Rechtsprechung
| BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung von späterem Verhalten der Parteien als Indiz für die Auslegung einer Willenserklärung - Rechtliche Grundlagen der Auslegung einer Willenserklärung durch das Revisionsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 05.09.1990 - 1 Ca 140/90
- LAG Baden-Württemberg, 08.03.1991 - 7 Sa 124/90
- BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (19)
- BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Die Auslegung der nichttypischen Vereinbarung vom 16. Dezember 1986 durch das Berufungsgericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar, ob die Auslegung mit den Denkgesetzen oder dem Wortlaut der Erklärung vereinbar ist, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB u.a.) verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAGE 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 53, 17, 19 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).Fehlt eine solche Würdigung, so kann die vom Tatsachenrichter vorgenommene Auslegung keinen Bestand haben (BAGE 22, 424, 426 = AP, a.a.O., zu 1 a der Gründe, m.w.N.).
Nach der Ermittlung des Wortsinns sind in einem zweiten Auslegungsschritt die außerhalb der Erklärung liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAGE 22, 424 = AP, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1973 - 5 AZR 207/73 - AP Nr. 8 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
- BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77
Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit …
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Grundsätzlich trifft den Arbeitgeber die Behauptungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Anrechnungspflicht (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu III 2 b der Gründe, m.w.N.;… KR-Becker, 3. Aufl., § 11 KSchG Rz 55, m.w.N.).Eine im Zusammenhang mit der Höhe eines etwaigen Zwischenverdienstes bestehende Auskunftspflicht des Arbeitnehmers entsprechend § 74 c Abs. 2 HGB entbindet den Arbeitgeber nicht davon, geeignete Tatsachen vorzutragen und ggf. zu beweisen, die für eine anderweitige Erwerbstätigkeit sprechen (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 -, a.a.O.;… KR-Becker, a.a.O.).
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (…BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; GK-TzA-Mikosch, Art. 1 § 4 BeschFG Rz 62).Die Verwirkung eines Rechtes setzt nämlich u.a. voraus, daß seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (vgl. bereits BAGE 6, 165, 167 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; ferner BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 -, zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69
Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel - …
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Zu berücksichtigen sind sämtliche Umstände, die für die Ermittlung des Vertrags- oder Erklärungsinhalts von Bedeutung sein könnten (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB).Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; GK-TzA-Mikosch, Art. 1 § 4 BeschFG Rz 62).
- BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84
Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung - …
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Die Auslegung der nichttypischen Vereinbarung vom 16. Dezember 1986 durch das Berufungsgericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar, ob die Auslegung mit den Denkgesetzen oder dem Wortlaut der Erklärung vereinbar ist, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB u.a.) verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAGE 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 53, 17, 19 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).Fehlt eine Auslegung oder ist - wie vorliegend - die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer privatrechtlichen Willenserklärung unvollständig, kann das Revisionsgericht selbst auslegen, wenn der festgestellte Sachverhalt eine abschließende Klärung erlaubt und weitere Feststellungen der Auslegungsumstände nicht in Betracht kommen (BAGE 16, 215, 225 = AP Nr. 9 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht, zu 2 d der Gründe; BAGE 53, 17 ff. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, m.w.N.).
