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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43928
BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12 (https://dejure.org/2012,43928)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2012 - 2 B 32.12 (https://dejure.org/2012,43928)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 2 B 32.12 (https://dejure.org/2012,43928)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden; rechtliches Gehör, Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung; Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 130a S 1 VwGO, § 125 Abs 1 S 1 VwGO, § 101 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden; rechtliches Gehör, Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung; Hinterbliebenenversorgung

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz bei Hinweis auf in der ersten Instanz nicht berücksichtigten Tatsachenvortrag einer Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz bei Hinweis auf in der ersten Instanz nicht berücksichtigten Tatsachenvortrag einer Partei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Die Berufungsentscheidung verstößt damit gegen das Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden (§ 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 VwGO) und verletzt zugleich den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO (Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 82, jew. Rn. 24 m.w.N.).

    Das Rechtsgespräch erfüllt zudem den Zweck, die Ergebnisrichtigkeit der gerichtlichen Entscheidung zu fördern (Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 82, jeweils Rn. 23).

    Denn damit war eine sachgerechte Entscheidungsfindung alleine aufgrund der bestehenden Aktenlage nicht möglich (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 ).

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11

    Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Rn. 5 a) Der Anwendungsbereich des § 130a VwGO ist auf einfach gelagerte Streitsachen beschränkt (Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 63.11 - IÖD 2012, 20 Rn. 6).

    Mit dem Grad der Schwierigkeiten wächst das Gewicht der Gründe, die gegen eine Anwendung des § 130a VwGO sprechen (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64; Beschluss vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 6).

    Rn. 9 Unabhängig hiervon war ein Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung hier jedenfalls deshalb ermessensfehlerhaft, weil die Klägerin nach Zugang des Anhörungsschreibens auf entscheidungserheblichen Tatsachenvortrag, der im verwaltungsgerichtlichen Urteil nicht berücksichtigt wurde, hingewiesen und hierzu Beweisanträge gestellt hat (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 63.11 - IÖD 2012, 20 Rn. 8).

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Diese Anforderungen sind bei konventionskonformer Anwendung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 130a VwGO vom Berufungsgericht zu berücksichtigten und gestatten es in diesen Fällen nicht, von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35).

    Zur sachgerechten Aufklärung schwieriger tatsächlicher Fragen ist eine mündliche Berufungsverhandlung aber geboten (vgl. Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Mit dem Grad der Schwierigkeiten wächst das Gewicht der Gründe, die gegen eine Anwendung des § 130a VwGO sprechen (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64;… Beschluss vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 6).

    Mit der Beschwerde ist dabei im Ausgangspunkt davon auszugehen, dass die durch den Verwaltungsgerichtshof ausgesprochene Berufungszulassung nach § 124a Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten ein Indiz hierfür abgibt (vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64, jeweils Rn. 15).

  • EGMR, 19.04.2007 - 63235/00

    Öffentlicher Dienst und civil rights

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Die Gewährleistungen aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gelten auch für Beamte, sofern ihnen nach innerstaatlichem Recht die Möglichkeit eingeräumt ist, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen (EGMR, Urteil vom 19. April 2007 - Nr. 63235/00 "Eskelinen" - Rn. 61;… hierzu auch Meyer-Ladewig, EMRK-Handkommentar, 3. Aufl. 2011, Art. 6 Rn. 19).
  • BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11

    Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Für die Überprüfung einer erstinstanzlichen Beweiswürdigung gilt dies erst recht (vgl. Beschluss vom 26. März 2012 - BVerwG 2 B 26.11 -).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Das Gericht darf sich daher im weiteren Verlauf nicht in Widerspruch zu den als wahr unterstellten Annahmen setzen und muss sie "ohne jede inhaltliche Einschränkung" in ihrem mit dem Parteivorbringen gemeinten Sinn behandeln, als wären sie nachgewiesen (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 , Beschluss vom 20. September 1993 - BVerwG 4 B 125.93 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 16.03

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung und Versorgung; Festsetzung auch der Höhe der …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Im Einzelfall mag sich jedoch die im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung getroffene Einschätzung nachträglich als unzutreffend und die Rechtssache einer Entscheidung im Verfahren nach § 130a VwGO zugänglich erweisen (vgl. Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 2 C 16.03 - Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 2; Beschluss vom 10. Juni 2008 - BVerwG 2 B 31.08 -).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 2 B 14.08

    Ausschluss der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    In dieser Konstellation kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Versorgung kausal für die Eheschließung war (Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 7.08 - und vom 19. Januar 2009 - BVerwG 2 B 14.08 - m.w.N.).
  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85
    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12
    Der Gerichtshof stellt bei Verfahrensordnungen, in denen im Berufungsrechtszug auch Tatfragen zu entscheiden sind, darauf ab, ob im konkreten Fall zentrale strittige Tatfragen zur Entscheidung anstehen und ob für die tatsächliche Feststellung die Entscheidungsfindung allein aufgrund der Aktenlage sachgerecht möglich ist (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 29. Oktober 1991 - Nr. 22/1990/213/275 "Helmers" - NJW 1992, 1813 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.2008 - 2 B 7.08

    Vorliegen einer Versorgungsehe bei Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen …

  • BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags …

  • BVerwG, 10.06.2008 - 2 B 31.08

    Abgabe einer Entscheidung durch Beschluss nach Durchführung der mündlichen …

  • BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verschluss des Gerichtsgebäudes vor Ablauf der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualdelikt

    Die gerichtliche Entscheidung soll grundsätzlich das Ergebnis eines diskursiven Prozesses zwischen Gericht und Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung sein; hierdurch soll auch die Ergebnisrichtigkeit der gerichtlichen Entscheidung gefördert werden (BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 32.12 -, juris, RdNr. 5;… Urt. v. 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 -, juris, RdNr. 23 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 1562/15

    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vorliegens einer Versorgungsehe

    Rn. 23 Zu dieser letzten Fallgruppe hatte das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die Auffassung vertreten, die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Eheschließung schließe die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe regelmäßig aus, es sei denn, dass sich die Eheschließung als "konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses" darstelle (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.12.2012 - 2 B 32.12 -, Juris, vom 19.01.2009 - 2 B 14.08 -, Juris, und vom 02.10.2008 - 2 B 7.08 -, Juris; Urteil vom 18.04.1991 - 2 C 7.90 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der …

    Auch ein bereits vor der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung getroffener Heiratsentschluss kann ein besonderer Umstand im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG sein, sofern die Heirat aus wirklichkeitsnahen Gründen nur aufgeschoben wurde, der Heiratsentschluss aber nicht aufgegeben worden ist (…Fortentwicklung der früheren Begrifflichkeit des Senats zur "konsequenten" Verwirklichung des vor der Kenntnis der lebensbedrohlichen Erkrankung gefassten Heiratsentschlusses: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 2 B 7.08 - juris Rn. 3…, vom 19. Januar 2009 - 2 B 14.08 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 10).
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