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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.07.2021

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21   

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https://dejure.org/2021,374
OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21 (https://dejure.org/2021,374)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.01.2021 - 2 B 7/21 (https://dejure.org/2021,374)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 2 B 7/21 (https://dejure.org/2021,374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 6 Abs 1 GG, § 1 Abs 2 CoronaVV SL 2021a, § 6 Abs 1 CoronaVV SL 2021a, § 47 Abs 6 VwGO, § 28 Abs 1 S 1 IfSG
    Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie; Verstoß einer Vorschrift gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen

  • saarland.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit der Kontaktbeschränkungen von privaten Zusammenkünften als notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus; Schutz auch von familiären Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind als Schutz der Familie; Rechtsstaatliches Gebot ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelung der Corona-Verordnung zu Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug ... - Corona-Virus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Saarländische Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt - Saarländische Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung, 20.01.2021)

    Kontaktbeschränkungen unter Angehörigen im Saarland gekippt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelung der Corona-Verordnung zu Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt - Corona-Verordnung ist nicht hinreichend bestimmt formuliert

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20

    Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Einer abnehmenden verwandtschaftlichen Nähe der Familienmitglieder zueinander ist bei der Bestimmung der Schutzintensität und der Konkretisierung der Schutzinhalte des Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen.[vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 1 WB 27/17 -, juris][vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 1 WB 27/17 -, juris] Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes[vgl. VerfG SL, Beschluss vom 28.4.2020 - LV 7/20 -][vgl. VerfG SL, Beschluss vom 28.4.2020 - LV 7/20 -] hat in einer frühen Entscheidung zu Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen auf den damit verbundenen Eingriff in das Grundrecht des Einzelnen auf Schutz und Förderung der Familie (Art. 22 SVerf) verwiesen.
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Rn. 13 In dem Zusammenhang ist - auch mit Blick auf die Situation der Antragstellerin - darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 - BVerfGE 136, 382][vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 - BVerfGE 136, 382] der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind umfasst.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Sie muss in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können.[BVerfG, Beschluss vom 12.1.1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73; juris][BVerfG, Beschluss vom 12.1.1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73; juris].
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.[vgl. dazu den Gesetzentwurf für ein Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz, Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020][vgl. dazu den Gesetzentwurf für ein Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz, Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020] Mit Blick auf die teils erheblichen Grundrechtseingriffe infolge der geltenden "Corona-Verordnung" dürfte aufgrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip abgeleiteten Wesentlichkeitsgrundsatzes eine stärkere (vorherige) Einbindung des Landesgesetzgebers angezeigt sein.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Allerdings sind die Anforderungen umso strenger, je intensiver der Eingriff ist.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, und Beschluss vom 9.8.1995 - 1 BvR 2263/94 - juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, und Beschluss vom 9.8.1995 - 1 BvR 2263/94 - juris] Auch die grundsätzliche Zulässigkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe entbindet den Normgeber nicht davon, eine Vorschrift so zu fassen, dass sie den rechtsstaatlichen Grundsätzen den Normenklarheit und Justitiabilität entspricht.
  • OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20

    Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Verordnung des …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Entsprechend habe der Senat in seiner bislang einzigen zur Thematik der Kontaktbeschränkungen ergangenen Entscheidung im Verfahren 2 B 175/20 im Rahmen der Verhältnismäßigkeit maßgeblich darauf abgestellt, dass Lockerungen insbesondere in verwandtschaftlicher Hinsicht erfolgt waren.
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Allerdings sind die Anforderungen umso strenger, je intensiver der Eingriff ist.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, und Beschluss vom 9.8.1995 - 1 BvR 2263/94 - juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, und Beschluss vom 9.8.1995 - 1 BvR 2263/94 - juris] Auch die grundsätzliche Zulässigkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe entbindet den Normgeber nicht davon, eine Vorschrift so zu fassen, dass sie den rechtsstaatlichen Grundsätzen den Normenklarheit und Justitiabilität entspricht.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Rn. 7 Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, hier also eines Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Erst wenn sich diese nicht verlässlich abschätzen lassen, ist wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Die Regelung verstößt gegen das aus § 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen.[vgl. BVerfG, Urteil vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103; juris][vgl. BVerfG, Urteil vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103; juris] Welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme abhängig.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21
    Rn. 7 Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, hier also eines Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Erst wenn sich diese nicht verlässlich abschätzen lassen, ist wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 27.17

    Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift; Betreuung und Pflege der Großmutter; …

  • OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung der "Corona-Verordnung" bezüglich der Öffnung von …

  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; …

  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

    Rn. 9 Mit Beschluss vom 20.1.2021 - 2 B 7/21 - hat der Senat dem Aussetzungsbegehren entsprochen und den § 6 Abs. 1 Satz 1 VO-CP in der Fassung vom 8.1.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis im Verständnis des § 1 Abs. 2 VO-CP vorsah.

