Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 4b AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3b; AsylG, § 4; AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4
Türkei: Berufung aufgrund mangelnder Begründung zurückgewiesen; Keine landesweite Gruppenverfolgung von ethnischen Kurden, aufgrund mangelnder Gefahrendichte; Keine verschärfte Behandlung für in das Herkunftsland abgeschobene kurdischstämmige Asylbewerber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Keine Flüchtlingseigenschaft kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei aufgrund dortiger (Gruppen-)Verfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.08.2020 - 6 K 1911/18
- OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Rn. 16 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen. - OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19
Güteverhandlung; Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Rn. 16 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
- BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15
Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach …
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Rn. 16 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen. - OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18
Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Rn. 16 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen. - OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Gruppenverfolgung von Kurden in der …
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Er reiste mit seinem Halbbruder M A.[vgl. dazu das beim Senat anhängige Verfahren 2 A 309/20][vgl. dazu das beim Senat anhängige Verfahren 2 A 309/20] im August 2018 in die Bundesrepublik Deutschland ein. - VGH Bayern, 13.08.2018 - 9 ZB 18.50044
Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren - Aufnahmebedingungen in …
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Rn. 17 Das zuvor Gesagte gilt auch für die Beurteilung nach § 4 AsylG und - wie ausgeführt - im Übrigen auch für die Rechtsprechung des vom Kläger unter Verweis auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2018 in Bezug genommenen Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.[vgl. VGH München, Beschluss vom 13.8.2018 - 9 ZB 18.50044 -, Juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 13.8.2018 - 9 ZB 18.50044 -, Juris] Bei diesem Beschluss handelte es sich im Übrigen nur um eine Zulassungsentscheidung. - OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Saarland, 23.01.2020 - 2 A 10/19
Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Rn. 23 Dem genügt der Vortrag zu den im Zusammenhang mit der Rückführung[vgl. dazu bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.1.2020 - 2 A 10/19 - zur Rückführung von Wehrdienstverweigerern][vgl. dazu bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.1.2020 - 2 A 10/19 - zur Rückführung von Wehrdienstverweigerern] aufgeworfenen Fragen nicht.
- OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (Unzuverlässigkeit)
Ein Zulassungsantrag genügt diesen Anforderungen auch dann nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei Juris] Der Kläger hat hier keine solche Grundsatzfrage formuliert und zudem auch in der Sache keine fallübergreifende Bedeutung von Aspekten des konkreten Falles dargelegt. - VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - A 13 S 3741/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Keine Verfolgung wegen …
Rn. 56 Für Kurden lässt sich danach unabhängig von besonderen individuellen Merkmalen allgemein keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Verfolgung feststellen (…vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg. Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16.19 - juris Rn. 31 f. m. w. N.;… OVG Saarland, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - juris Rn. 12 und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 - juris Rn. 16; OVG Sachsen…, Beschluss vom 05.07.2019 - 3 A 608/19.A - juris Rn. 8). - OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
Sog. Dublin-Verfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch coronabedingte …
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Rechtsfragen auf der Grundlage der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden können (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei).Rn. 16 Das den Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren begrenzende Vorbringen (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG) in der Antragsbegründung vom 25.11.2020 rechtfertigt nicht die beantragte Zulassung des Rechtsmittels wegen der darin geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).[vgl. zu den diesbezüglich nach § 78 Abs. 4 AsylG geltenden Anforderungen auch an die Darlegung im Falle der Grundsatzrüge zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -,
, beide bei Juris][vgl. zu den diesbezüglich nach § 78 Abs. 4 AsylG geltenden Anforderungen auch an die Darlegung im Falle der Grundsatzrüge zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, , beide bei Juris]. Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfene Rechtsfragen auf der Grundlage der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden können.[vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris
, Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416][vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris , Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416] Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150 m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150 m.w.N.] Die von der Beklagten zu der Thematik formulierten, zuvor wiedergegebenen Fragen lassen sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens unschwer auf dieser Grundlage im Sinne der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beantworten.
- OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)
Die von der Klägerin aufgeworfene Frage ist nicht (weiter) klärungsbedürftig, weil sie auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig im genannten Sinn beantwortet werden kann.[vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416][vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416] Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - dazu noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, bei juris, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, bei juris, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150]. - VG Wiesbaden, 23.04.2024 - 4 L 353/24
Türkei: Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 …
Unter Zugrundelegung des soeben beschriebenen Maßstabs, ist eine landesweite Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung nach der einhelligen und gefestigten Rechtsprechung deutscher Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte nicht gegeben (vgl. u.a. OVG Bremen…, Beschluss vom 01.03.2024 - 1 LA 268/23 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20 -, juris Rn. 49 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16/19 -, juris Rn. 31 ff.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 -, juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, juris Rn. 16; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 09.04.2019 - 3 A 358/19 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271 -, juris Rn. 6; VG Köln…, Beschluss vom 09.01.2024 - 22 L 2642/23.A -, juris Rn. 10; VG Hamburg…, Urteil vom 16.11.2023 - 1 A 4849/21 -, juris Rn. 69 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 10.05.2021 - 3 K 6240/17.WI.A -, juris S. 10 ff.). - OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
Zulassungsantrag - Berufung - Türkei
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen verschiedener Gerichte sowie auf Berichte unterschiedlicher Stellen eine Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung beziehungsweise eine Gefährdung anlässlich der Rückkehr in die Türkei wegen der kurdischen Volkszugehörigkeit des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats verneint.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, Leitsatz Nr. 2 in der Übersicht II/2020 auf der Internetseite des Gerichts, wonach trotz der in den Auskünften berichteten Ausweitung der Einreisekontrollen nach den vorliegenden Erkenntnissen eine flüchtlingsrechtlich relevante Verschärfung oder Verschlechterung der Behandlung zurückkehrender Asylbewerber kurdischer Ethnie nicht festzustellen ist, auch in der Folge st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, Leitsatz Nr. 2 in der Übersicht II/2020 auf der Internetseite des Gerichts, wonach trotz der in den Auskünften berichteten Ausweitung der Einreisekontrollen nach den vorliegenden Erkenntnissen eine flüchtlingsrechtlich relevante Verschärfung oder Verschlechterung der Behandlung zurückkehrender Asylbewerber kurdischer Ethnie nicht festzustellen ist, auch in der Folge st. Rspr.] Demgegenüber verweist der Kläger in seinem Vortrag nur ganz allgemein auf eine ihm angeblich drohende Festnahme am Flughafen in Istanbul. - OVG Saarland, 19.03.2021 - 2 A 76/21
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats und nach Einschätzung anderer deutscher Obergerichte unterliegen kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -).Rn. 9 Deswegen ist lediglich ergänzend festzuhalten, dass auch nach der einschlägigen neueren Rechtsprechung des Senats und nach einhelliger Einschätzung anderer deutscher Obergerichte kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG unterliegen.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung].
