Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
RL 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; NBesG § 7, § 25, Anlage 5; NBG §§ 108, 109 Abs. 1 und 2, § 115 Abs. 1
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- rechtsinformationen.bund.de
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 GG, § 7 BesG ND 2017, § 25 Abs 1 S 1 BesG ND 2017, Anl 5 BesG ND 2017
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung - Wolters Kluwer
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Alleiniger Rückgriff auf die tatsächlich abgeleistete Dienstzeit
- doev.de
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Alleiniger Rückgriff auf die tatsächlich abgeleistete Dienstzeit
- datenbank.nwb.de
Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Erfahrungsstufensystem im niedersächsischen Besoldungsrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Der Rückgriff auf die Dienstzeit im Besoldungssystem ist rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 13.11.2019 - 6 A 6629/16
- OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LB 59/20
- BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 436
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
Specht u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Oktober 2007 - C-411/05, Palacios de la Villa - Rn. 68…, vom 12. Oktober 2010 - C-45/09, Rosenbladt - Rn. 41 und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 46, 49) können die Mitgliedstaaten im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 S. 16) - RL 2000/78/EG - Maßnahmen im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik vorsehen, die Ungleichbehandlungen wegen des Alters einschließen.Rn. 9 Dabei hat der Gerichtshof (…vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss - Rn. 24…, vom 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman - Rn. 34 ff., 40 und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 48 ff.) anerkannt, dass die Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik ist.
Der Erfahrungssatz geht gerade davon aus, dass Beamte mit ihrer erstmaligen Einstellung ungeachtet ihres Einstellungsalters Berufserfahrung erwerben, die nach Maßgabe der absolvierten Dienstzeit und damit des fortschreitenden biologischen Alters zunimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 50).
Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG lag allein darin, dass die erstmalige Einstufung in eine bestimmte Stufe einer bestimmten Besoldungsgruppe eines Beamten ohne jede Berufserfahrung anhand seines Lebensalters vorgenommen wurde und damit über das verfolgte Ziel der Berücksichtigung der Berufserfahrung hinausging (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 50 und 51; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 8 Rn. 15).
Das so ausgestaltete Erfahrungsstufensystem hat das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteile vom 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman - Rn. 34 ff. und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 48 ff.) - entscheidungstragend auch - im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers unbeanstandet gelassen (vgl. UA S. 51 ff., 57 f.).
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 9 Dabei hat der Gerichtshof (…vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss - Rn. 24, vom 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman - Rn. 34 ff., 40 …und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 48 ff.) anerkannt, dass die Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik ist.Die Beschwerdebegründung zeigt keine Situation auf, die ernstliche Zweifel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an dem von ihm aufgestellten Erfahrungssatz aufkommen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman - Rn. 34 ff., 40).
Das so ausgestaltete Erfahrungsstufensystem hat das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman - Rn. 34 ff. …und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 48 ff.) - entscheidungstragend auch - im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers unbeanstandet gelassen (vgl. UA S. 51 ff., 57 f.).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 10 b) Nach diesen Grundsätzen, denen der Senat folgt und die seiner Rechtsprechung zugrunde liegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 - BVerwGE 150, 255und vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 …sowie Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 B 7.18 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 21 Rn. 36 ), ist mit den Regelungen über die Besoldung der niedersächsischen Beamten in § 7 und § 25 Abs. 1 i. V. m. Anlage 5 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. 2016, 308; Nds. GVBl. 2017, 64 - NBesG) keine Ungleichbehandlung wegen des Alters im Sinne des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG verbunden. Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG lag allein darin, dass die erstmalige Einstufung in eine bestimmte Stufe einer bestimmten Besoldungsgruppe eines Beamten ohne jede Berufserfahrung anhand seines Lebensalters vorgenommen wurde und damit über das verfolgte Ziel der Berücksichtigung der Berufserfahrung hinausging (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 50 und 51; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 8 Rn. 15).
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Härten müssen grundsätzlich hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (stRspr, vgl. nur BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 94; Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ). - EuGH, 12.10.2010 - C-45/09
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Oktober 2007 - C-411/05, Palacios de la Villa - Rn. 68, vom 12. Oktober 2010 - C-45/09, Rosenbladt - Rn. 41 …und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 46, 49) können die Mitgliedstaaten im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 S. 16) - RL 2000/78/EG - Maßnahmen im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik vorsehen, die Ungleichbehandlungen wegen des Alters einschließen. - EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Oktober 2007 - C-411/05, Palacios de la Villa - Rn. 68…, vom 12. Oktober 2010 - C-45/09, Rosenbladt - Rn. 41 …und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 46, 49) können die Mitgliedstaaten im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 S. 16) - RL 2000/78/EG - Maßnahmen im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik vorsehen, die Ungleichbehandlungen wegen des Alters einschließen. - EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 9 Dabei hat der Gerichtshof (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss - Rn. 24…, vom 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman - Rn. 34 ff., 40 …und vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a., Specht u. a. - Rn. 48 ff.) anerkannt, dass die Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik ist. - BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19
Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter; …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 16. April 2020 - 2 B 5.19 - Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 11 Rn. 6). - BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Härten müssen grundsätzlich hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (stRspr, vgl. nur BVerfG…, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 94; Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ). - BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22
Rn. 10 b) Nach diesen Grundsätzen, denen der Senat folgt und die seiner Rechtsprechung zugrunde liegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 - BVerwGE 150, 255und vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 …sowie Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 B 7.18 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 21 Rn. 36 ), ist mit den Regelungen über die Besoldung der niedersächsischen Beamten in § 7 und § 25 Abs. 1 i. V. m. Anlage 5 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. 2016, 308; Nds. GVBl. 2017, 64 - NBesG) keine Ungleichbehandlung wegen des Alters im Sinne des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG verbunden. - BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Grundgehaltsstufen
- BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18
Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des …
- BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
- OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22
Klage eines Lehrers einer Gesamtschule hinsichtlich des grundsätzlichen Umfangs …
Es ist hier - aufgrund der eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeit der festgesetzten Regelstundenzahlen lediglich im Hinblick darauf, ob die unterschiedliche Behandlung willkürlich ist - nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob der Verordnungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung getroffen hat, sondern allein zu kontrollieren, ob die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums dadurch überschritten ist, dass dieser ein Differenzierungskriterium gewählt hat, für das sich sachlich einleuchtende Gründe nicht finden lassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26.3.1980 - 1 BvR 121/76 u. a. -, juris Rn. 49; BAG…, Urteil vom 9.6.1982 - 4 AZR 247/80 -, juris Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 29.8.1996 - BVerwG 2 C 2.95 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 23.3.2021 - BVerwG 2 C 17.19 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 27.7.2023 - BVerwG 2 B 46.22 -, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 27 Abs 2 S 2 SGB 8, § 36 Abs 1 S 1 SGB 8, § 36 Abs 2 S 1 SGB 8, § 35a Abs 1 SGB 8, § 36 Abs 2 S 2 SGB 8
Erfolglose Beschwerde auf Bewillung einer schulischen Integrationshilfe in Form der Einzelbetreuung und Übernahme der hierfür entstehenden Kosten - rechtsportal.de
Beurteilungsspielraum des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Entscheidung über die im Einzelfall aufgezeigte Hilfeart bzw. über Art und Umfang der Hilfe und bei der Ausgestaltung der Hilfe; Verwaltungsgerichtlich beschränkte Überprüfung hinsichtlich der ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beurteilungsspielraum des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei Art der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.02.2022 - 3 L 24/22
- OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …
Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eine kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss.[BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98 - juris][BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98 - juris] Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind.[BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, m.w.Nw.; juris][BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, m.w.Nw.; juris] Eine solche Restriktion der gerichtlichen Kontrolle steht in Einklang mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG. - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22
Die Gerichte haben diese Kompetenz zu beachten.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 - juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 - juris] Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Maßstäbe begegnet die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Weder legen die vorliegenden Stellungnahmen nahe, dass gegenwärtig allein die begehrte Einzelbetreuung die einzige geeignete und erforderliche Maßnahme darstellt, noch erweist sich die vom Antragsgegner bewilligte Integrationsmaßnahme in Form der Mehrfachbetreuung des Antragstellers mit einem weiteren Kind als unvertretbar. - VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer …
Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eine kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss.[BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98 - juris][BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98 - juris] Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind.[BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, m.w.Nw.; juris][BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, m.w.Nw.; juris] Eine solche Restriktion der gerichtlichen Kontrolle steht in Einklang mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG.