- BAG, 29.09.1971 - 3 AZR 164/71
Feiertagslohn - Berechnungsmethode - Schwankende Bezüge - Tarifverträge - …
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Dabei werden schon drei Monate im allgemeinen für ausreichend gehalten (…MünchKomm-Schaub, a.a.O.; vgl. auch BAG Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71 - AP Nr. 28 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG). - BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78
Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung - …
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Ein Arbeitnehmer unterläßt nicht böswillig die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft, wenn er es ablehnt, eine vom Arbeitgeber unter Überschreitung der Grenzen seines Direktionsrechts zugewiesene Tätigkeit zu verrichten (BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Der Kläger hat zwar im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 1990 keine Arbeitsleistungen für die Beklagte erbracht, er hat ihr jedoch am 30. Dezember 1989 und 2. Januar 1990 ein wirksames wörtliches Angebot gemäß § 295 Satz 1 zweite Alternative BGB gemacht, ohne daß diese durch Zuweisung von Arbeit ihrer Mitwirkungsverpflichtung nachgekommen ist (zur Mitwirkungspflicht vgl. Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB). - BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64
Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers - …
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Sie rechtfertigen kein anderes Ergebnis, weil die Beklagte, worauf die Revision zutreffend hinweist, jedenfalls nicht behauptet hat, der Kläger habe die für die Böswilligkeit erforderliche positive Kenntnis von einer zumutbaren Arbeitsmöglichkeit gehabt (BAGE 6, 306 und BAG Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 1 und 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58
Begriff der Böswilligkeit
Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Sie rechtfertigen kein anderes Ergebnis, weil die Beklagte, worauf die Revision zutreffend hinweist, jedenfalls nicht behauptet hat, der Kläger habe die für die Böswilligkeit erforderliche positive Kenntnis von einer zumutbaren Arbeitsmöglichkeit gehabt (BAGE 6, 306 und BAG Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 1 und 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 06.06.1974 - 2 AZR 278/73
Prozeßverwirkung - Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Schwangerschaft - …
- BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62
Weihnachtsgratifikation
- BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers
- BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84
Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme
- BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im …
- BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56
Verwirkung - Voraussetzungen
- BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63
Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für …
- BAG, 29.11.1973 - 5 AZR 207/73
Rechtsmißbrauch - Auslegung - Urlaubsanspruch - Stichtag - Mehrdeutige Tarifnorm …
- LAG Köln, 13.12.1989 - 7 Sa 253/89
Betriebsübergang; Arbeitsverhältnis; Verwirkung; Arbeitnehmer
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug
Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv., zu II 5 a der Gründe; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv., zu IV 1 der Gründe). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00
Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot …
Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv.; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; vgl. zu § 63 HGB, § 616 BGB: BAG 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - AP HGB § 63 Nr. 39 = EzA HGB § 63 Nr. 37). - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …
Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (Senat 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, 275; 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 -).
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93
Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht
Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderten Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (Senatsurteil vom 30. Januar 1991, BAGE 67, 124, 135 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 -, n. v., zu II 2 b aa der Gründe). - LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06
Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz; …
Dann ist es statthaft, auf eine Durchschnittsberechnung abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1991 - 2 AZR 210/91 - juris; s.a. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2006 - 4 Sa 404/05 - juris: Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO). - LAG Düsseldorf, 13.01.2006 - 9 Sa 1222/05
Verringerung der Arbeitszeit
Schließlich ist der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die bestehende Interessenlage zwischen den Vertragsparteien zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 24.10.1991 - 2 AZR 210/91 - Juris). - LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang
Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG, Urteil vom 24.10.1991, 2 AZR 210/91, n.v., zu II 2, m.w.N.). - ArbG Solingen, 30.03.2023 - 7 Ca 1273/22
Massenentlassungsverfahren
Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstverpflichtete bei vertragsgemäßer Weiterarbeit erzielt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2008, 5 AZR 429/07, NZA 2008, 757; BAG Urteil vom 24.10.1991, 2 AZR 210/91, BeckRS 1991, 30739105). - LAG Niedersachsen, 25.09.2012 - 1 Sa 497/12
Auslegung einer Abfindungszusage; Voraussetzungen der Aufrechnung mit Ansprüchen …
Es kommt also über den Wortlaut der Erklärung hinaus auf den Willen und die Vorstellungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91; BGH vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98 = NJW-RR 2000, 1002, st. Rspr.;… Palandt/Ellenberger BGB 71. Aufl. § 133 Rn. 15 ff;… MüKo - Busche 6. Aufl. 2012 § 133 Rn. 55 f.). - LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1225/11
Versetzung aus der ausschließlichen Wochenendschicht - Ausübung Direktionsrecht; …
Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderbaren Erklärungswert erhält, kann jedoch auch das spätere Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein und mit herangezogen werden (vgl. BAG vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91, dokumentiert in juris;… Palandt-Heinrichs a.a.O. Rn 17). - LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
Direktionsrecht - Herausnahme des Arbeitnehmers aus dem ausschließlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2010 - 2 Sa 292/10
Berechnung der Vergütung im Annahmeverzug
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