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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 29.10.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14012
BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09 (https://dejure.org/2011,14012)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2011 - 2 A 8.09 (https://dejure.org/2011,14012)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 2 A 8.09 (https://dejure.org/2011,14012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO §§ 43, 50 Abs. 1 Nr. 4; BPersVG § 32 Abs. 3 Satz 2, § 38 Abs. 2, § 86 Nr. 13; SBG §§ 20, 23, 52 Abs. 1
    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Umsetzung; Wegsetzung; Ermessen; BND; Soldat; Residentur; Verhältnismäßigkeitsprinzip; innerbehördliche Organisationsmaßnahme; Vertrauensbeeinträchtigung; Sicherheitsanfrage; Sicherheitsrisiken; ...

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wegsetzung eines Residenten; Pflicht zur Sicherheitsanfrage für Angehörige des BND im Ausland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 SÜG, § 43 VwGO, § 50 Abs 1 Nr 4 VwGO
    Wegsetzung eines Residenten; Pflicht zur Sicherheitsanfrage für Angehörige des BND im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Abberufung eines Residenturleiters des BND im Ausland wegen verspäteter Anzeige einer Beziehung mit einer Staatsangehörigen des Gastlandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung eines Residenturleiters des BND im Ausland wegen verspäteter Anzeige einer Beziehung mit einer Staatsangehörigen des Gastlandes

  • datenbank.nwb.de

    Wegsetzung eines Residenten; Pflicht zur Sicherheitsanfrage für Angehörige des BND im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.11.2016)

    OLG München: Versetzung des BND-Spion aus Riga rechtmäßig

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 940
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09
    Daher stellen Maßnahmen, bei denen ein Beamter oder Soldat seine Tätigkeit für den BND an einem anderen Ort und auf einem anderen Dienstposten auszuführen hat, keine Versetzung, sondern eine Umsetzung dar (Urteil vom 28. Februar 2008 - BVerwG 2 A 1.07 - NVwZ-RR 2008, 547 Rn. 24).

    Eine Umsetzung ist eine innerdienstliche Weisung, die im Ermessen des Dienstherrn liegt (Urteil vom 28. Februar 2008 a.a.O. Rn. 25): Sie kann grundsätzlich auf jeden sachlichen Grund gestützt werden.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09
    Daneben sind die Belange des Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2 m.w.N. und vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20 S. 33 ff., stRspr).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war nicht gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig zu erklären, weil der Widerspruch von der Beklagten zutreffend als unzulässig zurückgewiesen wurde (vgl. bereits Urteil vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 3.09 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09
    Die Entscheidung über die Verwendung des Klägers im Geschäftsbereich des BND hat dessen Präsidenten bzw. der von ihm beauftragten Stelle oblegen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09
    Daneben sind die Belange des Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2 m.w.N. und vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20 S. 33 ff., stRspr).
  • BVerwG, 06.12.1990 - 6 A 1.88

    Bestimmung des Rechtswegs zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten - Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09
    Diesen Anforderungen müssen auch Umsetzungen von beim BND eingesetzten Soldaten genügen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - juris Rn. 13 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 32).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …

    Der BND, der beamtenrechtlich als einheitliche Dienststelle anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 A 8.09 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 16 Rn. 19 m.w.N.), ist mit seinen ca. 6 500 Beschäftigten und einem Haushaltsvolumen von rund 830 Mio. EUR (2017) in zahlreichen Bereichen tätig.
  • BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12

    Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht; …

    Rn. 10 Der Senat hat diese Rechtsprechung jüngst in dem Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 A 8.09 - (…Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 16 Rn. 19) wie folgt zusammengefasst:.
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

    Die Übertragung eines anderen Dienstpostens im Geschäftsbereich des BND ist daher dienstrechtlich eine Umsetzung innerhalb ein und derselben Behörde (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2008 - 2 A 1.07 - NVwZ-RR 2008, 547 Rn. 24, vom 26. Mai 2011 - 2 A 8.09 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 16 Rn. 19 …und vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4167
OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09 (https://dejure.org/2009,4167)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2009 - 2 A 8/09 (https://dejure.org/2009,4167)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2 A 8/09 (https://dejure.org/2009,4167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage eines Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben; Klagebefugnis

