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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2020 - 2 B 23.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22680
BVerwG, 14.07.2020 - 2 B 23.20 (https://dejure.org/2020,22680)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2020 - 2 B 23.20 (https://dejure.org/2020,22680)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 (https://dejure.org/2020,22680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Bindungswirkung eines Zurückverweisungsbeschlusses; entscheidungserheblicher Zeitraum für die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 144 Abs 6 VwGO
    Zur Bindungswirkung eines Zurückverweisungsbeschlusses; entscheidungserheblicher Zeitraum für die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers

  • Wolters Kluwer

    Nicht hinreichende Berücksichtigung der Bindungswirkung eines Zurückverweisungsbeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts; Erneute Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht; Umfang der Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts; Bestimmung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 6 ; VwGO § 144 Abs. 6
    Nicht hinreichende Berücksichtigung der Bindungswirkung eines Zurückverweisungsbeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts; Erneute Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht; Umfang der Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts; Bestimmung ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Bindungswirkung eines Zurückverweisungsbeschlusses; entscheidungserheblicher Zeitraum für die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Zur Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2020 - 2 B 23.20
    Erfasst sind damit die Ausführungen des Revisionsgerichts, aus denen sich die Verletzung von revisiblem Recht ergibt (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 9 m.w.N.).

    Da das Revisionsgericht die veränderte Tatsachengrundlage noch nicht beurteilt hatte, kann es für sie keine bindende Aussage getroffen haben (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 10 m.w.N.).

    Das mag für die Prozesspartei, die auf der alten Tatsachengrundlage eine für sie günstige, aber noch nicht (teil-)rechtskräftige Entscheidung des Revisionsgerichts erreicht hat, schmerzlich sein, dient aber der materiellen Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 11 m.w.N.).

    Erwirkt ein Beteiligter mit der Rüge der unzureichenden Sachaufklärung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung des Rechtsstreits nach § 133 Abs. 6 VwGO, so ist die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO auf die Beurteilung der gerügten Sachaufklärung und anderer nicht durchgreifender Rügen durch das Bundesverwaltungsgericht beschränkt; diesem ist es aufgrund des Darlegungserfordernisses nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verwehrt, sich mit Gesichtspunkten zu befassen, die der Beschwerdeführer nicht gerügt hat (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2020 - 2 B 23.20
    Das ergibt sich auch aus dem vom Senat in dem Zurückverweisungsbeschluss insoweit in Bezug genommenen früheren Senatsurteil, das ersichtlich von einem solchen Verständnis ausgeht (BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).

    Rn. 15 Das Berufungsgericht hat aus dem Schreiben des Beurteilers vom April 2009 auch nicht als einem "späteren Verhalten" lediglich Rückschlüsse auf den maßgeblichen früheren Zeitraum gezogen (…vgl. Zurückverweisungsbeschluss Rn. 12 a.E. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2020 - 2 B 23.20
    Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Klägers das Berufungsurteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen (Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 84).
  • OVG Bremen, 11.11.2020 - 2 LC 294/19

    Hochrisikospiele: DFL muss im Polizeikostenstreit zahlen

    Erfasst sind die Ausführungen des Revisionsgerichts, aus denen sich die Verletzung von revisiblem Recht ergibt (st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 29.04.2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 9 u. v. 14.07.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 8).

    Das Tatsachengericht muss nach einer revisionsgerichtlichen Zurückverweisung des gesamten Rechtsstreits eigenständig prüfen, ob die Tatsachengrundlage in entscheidungserheblicher Hinsicht gegenüber dem ersten Rechtsgang unverändert ist oder ob sie sich etwa aufgrund neuen Tatsachenvortrags oder einer nunmehrigen Heranziehung bisher übersehenen oder nicht hinreichend zur Kenntnis genommenen Tatsachenvortrags der Beteiligten oder der Aktenlage anders darstellt (BVerwG, Beschl. v. 14.07.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 6 A 383/20

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; charakterliche Eignung

    Rn. 97 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - 2 B 76.12 -, Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 80 = juris Rn. 9 f., und vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 -, juris Rn. 11.

    Rn. 100 vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 -, a. a. O. Rn. 9,.

  • BSG, 28.10.2021 - B 1 KR 90/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Da das Revisionsgericht die veränderte Tatsachengrundlage noch nicht beurteilt hat, kann es für sie keine bindende Aussage getroffen haben (vgl zur wortgleichen Regelung des § 144 Abs. 6 VwGO BVerwG vom 14.7.2020 - 2 B 23/20 - juris RdNr 9 mwN).
  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 CN 2.21

    Umfang der Bindungswirkung eines zurückverweisenden revisionsgerichtlichen …

    Sie ist angesichts des beschränkten Gegenstandes eines solchen Beschlusses zwar auf die Beurteilung des erfolgreich gerügten Verfahrensmangels (und anderer nicht durchgreifender Rügen) durch das Bundesverwaltungsgericht beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 - juris Rn. 11).

