Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18469
BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13 (https://dejure.org/2014,18469)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 (https://dejure.org/2014,18469)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 (https://dejure.org/2014,18469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2; SBG § 14 Abs. 1, § 51 Abs. 3 Satz 1; BGB § 839 Abs. 3
    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs; Referenzgruppenmodell der Bundeswehr; Vergleichsgruppenbildung; Ausbildungs- und Verwendungsreihe; Beförderung; fiktive Versetzung; höherwertiger Dienstposten; Laufbahnwechsel; inzidente ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2
    Ausbildungs- und Verwendungsreihe; Beförderung; Freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnwechsel; Referenzgruppenmodell der Bundeswehr; Schadensersatz; Vergleichsgruppenbildung; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs; fiktive Versetzung; höherwertiger Dienstposten; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einwände gegen Referenzgruppenbildung müssen zeitnah erfolgen; zur Geltendmachung der fiktiven Versetzung auf höherwertigen Dienstposten; fiktive Versetzung als Voraussetzung der Beförderung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 14 Abs 1 SBG, § 51 Abs 3 S 1 SBG, § 839 Abs 3 BGB
    Einwände gegen Referenzgruppenbildung müssen zeitnah erfolgen; zur Geltendmachung der fiktiven Versetzung auf höherwertigen Dienstposten; fiktive Versetzung als Voraussetzung der Beförderung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds

  • Wolters Kluwer

    Eigenständige Klage auf fiktive Versetzung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenständige Klage auf fiktive Versetzung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fiktive Nachzeichnung des Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Mit dem Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung vergangener Beurteilungen (vgl. § 33 Abs. 3 Nr. 4 BLV) wird nicht nur eine tatsächlich im Beurteilungszeitraum nicht erbrachte Dienstleistung fingiert, sondern auch eine Fortentwicklung der Leistungen entsprechend dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Beamter unterstellt (Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3 Rn. 9).

    Rn. 23 Auf welche Weise der Dienstherr sicherstellt, dass die Freistellung nicht zu einer Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs führt (§ 51 Abs. 3 Satz 1 SBG i.V.m. § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG), obliegt grundsätzlich seiner Entscheidung (Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3 Rn. 15).

    Rn. 25 dd) Soweit die Beschwerde die zeitliche Dimension der Referenzgruppenbildung thematisiert, die nach Nr. 2.1 der Erläuterungen während der Freistellung nicht geändert wird, verkennt sie, dass vorliegend gerade nicht um die fiktive Fortschreibung einer Beurteilung (vgl. zu deren zeitlichen Grenzen Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 C 11.09 - a.a.O. Rn. 11) gestritten wird.

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 23.97

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtsweg bei Antrag eines Antrag eines vom Dienst …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Vielmehr hat das freigestellte Personalratsmitglied die Möglichkeit, eine fiktive Versetzung unmittelbar und eigenständig geltend zu machen und nötigenfalls auch einzuklagen (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 23.97 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 23 S. 36, vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 25.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 34 S. 37 …und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 20.07 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 5 Rn. 30 ff.).

    Vergleichsmaßstab des Benachteiligungsverbotes ist diejenige Lage, in der das Personalratsmitglied voraussichtlich stünde, wenn es nicht freigestellt worden und in seinem bisherigen Aufgabenbereich verblieben wäre (vgl. Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdPersVG Nr. 1 S. 2; zur Bezugnahme auf die eigene Verwendungsreihe auch bereits Beschluss vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 23.97 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 23 S. 37).

    Es ist nicht sachfremd, die Vergleichbarkeit der Werdegänge durch eine Einschränkung der Referenzgruppe auf die Angehörigen derselben Ausbildungs- und Verwendungsreihe sicherzustellen (vgl. hierzu auch bereits Beschluss vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 23.97 - a.a.O. S. 37).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Bei Auswahlentscheidungen hat er zugunsten des freigestellten Personalratsmitglieds eine berufliche Entwicklung zu unterstellen, wie sie ohne die Freistellung voraussichtlich verlaufen wäre (Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 ; Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 = Buchholz 237.8 § 12 RhLBG Nr. 1 jeweils Rn. 17).