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis des Eigentümers eines geschützten Kulturdenkmals i.R.e Anfechtung einer Genehmigung bzgl. eines benachbarten Bauvorhabens; Vorliegen von Abwehrrechten gegen die unbeschadet privater Rechte Dritter ergehenden bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis des Denkmaleigentümers gg. Nachbarvorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis des Eigentümers eines geschützten Kulturdenkmals i.R.e Anfechtung einer Genehmigung bzgl. eines benachbarten Bauvorhabens; Vorliegen von Abwehrrechten gegen die unbeschadet privater Rechte Dritter ergehenden bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    Mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis des Denkmaleigentümers (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BauR 2009, 1281) ist davon auszugehen, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt sein muss, die Genehmigung für ein benachbartes Bauvorhaben anzufechten, wenn dieses die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens erheblich beeinträchtigt.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BauR 2009, 1281 = NVwZ 2009, 1231) zur Klagebefugnis des Denkmaleigentümers inzwischen davon ausgegangen werden muss, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung - beziehungsweise hier die diese nach § 8 Abs. 8 SDschG umfassende bauaufsichtsbehördliche Zulassungsentscheidung - für ein benachbartes Bauvorhaben anzufechten, wenn dieses die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens (möglicherweise) erheblich beeinträchtigt.

    (vgl. auch zu den sich im Falle - hier nicht gegebener - gesonderter denkmalschutzrechtlicher Entscheidungen mit Außenrechtswirkung für die Bauaufsichtsbehörde ergebenden Bindungen BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BauR 2009, 1281 = NVwZ 2009, 1231) Das Verwaltungsgericht hat vielmehr in der Sache darauf verwiesen, dass nicht jede bauliche Nachverdichtung des Klinikkomplexes auf eine für das Gesamtensemble charakteristische Ausgewogenheit von überbauten und baufreien Flächen durchschlage und damit denkmalschutzrechtliche Belange durchgreifend beeinträchtige.

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Entscheidungen im einstweiligen …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    Ein vom Kläger zitiertes Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 = BRS 70 Nr. 195) wonach es nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass ein Denkmaleigentümer Abwehrrechte gegenüber solchen Veränderungen in der Umgebung haben könne, die seine Erhaltungsinvestitionen entwerteten, habe in der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Drittschutz in dem Bereich keinen Niederschlag gefunden.

    Der indirekte Verweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 = BRS 70 Nr. 195) rechtfertigt ebenfalls keine Zulassung der Berufung.

  • VG Saarlouis, 03.12.2008 - 5 K 687/08

    Das Denkmalschutzrecht vermittelt keinen Drittschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Dezember 2008 - 5 K 687/08 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 3.12.2008 - 5 K 687/08 -, mit dem seine Klage auf Aufhebung des der Beigeladenen unter dem 22.9.2006 erteilten Vorbescheids für die Errichtung eines Wohngebäudes auf der Parzelle Nr. 1/249 in Flur 15 der Gemarkung C-Stadt im Bereich des früheren Knappschaftskrankenhauses abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    Abwehrrechte gegen die unbeschadet privater Rechte Dritter ergehenden bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen (§ 73 Abs. 4 LBO 2004) ergäben sich schließlich nicht aus einer vom Verwaltungsgericht offen gelassenen objektivrechtlich fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168, wonach der Nachbar eine schutzwürdige Abwehrposition gegen ein Bauvorhaben nicht allein dadurch erlangt, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück von der Bauaufsichtsbehörde genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne des § 35 BauGB, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist) die hier mit Blick auf § 35 BauGB im Raum steht.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    Das Vorliegen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit des Entscheidungsergebnisses - hier der Abweisung der auf die Aufhebung des Vorbescheids vom 22.9.2006 zielenden Anfechtungsklage des Klägers - zu beurteilen (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) und auch insoweit "beruht" das erstinstanzliche Urteil im konkreten Fall entgegen der Auffassung des Klägers gerade nicht auf der (generellen) Verneinung eines potentiell nachbarschützenden Charakters denkmalschutzrechtlicher Normen.
  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2009 - 2 A 286/09 -, SKZ 2009, 224 Leitsatz Nr. 8, und SKZ 2009, 197 ff., entsprechend für die Begründung einer Berufung OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2008 - 1 A 453/07 -, SKZ 2009, 75 Leitsatz Nr. 6) Insoweit muss hinsichtlich jedes tragenden Begründungsteils ein Zulassungsgrund gegeben sein.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    (vgl. dazu OVG des Saarlandes,Beschluss vom 14.8.2001 - 2 V 5/01 -, SKZ 2002, 153 Leitsatz Nr. 4, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 26.1.1993, 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465).
  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    Vor dem Hintergrund dieser bundesrechtlichen Vorgabe durch die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Pendant der den Eigentümer treffenden, oft weit reichenden Erhaltungslasten (im Saarland § 7 SDschG) (vgl. zu den wirtschaftlichen Grenzen dieser Belastungen für den Eigentümer vor dem Hintergrund des Art. 14 GG OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, SKZ 2009, 124 Leitsatz Nr. 34) bedarf die ganz überwiegend bisher einen subjektivrechtlichen Gehalt der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen (hier: § 8 Abs. 2 SDschG) grundsätzlich verneinende, im erstinstanzlichen Urteil wiedergegebene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. hierzu für den Bereich des saarländischen Denkmalschutzgesetzes OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.6.1992 - 2 W 7/92 -, bei juris, wonach es für die Rechtsstellung eines Nachbarn im Baunachbarstreit als "unerheblich" angesehen wurde, ob das bekämpfte Bauvorhaben mit denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zu vereinbaren war, betreffend einen Anbau an ein grenzständiges Baudenkmal;… ebenso Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr, Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI Rn 20) zu dieser Frage einer Überprüfung und aller Voraussicht nach auch der Korrektur.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.3.2007 - 1 ME 222/06 -, BRS 71 Nr. 167) Die auf obergerichtliche Entscheidungen abhebende Divergenzrüge kann nach dem Wortlaut der Vorschrift nur durchgreifen, wenn eine Abweichung von einer Entscheidung des dem konkreten Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung mit dem Zulassungsantrag angegriffen wird, im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführten Bundesgerichte geltend gemacht wird.
  • OVG Saarland, 27.04.2009 - 2 A 286/09

