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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10 (https://dejure.org/2013,15987)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2013 - 2 A 9.10 (https://dejure.org/2013,15987)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 2 A 9.10 (https://dejure.org/2013,15987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 25 BauGB, § 14 BauGB
    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der Veränderungssperre; Indizien für das Vorliegen einer Verhinderungsplanung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 102 Abs 2 VwGO, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 25 BauGB, § 14 BauGB
    Normenkontrolle; Veränderungssperre; außer Kraft getretene Norm; Feststellungsantrag; berechtigtes Interesse; beabsichtigte Amtshaftungsklage; offensichtliche Aussichtslosigkeit der Klage (verneint); drittbezogene Amtspflicht; Genehmigungsfähigkeit; vorgeschobene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2013 - 2 A 10.12

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages bei außer Kraft treten einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Rn. 3 Die Antragsgegnerin hatte am 14. April 2008 die Aufstellung eines Bebauungsplans "Regionaler Landschaftszug Gemarkung Niebel und Niebelhorst und der Gemarkung ' Der Grebbin', der Gemarkung 'Niebelhorst-Wegeeck', der Gemarkung ' Der Grabow' zur Gestaltung und Sicherung von Schutzgütern" sowie für dessen Planbereich eine Veränderungssperre beschlossen, die Gegenstand des unter dem Aktenzeichen OVG 2 A 10.12 geführten, mit Urteil des Senats vom 2. Mai 2013 abgeschlossenen Normenkontrollverfahrens war.

    Rn. 11 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Streitakte in den beiden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - OVG 2 S 34.10 - sowie - OVG 2 S 17.11 - und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie hinsichtlich der am 14. April 2008 beschlossenen Veränderungssperre auf die Streitakten des Verfahrens OVG 2 A 10.12, die Streitakten des Verfahrens OVG 2 S 69.09 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Rn. 18 Unabhängig davon hätte es für die Antragsbefugnis ausgereicht, dass die Antragstellerin für ihr Vorhaben, auf dem Grundstück eine Schweinemastanlage zu errichten, einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag gestellt hat, der wegen der Veränderungssperre abgelehnt worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 2. Mai 2013 - OVG 2 A 10.12 -).

    Dass die beabsichtigte Schadensersatz- bzw. Entschädigungsklage, wie die Antragsgegnerin im Verfahren OVG 2 A 10.12 weiter geltend gemacht hat, wegen fehlender Kausalität der Veränderungssperre für den geltend gemachten Gewinnausfall aussichtslos wäre, ist ebenfalls nicht offensichtlich.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Letzteres betrifft den Fall, dass eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rn. 5;… vgl. ferner BayVGH, Urteile vom 21. Dezember 2012 - 2 N 10.230 -, juris Rn. 18, …und vom 26. Mai 2009 - 1 N 08.2636 -, juris Rn. 29; Nds OVG…, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65.07 -, juris Rn. 29;… OVG Mecklenbg.-Vorpomm., Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32.03 -, Rn. 43).

    Nur wenn für das Oberverwaltungsgericht auf der Hand liegt, dass eine nachfolgende Klage unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt aussichtslos ist, fehlt für die begehrte Feststellung das berechtigte Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983, a.a.O., Rn. 11 f.;… Beschluss vom 26. Mai 2005, a.a.O., Rn. 5).

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Letzteres betrifft den Fall, dass eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rn. 5;… vgl. ferner BayVGH, Urteile vom 21. Dezember 2012 - 2 N 10.230 -, juris Rn. 18, …und vom 26. Mai 2009 - 1 N 08.2636 -, juris Rn. 29; Nds OVG…, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65.07 -, juris Rn. 29;… OVG Mecklenbg.-Vorpomm., Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32.03 -, Rn. 43).