    Lässt sich eine belastbare Prognose hierzu nicht treffen, etwa weil das freigestellte Personalratsmitglied einer entsprechenden Tätigkeit seit längerer Zeit nicht mehr nachgegangen ist oder wenn es sich um einen Dienstposten bewirbt, der erhebliche Unterschiede zu seiner bisherigen dienstlichen Tätigkeit aufweist, kann von einer tatsächlichen Erprobung nicht abgesehen werden (Urteil vom 21. September 2006 a.a.O Rn. 18 ff.; ebenso Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 S. 14 für eine notwendige Vorverwendung).

    Aus den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich zugleich, dass verbleibende Zweifel an der Eignung des Personalratsmitglieds für ein höherwertiges Statusamt oder einen höherwertigen Dienstgrad zu dessen Lasten gehen (Urteil vom 21. September 2006 a.a.O Rn. 20).

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Auch insoweit hätte es dem Kläger oblegen, die ihm zur Verfügung stehende Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine etwaig rechtswidrig unterbliebene fiktive Versetzung in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens aus § 839 Abs. 3 BGB im öffentlichen Dienstrecht etwa Urteil 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 40 S. 2 sowie zuletzt Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - Rn. 12 f. m.w.N.).

    Es spricht daher viel dafür, Einwände hiergegen zeitnah zu verlangen (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO), zumal etwaige Fehler bei einer erst lange im Nachhinein erfolgenden Kontrolle nicht mehr angemessen behoben werden können (vgl. zur Verwirkung auch Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Rn. 14 aa) Auswahlentscheidungen sind grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 18).

    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 28).

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Vielmehr hat das freigestellte Personalratsmitglied die Möglichkeit, eine fiktive Versetzung unmittelbar und eigenständig geltend zu machen und nötigenfalls auch einzuklagen (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 23.97 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 23 S. 36, vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 25.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 34 S. 37 …und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 20.07 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 5 Rn. 30 ff.).

    Bei Auswahlentscheidungen hat er zugunsten des freigestellten Personalratsmitglieds eine berufliche Entwicklung zu unterstellen, wie sie ohne die Freistellung voraussichtlich verlaufen wäre (Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 ;… Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 = Buchholz 237.8 § 12 RhLBG Nr. 1 jeweils Rn. 17).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Lässt sich eine belastbare Prognose hierzu nicht treffen, etwa weil das freigestellte Personalratsmitglied einer entsprechenden Tätigkeit seit längerer Zeit nicht mehr nachgegangen ist oder wenn es sich um einen Dienstposten bewirbt, der erhebliche Unterschiede zu seiner bisherigen dienstlichen Tätigkeit aufweist, kann von einer tatsächlichen Erprobung nicht abgesehen werden (…Urteil vom 21. September 2006 a.a.O Rn. 18 ff.; ebenso Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 S. 14 für eine notwendige Vorverwendung).

    Von diesen Anforderungen kann der Kläger nicht allein deshalb befreit werden, weil er als Personalratsmitglied von der Erfüllung seiner Dienstpflichten freigestellt ist (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 S. 14).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte aber nicht, einem tatsächlichen Umstand die vom Beschwerdeführer erwünschte Bedeutung zuzumessen oder seiner Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Vergleichsmaßstab des Benachteiligungsverbotes ist diejenige Lage, in der das Personalratsmitglied voraussichtlich stünde, wenn es nicht freigestellt worden und in seinem bisherigen Aufgabenbereich verblieben wäre (vgl. Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdPersVG Nr. 1 S. 2; zur Bezugnahme auf die eigene Verwendungsreihe auch bereits Beschluss vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 23.97 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 23 S. 37).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13
    Auch insoweit hätte es dem Kläger oblegen, die ihm zur Verfügung stehende Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine etwaig rechtswidrig unterbliebene fiktive Versetzung in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens aus § 839 Abs. 3 BGB im öffentlichen Dienstrecht etwa Urteil 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 40 S. 2 sowie zuletzt Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - Rn. 12 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.08.2001 - 2 VR 1.01

    Erprobung auf höher bewertetem Dienstposten; Erprobungszeit -; Konkurrentenstreit

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 20.07

    Versetzung; freigestelltes Personalratsmitglied; Beteiligung des Personalrates, …

  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 25.03

    Fiktive Versetzung; Personalratsmitglied; Verwendung; höherwertiger Dienstposten; …

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Rn. 24 Stellt ein Bewerber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Abbruchmitteilung einen Antrag nach § 123 VwGO, darf der Dienstherr darauf vertrauen, dass der Bewerber den Abbruch des Auswahlverfahrens nicht angreift, sondern sein Begehren im Rahmen einer neuen Ausschreibung weiterverfolgt (vgl. zur Obliegenheit zeitnaher Rechtsverfolgung im besonderen Dienst- und Treueverhältnis auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - IÖD 2014, 220 Rn. 27).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Rn. 15 Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich im Juni 2014 in einer Reihe von Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden in Klageverfahren wegen Beförderung und Schadensersatz mit Fragen der Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs der vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieder befasst (vgl. Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - , vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - , vom 27. Juni 2014 - BVerwG 2 B 76.13 - und vom 30. Juni 2014 - BVerwG 2 B 11.14 - ).

    Hinzu kommt, dass nach Auffassung des 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts die fiktive Versetzung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds nicht nur eigenständig geltend gemacht und eingeklagt werden kann, sondern letztlich auch muss, weil eine inzidente gerichtliche Nachprüfung im Rahmen eines Beförderungs- oder Schadensersatzbegehrens insoweit nicht stattfinde (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - juris LS 3 und Rn. 10).

    Rn. 30 Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen (…vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 65.06 - Rn. 16 f. m.w.N.;… ferner Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - Rn. 8, vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - Rn. 23 …und vom 27. Juni 2014 - BVerwG 2 B 76.13 - Rn. 7).

    Übereinstimmend mit dem 2. Revisionssenat ist ferner davon auszugehen, dass das vom Bundesministerium der Verteidigung gewählte Referenzgruppenmodell grundsätzlich geeignet ist, der Zielstellung des Behinderungsverbots Rechnung zu tragen, weil es eine Fortentwicklung der Leistung entsprechend dem durchschnittlichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Soldaten unterstellt (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - Rn. 23).

    Es schreibt nicht die letzte, aufgrund tatsächlicher dienstlicher Tätigkeit erstellte Beurteilung fort, sondern beruht auf der Annahme einer dynamischen Fortentwicklung der beruflichen Leistungen, die sich aus dem Werdegang der Referenzgruppe ergibt; es vermeidet auf diese Weise die Schwierigkeiten, die sich bei einer lang andauernden Freistellung daraus ergeben, dass die letzte dienstliche Beurteilung immer mehr an tatsächlicher Aussagekraft verliert (Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - Rn. 26).

    Rn. 43 (a) Allerdings hat der 2. Revisionssenat ausgesprochen, dass Einwände gegen die Referenzgruppenbildung wegen deren besonderer Bedeutung für die Nachzeichnung "zeitnah geltend gemacht" werden müssen, zumal etwaige Fehler bei einer erst lange im Nachhinein erfolgenden Kontrolle nicht mehr angemessen behoben werden könnten (Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - LS 1 und Rn. 27).

    Rn. 46 Maßgeblich dafür ist vor allem die (auch vom 2. Revisionssenat hervorgehobene) Erwägung, dass die Bildung der - grundsätzlich statischen - Referenzgruppe und die Zuteilung eines Rangplatzes hierin die künftige berufliche Entwicklung des freigestellten Personalratsmitglieds bestimmt und die sich erst später realisierende Auswahlentscheidung (weitgehend) vorwegnimmt (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - LS 1 und Rn. 27).