    Mit Eingang am 25.1.2021 hat die Antragstellerin auch gegen die Neufassung einen Antrag auf Außervollzugsetzung des § 6 Abs. 1 VO-CP gestellt und unter anderem geltend gemacht, der Verordnungsgeber habe die Entscheidung des Senats vom 20.1.2021 - 2 B 7/21 - nur unzureichend umgesetzt.

    Rn. 17 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 2 B 7/21 sowie 2 B 25/21 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Rn. 21 Im vorliegenden Fall kann die Antragstellerin nach dem konkreten Verfahrensablauf ersichtlich schon keinen "erlittenen Nachteil" in diesem Sinne mehr geltend machen, da ihr mit dem Beschluss des Senats vom 20.1.2020 - 2 B 7/21 - zeitnah durch die "vorläufige" Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm (§ 6 VO-CP) Rechtsschutz gewährt worden war.

    Anhaltspunkte, die Anlass zu einer von der diesbezüglichen Einschätzung im Beschluss des Senats vom 20.1.2021 - 2 B 7/21 - abweichenden Beurteilung geben könnten, haben die Beteiligten nicht vorgetragen.

  • OVG Saarland, 29.01.2021 - 2 B 25/21

    Zeitlich befristete Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie

    Der Verordnungsgeber habe die Entscheidung des Senats vom 20.1.2021 - 2 B 7/21 - nur unzureichend umgesetzt.

    Die übrigen vom Senat und ihr in ihrem Antrag vom 12.1.2021 im Verfahren 2 B 7/21 angesprochenen Problemkreise, namentlich des Landesparlamentsvorbehalts, der mangelhaften Evaluierung sowie der Tangierung des Art. 1 GG durch die Kontaktbeschränkungen seien auch in der Neufassung der Verordnung unberücksichtigt geblieben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 4/21

    Corona-Lockdown - Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, OVG äußert Bedenken bei …

    Vielmehr widerspräche dies der im Gewaltenteilungsgrundsatz angelegten Entscheidungsfreiheit der rechtsetzenden Organe (…vgl. zum Ganzen Beschl. des Senats v. 20.11.2020 - 3 MR 73/20 -, juris Rn. 4-5;… OVG Weimar, Beschl. v. 12.05.2020 - 3 EN 287/20 -, juris Rn. 6-7;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.05.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5-6;… VGH München, Beschl. v. 08.06.2020 - 20 NE 20.1316 -, juris Rn. 14 jeweils m. w. N.;… a. A. OVG Berlin, Beschl. v. 21.07.2020 - OVG 11 S 65/20 -, juris Tenor sowie Rn. 23, 26; sowie nunmehr der Sache nach auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 20.01.2021 - 2 B 7/21 -, noch nicht in juris, verfügbar unter , Tenor; die streitgegenständliche Norm, die vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, soweit sie Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis vorsieht lautet: "Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.").
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 1 S 519/21

    Corona-Krise; Beschränkung der privaten Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines …

    Insbesondere wegen der beiden genannten Gesichtspunkte werde auch auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.01.2021 (- 2 B 7/21 -, juris) verwiesen, das gleichlautende Vorschriften des dortigen Verordnungsrechts beanstandet habe.
  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 33/21

    Corona-Krise; Betriebsuntersagung für körpernahe Dienstleistungen - Friseure; …

    Rn. 11 Entgegen der Ansicht des Antragstellers verstößt die angegriffene Regelung nicht gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen.[vgl. zuletzt dazu Beschluss des Senats vom 20.1.2021 - 2 B 7/21 - (Corona Kontaktbeschränkungen); juris][vgl. zuletzt dazu Beschluss des Senats vom 20.1.2021 - 2 B 7/21 - (Corona Kontaktbeschränkungen); juris] Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[vgl. BVerfG, Urteil vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103; juris][vgl. BVerfG, Urteil vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103; juris] müssen gesetzliche Regelungen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21   