    Nur wenn für das Oberverwaltungsgericht auf der Hand liegt, dass eine nachfolgende Klage unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt aussichtslos ist, fehlt für die begehrte Feststellung das berechtigte Interesse (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983, a.a.O., Rn. 11 f.; Beschluss vom 26. Mai 2005, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 2 S 69.09

    Einstweilige Anordnung (Stattgabe); Normenkontrolle; Satzung; Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Der Senat hatte die Veränderungssperre mit Beschluss vom 19. Januar 2010 - OVG 2 S 69.09 - auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Rn. 11 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Streitakte in den beiden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - OVG 2 S 34.10 - sowie - OVG 2 S 17.11 - und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie hinsichtlich der am 14. April 2008 beschlossenen Veränderungssperre auf die Streitakten des Verfahrens OVG 2 A 10.12, die Streitakten des Verfahrens OVG 2 S 69.09 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Rn. 20 aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Normenkontrollantrag auch gegen eine bereits außer Kraft getretene oder aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein kann, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind oder während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 -, juris Rn. 10;… Urteil des Senats vom 24. Januar 2007 - OVG 2 A 17.05 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636

    Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Letzteres betrifft den Fall, dass eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rn. 5;… vgl. ferner BayVGH, Urteile vom 21. Dezember 2012 - 2 N 10.230 -, juris Rn. 18, und vom 26. Mai 2009 - 1 N 08.2636 -, juris Rn. 29; Nds OVG…, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65.07 -, juris Rn. 29;… OVG Mecklenbg.-Vorpomm., Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32.03 -, Rn. 43).
  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13

    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Um eine durch einen solchen Sicherungszweck nicht gerechtfertigte bloße Negativplanung handelt es sich dagegen, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine Verhinderungsplanung gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 29. November 2012 - 1 C 10495.12 -, juris Rn. 12 ff.; BayVGH…, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 15 N 11.1857 -, juris Rn. 19;… sowie m.w.N. Urteil des Senats vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 10.230

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Letzteres betrifft den Fall, dass eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rn. 5; vgl. ferner BayVGH, Urteile vom 21. Dezember 2012 - 2 N 10.230 -, juris Rn. 18, …und vom 26. Mai 2009 - 1 N 08.2636 -, juris Rn. 29; Nds OVG…, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65.07 -, juris Rn. 29;… OVG Mecklenbg.-Vorpomm., Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32.03 -, Rn. 43).
  • VGH Bayern, 09.10.2012 - 15 N 11.1857

    Veränderungssperre; Verhinderungsplanung (Asylbewerberunterkunft); Gesamtkonzept …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Um eine durch einen solchen Sicherungszweck nicht gerechtfertigte bloße Negativplanung handelt es sich dagegen, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine Verhinderungsplanung gewollt ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 29. November 2012 - 1 C 10495.12 -, juris Rn. 12 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 15 N 11.1857 -, juris Rn. 19;… sowie m.w.N. Urteil des Senats vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05

    Zur Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrages gegen einen Flächennutzungsplan …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
    Rn. 20 aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Normenkontrollantrag auch gegen eine bereits außer Kraft getretene oder aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein kann, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind oder während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 -, juris Rn. 10; Urteil des Senats vom 24. Januar 2007 - OVG 2 A 17.05 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06

    Normenkontrollverfahren: Veränderungssperre bei Windenergieanlagen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2018 - 10 S 41.16

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Zwar kann das Nichtbetreiben des maßgeblichen Bauleitplanverfahrens ein Indiz für eine solche Verhinderungsplanung hergeben (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 26).

    Dies spricht ebenso gegen ein Nichtbetreiben wie auch der Umstand, dass die Antragsgegnerin auch das vorangegangene Bebauungsplanverfahren betrieben und zum Abschluss gebracht hatte (Bebauungsplan "Buschmeierei/Zum Finkenherd" vom 8. Januar 2015; s. zum Nichtbetreiben eines vorangegangenen Bebauungsplanverfahrens OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15

    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner …

    Rn. 62 Um eine Negativplanung, die - mangels eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne von § 14 Abs. 1 BauGB - den Erlass einer Veränderungssperre nicht rechtfertigt, handelt es sich auch, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine reine Verhinderungsplanung gewollt ist, um ein konkretes Vorhaben zu verhindern oder mindestens zu verzögern, und die Gemeinde nicht die Absicht hatte, das durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitete Bebauungsplanverfahren tatsächlich zu betreiben (BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Februar 2007 - 2 A 4.06 -, juris Rn. 18, und vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Das ist etwa der Fall, wenn die Gemeinde nach dem Aufstellungsbeschluss das Aufstellungsverfahren in keiner Weise betrieben hat, etwa nicht einmal die ersten nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehenen Verfahrensschritte (frühzeitige Unterrichtung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) und auch keine sonstigen Schritte zur näheren Ausarbeitung der Planung oder zur Ermittlung des Abwägungsmaterials und der umweltbezogenen Belange (vgl. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB) unternommen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2013, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2013 - 2 A 10.12

