Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22458
VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05 (https://dejure.org/2005,22458)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.12.2005 - 2 B 3951/05 (https://dejure.org/2005,22458)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 2 B 3951/05 (https://dejure.org/2005,22458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen mit Haftungsbescheid geforderte Gewerbesteuer und Nebenforderungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs 1 AO; § ... 69 AO; § 122 Abs 2 AO; § 164 AO; § 166 AO; § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO; § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO; § 171 Abs 10 AO; § 191 Abs 1 S 1 AO; § 35 Abs 1 GmbHG; § 43 Abs 1 GKG; § 45 Abs 1 S 2 GKG; § 80 Abs 1 InsO; § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO; § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer; Gewerbesteuer-Nachzahlungszinsen; Haftungsbescheid; Haftungsschuldner; Insolvenzverfahren; Mahngebühren; Nachprüfung; Pfändungsgebühren; Streitwert ; Säumniszuschläge; Vertreter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 7364/94

    GmbH; Geschäftsführer; Haftung; Schadensersatz; Gewerbesteuerschuld; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Des Weiteren muss die schuldhafte Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters dafür ursächlich sein, dass ein Haftungsschaden eingetreten ist, der ohne die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7364/94 -, NVwZ-RR 1998, 153 ; VG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2002 - 5 A 96/01 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).

    Hiernach muss eine dem Steuerpflichtigen gegenüber unanfechtbare Steuerfestsetzung auch derjenige gegen sich gelten lassen, der in der Lage gewesen wäre, den Steuerbescheid als gesetzlicher Vertreter des Steuerpflichtigen anzufechten; insoweit tritt eine gegen den Haftungsschuldner gerichtete Drittwirkung der Steuerschuld ein (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. Oktober 1996 a.a.O. ;… Intemann, a.a.O., § 191 Rn. 357).

    Solche Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen muss er dann vielmehr schon gegen den Gewerbesteuermessbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren erheben (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. Oktober 1996, a.a.O.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, NJW 1997, 926 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2004 - 1 M 316/04

    Bekanntgabe, Zugangsfiktion

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Die Ereignisse, die den Nichtzugang verursacht haben, liegen außerhalb des Einfluss- und Kenntnisbereiches des Empfängers und können von ihm deshalb auch nicht "substantiiert" vorgetragen werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. März 1994 - 22 A 1063/91 -, NVwZ 1995, 1228 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. September 2004 - 1 M 316/04 -, juris;… Pahlke in Pahlke/Koenig, a.a.O., § 122 Rn. 69, m.w.N.;… a.A. P. Stelkens/U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., 6. Auflage 2001, § 41 Rn. 68 m.w.N.).

    Dieses Vorbringen ist aber ausnahmsweise nicht in ausreichendem Maße geeignet, um die Zugangsfiktion hinsichtlich der jeweils von der Antragsgegnerin mit einem Absendevermerk versehenen Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes ... vom 2. April 2001 (1998), 27. September 2001 (1999), 11. Juli 2002 (2000) und 6. Juni 2003 (2001) und der oben genannten Bescheide vom 12. April 2001, 12. November 2001, 25. Juli 2002 und 11. Juli 2003 in Frage zu stellen (vgl. zu einem Ausnahmefall auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. September 2004, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, dass die Post selektiv, nämlich gerade bei der Übersendung der genannten Bescheide versagt haben soll, auch wenn im Einzelfall ein Bescheid verloren gehen kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. September 2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1995 - 9 M 7218/94

    Abgaben; Vertreterhaftung; Grundsatz der anteiligen Schuldentilgung; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Säumniszuschläge sind nicht Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, sondern ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris).

    Insoweit hat eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung, weil auch eine entsprechende Klage gegen eine Gewerbesteuerfestsetzung keine aufschiebende Wirkung hätte (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 18. Juni 2001 - 8 G 1168/01 -, NVwZ-RR 2002, 709; Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris, ohne Begründung hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in Bezug auf einen Haftungsbescheid wegen der Gewerbesteuer).

