Rechtsprechung
| OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BeamtStG § 54 Abs 4; DRiG § 37 Abs 1; DRiG § 37 Abs 2; DRiG § 37 Abs 3; DRiG § 71; GG Art 101 Abs 1 Satz 2
Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines Richters; Beendigung einer Abordnung; gesetzlicher Richter; Organisationsermessen; Richter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung der Abordnung eines Richters an eine Verwaltungsbehörde ohne dessen Zustimmung i.R.d. dem Dienstherrn zustehenden weiten Organisationsermessens aus jedem sachlichen Grund vor Ablauf der nach § 37 Abs. 2 DRiG bestimmten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de
(Pressemitteilung)
Beendigung der Abordnung eines Richters als Leiter der Justizvollzugsanstalt Bremen
Verfahrensgang
- VG Bremen, 02.07.2018 - 6 V 1583/18
- OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 91
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Im gerichtlichen Verfahren können die Ermessenserwägungen des Dienstherrn daher nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt oder aus anderen Gründen willkürlich sind (BVerwG…, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - BVerwGE 89, 199 = juris Rn. 21; Urt. vom 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 ff.).Solche Einschränkungen können sich in besonders gelagerten Einzelfällen beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1980 - 2 C 30/78 - a.a.O.), etwa dann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls, insbesondere gewichtige Grundrechte des Beamten, einer besonderen Berücksichtigung bedürfen.
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Im gerichtlichen Verfahren können die Ermessenserwägungen des Dienstherrn daher nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt oder aus anderen Gründen willkürlich sind (BVerwG, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - BVerwGE 89, 199 = juris Rn. 21;… Urt. vom 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 ff.).Weder der Entzug von Leitungsaufgaben (vgl. BVerwG, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - a.a.O.) noch der Verlust der Vollzugszulage (VG Bremen…, Urt. vom 30.1.2004 - 6 K 2780/00 - juris Rn 45 ff.; zum Wegfall der Ministerialzulage vgl. auch: BVerfG;… Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 1457/96 - DVBl 2001, 719 = juris Rn. 6 f.) stellen indes solche besonderen Umstände dar.
- BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08
Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Das gilt schließlich auch im Hinblick auf das Zustimmungserfordernis in § 37 Abs. 2 DRiG, das dem Antragsteller keinen besonderen Vertrauensschutz vermittelt, sondern allein der verfassungsrechtlich gewährleisteten persönlichen Unabhängigkeit der Richter Rechnung trägt (BGH; Beschluss vom 10.12.2008 - 1 StR 322/08 - juris Rn. 10).
- BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Vielmehr muss er aufgrund seiner Bindung an Gesetz und Recht in Verbindung mit seiner allgemeinen Dienstleistungspflicht auch bei einem fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan eine Entscheidung erlassen und in dem ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich tätig werden (BVerwG…, Urt. vom 28.11.1975 - VII C 47.73 - BVerwGE 50, 11, 13 = juris Rn. 37; Bay VGH…, Beschluss vom 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - juris Rn. 13 und 19; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - DRiZ 2017, 64 f. = juris Rn. 18 …und Beschluss vom 6.3.1963 - 2 BvR 129/63 - BverfGE 15, 298 ff. = juris Rn. 9). - BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Eine Einengung des Ermessens des Dienstherrn, die auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt ist (BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris a.a.O. m.w.N.), liegt nicht vor. - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Es ist anerkannt, dass der Staat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen hat, die geeignet und erforderlich sind, einer Überlastung der Gerichte vorzubeugen, und dass er dort, wo sie eintritt, rechtzeitig Abhilfe zu schaffen hat, wozu insbesondere der Einsatz personeller Mittel gehört (vgl. OVG Saarlouis…, Beschluss vom 24.2.1992 - 1 W 2/92 - juris Rn. 9; BVerfGE 36, 264-275; BayVerfGH, Entscheidung vom 8.8.1985 - Vf. 24-VII-84 - NJW 1986, 1326 = juris ). - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Weder der Entzug von Leitungsaufgaben (vgl. BVerwG…, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - a.a.O.) noch der Verlust der Vollzugszulage (VG Bremen…, Urt. vom 30.1.2004 - 6 K 2780/00 - juris Rn 45 ff.; zum Wegfall der Ministerialzulage vgl. auch: BVerfG; Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 1457/96 - DVBl 2001, 719 = juris Rn. 6 f.) stellen indes solche besonderen Umstände dar. - BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73
Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Vielmehr muss er aufgrund seiner Bindung an Gesetz und Recht in Verbindung mit seiner allgemeinen Dienstleistungspflicht auch bei einem fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan eine Entscheidung erlassen und in dem ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich tätig werden (BVerwG, Urt. vom 28.11.1975 - VII C 47.73 - BVerwGE 50, 11, 13 = juris Rn. 37; Bay VGH…, Beschluss vom 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - juris Rn. 13 und 19;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - DRiZ 2017, 64 f. = juris Rn. 18 …und Beschluss vom 6.3.1963 - 2 BvR 129/63 - BverfGE 15, 298 ff. = juris Rn. 9). - OVG Hamburg, 27.08.2004 - 1 Bs 271/04
Pflicht zur Beachtung der Fürsorgepflicht durch das Bundeseisenbahnvermögen bei …
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Insoweit sind daher auch private Belange des Beamten in den Ermessenserwägungen bei der Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2004 - 1 Bs 271/04 - juris Rn. 4). - BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63
Einfuhrbewilligungen
Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Vielmehr muss er aufgrund seiner Bindung an Gesetz und Recht in Verbindung mit seiner allgemeinen Dienstleistungspflicht auch bei einem fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan eine Entscheidung erlassen und in dem ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich tätig werden (BVerwG…, Urt. vom 28.11.1975 - VII C 47.73 - BVerwGE 50, 11, 13 = juris Rn. 37; Bay VGH…, Beschluss vom 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - juris Rn. 13 und 19;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - DRiZ 2017, 64 f. = juris Rn. 18 und Beschluss vom 6.3.1963 - 2 BvR 129/63 - BverfGE 15, 298 ff. = juris Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 5 A 2439/17
Verfassungsmäßigkeit der Abordnung von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an ein …
- VerfGH Bayern, 08.08.1985 - 24-VII-84
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- OVG Bremen, 02.11.2006 - 2 B 253/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abordnung
- BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99
Versetzung eines Berufssoldaten bei der Marine mangels Bordverwendungsfähigkeit - …
- VGH Bayern, 12.07.1993 - 20 CE 93.1589
- OVG Saarland, 24.02.1992 - 1 W 2/92
Richterplanstelle; Besetzung; Justizhoheit; Subjektives Recht; Überlastung
- OVG Sachsen, 02.05.2014 - 2 B 61/14
Beamter, Abordnung, dienstliches Bedürfnis
- OVG Saarland, 06.10.2004 - 1 W 34/04
- VG Bremen, 30.01.2004 - 6 K 2780/00
- VG Hamburg, 22.01.2026 - 21 E 8643/25
Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Abordnung
§ 126 Abs. 4 BBG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Abordnung keine aufschiebende Wirkung haben, ist auch anzuwenden, wenn sich die Beamtin oder der Beamte gegen die Aufhebung einer Abordnung wendet (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2025, OVG 4 S 28/25, juris Rn. 15 betr. § 54 Abs. 4 BeamtStG; OVG Bremen, Urt. v. 7.8.2018, 2 B 179/18, juris Rn. 33;… vgl. auch VG Aachen, Beschl. v. 30.1.2015, 1 L 713/14, juris Rn. 6;… Burth, in Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht Bund, Stand 1.10.2025, § 126 BBG Rn. 13 m.w.N.).Daher ist eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Aufhebung einer Abordnungsverfügung regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse der Beamtin oder des Beamten am Aufschub der Vollziehung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2025, OVG 4 S 28/25, juris Rn. 15; OVG Bremen, Urt. v. 7.8.2018, 2 B 179/18, juris Rn. 40).
Vorliegend kann offen bleiben, ob die gerichtliche Kontrolle sogar auf eine bloße Willkürkontrolle beschränkt ist (in diesem Sinne OVG Bremen, Urt. v. 7.8.2018, 2 B 179/18, juris Rn. 50 und bezgl.