    Rn. 49 Auch unter der Voraussetzung, dass die vom Amtschef gebilligte Referenzgruppenbildung als anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zu qualifizieren ist, beginnt die Beschwerdefrist nur zu laufen, wenn die Referenzgruppe dem freigestellten Personalratsmitglied ordnungsgemäß mitgeteilt wurde (vgl. auch Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - Rn. 27).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten …

    Ausgehend von der letzten, aufgrund tatsächlicher dienstlicher Tätigkeit erstellten dienstlichen Beurteilung wird eine Vergleichsgruppe für das freigestellte Personalratsmitglied gebildet und ihm darin ein Rangplatz zugeteilt; auf diese Weise wird die vom innegehaltenen Rangplatz abhängige, sich erst später realisierende Auswahl vorweggenommen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 9 und vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 27).

    Dem Leistungsprinzip sind auch Personalratsmitglieder unterworfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 Rn. 20; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 17).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32796
OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13 (https://dejure.org/2014,32796)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2014 - 2 B 1.13 (https://dejure.org/2014,32796)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 2 B 1.13 (https://dejure.org/2014,32796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 2 BauGB
    Zulässigkeit von Anlagen auf bauplanungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen (hier: Werbeanlage); Auswirkungen der Verfahrensfreiheit von Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 Abs 2 VwGO, § 31 Abs 2 BauGB
    Feststellungsklage; Notwendigkeit einer Befreiung; Werbeanlage auf öffentlicher Straßenverkehrsfläche; Mega-Light-Werbeanlage; förmlich festgestellte Straßen- und Baufluchtlinien; Überleitung; übergeleiteter Bebauungsplan; Sondernutzungserlaubnis; Bauaufsichtsbehörde; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 19 K 214.11
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 01.10.1976 - II B 106.75
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Dies gilt sowohl für die förmlich festgestellten Straßenfluchtlinien, mit denen öffentliche Verkehrsflächen (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 6 Planungsgesetz bzw. nunmehr § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) festgesetzt wurden (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 1. Oktober 1976 - OVG II B 106.75 -, OVGE 14, S. 24, …und vom 31. März 1992 - OVG 2 A 9.88 -, OVGE 20, S. 27, juris Rn. 33), als auch für die mit den Straßenfluchtlinien im Regelfall (vgl. § 1 Abs. 4 des preußischen Fluchtliniengesetzes) übereinstimmenden Baufluchtlinien, die eine Festsetzung über das Bauland bzw. die auf ihm überbaubaren Flächen enthalten (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Planungsgesetz, dazu OVG Berlin…, Urteil vom 31. März 1992, a.a.O., juris Rn. 33).

    Bei der hier geplanten Werbeanlage handelt es sich jedoch weder um eine dem Verkehrszweck dienende noch um eine mit der Funktion als Straßenverkehrsfläche in engem Zusammenhang stehende, mit den genannten typischen Wegenutzungen vergleichbare Anlage (vgl. ebenso zu einem Verkaufswagen und einem Imbissstand Urteile des OVG Berlin vom 1. Oktober 1976, a.a.O., …sowie vom 18. Januar 1985 - 2 B 153.83 -, BRS 44, S. 250).

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Da nämlich die Klägerin auf dem Standpunkt steht, es bedürfe für die Errichtung der Werbeanlage keiner Befreiung, kann sie ihr Rechtsschutzziel nicht mit einer Verpflichtungsklage erreichen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 -, juris Rn. 19, und vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 -, juris Rn. 7, …sowie Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 55.13 -, juris Rn. 4;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 43 Rn. 131).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 26.11