    Es wäre für die Beteiligten eines Rechtsstreits untragbar und mit der rechtlichen Bedeutung einer revisionsgerichtlichen Entscheidung unvereinbar, wenn das Tatsachengericht im zweiten Rechtsgang die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts als für seine Entscheidung unmaßgeblich behandeln dürfte (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 10.04.2024 - 2 B 26.23

    Reichweite der Bindungswirkung

    Bei der Bestimmung der Reichweite der Bindungswirkung des Beschlusses nach § 133 Abs. 6 VwGO ist aber dessen beschränkter Gegenstand zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 - Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22

    Beamtenrecht -Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem jeweils streitigen Beurteilungszeitraum eine derartige Feststellung stützen (BVerwG…, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 [320 f.] und juris, dort Rn. 13; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2025 - 21 A 49/17

    NABU-Klage gegen Offshore-Windpark "Butendiek" erneut erfolglos

    Rn. 231 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 -, juris, Rn. 8, und vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 -, juris Rn. 9 und 13 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 3 A 1058/15
    Rn. 67 BVerwG, Beschlüsse vom 14.07.2020 - 2 B 23.20 -, juris Rn. 8, und vom 29.04.2019 - 2 B 25.18 -, juris Rn. 9, 13 = Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 3 A 1059/15

    Anspruch auf Zahlung weiterer Familienzuschläge; Zusätzliche Alimentation für …

    Rn. 67 BVerwG, Beschlüsse vom 14.07.2020 - 2 B 23.20 -, juris Rn. 8, und vom 29.04.2019 - 2 B 25.18 -, juris Rn. 9, 13 = Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83, m. w. N.
  • VG Karlsruhe, 09.11.2021 - 8 K 1802/20

    Erfolglose Klage gegen eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage der …

    Wurde Widerspruch gegen eine dienstliche Beurteilung eingelegt, endet das Beurteilungsverfahren spätestens mit der Nichtabhilfeentscheidung des Beurteilers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 B 23.20 - juris Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2564
OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20 (https://dejure.org/2020,2564)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.02.2020 - 2 B 23/20 (https://dejure.org/2020,2564)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 (https://dejure.org/2020,2564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; offene Erfolgsaussichten; Ausländerrecht Aufenthalt

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausweisung; Ausweisung eines Ausländers aufgrund der Begehung mehrerer Straftaten (hier: Betäubungsmitteldelikte)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 22.10.2019 - 2 B 138/19

    Alkoholmissbrauch; Ausweisung; Familiäre Lebensgemeinschaft; offene …

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Danach haben die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt einer Person im Bundesgebiet deren familiäre Bindungen an im Bundesgebiet berechtigterweise lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 23); im Ausweisungsrecht findet dies u. a. in § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ausdrücklich Ausdruck.

    Dabei ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (st. Rspr., zuletzt OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13, juris Rn. 14).

    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zu (BVerwG…, Beschluss vom 21.07.2015 - 1 B 26/15 -, Rn. 5, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784

    Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen …

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Solange die Drogenproblematik des Antragstellers, die wesentliche Ursache seiner Delinquenz ist, nicht therapiert ist und er seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, nicht auch außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über längere Zeit unter Beweis gestellt hat, kann nicht von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgegangen werden (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 15).

    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig zu bejahen, wenn die Ausweisung spezialpräventiv aufgrund einer Wiederholungsgefahr erfolgt, die nicht nur langfristig, sondern schon während des Klageverfahrens besteht (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 23; OVG Nds…, Beschluss vom 16.12.2011 - 8 ME 76/11, juris Rn. 40).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Dass der inzwischen 34jährige Antragsteller den ganz überwiegenden Teil seines Lebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht und sich in dieser Zeit hier rechtmäßig aufgehalten hat, ist auch im Hinblick auf das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens ein gewichtiger, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechender Abwägungsgesichtspunkt (vgl. EGMR , Urteil vom 23.06.2008 - 1638/03, Maslov II -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 74 f.).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Entscheidungen der Strafgerichte nach § 57 StGB sind zwar von tatsächlichem Gewicht und daher in der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18ff.); sie stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar.
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (st. Rspr., zuletzt OVG Bremen…, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13, juris Rn. 14).
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Der Verbrauch von Betäubungsmitteln ist eine Gefährdung der Gesellschaft, die besondere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung gegen Ausländer rechtfertigt, die gegen Vorschriften über Betäubungsmittel verstoßen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.01.1999 - C-348/96, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zu (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2015 - 1 B 26/15 -, Rn. 5, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Bremen…, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31).
  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen …

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Solange die Drogenproblematik des Antragstellers, die wesentliche Ursache seiner Delinquenz ist, nicht therapiert ist und er seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, nicht auch außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über längere Zeit unter Beweis gestellt hat, kann nicht von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgegangen werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; BayVGH…, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Von ihnen geht aber keine (grundsätzliche) Bindungswirkung aus (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender …

  • OVG Bremen, 14.08.2019 - 2 B 159/19
  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv; …

    Zweitens muss die in Betracht kommende andere Gewichtung Auswirkungen auf das Ergebnis der Abwägung und damit auf die Bewertung der Verhältnismäßigkeit haben können (OVG Bremen, Beschl. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; …

    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Sicherheitsinteressen zu (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 22).
  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts; …

    Der mit einer Ausweisung verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Familien- bzw. Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss auch gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen gerechtfertigt sein (…Bergmann/Dienelt, AufenthG § 53 Rn. 79; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 B 138/19 -, und Urteil vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 -, juris).

    Da dem Kindeswohl aber weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zukommt, ist eine Aufenthaltsbeendigung für einen Elternteil aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht generell und unter allen Umständen ausgeschlossen (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 B 26/15 -, Rn. 5, juris m. w .N.; vgl. auch OVG Bremen…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 B 138/19 -, juris Rn. 31, und Urteil vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 21 - 22;… Bergmann/Dienelt, AufenthG vor § 53 beck-online Rn. 48).

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind …

    Dies begegnet keinen Einwänden, zumal zu berücksichtigen ist, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Kindern der einschlägigen Altersgruppe den Kontakt mit Hilfe traditioneller und auch moderner Kommunikationsmittel - wenngleich auf niedrigem Niveau - aufrechtzuerhalten und diese die vorübergehende Trennung nicht als endgültigen Verlust erfahren müssen (vgl. OVG Bremen, B.v. 14.2.2020 - 2 B 23/20 - juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 05.03.2026 - 2 B 14/26

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsberechtigt; Ausweisung; Ausweisung infolge …

    Solange die Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen wurde und der Betroffene seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über einen längeren Zeitraum unter Beweis gestellt hat, besteht regelmäßig ein starkes Indiz für ein Fortbestehen der Wiederholungsgefahr (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; Beschl. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 14;… Beschl. v. 15.02.2021 - 2 B 364/20, juris Rn. 13).
  • VG Bremen, 16.06.2026 - 4 V 1361/26

    Ausweisung - Ausweisung

    Aufgrund der vom Antragsteller ausgehenden Wiederholungsgefahr kann sein Verbleib im Bundesgebiet bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht hingenommen werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 30).
  • VG Bremen, 11.06.2026 - 4 V 1081/26

    Aufenthaltsrecht - Eilantrag gegen Ausweisungsverfügung erfolgreich - …

    Auch wenn Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zu treffen haben und an die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nicht gebunden sind, stellt die strafgerichtliche Einschätzung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr dar, sodass sie eine erhebliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung besitzt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18 ff;… OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16 und Urt. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 314/20
    Auch wenn der Senat an diese Entscheidung nicht gebunden ist, stellt die strafgerichtliche Einschätzung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr dar, so dass sie eine erhebliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung besitzt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18 ff;… OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16 und Urt. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 25).
  • VG Bremen, 11.09.2020 - 4 V 1829/20

    Ausweisung - Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; …

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 -, Rn. 21 m.w.N., juris).
  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Von ihnen geht aber keine (grundsätzliche) Bindungswirkung aus (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18 ff;… OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16 und Urt. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 15.02.2021 - 2 B 364/20
  • OVG Bremen, 18.08.2025 - 2 LA 19/25

    Abänderungsbescheid; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Ausweisung; …

  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 2 LA 118/21

    Ablehnung des persönliche Erscheinen bei einem Inhaftierten

  • VG Bremen, 22.02.2021 - 4 K 2680/18

    Ausweisung, Urteil vom 22.02.2021 - Abstinenz; Abwägung; Ausweisungsinteresse; …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11880
OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20 (https://dejure.org/2021,11880)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2021 - 2 B 23.20 (https://dejure.org/2021,11880)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2021 - 2 B 23.20 (https://dejure.org/2021,11880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Potsdam - 4 K 4710/15
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Abgesehen davon, dass die Kausalität der Quarantäne für die Fristversäumnis zweifelhaft erscheint, weil diese am Tag des Eingangs des Zulassungsbeschlusses nach eigenem Vorbringen des Beklagten bereits beendet war, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um auch bei einer Erkrankung die Wahrung der laufenden Fristen sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 7; vgl. auch bezogen auf Büropersonal: BGH…, Beschluss vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - juris Rn. 15).

    Das gilt umso mehr, wenn mit krankheitsbedingten Ausfällen gerechnet werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2017, a.a.O.).

  • BGH, 26.08.1999 - VII ZB 12/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis infolge reduzierten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Abgesehen davon, dass die Kausalität der Quarantäne für die Fristversäumnis zweifelhaft erscheint, weil diese am Tag des Eingangs des Zulassungsbeschlusses nach eigenem Vorbringen des Beklagten bereits beendet war, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um auch bei einer Erkrankung die Wahrung der laufenden Fristen sicherzustellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. November 2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 7; vgl. auch bezogen auf Büropersonal: BGH, Beschluss vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 5 C 47.01, 5 B 33.01 - juris m.w.N.) vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war.
  • BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Dabei sind an eine Behörde zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (…vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 2; Beschluss vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66

    Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Das Vorbringen zielt offenbar auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach ein Rechtsanwalt einfache Arbeiten, die keine besondere intellektuelle Leistung oder juristische Schulung erfordern, sondern routinemäßig erledigt werden können, auf Büropersonal übertragen darf, wenn und solange dieses sorgfältig ausgewählt und gut ausgebildet, erprobt und überwacht wird (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. April 1967 - IV C 100.66 - BVerwGE 27, 36 ).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 B 143.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Mit der Einreichung eines gesonderten Schriftsatzes zur Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung gibt der Berufungskläger vielmehr in einer nicht verzichtbaren Weise eindeutig zu erkennen, dass er nach wie vor die Durchführung eines Berufungsverfahrens anstrebt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 3 B 143/02 - juris Rn. 7 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - 4 S 2288/05

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Behördenprivileg; Verschulden; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20
    Hierzu gehört auch die Einhaltung der Frist zur Begründung einer Berufung gemäß § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 2. August 2006 - 4 S 2288/05 - NVwZ-RR 2007, 137 ;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, Rn. 45 zu § 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der …

    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.11.2004 - 5 B 105.04 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 = juris Rn. 3, vom 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 = juris Rn. 7, und vom 6.6.1995 - 6 C 13.93 -, NVwZ-RR 1996, 60 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 11.7.1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991, 490; OVG Berlin-Bbg., Urteile vom 1.6.2022 - 10 B 3.17 -, juris Rn. 27, und Beschluss vom 28.4.2021 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 6; OVG S.-A., Beschluss vom 10.7.2008 - 3 L 163/08 -, juris Rn. 9.

    Rn. 13 Vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 28.4.2021 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 9; OVG S.-A., Beschluss vom 10.7.2008 - 3 L 163/08 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 -, OVGE MüLü 49, 265 = juris Rn. 10 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.8.2006 - 4 S 2288/05 -, NVwZ-RR 2007, 137 = juris Rn. 5, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.2.1992 - 8 B 121.91 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 = juris Rn. 3.

    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 -, OVGE MüLü 49, 265 = juris Rn. 12; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 28.4.2021 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.8.2006 - 4 S 2288/05 -, NVwZ-RR 2007, 137 = juris Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 18 A 100/24

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Zweimonatsfrist; …

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. November 2004 - 5 B 105.04 -, juris, Rn. 3, vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 -, juris, Rn. 7, und vom 6. Juni 1995 - 6 C 13.93 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. April 2023 - 6 A 3495/20 -, juris, Rn. 8, und vom 11. Juni 1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991, 490; OVG Berlin-Bbg., Urteile vom 1. Juni 2022 - 10 B 3.17 -, juris, Rn. 27, und Beschluss vom 28. April 2021 - 2 B 23/20 -, juris, Rn. 6; OVG S.-A., Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 L 163/08 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Sachsen, 14.06.2021 - 6 B 227/21

    Corona-Pandemie; Rechtsanwalt; häusliche Quarantäne; Wiedereinsetzung …

    Im Mai 2021 - mehr als ein Jahr nach Feststellung der epidemischen Lage - hätte der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers auf Quarantäneanordnungen und die Möglichkeit des Ausfalls vorbereitet sein müssen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. April 2021 - OVG 2 B 23.20 - juris Rn. 8).
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