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Rechtsprechung
   BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1433
BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03 (https://dejure.org/2004,1433)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 AZR 153/03 (https://dejure.org/2004,1433)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 (https://dejure.org/2004,1433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsbeschränkung aufgrund einer Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag - Sittenwidrigkeit der Begründung einer Laufzeit des Arbeitsverhältnisses auf Lebenszeit - Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 § 138 § 140
    Einzelvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Arbeitgeberkündigung für längere Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsverhältnis einer Pflegerin sollte erst mit dem Tod des Arbeitgebers enden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsausschluss auf Lebenszeit möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 2303
  • DB 2004, 2219
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.04.1986 - X ZR 59/85

    Sittenwidrigkeit eines langfristigen Vertrages über regelmäßige Haarpflege

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    Dabei ist jedoch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu langfristigen (Bierbezugs-, Automatenaufstell- und Haarteil-Service-) Verträgen anerkannt, dass die Dauer der Bindung für sich alleine noch nicht entscheidend ist und dass vielmehr die gesamten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Grad der Einschränkung der wirtschaftlichen Beweglichkeit und die Größe der zum Ausgleich gewährten Gegenleistung zu berücksichtigen sind (BGH - V ZR 122/77 - NJW 1979, 2149; 6. Oktober 1982 - VIII ZR 201/8 - NJW 1983, 159; 8. Mai 1985 - IVa ZR 230/83 - NJW 1985, 2693 und 22. April 1986 - X ZR 59/85 - NJW-RR 1986, 982).

    Die Problematik des § 138 BGB war auch Gegenstand der Erörterung in beiden Vorinstanzen, so dass weiterer Vortrag nicht zu erwarten ist (BGH 22. April 1986 - X ZR 59/85 - DB 1986, 1668).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    a) Die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer in eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ist grundsätzlich möglich (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; Haubrock Kündigungskonversion im Arbeitsverhältnis S. 396 ff.).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    Das Revisionsgericht kann nach § 563 Abs. 3 ZPO über die sachliche Berechtigung der Klage entscheiden, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (BGH 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 - NJW 1992, 436).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    In Höhe des erhaltenen Arbeitslosengeldes kann die Klägerin keine Zinsen auf den Annahmeverzugslohn verlangen (BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    Bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 60 Stunden und darüber hinausgehendem Bereitschaftsdienst und einer Vergütung von 9.000, 00 DM brutto als Gegenleistung hierfür besteht nicht das nach § 138 Abs. 2 BGB vorausgesetzte (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29) auffällige Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.
  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 80/80
    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    b) Im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB kann zwar eine Krankheit verbunden mit dem Angewiesensein auf Pflegeleistungen eine (gesundheitliche) Zwangslage zum Abschluss eines Vertrages erzeugen (vgl. BGH 5. Juni 1981 - V ZR 80/80 - WM 1981, 1050).
  • BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62

    Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    Der aus der zwingenden Natur der Vorschriften über die fristlose Entlassung aus wichtigem Grund abgeleitete Satz, dass fristlose Kündigungen nicht erschwert werden dürften, ist in dieser allgemeinen Fassung nicht richtig; er kann vielmehr nur dann Geltung beanspruchen, wenn es sich um eine für den kündigenden Vertragspartner unzumutbare Erschwerung seines fristlosen Kündigungsrechts handelt (BAG 8. August 1963 - 5 AZR 395/62 - BAGE 14, 294).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber aber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiterzahlen müsste, obwohl er zB wegen Betriebsstillegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (Senat 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber aber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiterzahlen müsste, obwohl er zB wegen Betriebsstillegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (Senat 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
    An einer solchen individualvertraglichen Vereinbarung muss sich ein Arbeitgeber eher festhalten lassen als an einer pauschalen, für alle Arbeitsverhältnisse einer Branche geltenden Tarifregelung, die dem Altersschutz dient und im extremen Ausnahmefall im einzelnen Arbeitsverhältnis zu einem unzumutbaren Ergebnis führen kann (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 173/01 - AP BGB § 620 Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung Nr. 6 = EzA BGB § 626 nF Nr. 196).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten …

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag - …

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von …

  • BGH, 13.07.1979 - V ZR 122/77

    Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Einstellung eines …

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung - …

  • LAG Hamburg, 25.09.2002 - 6 Sa 54/02
  • RG, 05.12.1934 - V 201/34

    Zur Tragweite der §§ 3, 4, 23 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der …

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses - …

    Die Norm ist verfassungsgemäß und auch unter dem Gesichtspunkt der freien Berufs- und Arbeitsplatzwahl, Art. 12 Abs. 1 GG, nicht zu beanstanden (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - zu II 3 der Gründe, BAGE 84, 255 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 37 = EzA GG Art. 12 Nr. 29; iE auch BAG 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 - zu B I 2 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 60 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 3;… ErfK/Müller-Glöge 13. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 14;… KR/Lipke 10. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 24; Kelber NZA 2001, 11, 13; Oberthür Das Transfersystem im Lizenzfußball S. 86).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04

    Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergeben soll, trägt derjenige, der sich darauf beruft (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    [171] S. dazu BAG 25.3.2004 - 2 AZR 153/03 - AP § 138 BGB Nr. 60 = EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 3 = BB 2004, 2303 [Orientierungssatz 2.]: "Ein Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers ist zulässig.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

    Soweit es dabei um Sachverhalte geht, für die die Aufkündigungsmöglichkeit der Protokollnotiz zu § 11 Abs. 4 Bestandsschutz TV in Betracht kommt, geht diese Regelung vor (vgl. zur Verdrängung der Grundsätze über die Geschäftsgrundlage durch das Kündigungsrecht: BAG 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - 5 Sa 53/20

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Unkündbarkeit nach AVR …

    Der Arbeitgeber kann sich wirksam auf Lebenszeit binden (BAG, Urteil vom 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 - Rn. 33, juris = AP Nr. 60 zu § 138 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam

    (BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 153/03, BB 2004, 2303).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 80/09

    Ausschluss einer betriebsbedingten Änderungskündigung durch die Regelungen der …

    Selbst wenn dies überhaupt in Betracht käme(ablehnend BAG 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - zu III der Gründe, AP TVAL II § 44 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 3; diese Möglichkeit grundsätzlich bejahend: Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 251;… ErfK/Müller-Glöge 10. Aufl. § 620 BGB Rn. 62; offengelassen von BAG 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 - zu B II der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 60 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), ist doch im Streitfall ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB nicht gegeben.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 12 Sa 35/13

    Fristlose Kündigung - Beleidigung

    Wer es bereits für unzumutbar hält, ein Arbeitsverhältnis nur bis zum Ablauf einer (fiktiven) Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten, will es erst recht nicht dauerhaft fortsetzen, wenn es ihm möglich ist, das Arbeitsverhältnis zumindest nach Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 25.03.2004, 2 AZR 153/03, AP Nr. 60 zu § 138 BGB Bl. 6).

    Eine einseitige Lösung vom Arbeitsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt als dem vereinbarten Vertragsende wäre sonst trotz der erheblichen Belastungen des Arbeitsverhältnisses nicht möglich (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421 (426 f.); Urteil vom 25.03.2004, 2 AZR 153/03, AP Nr. 60 zu § 138 BGB, Bl. 6 R;… Urteil vom 27.04.2006, 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977, Rn. 33;… Dörner/Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 626 BGB Rn. 35, 41;… Fischermeier in: KR-Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz u.a., 10. Aufl. 2013, § 626 Rn. 301b f.).

  • ArbG Herne, 15.10.2013 - 3 Ca 1433/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Sozialplan

    Die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung kann nur ausnahmsweise zulässig sein, denn zu dem vom Arbeitgeber zu tragenden Unternehmensrisiko zählt auch die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist (BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 2 AZR 453/11 - NZA 2013, 959; Urteil vom 29.03.2007 - 8 AZR 538/06 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 14; Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 153/03 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 3).

    Die vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit durch den Arbeitgeber ist bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 153/03 - a.a.O.; Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 - EZA § 626 BGB n.F. Nr. 96).

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

    Darüber hinaus kann Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung gegeben sein, wenn die persönliche und wirtschaftliche Freiheit eines Beteiligten - etwa wegen langer Bindungsdauer ohne zumutbare Lösungsmöglichkeit (z.B. zur Sittenwidrigkeit eines lebenslangen Arbeitsverhältnisses, BAG Urt. v. 27.03.2004 - 2 AZR 153/03) übermäßig beschränkt wird.
  • ArbG Herne, 09.10.2013 - 5 Ca 1436/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche betriebsbedingte …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 8 Sa 1636/16

    Ruhegehaltsvereinbarung für Angestellte auf Lebenszeit

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 81/09

    Ausschluss einer betriebsbedingten Änderungskündigung durch die Regelungen der …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 5/21

    Sozialversicherungsbeitragspflicht des Geschäftsführers einer in der Rechtsform …

  • LAG Hessen, 13.10.2025 - 7 SLa 1208/24
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 24/17

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlter Überbrückungshilfe: Darlegungs- und …

  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 17 Sa 2212/05

    Keine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist wegen Betriebsstilllegung bei …

  • LAG Hamburg, 24.05.2004 - 6 Ta 11/04

    Kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des ArbG gemäß § 769 ZPO

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2021 - 5 Sa 193/21

    Ausschluss ordentliche Kündigung - Scheidungsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2011 - 10 Sa 366/11

    Außerordentliche Kündigung - einzelvertraglicher Kündigungsausschluss - …

  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 19 Sa 443/11

    Konkurrenz; Gesellschafterbeschluss; Abfindung

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