    Form und Anwendung einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2009 - 2 A 286/09 -, SKZ 2009, 224 Leitsatz Nr. 8, und SKZ 2009, 197 ff., entsprechend für die Begründung einer Berufung OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2008 - 1 A 453/07 -, SKZ 2009, 75 Leitsatz Nr. 6) Insoweit muss hinsichtlich jedes tragenden Begründungsteils ein Zulassungsgrund gegeben sein.
  • OVG Saarland, 19.11.2007 - 1 A 397/07

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen unterbliebener Beförderung; …

  • OVG Saarland, 26.06.1992 - 2 W 7/92

    Einzelfall; Wohnbedarf; Aussetzung der Vollziehung; Grenzbebauung; Baudenkmal; …

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Rn. 61 Bezogen auf die Abbruch- wie die Neubaugenehmigung ist entgegen der Auffassung des Senats in dem Eilbeschluss vom 24. Dezember 2008 - 3 B 2050/08 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung jetzt aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2009 (…a. a. O., mit Anm. Dziallas, NZBau 2009, 642) davon auszugehen, dass Nachbarn, hier die Kläger, bei möglicherweise erheblicher Beeinträchtigung ihres Denkmals bei den Behörden und den Gerichten einen nachbarlichen Abwehranspruch aufrufen können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.09.2009 - 8 A 10710/09 - ZfBR 2010, 82, und OVG Saarlouis, B. v. 29.10.2009 - 2 A 8/09 - LKRZ 2010, 21).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 = NVwZ 2009, 1231; VG A-Stadt, Beschluss vom 15.08.2008 - 8 L 2436/08.F -, LKRZ 2008, 465; Urteil vom 25.08.2009 - 8 K 2609/08.F -, BauR 2009, 1937; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2012 - 8 A 10229/12 -, BauR 2012, 1933; Hornmann, NVwZ 2011, 1235; dem inzwischen auch folgend Hess. VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, LKRZ 2010, 273; OVG Saarland, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 A 8/09 -, LKRZ 2010, 21; OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, BauR 2010, 1746 = NVwZ-RR 2010, 881; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, OVGE BE 32, 1 = NVwZ-RR 2011, 274; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Bs 265/13 -, NVwZ-RR 2014, 373; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212).
  • OVG Saarland, 20.09.2013 - 2 B 339/13