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
Widerruf der Abordnung eines Bundespolizisten zu der European Union Capacity …
Rn. 15 Der Widerspruch gegen eine Aufhebung (Beendigung) einer Abordnung hat gemäß § 54 Abs. 4 BeamtStG keine aufschiebende Wirkung (so OVG Bremen, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 - juris Rn. 33;… Eck, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand März 2021, § 54 BeamtStG Rn. 218; das Verwaltungsgericht verweist mit demselben Ergebnis auf § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 93 Abs. 2 Satz 1 LBG).Für die dem Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten ist richtungweisend, dass mit dem in § 54 Abs. 4 BeamtStG gesetzlich festgelegten Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Abordnungsverfügung der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, im Regelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer derartigen Maßnahme dem privaten Interesse des Betroffenen an einem Verbleib an seiner bisherigen Dienststelle vorzuziehen (vgl. BT-Drs. 13/3994 S. 35 zu Nr. 18), so dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Aufhebung einer Abordnungsverfügung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub der Vollziehung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt (OVG Bremen, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 - juris Rn. 40;… ähnlich von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Dezember 2024, § 14 Rn. 263).
- VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung
Denn die durch den Gesetzgeber bezweckte effektive Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 -, juris, Rn. 40) streitet auch bei einer Beendigung der Abordnung dafür, dass der Beamte der Maßnahme grundsätzlich unabhängig von Widerspruch und Anfechtungsklage (zunächst) zu folgen hat.Auch greift die Beendigung einer Abordnung nicht wie die Abordnung selbst in die Grundrechtspositionen aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass ein Professor an derjenigen Universität tätig wird, an die er berufen worden ist (vgl. zur vorzeitigen Beendigung der Abordnung eines Richters an eine Verwaltungsbehörde ohne dessen Zustimmung: OVG Bremen, Urteil vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 -, juris, Rn. 41).
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 09.08.2024 - DG 4/24 Diese Regelung ist auch gegenüber Richtern anwendbar (so auch: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 -, juris Rn. 33; offengelassen: BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - AR (Ri) 1/03 -, juris Rn. 18).
Auch muss es der Behörde zur effektiven Aufgabenwahrnehmung möglich sein, Spannungszustände, die eine reibungslose Zusammenarbeit innerhalb einer Dienststelle empfindlich stören und sich auf andere Weise als durch Abordnung oder Versetzung nicht wirkungsvoll ausräumen lassen, rasch zu lösen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 35 = juris Rn. 3; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 2 B 61/14 - juris Rn. 7; OVG Saarland., Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 1 W 34/04 - juris Rn.3; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 -, juris Rn. 39f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 34 Abs 1 BauGB, § 22 Abs 2 S 1 BauNVO, § 7 Abs 1 S 3 BauO SL 2004
Nachbarschutz gegen einen Anbau an eine Doppelhaushälfte bzw. an einem Hausgruppenhaus im unbeplanten Innenbereich - rechtsportal.de
Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Anbau eines Wohnhauses; Abwehrrecht eines Nachbarn bei Vorliegen eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Anbau eines Wohnhauses; Abwehrrecht eines Nachbarn bei Vorliegen eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarschutz gegen Doppelhäuser und Hausgruppen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.05.2018 - 5 L 231/18
- OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Den rechtlichen Ansatzpunkt für Nachbarschutz bei Doppelhäusern und Hausgruppen im in offener Bauweise bebauten, unbeplanten Innenbereich bildet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris (m.w.N.), BRS 81 Nr. 108) Das Verwaltungsgericht ist hierbei zutreffend vom Vorhandensein einer Hausgruppe bezüglich der Anwesen C-Straße, 53 und 55 ausgegangen.Im unbeplanten Innenbereich ergeben sich die Beschränkungen der Baufreiheit in erster Linie aus dem bisher durch die Hausgruppe gezogenen Rahmen(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris).
Die Verwirklichung des Anbaus führt deshalb entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zu einer einseitig grenzständigen Bebauung, für die es an der Umgebung an Vorbildern fehlt und durch die ein neuer Bodennutzungskonflikt ausgelöst wird.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, 359).
