Rechtsprechung
| OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 30 Abs 1 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 16 BauNVO, § 17 Abs 1 BauNVO, § 23 BauNVO
Berufungszulassung bei Mehrfachbegründung; Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berufungszulassungsverfahren gegen die Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich Festsetzung der zulässigen Geschossfläche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauleitplanerische Vorgaben stehen nicht zur Disposition!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 15.01.2020 - 5 K 867/18
- OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem …
Auszug aus OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20
Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung") so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris] Das ist vorliegend nicht der Fall.
- OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18
Berufungszulassungsantrag mit Mehrfachbegründung; Erstattungsstreit zwischen …
Auszug aus OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20
Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung") so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris] Das ist vorliegend nicht der Fall.
- OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23
Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für …
Hat sich das Verwaltungsgericht einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f][vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f] Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestandes in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen des Zulassungsverfahrens.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris]. - OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; Notwendigkeit gerichtliche …
Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts] Das ist hier nicht der Fall, so dass es auch nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich - wie die Klägerin meint - bei den von ihren Pferden ausgehenden Beeinträchtigungen für die unmittelbare Nachbarschaft noch hinnehmbare "gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen" handeln würde.
- OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Glaubhaftmachung eines Zulassungsgrundes bei mehreren selbständig tragenden …
Beruht ein im Zulassungsverfahren angegriffenes Urteil aber auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13][vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13] Das ist hier hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht angeführten Gesichtspunkts des Rechtsschutzbedürfnisses nicht der Fall.
- OVG Saarland, 25.06.2026 - 2 A 44/25
Darlegung von Berufungszulassungsgründen
Rn. 51 Beruht ein im Zulassungsverfahren angegriffenes Urteil - wie vorliegend - auf mehreren selbständig tragenden Gründen, ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jeder dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13][vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13] Ist der geltend gemachte Zulassungsgrund nur bezüglich einer Begründung gegeben, kann diese Begründung nämlich hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.8.2013 - 4 B 39/13 -, juris, Rn. 2; siehe hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 23.4.2014 - 2 ZB 11.2057 -, juris, Rn. 3][vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.8.2013 - 4 B 39/13 -, juris, Rn. 2; siehe hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 23.4.2014 - 2 ZB 11.2057 -, juris, Rn. 3] Dem genügt das Zulassungsvorbringen des Klägers nicht. - OVG Saarland, 22.02.2023 - 2 A 114/22
Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages bei …
vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts < schließen Das ist hier hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht angeführten Gesichtspunkts des Rechtsschutzbedürfnisses nicht der Fall. - OVG Saarland, 05.11.2024 - 2 A 83/23
Zulassung der Berufung bei Mehrfachbegründung; Nachholung des Visumverfahrens im …
Unabhängig davon und selbständig tragend hat es ausgeführt, dass auch die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht erfüllt sei, da im Fall des Klägers ein hinreichend aktuelles schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bestehe.[vgl. hierzu S. 8 f. und 12 des Urteils][vgl. hierzu S. 8 f. und 12 des Urteils] Beruht ein im Zulassungsverfahren angegriffenes Urteil aber auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 38, vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13][vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 38, vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13] Dies ist hier hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht angeführten Gesichtspunkts des Ausweisungsinteresses ersichtlich nicht der Fall; insofern enthält das Zulassungsvorbringen keinerlei Ausführungen und genügt schon nicht dem Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO.
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