    Einstweilige Anordnung - Nachbarschutz gegen Wohnhausneubau

    Das betrifft sämtliche Anforderungen des Bauplanungsrechts, hier speziell unter den Aspekten der von den Antragstellern geltend gemachten Überschreitung einer aus der vorhandenen Umgebungsbebauung nach ihrer Ansicht abzuleitenden rückwärtigen Baugrenze(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, SKZ 2013, 146, wonach die Frage eines "Einfügens" mit Blick auf das Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) bezogen auf die im unbeplanten Bereich in Anlehnung an den Rechtsgedanken in § 23 Abs. 4 BauNVO 1990 zu ermittelnde Bautiefe, einen im Ansatz rein objektiven städtebaulichen Gesichtspunkt betrifft, weswegen die Nichtbeachtung einer - sofern im Einzelfall feststellbar - faktischen rückwärtigen Baugrenze für sich genommen keine nachbarlichen Abwehrrechte begründet) sowie des im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" im hier einschlägigen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltenen Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme, insbesondere aber auch - ungeachtet der Frage intern ordnungsgemäßer Beteiligung der Landesdenkmalbehörde - die in der verfahrensrechtlichen Konzentrationsnorm des § 8 Abs. 8 Satz 1 SDSchG in das Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004) und damit in die Entscheidungszuständigkeit der Antragsgegnerin übertragenen besonderen denkmalschutzrechtlichen Anforderungen, hier des den Umgebungsschutz von Einzeldenkmälern betreffenden § 8 Abs. 2 SDSchG.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2009 - 2 A 8/09 -, LKRZ 2010, 21, wonach - abweichend von der dahin geltenden Rechtsprechung des Senats - mit Blick auf die das Urteil Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis des Denkmaleigentümers vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BauR 2009, 1281, davon auszugehen ist, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt sein muss, die Genehmigung für ein benachbartes Bauvorhaben anzufechten, wenn dieses die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens erheblich beeinträchtigt, die Ausfüllung dieser Vorgaben im Einzelnen indes den zuständigen Landesgesetzgebern und den Verwaltungsgerichten im Rahmen der Auslegung der landesrechtlichen Bestimmungen des Denkmalschutzrechts obliegt, das - auch mit Blick auf Art. 14 GG - unter subjektivrechtlichen Aspekten jedenfalls nicht jede nachteilige Veränderung der Umgebung eines Denkmals unterbinden muss) Einem Tätigwerden der Antragsgegnerin in diesem Bereich stünde daher die vollziehbare Baugenehmigung entgegen, da es insoweit an dem von § 81 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 für ein Tätigwerden tatbestandlich vorausgesetzten Widerspruch der Arbeiten zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften fehlt.
  • VG Köln, 20.07.2011 - 4 K 3146/10

    Drittschutz von die Zulässigkeit eines Vorhabens in der Umgebung eines …

    Rn. 59 So ebenso zu gleichlautenden oder ähnlichen Bestimmungen OVG Lüneburg, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, juris, Rn. 49; VG Aachen, Beschluss vom 03.05.2010 - 3 L 37/10 -, juris, Rn. 6 und 10; VG Berlin, Beschluss vom 30.04.2010 - 19 L 24.10 -, juris, Rn. 93 f.; VGH Kassel, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris, Rn. 61; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29.10.2009 - 2 A 8/09 -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2009 - 8 A 10710/09 -, juris, Rn. 22; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 27.11.2008 - 10 B 1732/08 -, juris, Rn. 3, wonach manches dafür spreche, dass ein Denkmaleigentümer sich gegen an das Denkmal heranrückende beeinträchtigende, verunstaltende oder in den Umgebungsschutz (vgl. § 9 Abs. 1 b) DSchG NRW) eingreifende Bauvorhaben oder Nutzungen auf Nachbargrundstücken wenden und dabei die Verletzung denkmalrechtlicher Vorschriften auch im eigenen Interesse geltend machen könne.
  • VGH Hessen, 08.03.2013 - 9 A 827/12

    Zum Vorbringen von Berufungszulassungsgründen bei mehreren selbständig tragenden …

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, muss sich der Zulassungsantragsteller mit jeder dieser Begründungen auseinandersetzen, wenn durchgreifende ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung in ihrem Ergebnis erfolgreich geltend gemacht werden sollen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. November 2012 - 14 ZB 11.1597 - OVG Saarland, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 2 A 8/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2009 - 12 A 524/08 - alle juris).
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