- VG München, 29.07.2026 - M 33 K 24.30610
Asyl, Türkei, Kurde, Abweisend, Wehrdienst, Erwägungsgrund 38 StatusVO, EWG 38 …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Einzelrichter anschließt, ist geklärt, dass Angehörige der kurdischen Volksgruppe in der Türkei keiner Gruppenverfolgung unterliegen (…vgl. SächsOVG, U.v. 6.3.2024 - 5 A 3/20.A - juris Rn. 40 ff.;… BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - juris Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 18.11.2020 - 2 A 321/20 - juris Rn. 16;… OVG SH, B.v. 31.3.2021 - 5 LA 43/21 - juris Rn. 16;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 7.10.2022 - OVG 2 B 16.19 - juris Rn. 31 ff.;… VGH BW, U.v. 17.11.2022 - A 13 S 3741/20 - juris Rn. 49 ff.). - OVG Saarland, 09.03.2022 - 2 A 50/22
Berufungszulassung in Asylsachen; Begründungsfristverlängerung; besondere …
Nach der Rechtsprechung des Senats wie auch nach Einschätzung anderer deutscher Obergerichte unterliegen kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner landesweiten Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG (juris: AsylVfG 1992) (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Nr. 7 in der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -).Rn. 10 Hinsichtlich des in der Antragsbegründung vom 27.2.2022 im Eingang - auch nach vorheriger Bezugnahme auf den § 124 Abs. 2 VwGO - ergänzend ausdrücklich angeführten Zulassungstatbestands "grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache" (zutreffend: § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) fehlt es an jeglicher Darlegung (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG).[vgl. zu den strengen Anforderungen an das prozessuale Darlegungsgebot im Falle der Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris][vgl. zu den strengen Anforderungen an das prozessuale Darlegungsgebot im Falle der Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Deswegen sei auch insoweit lediglich ergänzend festgehalten, dass nach der neueren Rechtsprechung des Senats wie auch nach Einschätzung anderer deutscher Obergerichte kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner landesweiten Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG unterliegen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Nr. 7 in der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Nr. 7 in der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung].
- VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21
Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer …
Dies wird zwar extensiv ausgelegt, aber keineswegs regelhaft jeder Person kurdischer Volkszugehörigkeit unterstellt (…vgl. mit demselben Ergebnis: VGH Mannheim, Urt. v. 17.11.2022, A 13 S 3741/20, juris Rn. 49 ff.;… OVG Berlin, Urt. v. 7.10.2022, OVG 2 BV 16.19, juris Rn. 29 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.11.2020, 2 A 321/20, juris Rn. 16;… VGH München, Beschl. v. 10.2.2020, 24 ZB 20.30271, juris Rn. 6 m.w.N.;… OVG Bautzen, Beschl. v. 9.4.2019, 3 A 358/19.A, juris Rn. 13;… vgl. auch VG Hamburg, Urt. v. 22.11.2021, 13 A 1785/19, abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/, S. 10 ff.;… VG Kassel, Urt. v. 29.4.2021, 5 K 74/18.KS.A, juris Rn. 49 ff.). - OVG Saarland, 18.07.2023 - 2 A 28/23
Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag; Neubewertung unveränderter Tatsachen- …
- VG Schleswig, 04.07.2024 - 10 A 161/24
Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Türkei Voraussetzungen …
- OVG Saarland, 18.10.2023 - 2 A 111/23
Berufungszulassungsantrag: Kurde (Türkei)
- OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22
Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; …
- VG Kassel, 29.04.2021 - 5 K 74/19
- OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 255/21
Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak
- VG Saarlouis, 27.06.2023 - 6 K 146/23
Türkei: Androhung von Blutrache zur Wiederherstellung der Familienehre kein …
- VG Ansbach, 20.09.2024 - AN 4 K 23.30018
Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit, …
- VG Darmstadt, 27.02.2023 - 7 K 2355/17
Türkei: Flüchtlingsanerkennung für im Internet aktive kurdische Person
- VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19
Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer …
- OVG Saarland, 23.06.2021 - 2 A 351/20
Erschließungserfordernis bei rückseitigen Garagen
- VG Saarlouis, 03.06.2026 - 6 K 321/23
Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit; …
- VG Würzburg, 14.03.2025 - W 7 K 24.31937
Türkei, keine Gruppenverfolgung von kurdischen Volkszugehörigen, politisches …
- VG München, 17.05.2021 - M 1 K 17.42425
Asylbegehren eines kurdischen Jesiden aus der Türkei
- OVG Saarland, 03.09.2024 - 2 A 63/24
Asylverfahren eines wehrpflichtigen Kurde
- OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von …
- OVG Saarland, 30.11.2020 - 2 A 105/20
Schutzwürdiges Interesse für Anfechtungsklage gegen vier Jahre zurückliegende …
- OVG Saarland, 30.01.2025 - 2 A 173/23
Asylrechtliches Berufungszulassungsverfahren; grundsätzliche Bedeutung; …
- OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak
- VG Saarlouis, 22.07.2021 - 6 K 197/19
Türkei: Widerruf der Asylerkennung wegen Straftaten
- VG München, 30.04.2021 - M 1 K 17.40851
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen
- VG Gießen, 05.08.2025 - 4 K 3993/24
- OVG Saarland, 25.03.2024 - 2 A 247/22
Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde
- VG München, 17.03.2021 - M 1 K 17.41734
Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Kurden und einer …
- OVG Saarland, 17.12.2025 - 2 A 81/25
Zulassungsantrag: Flüchtlingsanerkennung (Türkei)
- VG Magdeburg, 06.07.2021 - 7 A 239/20
Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf …
- VG München, 30.04.2021 - M 1 K 17.40855
Erfolglose Asylklage türkischer Staatsangehöriger
- OVG Saarland, 30.11.2020 - 2 A 94/20
Obdachloseneinweisung: Anfechtungsklage gegen eine vier Jahre zurückliegende …
- VG Ansbach, 23.12.2024 - AN 4 K 23.30183
Erfolglose Asylklage eines Kurden aus der Türkei
- VG Schleswig, 25.07.2024 - 10 A 234/24
Asylfolgeantrag Türkei Kein Familienflüchtlingsschutz für einen bei …
- VG Saarlouis, 08.11.2022 - 6 K 1377/20
Türkei: Widerruf von Asyl und Flüchtlingseigenschaft bei begangenen schweren …
- VG Saarlouis, 30.10.2023 - 6 K 161/22
Türkei: Klage wurde fristgerecht erhoben; erfolglose Klage; kein Anspruch auf …
- VG München, 23.10.2023 - M 28 S 23.31962
Asylverfahren (Herkunftsland, Türkei), offensichtlich-unbegründeter Asylantrag, …
- VG Oldenburg, 02.06.2021 - 5 A 4362/17
Türkei: Klage gegen Offensichtlichkeitsentscheidung des Bundesamtes überwiegend …
- VG München, 17.05.2021 - M 1 K 17.40825
Asyl Türkei, Familie mit minderjährigen Kindern, PKK-/YPG-Verdacht gegenüber der …
- VG Hamburg, 17.05.2021 - 13 A 6569/17
Türkei: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung; keine Gruppenverfolgung …
- VG Gießen, 23.01.2025 - 4 K 1309/24
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.02.2024 - 2 A 321/20.Z.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 28.11.2019 - 5 K 6717/17
- VGH Hessen, 28.02.2024 - 2 A 321/20.Z.A
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222
Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten …
Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2024 - 2 A 321/20
Die Staatskasse tritt lediglich an die Stelle des Rechtsanwalts (VG Würzburg, Beschluss vom 18.03.2021 - W 8 M 20.31222 -, juris Rn. 22, 23;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, § 59 Rn 16).Für die Erinnerung gegen den Kostenansatz bezüglich der geleisteten Vergütung an den beigeordneten Rechtsanwalt eines Klägers im Ausgangsverfahren sind nach Auffassung des Senats dagegen nicht die Regelungen in §§ 165, 151 VwGO heranzuziehen (a. A. VG Würzburg, Beschluss vom 18.03.2021 - W 8 M 20.31222 -, juris Rn. 1).
- VGH Hessen, 18.04.2018 - 2 C 2009/12
Verjährung des auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs im Rahmen von PKH
Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2024 - 2 A 321/20
Sie stellen damit außergerichtliche Kosten dar (Hess. VGH, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 C 2009/12.T -, BeckRS 2018, 9184 Rn.4;… Kießling in Mayer/Kroiß, RVG, 8.Aufl. 2021, § 59 Rn. 18).
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