- OVG Niedersachsen, 14.02.2024 - 14 ME 128/23
Kostenübernahme für eine Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und …
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (…BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (…BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
Die Gerichte haben diese Kompetenz zu beachten (…BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, juris Rn. 55; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23
Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen
Will ein Betroffener die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist und diese keinen weiteren, durch die Durchführung eines Hilfeplanverfahrens erzeugten Aufschub duldet (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 01.04.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21.06.2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe; schulische Integrationshilfe
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (…BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (…BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
Die Gerichte haben diese Kompetenz zu beachten (…BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, juris Rn. 55; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
- VG Bayreuth, 09.09.2025 - B 8 E 25.934
Anspruch auf Integrationshelfer ab dem ersten Schultag, Beurteilungsspielraum des …
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (…BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - juris Rn. 39; OVG Saarl., B.v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 - juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 19.8.2019 - 12 B 668/19 - juris Rn. 12 f. m.w.N.;… BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11 m.w.N.).Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - juris Rn. 39; OVG Saarl., B.v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NW, B.v. 19.8.2019 - 12 B 668/19 - juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 14.2.2024 - 14 ME 128/23 - juris Rn. 44.
- OVG Niedersachsen, 05.05.2026 - 2 ME 24/26
Schulbegleitung; Eingliederungshilfe; Eingliederungshilfe gem. § 35a SB VIII
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 - , juris Rn. 12 f. m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 123 Abs 1 VwGO
Bauaufsichtliches Einschreiten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10
Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung
Auszug aus VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22
Vielmehr ist auch insoweit zu differenzieren: Nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn sind durchaus zu berücksichtigen; Änderungen zu seinen Lasten haben dagegen außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2010 - 4 B 43/10 -, Rn. 9, juris; VG Schleswig…, Urteil vom 04.06.2020 - 2 A 307/03 -, Rn. 62, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2008 - 1 LA 53/08
Bauaufsichtliches Einschreiten; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22
Eine sog. "Ermessensreduzierung auf Null", bei der sich dieses Ermessen dahingehend verdichtet, dass sich nur ein Einschreiten als rechtmäßige Entscheidung erweist, liegt wiederum erst dann vor, wenn geschützte Nachbarrechte in besonders gravierender Weise beeinträchtigt werden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2008 - 1 LA 53/08 -, Rn. 2;… Beschluss vom 06.01.2015 - 1 LA 60/14 -, Rn. 9, beide juris). - OVG Schleswig-Holstein, 06.01.2015 - 1 LA 60/14
Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände; (keine) Pflicht des Gerichts zur …
Auszug aus VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22
Eine sog. "Ermessensreduzierung auf Null", bei der sich dieses Ermessen dahingehend verdichtet, dass sich nur ein Einschreiten als rechtmäßige Entscheidung erweist, liegt wiederum erst dann vor, wenn geschützte Nachbarrechte in besonders gravierender Weise beeinträchtigt werden (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 05.09.2008 - 1 LA 53/08 -, Rn. 2; Beschluss vom 06.01.2015 - 1 LA 60/14 -, Rn. 9, beide juris). - VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen
Auszug aus VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22
Vielmehr ist auch insoweit zu differenzieren: Nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn sind durchaus zu berücksichtigen; Änderungen zu seinen Lasten haben dagegen außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 08.11.2010 - 4 B 43/10 -, Rn. 9, juris; VG Schleswig, Urteil vom 04.06.2020 - 2 A 307/03 -, Rn. 62, juris). - VG Schleswig, 06.07.2021 - 2 B 33/21
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Auszug aus VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22
Selbst eine durch eine Dachterrasse eröffnete "Rundumsicht" ist grundsätzlich hinzunehmen (VG Schleswig, Beschluss vom 06.07.2021 - 2 B 33/21 -, Rn. 11, juris, m. w. N.).
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