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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 15.12.2021

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44770
OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,44770)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,44770)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,44770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsBeurtVO § 3 VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Rn. 4 Mit seiner Beschwerde trägt der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 - unter anderem vor, dass für den Beigeladenen eine Regelbeurteilung hätte erstellt und die Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung dieser Regelbeurteilung hätte getroffen werden müssen.

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg führt hierzu in seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 - (…juris Rn. 22) aus:.

    Der Beigeladene hätte in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2017) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilung über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätte Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellte, daran zeitlich anknüpfende dienstliche Anlassbeurteilung inhaltlich aus dieser Regelbeurteilung heraus hätte fortentwickelt werden müssen (vgl. hierzu: OVG Magdeburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Rn. 16 Die Ermächtigung zur Festlegung von Ausnahmen von der regelmäßigen/planmäßigen Beurteilung in § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsRiG beinhaltet zunächst einen weiten Gestaltungsspielraum des Staatsministeriums der Justiz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2009 - 1 WB 4.05 -, juris Rn.12).

    Außerhalb des Verbots einer ungerechtfertigten Verschiedenbehandlung mehrerer Personengruppen lässt der Gleichheitssatz dem Regelungsgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte und das Verhalten einer Person je nach dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2009 a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu in seinem Beschluss vom 22. September 2009 - 1 WB 4.05 - (…juris Rn. 15) aus:.

  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Denn die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn.15;… so jetzt auch ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 a. a. O. Rn. 40).

    Bei Vorhandensein von aktuellen Regelbeurteilungen mit klaren Gesamturteilen ist ein Vergleich nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls grundsätzlich möglich (etwa Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Soweit gegen eine solche Regelungstechnik in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31 ff., insbesondere Rn. 36) im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 20 Abs. 3 GG erhebliche Bedenken geltend gemacht werden, folgt hieraus nicht die Unverwertbarkeit der einer Auswahlentscheidung zugrundliegenden Beurteilungen.

    Denn die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn.15; so jetzt auch ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 a. a. O. Rn. 40).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Planmäßige Beurteilungen dienen vornehmlich dem Zweck, im Rahmen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG), Grundlage für die daran zu orientierenden Entscheidungen über die Verwendung von Soldaten, insbesondere auf förderlichen oder Beförderungs-Dienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen zu sein (Beschlüsse vom 26. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 17.82 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 20.96, 21.96 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ; vgl. ferner Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - NVwZ-RR 1994, 347 = DVBl. 1994, 112> m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Planmäßige Beurteilungen dienen vornehmlich dem Zweck, im Rahmen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG), Grundlage für die daran zu orientierenden Entscheidungen über die Verwendung von Soldaten, insbesondere auf förderlichen oder Beförderungs-Dienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen zu sein (Beschlüsse vom 26. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 17.82 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 20.96, 21.96 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ; vgl. ferner Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - NVwZ-RR 1994, 347 = DVBl. 1994, 112> m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Planmäßige Beurteilungen dienen vornehmlich dem Zweck, im Rahmen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG), Grundlage für die daran zu orientierenden Entscheidungen über die Verwendung von Soldaten, insbesondere auf förderlichen oder Beförderungs-Dienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen zu sein (Beschlüsse vom 26. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 17.82 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 20.96, 21.96 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ; vgl. ferner Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - NVwZ-RR 1994, 347 = DVBl. 1994, 112> m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 17.82

    Planmäßige Beurteilung des Soldaten - Ausnahmen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation, …

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; …

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …

  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines …

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil; …

  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

  • OVG Sachsen, 28.05.2026 - 2 B 62/26

    Stellenbesetzung; Leitender Oberstaatsanwalt; Regelbeurteilung; Altersgrenze; …

    Nichts anderes ergebe sich aus dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris, der sich lediglich zu der in der vormaligen VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte enthaltenen Altersgrenze von 50 Jahren verhalte.

    Mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris stellte der erkennende Senat fest, dass die in Ziffer III Nr. 3b der VwV Beurteilung vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren, ab der eine Regelbeurteilung nur noch auf Antrag des Richters erfolgt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig ist.

    Zwar besteht bei der Festlegung von Ausnahmen von der regelmäßigen/planmäßigen Beurteilung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes von Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf ein weiter Gestaltungsspielraum des Staatsministeriums der Justiz, wie der Senat mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - (…juris Rn. 16) zur früheren Regelung § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsRiG ausgeführt hat.

    Die Beigelade hätte in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2021) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilung über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätte Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellte, daran zeitlich anknüpfende Anlassbeurteilung inhaltlich aus dieser Regelbeurteilung heraus hätte fortentwickelt werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - a. a. O. Rn. 23 unter Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Fortführung von SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris.

    Mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris stellte der erkennende Senat fest, dass die in Ziffer III Nr. 3 b) der VwV Beurteilung vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren, ab der eine Regelbeurteilung nur noch auf Antrag des Richters erfolgt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig ist.

    Nach dieser Bestimmung kann das Staatsministerium der Justiz für seinen Geschäftsbereich die Beurteilung der Beamten der Laufbahngruppe 2 innerhalb der Besoldungsordnungen B und R sowie in bestimmten Ämtern der Besoldungsordnung A abweichend von der Sächsischen Beurteilungsverordnung regeln (nur auf diese Konstellation bezieht sich der Beschluss des entscheidenden Senats vom 25. Oktober 2021 - a. a. O. Rn. 14).

    Der Antragsteller wie der Beigeladene hätten in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2021) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilungen über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätten Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellten, daran zeitlich anknüpfenden Anlassbeurteilungen inhaltlich aus diesen Regelbeurteilungen heraus hätten fortentwickelt werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - a. a. O. Rn. 23 unter Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Offen bleiben kann, ob dieses Beurteilungssystem Art. 91 Abs. 2 SächsVerf auch wegen der Zeitspanne gerecht wird, die durch die Altersgrenzen für Regelbeurteilungen (grundsätzlich Vollendung des 50. Lebensjahres, Ziff. III Nr. 3 Satz 1 Buchst. b VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte) entstehen kann (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - juris Rn. 15 ff. mit Blick auf Art. 18 Abs. 1 SächsVerf).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …

    Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12;… OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
  • OVG Sachsen, 25.02.2026 - 2 A 183/25

    Regelbeurteilung Staatsanwalt; Rechtsgrundlage; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; …

    Rn. 10 Diese Ausführungen gelten nicht nur - wie im dort gegebenen Fall - für Richterbeurteilungen, sondern auch für diejenigen von Staatsanwälten sowie der übrigen von der VwV Beurteilung erfassten Beamten (…vgl. Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 3,13 ff.; Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.12.2021 - 2 B 259/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51264
OVG Saarland, 15.12.2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,51264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.12.2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,51264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,51264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 146 Abs 2 S 2 VwGO, § 147 Abs 2 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO
    Beschwerde; Verletzung des Darlegungsgebots; Einreichung der Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgangsgericht; Begründungsfrist; Beschwerde; Darlegungsgebot; fristgerecht; Rechtsmittelgericht; zulässig; unzulässige Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist und Verletzung des Darlegungsgebots; Einreichung der Beschwerdebegründung beim ...

  • rechtsportal.de

    Wahl zwischen Ausgangs- und Rechtsmittelgericht bei der Begründung einer Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdebegründung ist beim Rechtsmittelgericht einzureichen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 21.09.2022 - 2 B 205/22

    Nachträgliche Einholung des erforderlichen Visums zum Familiennachzug; …

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 15.12.2021 - 2 B 259/21 - als unzulässig verworfen, nachdem der Antragsteller innerhalb der einmonatigen Beschwerdebegründungsfrist keine Beschwerdebegründung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht hatte.
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