Rechtsprechung
| BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßvergleich - Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Limburg, 05.12.1980 - 2 Ca 533/80
- BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
Papierfundstellen
- NJW 1984, 76
- DB 1983, 2091
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
Lohnfortzahlung - Prozeßvergleich - Entgeltfortzahlungsanspruch - Kündigung - …
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse die Krankenkasse eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen sich gelten lassen, auch wenn sie zuvor schon Krankengeld an den Arbeiter gezahlt hatte und etwaige Lohnfortzahlungsansprüche für die Zeit nach der einvemehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes auf sie Ubergegangen seien (BAG 34, 128 " AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG).Sie entspricht allerdings einer miß verständlichen Begründung in dem Urteil des Fünften Senats vom 20. August 1980 (BAG 34, 128).
Wäre das Urteil vom 20. August 1980 (aaO) anders auszulegen, gibt der erkennende Senat den dann im Widerspruch zu der Entscheidung vom 10. Mai 1978 stehenden Standpunkt auf.Dazu bedarf es keiner Anfrage beim Fünften Senat, weil dieser für die Entscheidung Über Ansprüche aus Annahmeverzug seit dem 1. Januar 1983 nicht mehr zuständig ist (Geschäftsverteilungsplan für das BAG 1983 vom 6. Dezember 1982 - 11, 1; V).
3. Auf die Prüfung dieser Voraussetzungen für den Forderungsübergang auf die Klägerin kann im Streitfall nicht mit der Begründung verzichtet werden, die den Fünften Senat ln seinem Urteil vom 20. August 1980 (aaO) veranlaßt hat, eine Bindung des Trägers einer Krankenversicherung bei einer auf § 182 Abs. 10 RVO gestützten Klage auch an einen möglicher weise zu ihren Lasten vereinbarten Erlaßvertrag anzunehmen.
b) Dieses Erfordernis kann, soweit es um die Anwendung des § 117 Abs. 4 AFG geht, auch nicht mit der vom Fünften Senat in dem Urteil vom 20. August 1980 (aaO) angestellten pragmatischen Begründung bezweifelt werden, der Prozeß werde damit mit einem Streitstoff belastet, der von seiner rechtlichen Bedeutung und von seinem tatsächlichen Umfang her den Wert des Ubergegangenen Anspruches auf Fortzahlung der Vergütung in der Regel weit übertreffe.
- BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 97/77
Gerichtlicher Vergleich - Allgemeine Ausgleichsklausel - Wirksamkeit einer …
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
Xn Fällen, in denen nach dem Sachverhalt die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers bei einer Kündigungsschutzklage sehr gering sind, sind Vergleiche der vorliegenden Art, die den Arbeitgeber einerseits finanziell nicht belasten, andererseits dem Arbeitnehmer aber den weiteren Lebensweg nicht verbauen, häufig anzutreffen und im Arbeitsleben durchaus Üblich (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 - AP Nr. 25 zu § 794 ZPO, zu 2 der Gründe).Ebenso wie sie z.B. das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den 30« Oktober 1979 oder einen noch früheren Zeitpunkt hätten zurückverlegen können (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1978, aaO; Gagel, BB 1983, 453, 455), konnten sie allein das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses auf den 31. Dezember 1979 hinausschieben (…BAG, aaO).
Es ist deswegen nicht anzunehmen, daß der Fünfte Senat seine im Urteil vom 10. Mai 1978 (aaO) vertretene zutreffende Ansicht aufgeben wollte, die Vereinbarung eines die Wirkung der Kündigung hinausschiebenden späteren Beendigungszeitpunktes zwinge noch nicht zu der Folgerung, die Parteien hätten auch eine entsprechende Vergütungspflicht vereinbaren wollen.
- BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 457/77
Krankenversicherung - Lohnfortzahlungsanspruch - Fristlose Kündigung - …
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
Das gleiche gilt im Arbeitsgerichtsverfahren nicht nur in Fällen der vorliegenden Art, sondern auch dann, wenn der Träger einer Krankenversicherung einen übergegangenen Lohnfortzahlungsanspruch geltend macht, der von der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung abhängt, auf die das Kündigungsschutzgesetz nicht anzuwenden 1st (BAG Urteil vom 29. November 1978 - 5 AZR 457/77 - AP Nr. 7 zu § 6 LohnFG).
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
1. Die Auslegung des Vergleichs durch das Landesarbeitsgericht ist auch bei uneingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung nicht zu beanstanden (vgl. zur Doppelnatur des Prozeßvergleichs: BAG 4" 84 = AP Nr. 3 zu § 794 ZPO; BAG Urteil vom 26. November 1959 - 2 AZR 242/57 - AP Nr. 4 zu § 794 ZPO; und zur Revisibilität der Auslegung eines Prozeßvergleichs das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Vierten Senats vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 -). - BAG, 26.11.1959 - 2 AZR 242/57
Prozeßvergleich - Vergleich - Beurkundende Protokoll - Genehmigung - Prozessuale …
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
1. Die Auslegung des Vergleichs durch das Landesarbeitsgericht ist auch bei uneingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung nicht zu beanstanden (vgl. zur Doppelnatur des Prozeßvergleichs: BAG 4" 84 = AP Nr. 3 zu § 794 ZPO; BAG Urteil vom 26. November 1959 - 2 AZR 242/57 - AP Nr. 4 zu § 794 ZPO; und zur Revisibilität der Auslegung eines Prozeßvergleichs das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Vierten Senats vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 -). - BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 197/56
Arbeitslos - Arbeitsvertragliche Beziehungen - Ablehnung seiner Arbeit - …
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
Der Übergang des Anspruchs tritt nicht schon durch die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ein, sondern erst durch die Zahlung (BAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 zu § 113 AVAVG a.F.). - LAG Hessen, 28.07.1981 - 7 Sa 237/81
Auszug aus BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Hain vom 28. Juli 1981 - 7 Sa 237/81 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung
Der Forderungsübergang wird zeitlich durch den Ruhenszeitraum und der Höhe nach durch das in diesem Zeitraum gezahlte Arbeitslosengeld begrenzt (vgl. BAG 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - zu II 4 a der Gründe, AP AFG § 117 Nr. 3 = EzA AFG § 117 Nr. 3;… Winkler in Gagel SGB II/SGB III Stand Juli 2010 § 143 SGB III Rn. 61). - BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 254/91
Abfindung; Erstattung des Arbeitslosengeldes
Der Übergang des Anspruchs auf die Bundesanstalt für Arbeit tritt nicht schon durch die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ein, sondern erst durch die Zahlung (BAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.); BAG Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG, zu II 4a der Gründe).Das ist in der Revisionsinstanz noch zu prüfen, weil die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung am 31. Mai 1989 nur die Parteien selbst bindet und nicht gegen die Bundesanstalt für Arbeit wirkt, auf die der Anspruch übergegangen ist (BAG Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG, zu II 5b der Gründe).