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages bei außer Kraft treten einer …

    Den hiergegen gerichteten Widerspruch wies das Landesumweltamt mit Widerspruchsbescheid vom 6. Mai 2010 unter Berufung auf eine von der Antragsgegnerin am 18. Februar 2010 beschlossene weitere Veränderungssperre, die Gegenstand des beim Senat anhängigen, unter dem Aktenzeichen OVG 2 A 9.10 geführten Normenkontrollverfahrens ist, zurück.

    Rn. 10 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Streitakte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - OVG 2 S 69.09 - und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie hinsichtlich der am 18. Februar 2010 beschlossenen weiteren Veränderungssperre auf die Streitakten des Verfahrens OVG 2 A 9.10 mit Stand vom 2. Mai 2013, die Streitakten der Verfahren OVG 2 S 34.10 und OVG 2 S 17.11 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14

    Besondere Umstände; Veränderungssperre; Verlängerung

    Rn. 68 Letzteres, d. h. sinnwidrigen Einsatz des Planaufstellungsverfahrens sucht die Antragstellerin (unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 31.5.2013 - OVG 2 A 9.10 -, JURIS-Rdnrn. 23 f.) ohne Erfolg geltend zu machen mit der Behauptung, die Absicht, einen neuen Bebauungsplan Nr. 370 aufzustellen, sei nur vorgegeben; in Wahrheit wolle die Antragsgegnerin sie nur in die Knie zwingen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung

    Eine fehlende Kausalität lässt sich hier jedoch ohne eine im vorliegenden Verfahren nicht gebotene vertiefte Prüfung (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 - juris Rn. 22) nicht feststellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 2 A 8.18

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Rn. 29 Unentschieden bleiben kann außerdem, ob der Umstand, dass die Antragstellerin das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach Erlass des Aufstellungsbeschlusses nicht weiter betrieben hat, ausreicht, um eine unzulässige Verhinderungsplanung handelt (vgl. Urteil des Senats vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Sachsen, 30.01.2015 - 1 C 29/12

    Antragsbefugnis; Geltungsdauer; ortsübliche Bekanntmachung; Verlängerung; …

    Auf der Grundlage des Antragsvorbringens - mit dem der Antragsteller sich auf seine Eigentumsrechte berufen hat - besteht selbst dann die für eine Antragsbefugnis i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erforderliche Möglichkeit, dass der Antragsteller durch die Satzung oder ihre Anwendung in eigenen Rechten (hier: Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) verletzt wird, wenn dieser nicht vorgetragen hat, dass er ein konkretes Vorhaben i. S. v. § 29 BauGB vorbereite oder über seine Grundstücke in irgendeiner Art und Weise verfügen wolle und durch die Veränderungssperre rechtliche Nachteile erleide (…vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 1. April 2014, § 16 Rn. 34 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31. Mai 2013 - 2 A 9.10 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14

    Verdrängung der älteren durch die jüngere Veränderungssperre; Wirksamkeit der …

    Rn. 18 Die Antragstellerin hat ihren Antrag auch nicht auf die bei Vorliegen eines entsprechenden Feststellungsinteresses mögliche Feststellung umgestellt, dass die Satzung unwirksam war (vgl. etwa Urteil des Senats vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 4.14

    Normenkontrollantrag: Fehlendes Rechtschutzbedürfnis bei Antrag auf Feststellung …

    Rn. 16 Die Antragstellerin hat ihren Antrag auch nicht auf die bei Vorliegen eines entsprechenden Feststellungsinteresses mögliche Feststellung umgestellt, dass die Satzung unwirksam war (vgl. etwa Urteil des Senats vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 21).
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   BVerwG, 21.09.2010 - 2 A 9.10   

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BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 A 9.10 (https://dejure.org/2010,32356)
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