    Säumniszuschläge sind nämlich nicht Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, sondern ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995, a.a.O.;… Beschluss vom 31. Januar 1989, a.a.O.; VG Dresden…, Beschluss vom 14. Juli 2003, a.a.O. m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02

    Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Sind verfügbare Mittel im Fälligkeitszeitpunkt nicht zur Tilgung aller Schulden ausreichend, sind auch die Steuerschulden regelmäßig nur im gleichen Verhältnis wie die anderen Schulden zu tilgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2003 - 2 S 1311/02 -, juris, m.w.N., mit Veröffentlichungshinweis auf ESVGH 53, 132 ff.).

    Verletzt ein Geschäftsführer die sich aus § 34 Abs. 1 AO ergebende Pflicht also dadurch, dass er sich vorsätzlich oder fahrlässig außerstande setzt, eine bereits entstandene und künftig fällig werdende Forderung im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu tilgen, haftet er nach § 69 Satz 1 AO nur insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßem Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt seine Forderung hätte verwirklichen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2003 - 2 S 1311/02 -, a.a.O.).

  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    So wie § 166 AO keine über die Vertretungsmacht hinausgehende Klage-, Anfechtungs- und Antragsbefugnis gegen die die Gesellschaft betreffenden Steuerbescheide gewährt, führt § 166 AO auch nur dann zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Steuerfestsetzungen gegenüber der Gesellschaft, wenn der Vertreter während der gesamten Dauer der Rechtsbehelfsfrist oder der Antragsfrist, während der der Steuerpflichtige selbst den Antrag auf Änderung der Bescheide nach den Korrekturvorschriften der AO hätte stellen können, Vertretungsmacht und damit das Recht gehabt hat, namens der GmbH zu handeln (vgl. BFH, Beschluss vom 28. März 2001 - VII B 213/00 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BFH/NV 2001, 1217).

    Die rechtliche Befugnis des Antragstellers war mit der Löschung der GmbH im Handelsregister am 8. November 2004 entfallen, weil er - wie oben bereits ausgeführt (s. 1.1.2.2.1.) - nur bis zu diesem Zeitpunkt eine - durch das Insolvenzverfahren hinsichtlich der Insolvenzmasse unterbrochene - Vertretungsbefugnis besaß (vgl. auch BFH, Beschluss vom 28. März 2001, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache nach summarischer Prüfung wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (st. Rspr. der Kammer seit dem Beschluss vom 6. Januar 2005 - 2 B 4002/04 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).

    Eine "unbillige" Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 6. Januar 2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.01.1989 - 9 B 97/88
    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Damit handelt es sich bei ihnen ähnlich wie Stundungszinsen um streng akzessorische Nebenleistungen von Abgaben - hier der Gewerbesteuern -, die mit dem Schicksal der Hauptsacheforderung so eng verknüpft sind, dass sie selbst wie Abgaben zu behandeln sind (vgl. allg. zu Zinsen OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Januar 1989 - 9 B 97/88 -, NVwZ-RR 1989, 499 = KStZ 1989, 198; zu Stundungszinsen: VGH München, Beschluss vom 2. April 1985 - 23 C S 85 A.361 -, NVwZ 1987, 63 ;… Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 14. Aufl. 2005, § 80.

    Säumniszuschläge sind nämlich nicht Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, sondern ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 13. September 1995, a.a.O.; Beschluss vom 31. Januar 1989, a.a.O.; VG Dresden…, Beschluss vom 14. Juli 2003, a.a.O. m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung).

  • VG Lüneburg, 22.04.2002 - 5 A 96/01

    Geschäftsführer; Gewerbesteuer; Haftungsbescheid; Realsteuer; Rücklagenbildung

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Des Weiteren muss die schuldhafte Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters dafür ursächlich sein, dass ein Haftungsschaden eingetreten ist, der ohne die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7364/94 -, NVwZ-RR 1998, 153 ; VG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2002 - 5 A 96/01 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).
  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Solche Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen muss er dann vielmehr schon gegen den Gewerbesteuermessbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren erheben (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 22. Oktober 1996, a.a.O.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, NJW 1997, 926 f.).
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69 , 34 AO 1977

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
    Grob fahrlässig i.S. des § 69 AO handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer acht lässt (vgl. BFH, Urteil vom 12. Mai 1992 - VII R 52/91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BFH/NV 1992, 785;… Intemann in Pahlke/Koenig, a.a.O., § 69 Rn. 69).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1994 - 22 A 1063/91