Prozeßvergleiche können von den Revisionsgerichten unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAG Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02
Prozeßvergleich; Auslegung
Prozeßvergleiche können nach überwiegend vertretener Auffassung von den Revisionsgerichten unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - AP HGB § 74 Nr. 74 = EzA HGB § 74 Nr. 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB IX § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 25. März 1992 - 5 AZR 254/91 - AP AFG § 117 Nr. 12 = EzA AFG § 117 Nr. 8; 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP AFG § 117 Nr. 3 = EzA AFG § 117 Nr. 3, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01
Prozeßvergleich - Auslegung
Prozeßvergleiche können nach überwiegend vertretener Auffassung von den Revisionsgerichten unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB IX § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 25. März 1992 - 5 AZR 254/91 - AP AFG § 117 Nr. 12 = EzA AFG § 117 Nr. 8; 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP AFG § 117 Nr. 3 = EzA AFG § 117 Nr. 3, zu II 1 der Gründe). - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1983 (- 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG) betrifft den Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Arbeitgeber aus übergegangenem Recht gemäß § 117 Abs. 4 AFG a.F. = § 115 SGB X n.F. In der Entscheidung vom 20. August 1980 (- 5 AZR 218/78 - AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG) geht es gemäß § 182 Abs. 10 RVO a.F. = § 115 SGB X n.F. um den Übergang des Lohnfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf die Krankenkasse in Höhe des gezahlten Krankengeldes. - BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85
Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die …
Die Frage des Übergangs des Anspruchs richtet sich danach, ob zum Zeitpunkt der sozialversicherungsrechtlichen Leistung nach dem Willen der Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand (so im Ergebnis auch BAG Urteile vom 29. August 1968, BAG 21, 154 = AP Nr. 5 zu § 96 AVAVG und vom 22. Februar 1968, BAG 20, 324 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG) wobei die Abhängigkeit der Rechtsstellung der BA von den Wirkungen der Privatautonomie allein aus § 404 BGB und den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses herzuleiten ist (BAG vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG, zu II 2 der Gründe; vgl. auch Gagel, BB 1983, 453 ff.). - OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 15 U 55/90
Reichweite des Forderungsüberganges bei Gewährung vorn Arbeitslosengeld
Mit der Zahlung geht dann in gleicher Höhe der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auf die Arbeitsbehörde über (BAG, NJW 1984, 76 ff.).Die Parteien konnten nur eigene Rechte regeln, nicht aber Rechte Dritter (BAG, NJW 1984, 76 ff.; Gagel, BB 1983, 453, 455).
- BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03
Prozessvergleich - rechtzeitiger Widerruf
Prozessvergleiche können vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbstständig gemäß §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 249; 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP AFG § 117 Nr. 3 = EzA AFG § 117 Nr. 3; 21. Februar 1991 - 2 AZR 458/90 - AP ZPO § 794 Nr. 41 = EzA ZPO § 794 Nr. 9; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB X § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 21. Januar 1998 - 2 AZR 367/97 - BAGE 87, 352; zuletzt 16. Januar 2003 - 2 AZR 316/01 -). - BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 29/83
Übergang eines Vergütungsanspruches eines Arbeitnehmers auf die Bundesanstalt für …
Wie der Senat mit Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - (EzA § 117 AFG Nr. 3) entschieden hat, ist dann, wenn durch Prozeßvergleich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf einen nach Ausspruch der fristlosen Kündigung liegenden Zeitpunkt unter Verzicht des Arbeitnehmers auf etwaige Gehaltsansprüche hinausgeschoben wird und die Bundesanstalt für Arbeit für die Zeit des gezahlten Arbeitslosengeldes gemäß § 117 Abs. 4 AFG aus übergegangenem Recht einen Anspruch aus § 615 BGB geltend macht, zunächst als Vorfrage die Berechtigung der fristlosen Kündigung zu prüfen.Wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - (…aaO) ausgeführt hat, erfolgt der gesetzliche Forderungsübergang in dem Augenblick, in dem die Voraussetzungen des § 117 Abs. 4 AFG gegeben sind, also im Augenblick der Zahlung des Arbeitslosengeldes, ohne daß der Arbeitslose dabei mitwirken oder zustimmen müßte.
- LAG Hessen, 26.06.1985 - 10 Sa 1189/84
Anspruchsübergang auf die Bundesanstalt für Arbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Hessen, 16.08.1989 - L 8 KR 1211/87
Zur Beitragspflicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von Abfindungen (§ 14 …
- SG Osnabrück, 28.06.1984 - S 6 Ar 152/82
- BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 191/91
Prozessvergleich mit Festlegung einer Abfindungszahlung - Abfindungszahlung zur …
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