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Das wird durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft".(Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, 359) Diese Interessenlage rechtfertigt es, dem Bauherrn eine Rücksichtnahmeverpflichtung aufzuerlegen, die eine grenzständige Bebauung ausschließt, wenn sie den bisher gezogenen Rahmen überschreitet.Die Verwirklichung des Anbaus führt deshalb entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zu einer einseitig grenzständigen Bebauung, für die es an der Umgebung an Vorbildern fehlt und durch die ein neuer Bodennutzungskonflikt ausgelöst wird.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, 359).
- BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14
Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Hinsichtlich der Anforderungen an die Einheitlichkeit dieser Hausform, das heißt an das Zusammenfügen der Einzelhäuser in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise, gelten dieselben Maßstäbe wie in der "Doppelhaus-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 - BRS 83 Nr. 112; und OVG Koblenz, Beschluss vom 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, jeweils bei juris) Ebenso wie bei einem Doppelhaus ist auch eine Hausgruppe durch den wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gekennzeichnet.Entscheidend ist, ob das Grundstück, das bebaut werden soll, nach Verwirklichung des Vorhabens noch mit den benachbarten Häusern eine wechselseitig verträgliche Einheit bildet.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 -, und VGH München, Beschluss vom 30.3.2016 - 15 ZB 15.805 -, jeweils bei juris).
- VGH Bayern, 30.03.2016 - 15 ZB 15.805
Rücksichtnahmegebot bei Aufbau einer Dachgaube an Doppelhaushälfte
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Entscheidend ist, ob das Grundstück, das bebaut werden soll, nach Verwirklichung des Vorhabens noch mit den benachbarten Häusern eine wechselseitig verträgliche Einheit bildet.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 -, und VGH München, Beschluss vom 30.3.2016 - 15 ZB 15.805 -, jeweils bei juris).Bei dem Verlangen nach einer wechselseitig verträglich abgestimmten Bauweise handelt es sich um eine nicht unerhebliche Einschränkung der Baufreiheit des Eigentümers eines Doppel- oder Reihenhauses, deren aus städtebaulichen Gründen (Steuerung der Bebauungsdichte, Gestaltung des Orts- und Stadtbildes) im Grundsatz berechtigte Anforderungen im Einzelfall nicht zu Lasten des Bauwilligen überspannt werden dürfen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 30.3.2016 - 15 ZB 15.805 -, juris) Im vorliegenden Fall erscheint der eingeschossige Anbau mit einer Länge von 5, 20 m und mit einer Höhe (nach den Bauvorlagen) von 3, 84 m noch mit dem Gebot wechselseitig verträglicher Abstimmung vereinbar.
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 8 B 11203/15
Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes; Festsetzung …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Hinsichtlich der Anforderungen an die Einheitlichkeit dieser Hausform, das heißt an das Zusammenfügen der Einzelhäuser in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise, gelten dieselben Maßstäbe wie in der "Doppelhaus-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 - BRS 83 Nr. 112; und OVG Koblenz, Beschluss vom 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, jeweils bei juris) Ebenso wie bei einem Doppelhaus ist auch eine Hausgruppe durch den wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gekennzeichnet. - VGH Bayern, 10.01.2018 - 1 ZB 15.1039
Begriff des Doppelhauses
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
Dies führt dazu, dass der Anbau nach den Dimensionen dem Gesamtbaukörper untergeordnet bleibt und die Grundstückssituation nicht in der Weise dominiert, dass von einer wechselseitigen Verträglichkeit der Gebäude nicht mehr ausgegangen werden könnte.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 10.1.2018 - 1 ZB 15.1039 -, juris (m.w.N.)) Dem Verwaltungsgericht ist daher darin beizupflichten, dass auch bei Errichtung des Anbaus noch ein einheitlicher Baukörper vorliegt, der das nachbarliche Austauschverhältnis nicht aus dem Gleichgewicht bringt, so dass der Charakter der durch die Reihenhäuser gewahrten Hausgruppe noch gewahrt wird.
- VG München, 10.09.2024 - M 8 SN 24.4297
Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 …
Zudem ist auch hier zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Gartenanteil aufgrund der Länge des Grundstücks der Antragsteller von dem Anbau überhaupt nicht betroffen ist (vgl. hierzu: OVG Saarl, B.v. 13.8.2018 - 2 B 179/18 - juris Rn. 15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".