    Rechtsweg; Verwaltungsakt; Steuerberater; Steuerberatungsgesellschaft; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Da nämlich die Klägerin auf dem Standpunkt steht, es bedürfe für die Errichtung der Werbeanlage keiner Befreiung, kann sie ihr Rechtsschutzziel nicht mit einer Verpflichtungsklage erreichen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 -, juris Rn. 19, …und vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 -, juris Rn. 7, …sowie Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 55.13 -, juris Rn. 4;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 43 Rn. 131).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Da nämlich die Klägerin auf dem Standpunkt steht, es bedürfe für die Errichtung der Werbeanlage keiner Befreiung, kann sie ihr Rechtsschutzziel nicht mit einer Verpflichtungsklage erreichen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 -, juris Rn. 19, …und vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 -, juris Rn. 7, sowie Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 55.13 -, juris Rn. 4;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 43 Rn. 131).
  • OVG Berlin, 31.03.1992 - 2 A 9.88

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Normenkontrollverfahren; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Dies gilt sowohl für die förmlich festgestellten Straßenfluchtlinien, mit denen öffentliche Verkehrsflächen (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 6 Planungsgesetz bzw. nunmehr § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) festgesetzt wurden (…vgl. OVG Berlin, Urteile vom 1. Oktober 1976 - OVG II B 106.75 -, OVGE 14, S. 24, und vom 31. März 1992 - OVG 2 A 9.88 -, OVGE 20, S. 27, juris Rn. 33), als auch für die mit den Straßenfluchtlinien im Regelfall (vgl. § 1 Abs. 4 des preußischen Fluchtliniengesetzes) übereinstimmenden Baufluchtlinien, die eine Festsetzung über das Bauland bzw. die auf ihm überbaubaren Flächen enthalten (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Planungsgesetz, dazu OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1992, a.a.O., juris Rn. 33).
  • OVG Berlin, 18.09.1992 - 2 B 16.89

    Bedürfnisanstalt; Planungsrechtliche Zulässigkeit; Geruchsbelästigung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Rn. 18 Auf bauplanungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich nur diejenigen baulichen Anlagen zulässig, die der zweckentsprechenden Herrichtung der Verkehrsfläche dienen oder mit dieser Festsetzungsart aufgrund ihrer Zweckbestimmung vereinbar sind, wie etwa Busbahnhöfe, Wartehallen öffentlicher Verkehrsmittel, Telefonzellen, Anschlagsäulen und ähnliche Anlagen (vgl. zu einer öffentlichen Bedürfnisanstalt OVG Berlin, Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 -, LKV 1993, S. 203; zu einer "klassischen" Litfaßsäule für Informationen, Veranstaltungshinweise, Ankündigungen und Aufrufe Hamb. OVG…, Urteil vom 20. Februar 1997 - Bf II 13/96 -, juris Rn. 37;… vgl. ferner Gierke in: Brügelmann, BauGB, Stand: Februar 2014, § 9 Rn. 217).
  • OVG Berlin, 30.10.1987 - 2 B 5.86
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Die förmlich festgestellten Baufluchtlinien gelten inzwischen im Geltungsbereich der sog. A-Bebauungspläne vom 9. Juli 1971 (GVBl. S. 1230 ff.; dazu OVG Berlin, Urteil vom 30. Oktober 1987 - OVG 2 B 5.86 -, OVGE 18, 68) als Baugrenzen im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauNVO 1968 fort.
  • OVG Berlin, 18.01.1985 - 2 B 153.83

    Imbiß; Imbißstand; Errichtung; Aufstellen; Straße; Verkehrsfläche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
    Bei der hier geplanten Werbeanlage handelt es sich jedoch weder um eine dem Verkehrszweck dienende noch um eine mit der Funktion als Straßenverkehrsfläche in engem Zusammenhang stehende, mit den genannten typischen Wegenutzungen vergleichbare Anlage (…vgl. ebenso zu einem Verkaufswagen und einem Imbissstand Urteile des OVG Berlin vom 1. Oktober 1976, a.a.O., sowie vom 18. Januar 1985 - 2 B 153.83 -, BRS 44, S. 250).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 10.17

    Isolierte Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung; maßgebliches Gebiet; Aufgabe …