    Gelöschte Gesellschaft; Handelsregister; Liquidation; Auflösung; …

  • BFH, 11.08.2005 - VII B 312/04

    Haftungsbescheid; Mitverschulden des FA

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 9 K 47/98

    Pfändungsverfügung vom 1.6.1988

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

  • OVG Berlin, 13.04.1995 - 2 S 3.95

    Kosten der Ersatzvornahme sind keine Auslagen; Kosten der unmittelbaren …

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines …

  • VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01

    Haftungsbescheid; Widerspruch; keine aufschiebende Wirkung; zur Pflichtverletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1989 - 21 M 82/89

    Verstoss einer Luftfahrtgesellschaft gegen ein Beförderungsverbot ; Verhängung …

  • VGH Hessen, 25.10.1974 - V TH 19/74
  • VG Dresden, 14.07.2003 - 14 K 1776/03
  • VG Oldenburg, 21.05.2007 - 2 B 4958/06

    Anfechtung; Ausschluss; Bescheid; Eilverfahren; Einwendung; …

    Säumniszuschläge sind nämlich nicht Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, sondern ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 B 3951/05 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).

    Bei mittels eines Haftungsbescheides angeforderten öffentlichen Abgaben, zu denen auch die Gewerbesteuer sowie die Gewerbesteuer-Nachzahlungszinsen (s. dazu § 233 a Abgabenordnung - AO -) gehören, entfällt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 13).

    Solche Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen muss er dann vielmehr schon gegen den Gewerbesteuermessbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren erheben (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 22. Oktober 1996, a.a.O.; zum Vorhergehenden vgl. auch VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 40).

    Es besteht keine Veranlassung, den Streitwert in diesen Fällen für das einstweilige bzw. vorläufige Rechtsschutzverfahren auf ein weiteres ¼, also auf nur noch 1/16 des geforderten Betrages zu verringern (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2005, a.a.O., juris, Rn. 54, m.w.N.) .

  • VG Braunschweig, 31.08.2007 - 8 B 134/07

    Anfechtungsklage; Anmeldung; Aufschiebende Wirkung; Eröffnung; Gemeinschuldner; …

    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO greift in Bezug auf den Begriff der öffentlichen Abgaben aus der Gesamtheit der Geldleistungen, die von Hoheitsträgern durch Verwaltungsakte angefordert werden, gezielt lediglich den Kreis von Zahlungspflichten heraus, der von der Zweckrichtung her Gemeinsamkeiten mit den Steuern aufweist und es wegen dieser Parallelität rechtfertigt, dass sich das öffentliche Interesse am sofortigen Zahlungseingang ebenso wie im Steuerrecht gegenüber dem sonst als vorrangig anerkannten Interesse des Schuldners durchsetzt, vor Unanfechtbarkeit des Heranziehungsbescheides nicht leisten zu müssen (VG Oldenburg Beschl. vom 05.12.2005 - 2 B 3951/05, zit. nach juris -).

    Der Steuerbescheid hinsichtlich der Hauptforderung und die Zinsfestsetzung stehen in einem Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid zueinander (…vgl. König in Pahlke/König, AO, Komm., 2004, § 233 a Rn. 70; VG Oldenburg Beschl. vom 05.12.2005 a. a. O.).

  • VG Osnabrück, 26.02.2009 - 1 B 51/08

    Zur Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs 5 VwGO bei Festsetzung von …

    Soweit auch in der Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit namentlich für Säumniszuschläge (§ 240 AO) der Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO maßgeblich mit dem Hinweis verneint wird, Säumniszuschläge seien ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben, sodass ihnen die § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugrunde liegende Finanzierungsfunktion zugunsten der öffentlichen Haushalte nicht inne wohne (so Nds. OVG, Beschluss vom 27. Januar 1988 - 9 B 104/87 -, NVwZ-RR 1989, 325 f.; Beschluss vom 31. Januar 1989 - 9 B 97/88 -, NVwZ-RR 1989, 499; Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 B 3951/05 -, juris;… ferner Kopp/Schenke, a.a.O. , § 80 Rn. 63 mwN ), vermag die Kammer dieser Annahme vor dem Hintergrund der neueren, mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Oldenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht