.02.2023 - 2 A 114/22

    Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages bei …

    vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts < schließen Das ist hier hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht angeführten Gesichtspunkts des Rechtsschutzbedürfnisses nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 04.12.2020 - 2 A 269/20

    Beschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Sondergebiet Einzelhandel

    Darüber hinaus geht es hierbei, wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, nicht um eine Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB), sondern um eine dem Bauordnungsrecht zuzuordnende baugestalterische Regelung in Form örtlicher Bauvorschriften.[vgl. zu sog. "Werbeanlagensatzungen" insbesondere zur Gesetzgebungskompetenz der Länder in dem Zusammenhang zuletzt etwa OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 - und vom 26.6.2020 - 2 A 271/19 -, beide bei Juris][vgl. zu sog. "Werbeanlagensatzungen" insbesondere zur Gesetzgebungskompetenz der Länder in dem Zusammenhang zuletzt etwa OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 - und vom 26.6.2020 - 2 A 271/19 -, beide bei Juris] Der § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LBO ermächtigt die saarländischen Gemeinden, Regelungen zu treffen über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen auch nach Art, Größe und Anbringungsort zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern und Verbote von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen zu erlassen.
  • VG Saarlouis, 21.10.2020 - 5 K 1886/19

    Genehmigungsfiktion nach dem Bauordnungsrecht des Saarlandes

    Rn. 39 Einschlägige Örtliche Bauvorschriften im Sinne des § 85 LBO hat die Beklagte nicht angeführt und sind für ihr Stadtgebiet auch nicht ersichtlich;[siehe https://www.voelklingen.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/][siehe https://www.voelklingen.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/] sie hat von der ihr unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen[zu den Anforderungen an die Wirksamkeit Örtlicher Bauvorschriften vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 -, juris, m.w.N. (Kreisstadt Merzig-Wadern); vgl. auch Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 823/19 -, m.w.N. (Gemeinde Beckingen)][zu den Anforderungen an die Wirksamkeit Örtlicher Bauvorschriften vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 -, juris, m.w.N. (Kreisstadt Merzig-Wadern); vgl. auch Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 823/19 -, m.w.N. (Gemeinde Beckingen)] zustehenden Möglichkeit, durch Satzung namentlich besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie das Verbot von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen zu erlassen (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO), offensichtlich bislang keinen Gebrauch gemacht (mit Ausnahme einer hier nicht einschlägigen Satzung über die Werbung im Bereich städtischer Sportanlagen in der Mittelstadt Völklingen vom 14.09.2004).
  • VG Düsseldorf, 11.03.2026 - 18 L 627/26

    Verbot des wilden Plakatierens, Werbeverbot, ordnungsbehördliche Verordnung, …

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - IV C 44/76 -, juris, Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. April 2011 - 8 S 1213/09 -, juris, Rn. 23; VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2017 - 4 K 2698/17 -, juris, Rn. 19 f.; vgl. zum Fremdwerbeverbot in einer Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 A 272/19 -, juris, Rn. 15 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 2 A 271/20 -, juris.
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