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Rechtsprechung
   BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,104
BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 (https://dejure.org/2007,104)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 (https://dejure.org/2007,104)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2007 - 2 AZR 722/06 (https://dejure.org/2007,104)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • openjur.de

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 4

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Verzichts auf eine Kündigungsschutzklage im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf einen formularmäßigen Klageverzichtsvertrag; Verdacht einer strafbaren oder sonstigen Verfehlung als wichtiger Grund zur ...

  • bag-urteil.com

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Formularmäßiger Klageverzicht und AGB-Kontrolle

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Formularmäßiger Klageverzicht und AGB-Kontrolle

  • Techniker Krankenkasse
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • RA Kotz

    Kündigungsschutzklage - Verzicht des Arbeitnehmers - Unwirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Prozessrecht - Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Verdachts der Entwendung von Tageseinnahmen; formularmäßiger Verzicht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage und Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB : Unangemessene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum Verzicht auf Kündigungsschutzklage gedrängt - Drogerieverkäuferin soll Geld aus dem Filialtresor genommen haben

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Formularmässiger Verzicht auf Kündigung ist unrechtmässig

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2007

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Formularmäßiger Verzicht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung ist regelmäßig unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sofortiger formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung ist unwirksam - Vorformulierte Erklärung stellt Allgemeine Geschäftsbedingung dar und ist wegen unangemessener Benachteiligung ungültig

  • 123recht.net (Kurzinformation, 10.9.2007)

    § 4 KSchG
    Klageverzicht ist unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage kann unzulässig sein!

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle - Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage?

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • berul.de (Entscheidungsanmerkung)

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 59
  • MDR 2008, 513
  • NZA 2008, 219
  • NZI 2008, 45
  • DB 2008, 411
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 208/06

    Schriftform bei Klageverzichtsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Vor allem ist der Arbeitnehmer berechtigt, sein Arbeitsverhältnis jederzeit durch Aufhebungsvertrag zu beenden (Senat 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, zu II 2 a der Gründe; 19. April 2007 - 2 AZR 208/06 -, zu B I 2 a der Gründe).

    Für die Annahme eines eigenständigen Beendigungstatbestandes bestehen auf Grundlage der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts keine Anhaltspunkte (vgl. zu einer solchen Konstellation etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 208/06 -).

    Es kann nicht angenommen werden, dass ein Klageverzicht nach Zugang einer Kündigung als solcher mit wesentlichen Grundgedanken des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu vereinbaren ist, denn nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerade auch während des Ablaufs der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG zulässig (3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, zu II 2 a der Gründe; 19. April 2007 - 2 AZR 208/06 -, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich - …

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend Senat 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, zu II 2 a der Gründe) und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (…v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 15 ff.;… KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 297;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1253) kann ein Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber auf die Erhebung oder Durchführung einer Kündigungsschutzklage verzichten.

    Vor allem ist der Arbeitnehmer berechtigt, sein Arbeitsverhältnis jederzeit durch Aufhebungsvertrag zu beenden (Senat 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, zu II 2 a der Gründe; 19. April 2007 - 2 AZR 208/06 -, zu B I 2 a der Gründe).

    Es kann nicht angenommen werden, dass ein Klageverzicht nach Zugang einer Kündigung als solcher mit wesentlichen Grundgedanken des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu vereinbaren ist, denn nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerade auch während des Ablaufs der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG zulässig (3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, zu II 2 a der Gründe; 19. April 2007 - 2 AZR 208/06 -, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Soweit die Revision unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 27. November 2003 (- 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, zu B IV 1 der Gründe) die Auffassung vertritt, es lägen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, weil die Klägerin und die für die Beklagte handelnde stellvertretende Verkaufsleiterin den Klageverzicht individuell ausgehandelt hätten, überzeugt dies nicht.

    Es handelt sich bei dem Klageverzicht nicht um die Hauptabrede eines selbständigen Vertrags, die nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur auf Transparenz kontrollierbar wäre (vgl. Senat 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Das Überraschungsmoment kann sich auch aus dem ungewöhnlichen äußeren Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle ergeben (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, zu I 5 b bb (1) der Gründe; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6, zu II 1 der Gründe).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, zu II 2 b der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 -BAGE 116, 185, zu II 2 a der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Die Unangemessenheit richtet sich nach einem generellen typisierenden, vom Einzelfall losgelösten Maßstab unter Berücksichtigung von Gegenstand, Zweck und Eigenart des jeweiligen Geschäfts innerhalb der beteiligten Verkehrskreise (BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16, zu I 2 c cc (1) der Gründe; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5, zu A I 2 b bb (2.1) der Gründe mwN).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Die Unangemessenheit richtet sich nach einem generellen typisierenden, vom Einzelfall losgelösten Maßstab unter Berücksichtigung von Gegenstand, Zweck und Eigenart des jeweiligen Geschäfts innerhalb der beteiligten Verkehrskreise (BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16, zu I 2 c cc (1) der Gründe; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5, zu A I 2 b bb (2.1) der Gründe mwN).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. etwa Senat 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 -BAGE 78, 18; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. etwa Senat 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 -BAGE 78, 18; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, zu B II 1 der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7, zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
    Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, zu B II 1 der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7, zu II 1 d der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2003 - 3 Sa 6/03

    Kündigung, Krankengeld, Entgeltfortzahlung, Formular, AGB-Konrolle, …

  • LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03

    Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter …

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts …

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BGH, 11.12.2003 - VII ZR 31/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 87/04

    Rechtsfolgen der Abstandnahme des Bieters von einem bindenden Vertragsangebot; …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2006 - 2 Sa 123/05

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne …

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…st. Rspr., Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 40, BAGE 124, 59)..
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Sie wird im Revisionsverfahren darauf überprüft, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (…st. Rspr., Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 40, BAGE 124, 59).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Die Vorschrift setzt nämlich ein gegenseitiges Nachgeben voraus, zielt also auf einen gegenseitigen Interessenausgleich ab (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 35 ff., BAGE 124, 59).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Ihm werden Ansprüche genommen, ohne dass dem eine entsprechende Gegenleistung des Arbeitgebers gegenübersteht (vgl. für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ohne notwendige Kompensation: BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 37, BAGE 124, 59).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13

    Ordentliche Kündigung - Klageverzicht

    Sie ist schon nach dem äußeren Erscheinungsbild des Schreibens so ungewöhnlich, dass der Kläger nicht mit ihr zu rechnen brauchte (vgl. zum Überraschungsmoment infolge des äußeren Zuschnitts einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 23, BAGE 124, 59;… 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 22, BAGE 121, 257; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 372 ; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 b cc der Gründe, BAGE 114, 33).

    Rn. 20 (1) Keiner Entscheidung bedarf, ob es sich bei dem Klageverzicht um eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag (in diesem Sinne BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 35, BAGE 124, 59;… aA Klumpp in Clemenz/Kreft/Krause AGB-Arbeitsrecht § 307 BGB Rn. 139; Krets in FS Bauer 2010 S. 601, 606 ff.; Müller BB 2011, 1653, 1654;… Linck in vHH/L KSchG 15. Aufl. § 4 Rn. 81a;… Preis/Rolfs Der Arbeitsvertrag 4. Aufl. II V 50 Rn. 12) oder um die Haupt- oder Nebenabrede eines eigenständigen Vertrags handelt.

    Durch ihn wird von der gesetzlichen Regelung in § 4 Satz 1 iVm. § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG abgewichen, wonach dem Arbeitnehmer drei Wochen für die Überlegung zur Verfügung stehen, ob er Kündigungsschutzklage erheben will (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 30 - 32, BAGE 124, 59; Worzalla SAE 2009, 31, 33).

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 33, BAGE 124, 59).

    Die typischen Interessen der Vertragspartner sind unter besonderer Berücksichtigung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen wechselseitig zu bewerten (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - aaO).

    Die Unangemessenheit beurteilt sich nach einem generellen und typisierenden, vom Einzelfall losgelösten Maßstab unter Berücksichtigung von Gegenstand, Zweck und Eigenart des jeweiligen Geschäfts innerhalb der beteiligten Verkehrskreise (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - aaO; 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - zu I 2 c cc (1) der Gründe; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - zu A I 2 b bb (2.1) der Gründe, BAGE 118, 22).

    Der Arbeitgeber verfolgt damit das Ziel, seine Rechtsposition ohne Rücksicht auf die Interessen des Arbeitnehmers zu verbessern, indem er diesem die Möglichkeit entzieht, die Rechtswirksamkeit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberkündigung gerichtlich überprüfen zu lassen (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 37, BAGE 124, 59).

    Er kann Dispositionen treffen, ohne die Feststellung einer Unwirksamkeit der Kündigung am Ende eines möglicherweise langjährigen Prozesses fürchten zu müssen (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 38, aaO).

    Ein formularmäßiger Klageverzicht ohne jede arbeitgeberseitige Kompensation - etwa in Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, die Zahlung einer Entlassungsentschädigung oder den Verzicht auf eigene Ersatzansprüche - ist daher idR unzulässig (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - aaO;… vgl. für eine Ausgleichsklausel BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 47 ff., BAGE 138, 136; für eine Ausschlussfrist BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd (2) der Gründe, BAGE 115, 372;… ebenso Däubler in Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 4. Aufl. Einl. Rn. 168;… APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 14;… ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 77; aA Bauer/Günther NJW 2008, 1617, 1620; Worzalla SAE 2009, 31, 33 f.).

    Allein die zeitliche Nähe zwischen Klageverzicht und Erhalt der Kündigung vermag den erforderlichen Zusammenhang nicht zu begründen (im Ergebnis ebenso BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 28, BAGE 124, 59).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Da der Begriff des wichtigen Grundes in § 626 Abs. 1 BGB ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29) .

    Da der Begriff des wichtigen Grundes in § 626 Abs. 1 BGB ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Nach diesen Bestimmungen sollen dem Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Überlegung zur Verfügung stehen, ob er Kündigungsschutzklage erheben will (…BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - aaO; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 30 - 32, BAGE 124, 59).

    Rn. 16 2. Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn kompensierende Gegenleistung des Arbeitgebers wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (…BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 37, BAGE 124, 59).

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …

    Eine gemeinschaftliche Tatbegehung bzw. ein gemeinschaftliches Zusammenwirken mit anderen ist durch die Darlegung entsprechender Tatsachen zu belegen (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 45 und 46).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Er muss ferner dringend sein, dh., bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung (Tat) gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (vgl. zu dem Maßstab und den Anforderungen: Senat 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - BAGE 93, 1;… 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 11; 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; zuletzt 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 -).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Da der Begriff des wichtigen Grundes in § 626 Abs. 1 BGB ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - BAGE 124, 59).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Fußballtrainer klagt 140.000 Euro ein

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13

    Aufhebungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des …

  • LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des …

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 725/06

    Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1068/06

    Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11

    Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal pay-Gebot; Verletzung des …

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08

    Kündigungsfrist, Wirksamkeit, Anknüpfung, Mindestalter, Altersgrenze "25", …

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2014 - 5 Sa 1099/13

    Wirksamer Verzicht auf Kündigungsschutzklage gegen Ausstellung eines guten …

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13

    Zahlungsansprüche, Ausgleichsquittung, Unwirksamkeit, Allgemeine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 4 A 1992/16

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Zuwendung aus einem Förderprogramm; …

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2012 - 10 Sa 224/12

    Kleinbetrieb - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; …

  • LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 78/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Anforderungen an eine …

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und …

  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2018 - 11 Sa 45/17

    Außerordentliche Verdachtskündigung - dringender Verdacht - Anhörung des …

  • LAG Hamm, 04.02.2009 - 3 Sa 1621/08

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafe bei Leiharbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf, 15.02.2011 - 16 Sa 1016/10

    Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche wegen …

  • ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht, …

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08

    Unwirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts bei Sonderzahlung

  • LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wirksamkeit trotz Kündigungsandrohung - …

  • LAG Nürnberg, 16.10.2013 - 4 Sa 288/13

    Equal-Pay - Abgeltungsklausel - Gerichtlicher Vergleich - Inhaltskontrolle

  • ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 40/16
  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • ArbG Stuttgart, 05.04.2017 - 12 BV 64/15

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 24/15

    Wirksamkeit eines Klageverzichts - Abwicklungsvertrag

  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

  • ArbG Stuttgart, 28.10.2025 - 7 Ca 4016/25

    Außerordentliche fristlose Verdachtskündigung - Entgeltfortzahlungsanspruch - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung - Klageverzichtserklärung

  • LAG Köln, 18.02.2009 - 3 Sa 715/08

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Klageverzicht, erzwingbares …

  • LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12

    Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP

  • LAG Köln, 18.02.2009 - 3 Sa 1420/08

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Klageverzicht, erzwingbares …

  • LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08

    Voraussetzungen für die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2009 - 5 Sa 136/09

    Anspruch eines Lehrers auf Auslagenerstattung für eine Klassenfahrt - Wirksamkeit …

  • LAG Köln, 09.11.2011 - 9 Sa 680/11

    Außerordentliche Kündigung; Anforderungen an eine Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 8 Sa 110/10

    Aufhebungsvertrag im Augenoptikerhandwerk bei Verdacht der Unterschlagung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2010 - 9 Sa 711/09

    AGB-Kontrolle - Ausgleichsklausel - Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung - …

  • ArbG Hamm, 24.03.2009 - 1 Ca 2268/08

    Arbeitszeit, Zusatzurlaub, Wechselschicht, Schichtarbeit, Vertragsauslegung, …

  • ArbG Hamburg, 01.06.2015 - 22 BV 1/15
  • LAG Thüringen, 17.04.2012 - 1 Sa 253/11

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag im …

  • ArbG Dortmund, 09.01.2024 - 5 Ca 3025/23
  • LAG Köln, 06.04.2009 - 5 Ta 77/09

    Prozesskostenhilfe

  • ArbG Magdeburg, 07.08.2008 - 4 Ca 347/08

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf eine angemessene Ausbildungsvergütung

  • ArbG Cottbus, 14.11.2007 - 2 Ca 1254/07

    Kündigungsschutzklage - Vereinbarung eines wirksamen Klageverzichts auf Erhebung …

  • ArbG Stralsund, 31.03.2008 - 2 Ca 396/06
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