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Rechtsprechung
   BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,39111
BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25 (https://dejure.org/2025,39111)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2025 - 2 AZR 55/25 (https://dejure.org/2025,39111)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2025 - 2 AZR 55/25 (https://dejure.org/2025,39111)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Urlaub

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Urlaub - Kontaktaufnahme zur Sachverhaltsermittlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Urlaub

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, Richtlinie 2003/88/EG, § 1 BUrlG, Art. 267 AEUV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Einhaltung der Zweiwochenfrist: Wann eine Kündigung nach dem Urlaub unwirksam ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Kündigungserklärungsfrist; Anhörung des Arbeitnehmers während seines Urlaubs; Anhörung des Arbeitnehmers; Urlaub

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung; Kündigungserklärungsfrist; Anhörung des Arbeitnehmers während seines Urlaubs; Anhörung des Arbeitnehmers; Urlaub

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - und die Anhörung des Arbeitnehmers erst nach seinem Urlaub

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaub schützt nicht vor Kündigung: Arbeitgeber muss auch während Urlaub des Arbeitnehmers handeln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anhörung des Arbeitnehmers: Kein generelles Kontaktverbot während des Erholungsurlaubs

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaub und Erreichbarkeit: Das BAG räumt mit einem Irrtum auf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2026, 754
  • NZA-RR 2026, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (26)

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 40, BAGE 171, 66;… 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff richtig erkannt, bei der Subsumtion des Einzelfalls beibehalten, nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und alle erheblichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 43, BAGE 171, 66).

    Rn. 18 aa) Der Senat hat für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bereits entschieden, dass eine Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit zwar nur begrenzt zulässig ist, er aber gleichwohl - will er sich die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung offenhalten - nicht beliebig lange zuwarten darf, bis er versucht, mit dem Arbeitnehmer auch während seiner Arbeitsunfähigkeit die erforderliche Sachverhaltsaufklärung durchzuführen (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 46 ff., BAGE 171, 66;… 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 33 f.).

    Rn. 19 (1) Dabei hat der Senat im Urteil vom 11. Juni 2020 (- 2 AZR 442/19 - Rn. 52, BAGE 171, 66) mit Blick auf die widerstreitenden Aspekte, nämlich der sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Erkrankung und den Genesungsprozess des Arbeitnehmers (…vgl. auch BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 ff., BAGE 157, 153) sowie andererseits dem aus der Wertung des § 626 Abs. 2 BGB folgenden Erfordernis, eine Anhörung des Arbeitnehmers in kurzer Frist durchzuführen, es aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls als ausreichend angesehen, dass der Arbeitgeber erst nach dem Ende einer zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit des Klägers an diesen herangetreten ist, um zu klären, ob er gesundheitlich in der Lage ist, an der gebotenen Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.

    Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit, dass er sich wegen der Erkrankung nicht äußern könne, liegen regelmäßig besondere Umstände vor, aufgrund derer der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB entsprechend lange hinausgeschoben werden kann (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 50, aaO;… 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 27).

    Eine Unzumutbarkeit der Kontaktaufnahme kommt in Konstellationen in Betracht, in denen eine Vorabinformation über eine beabsichtigte Anhörung die Aufklärung der Vorwürfe erschweren oder verhindern könnte (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 52, BAGE 171, 66).

    Rn. 22 cc) Eine schlichte Untätigkeit des Arbeitgebers reicht allerdings grundsätzlich nicht aus, um den Beginn des Laufs der Kündigungserklärungsfrist zu verhindern (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 45, BAGE 171, 66;… 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 26).

    Dass sie im Zeitraum vom 27. April bis 22. Mai 2023 schlicht untätig geblieben ist, konnte nicht verhindern, dass die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB als gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 42, BAGE 171, 66) zu laufen begann und bei Zugang der Kündigungen bereits abgelaufen war.

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (…vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 40, BAGE 171, 66; 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23).

    Rn. 18 aa) Der Senat hat für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bereits entschieden, dass eine Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit zwar nur begrenzt zulässig ist, er aber gleichwohl - will er sich die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung offenhalten - nicht beliebig lange zuwarten darf, bis er versucht, mit dem Arbeitnehmer auch während seiner Arbeitsunfähigkeit die erforderliche Sachverhaltsaufklärung durchzuführen (…vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 46 ff., BAGE 171, 66; 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 33 f.).

    Rn. 20 (2) Soweit der Senat im Beschluss vom 27. Juni 2019 (- 2 ABR 2/19 - Rn. 34) einen Zeitraum von drei Wochen für die Kontaktaufnahme mit einer arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin noch als ausreichend angesehen und nicht beanstandet hat, ist daran zu erinnern, dass es hierbei nicht um die Anhörung der zu Kündigenden ging.

    Rn. 22 cc) Eine schlichte Untätigkeit des Arbeitgebers reicht allerdings grundsätzlich nicht aus, um den Beginn des Laufs der Kündigungserklärungsfrist zu verhindern (…BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 45, BAGE 171, 66; 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 26).

  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Selbst wenn sich der Arbeitnehmer entschließt, Stellung zu nehmen, kommt er damit allenfalls einer Obliegenheit nach bzw. erbringt eine Nebenleistung (zu § 241 Abs. 2 BGB vgl. BAG 23. August 2023 - 5 AZR 349/22 - Rn. 45 mwN, BAGE 182, 1;… Powietzka/Rolf/Yildirim/Powietzka BUrlG 3. Aufl. § 7 Rn. 57).

    Die bloße Möglichkeit, von einer Vorschrift des Unionsrechts eine oder mehrere weitere Auslegungen vornehmen zu können, sofern keine von ihnen dem betreffenden einzelstaatlichen Gericht insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang und die Ziele der Vorschrift sowie die Regelung, zu der sie gehört, hinreichend plausibel erscheint, kann nicht die Annahme begründen, dass an der richtigen Auslegung dieser Vorschrift ein vernünftiger Zweifel besteht (…EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 39 ff.; vgl. BAG 23. August 2023 - 5 AZR 349/22 - Rn. 53, BAGE 182, 1).

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Rn. 19 (1) Dabei hat der Senat im Urteil vom 11. Juni 2020 (…- 2 AZR 442/19 - Rn. 52, BAGE 171, 66) mit Blick auf die widerstreitenden Aspekte, nämlich der sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Erkrankung und den Genesungsprozess des Arbeitnehmers (vgl. auch BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 ff., BAGE 157, 153) sowie andererseits dem aus der Wertung des § 626 Abs. 2 BGB folgenden Erfordernis, eine Anhörung des Arbeitnehmers in kurzer Frist durchzuführen, es aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls als ausreichend angesehen, dass der Arbeitgeber erst nach dem Ende einer zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit des Klägers an diesen herangetreten ist, um zu klären, ob er gesundheitlich in der Lage ist, an der gebotenen Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.

    Die nebenvertraglichen Pflichten bestehen auch während des Urlaubs fort (…vgl. Kramer IT-ArbR/Kramer 3. Aufl. § 2 Rn. 888; zum Fortbestand des Weisungsrechts in Bezug auf Nebenpflichten während einer Arbeitsunfähigkeit vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 29 ff., BAGE 157, 153).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit, dass er sich wegen der Erkrankung nicht äußern könne, liegen regelmäßig besondere Umstände vor, aufgrund derer der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB entsprechend lange hinausgeschoben werden kann (…BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 50, aaO; 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 27).

    Das ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen darf, der Arbeitnehmer werde sich in absehbarer Zeit nicht äußern (können) (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 28).

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Rn. 25 (b) Ein Kontaktverbot während des Urlaubs ergibt sich auch nicht im Wege der unionsrechtskonformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes (zum Gebot der unionsrechtskonformen Auslegung des BUrlG BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 16 ff. mwN, BAGE 165, 90).
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Hiermit hat sich die Beklagte in ihrer Berufungsbegründung nicht auseinandergesetzt (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 12, BAGE 181, 282).
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    So wird der Urlaubszweck nicht durch jedwede (Erwerbs-)Tätigkeit oder Beschäftigung gefährdet, die die Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers sowie die Möglichkeit der selbstbestimmten Nutzung seiner Freizeit beeinträchtigen könnte (vgl. zu § 8 BUrlG BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 30, BAGE 172, 66).
  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Integrationsamt

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Beschäftigung hat der Kläger nicht geltend gemacht (…BAG 20. Juni 2024 - 2 AZR 134/23 - Rn. 27; 15. Dezember 2022 - 2 AZR 162/22 - Rn. 31, BAGE 179, 351).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

    Auszug aus BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25
    Die bloße Möglichkeit, von einer Vorschrift des Unionsrechts eine oder mehrere weitere Auslegungen vornehmen zu können, sofern keine von ihnen dem betreffenden einzelstaatlichen Gericht insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang und die Ziele der Vorschrift sowie die Regelung, zu der sie gehört, hinreichend plausibel erscheint, kann nicht die Annahme begründen, dass an der richtigen Auslegung dieser Vorschrift ein vernünftiger Zweifel besteht (EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 39 ff.;… vgl. BAG 23. August 2023 - 5 AZR 349/22 - Rn. 53, BAGE 182, 1).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 20.06.2024 - 2 AZR 134/23

    Fahrberechtigung für Triebfahrzeuge - Entziehung der Zusatzbescheinigungen

  • BVerfG, 09.05.2018 - 2 BvR 37/18

    Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines …

  • BAG, 19.03.2025 - 10 AZR 76/24

    Zulässigkeit der Berufung - ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 181/24

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 101/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00

    Außerordentliche Kündigung; Hemmung des Beginns der Ausschlußfrist bei Anhörung …

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 238/20

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Kündigungserklärungsfrist

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 12 Sa 25/24

    Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB - Anhörung des Arbeitnehmers bei …

  • BAG, 07.05.2026 - 2 AZR 184/25

    Kündigung - Einladung zum bEM - Anscheinsbeweis für den Zugang

    Dieses ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig beendet (vgl. BAG 4. Dezember 2025 - 2 AZR 55/25 - Rn. 37 mwN).
  • LAG Köln, 31.07.2026 - 8 SLa 603/25

    Arbeitnehmerhaftung - Finanzvorstand überweist Betrügern 50 Millionen Euro und …

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 238/20 - Rn. 13 mwN; BAG, Urteil vom 4. Dezember 2025 - 2 AZR 55/25 -, Rn. 12, juris).

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 40, BAGE 171, 66; 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; BAG, Urteil vom 4. Dezember 2025 - 2 AZR 55/25 -, Rn. 13 - 14, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2026 - 4 SLa 256/25

    Außerordentliche Kündigung wegen Privateinsatzes der Arbeitskolonne mit …

    Diese Frist beginnt allerdings erst, sobald zuverlässige wie (hinreichend) vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen gerade auch bei der kündigungsberechtigten Person vorherrscht, welche das Dafür und Dagegen belastbar zu beurteilen hat und dies auch hinreichend entscheiden kann, ob ein Arbeitsverhältnis noch fortgesetzt werden soll oder nicht (vgl. BAG…, Urteil vom 01.10.2020 - 2 AZR 238/20 - Rn. 13), was zumal eine vorherige Anhörung der oder des Betroffenen gebieten kann, die dann abzuwarten ist (vgl. BAG Urteil vom 04.12.2025 - 2 AZR 55/25 - Rn. 13).
  • BAG, 07.05.2026 - 2 AZR 130/25

    Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § …

    Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Beschäftigung hat der Kläger nicht geltend gemacht (BAG 4. Dezember 2025 - 2 AZR 55/25 - Rn. 37;… 20. Juni 2024 - 2 AZR 134/23 - Rn. 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2026 - 3 SLa 92/25

    Provisionsanspruch - Bestimmtheit der Klage

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (vgl. BAG, 4. Dezember 2025 - 2 AZR 55/25 - Rn. 12 mwN).
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