    Das damit verbundene Rechtsschutzziel kann sie mit einer Verpflichtungsklage nicht erreichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 2 B 1.13 -, juris Rdn. 13 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 11.17

    Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Befreiung vom …

    Das damit verbundene Rechtsschutzziel kann sie mit einer Verpflichtungsklage nicht erreichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 2 B 1.13 -, juris Rdn. 13 m. w. N.).
  • VG Berlin, 03.06.2019 - 19 L 226.19
    Da sie auf dem Standpunkt steht, es bedürfe für ihr Vorhaben - die Einrichtung und der Betrieb eines ihrer bisherigen Gaststättennutzung (Diskothek "T...") zugeordneten und diese erweiternden Schankvorgartens - keiner Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (i.V.m. § 67 Abs. 2 BauO Bln) und sonstigen Abweichungsentscheidung, kann sie ihr Rechtsschutzziel in der Hauptsache nicht mit einer Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1, 2. Var. VwGO erreichen; vielmehr wäre in der Hauptsache die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) der statthafte Rechtbehelf (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 8 C 26.11 -, NJW 2013, 327 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 2 B 1.13 -, juris Rn. 13 m.w.Nachw.).

    Rn. 55 Auf bauplanungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich nur diejenigen baulichen Anlagen zulässig, die der zweckentsprechenden Herrichtung der Verkehrsfläche dienen oder mit dieser Festsetzungsart aufgrund ihrer Zweckbestimmung vereinbar sind, wie etwa Busbahnhöfe, Wartehallen öffentlicher Verkehrsmittel, Telefonzellen, Anschlagsäulen und ähnliche Anlagen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014, a.a.O., Rn. 18).

  • VG Berlin, 11.10.2016 - 19 K 4.13

    Widerruf eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

    Unzweifelhaft ist lediglich, dass auf bauplanungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich nur diejenigen baulichen Anlagen zulässig sind, die der zweckentsprechenden Herrichtung der Verkehrsfläche dienen oder mit dieser Festsetzungsart aufgrund ihrer Zweckbestimmung vereinbar sind, wie etwa Busbahnhöfe, Wartehallen öffentlicher Verkehrsmittel, Telefonzellen, Anschlagsäulen und ähnliche Anlagen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 2 B 1.13 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 30.10.2018 - 19 K 355.16

    Neue Baugenehmigung bei einer Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro

    Die allgemeine Feststellungsklage ist hier dasjenige Verfahren, das dem Anliegen der Klägerin auch unter Berücksichtigung der Prozessökonomie am wirkungsvollsten gerecht wird (vgl. für dieses Kriterium BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21/21 -, NVwZ 2014, 889 ; zum Ganzen für einen Rechtsstreit um die Erforderlichkeit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB etwa auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2010 - OVG 2 B 1.13 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 28.06.2016 - 1 K 365.14

    Auferlegung von Sondernutzungsgebühren

    Rn. 16 Die Verfahrensfreiheit bezieht sich allein auf die Baugenehmigungspflicht (§ 60 Abs. 1 BauO Bln) und stellt die betroffenen Vorhaben von dem Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO Bln) oder den stattdessen vorgeschriebenen Genehmigungs- oder Freistellungsverfahren (§§ 63, 64, 64a BauO Bln) frei (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 2 B 1.13, juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 13.09.2022 - VG13 k 360.22
    Die förmlich festgestellten Baufluchtlinien gelten inzwischen im Geltungsbereich der sog. A-Bebauungspläne vom 9. Juli 1971 (GVBl. S. 1230 ff.) als Baugrenzen im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauNVO 1968 fort (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 2 B 1.13 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.12.2014 - 19 L 362.14

    Vollzug einer Beseitigungsanordnung

    Allerdings dürfte die formelle Illegalität daraus folgen, dass für die Errichtung des Gastronomiezeltes eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist (vgl. zum Befreiungserfordernis bei verfahrensfreien Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 2 B 1.13 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht