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Rechtsprechung
   BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27716
BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 (https://dejure.org/2013,27716)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 (https://dejure.org/2013,27716)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 (https://dejure.org/2013,27716)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des abgesenkten Schwellenwertes des KSchG auch bei rechtlichen Unterbrechungen möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Schwellenwert - "Alt-Arbeitnehmer"

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Schwellenwert - Alt-Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 184
  • ZIP 2013, 2230
  • MDR 2013, 1470
  • NZA 2013, 1197
  • BB 2013, 2676
  • DB 2013, 2512
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (…BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.; 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343).

    Für sie soll der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz so lange erhalten bleiben, wie ihre Anzahl nicht auf fünf oder weniger absinkt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 17 ff., BAGE 119, 343).

    Dem steht nicht entgegen, dass Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" eine Weitergeltung des Kündigungsschutzgesetzes nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG nicht bewirken können (…vgl. dazu BAG 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 16 mwN; grundlegend: BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 343).

    Da nur "Alt-Arbeitnehmer" einen am 31. Dezember 2003 bestehenden Kündigungsschutz behalten sollen, zählen für den Schwellenwert in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur die Arbeitnehmer, die diesen ebenfalls genießen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 41, aaO).

    Das ist etwa anzunehmen, wenn die Unterbrechung mit dem Ziel herbeigeführt wurde, den Bestandsschutz von "Alt-Arbeitnehmern" nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG zu vereiteln (für die Ersatzeinstellung von Arbeitnehmern vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 22, BAGE 119, 343).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von …

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.;… 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343).

    Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, sie sei ihrer Darlegungslast aus § 23 Abs. 1 KSchG nicht nachgekommen (zu dieser vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29;… 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 102).

    Daraus kann sich - je nach den Umständen - das Erfordernis ergeben, Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis anzurechnen (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48; 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - zu B I der Gründe).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, sie sei ihrer Darlegungslast aus § 23 Abs. 1 KSchG nicht nachgekommen (…zu dieser vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29; 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 102).

    Auf entsprechenden Vortrag muss sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen erklären und ggf. dartun, welche rechtserheblichen Tatsachen der Behauptung des Arbeitnehmers entgegenstehen sollen (vgl. BAG 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - BAGE 127, 102).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2007 (- 8 AZR 397/06 - Rn. 15 ff., BAGE 121, 273) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Die Dauer einer beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeit zählt aber zu den "Rechten und Pflichten" iSd. § 613a Abs. 1 BGB, in die der Betriebserwerber eintritt (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - Rn. 18 ff., aaO).

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden …

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Selbst in Fällen, in denen es an einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehlt, kann die rechtliche Unterbrechung unschädlich sein, wenn die Dauer der tatsächlichen Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (…bspw. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 19, 29; grundlegend: 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 der Gründe, BAGE 28, 176).

    Selbst das Erfordernis eines "ununterbrochenen" Arbeitsverhältnisses in § 1 Abs. 1 KSchG steht einer solchen Annahme nicht entgegen (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 28, 176).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Rn. 49 (a) Eine ordentliche Kündigung "zum nächstzulässigen Termin" ist typischerweise so auszulegen, dass der Kündigende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will, der sich bei Anwendung der einschlägigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder vertraglichen Regelungen als rechtlich frühestmöglicher Beendigungstermin ergibt (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Deshalb muss sich aus der Erklärung oder den Umständen zumindest ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 20, BAGE 116, 336).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Daraus kann sich - je nach den Umständen - das Erfordernis ergeben, Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis anzurechnen (…vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48; 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - zu B I der Gründe).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Die "hilfsweise" oder "vorsorglich" erklärte Kündigung steht unter einer - zulässigen (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 22) - auflösenden Rechtsbedingung iSv. § 158 Abs. 2 BGB.
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Eine Ausnahme hiervon bilden aber Fälle, in denen zwei oder mehrere Unternehmen die gemeinsame Führung eines Betriebs vereinbart haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich unternehmensübergreifend von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 609/01 - zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • LAG Sachsen, 18.11.2011 - 3 Sa 157/11
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …

    Rn. 18 Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44;… BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …

    Rn. 26 Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44;… BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14

    Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung

    Deshalb muss sich aus der Kündigungserklärung oder den Umständen ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 46, BAGE 145, 184;… 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336).

    Dies ist jedenfalls dann ausreichend, wenn die rechtlich zutreffende Frist für den Kündigungsadressaten leicht feststellbar ist und nicht umfassende tatsächliche Ermittlungen oder die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen erfordert (…BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 17; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 49, BAGE 145, 184).

    Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob es ihm ohne Schwierigkeiten möglich ist, die Kündigungsfrist der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung zu ermitteln (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 50, BAGE 145, 184; Schiefer/Borchard Anm. AP KSchG 1969 § 23 Nr. 50).

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