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https://dejure.org/2021,37540
BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21 (https://dejure.org/2021,37540)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2021 - 2 B 7.21 (https://dejure.org/2021,37540)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 (https://dejure.org/2021,37540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinare Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung von ca. 140 EUR; Vertretungsfall bei der Unterzeichnung der Disziplinarklage; Geringwertigkeitsgrenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 36 Abs 1 S 2 DG MV 2015, § 36 Abs 2 S 1 DG MV 2015, § 36 Abs 2 S 2 DG MV 2015
    Disziplinare Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung von ca. 140 EUR; Vertretungsfall bei der Unterzeichnung der Disziplinarklage; Geringwertigkeitsgrenze

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Vertretungsfall bei Abwesenheit des Dienstvorgesetzten für die Erhebung einer Disziplinarklage; Verdacht der Begehung eines schwerwiegenden innerdienstlichen Dienstvergehens eines Polizeihauptmeisters durch die Unterschlagung einer dienstlich anvertrauten Fundsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (20)

  • OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 1 Ss 80/16

    Grenze der Geringwertigkeit einer Sache

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Im Übrigen wird nach der ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte, an die die Rechtsprechung des Senats zum Milderungsgrund der Geringwertigkeit anknüpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 26), die Grenze zur Geringwertigkeit nach wie vor zum Teil bei 25 EUR (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 - BGHR StGB § 248a Geringwertig 1, vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 - NStZ 2015, 98 Rn. 20 …und vom 28. Juli 2015 - 4 StR 247/15 - juris Rn. 5), höchstens bei etwa 50 EUR gezogen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 1 Ss 80/16 - NStZ-RR 2017, 12;… s.a. Bosch, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 10).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Im Übrigen wird nach der ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte, an die die Rechtsprechung des Senats zum Milderungsgrund der Geringwertigkeit anknüpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 26), die Grenze zur Geringwertigkeit nach wie vor zum Teil bei 25 EUR (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 - BGHR StGB § 248a Geringwertig 1, vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 - NStZ 2015, 98 Rn. 20 …und vom 28. Juli 2015 - 4 StR 247/15 - juris Rn. 5), höchstens bei etwa 50 EUR gezogen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 1 Ss 80/16 - NStZ-RR 2017, 12;… s.a. Bosch, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 10).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Im Übrigen wird nach der ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte, an die die Rechtsprechung des Senats zum Milderungsgrund der Geringwertigkeit anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 26), die Grenze zur Geringwertigkeit nach wie vor zum Teil bei 25 EUR (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 - BGHR StGB § 248a Geringwertig 1, vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 - NStZ 2015, 98 Rn. 20 …und vom 28. Juli 2015 - 4 StR 247/15 - juris Rn. 5), höchstens bei etwa 50 EUR gezogen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 1 Ss 80/16 - NStZ-RR 2017, 12;… s.a. Bosch, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 10).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Rn. 18 Im gerichtlichen Disziplinarverfahren haben die Tatsachengerichte - soweit sie nicht an tatsächliche Feststellungen in strafgerichtlichen Urteilen gebunden sind - nach § 3 und § 58 Abs. 1 Satz 1 LDG M-V (im Bundesrecht nach § 58 Abs. 1 BDG) i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO selbst und von Amts wegen diejenigen Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 20).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. …und vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz, ein Gebot der Logik (Denkgesetz) oder der rationalen Beurteilung nicht beachtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 19…, vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 41 f. m.w.N. …und vom 25. November 2020 - 2 B 15.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz, ein Gebot der Logik (Denkgesetz) oder der rationalen Beurteilung nicht beachtet (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 19, vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 41 f. m.w.N. …und vom 25. November 2020 - 2 B 15.20 - juris Rn. 6).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Im Übrigen wird nach der ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte, an die die Rechtsprechung des Senats zum Milderungsgrund der Geringwertigkeit anknüpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 26), die Grenze zur Geringwertigkeit nach wie vor zum Teil bei 25 EUR (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 - BGHR StGB § 248a Geringwertig 1, vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 - NStZ 2015, 98 Rn. 20 …und vom 28. Juli 2015 - 4 StR 247/15 - juris Rn. 5), höchstens bei etwa 50 EUR gezogen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 1 Ss 80/16 - NStZ-RR 2017, 12;… s.a. Bosch, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 10).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
    Dies gilt gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 LDG M-V auch für die Berufungsinstanz (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2 …und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 5).
  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit im Disziplinarrecht

  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren; …

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 247/15

    Gegenstand der Tat (prozessuale Tateinheit trotz materieller Tatmehrheit)

  • BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16

    Verstoß gegen disziplinargerichtliche Aufklärungspflicht; ärztliches Attest über …

  • BVerwG, 16.03.2010 - 2 B 3.10

    Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Behörde; Bundesministerium des Innern; …

  • BVerwG, 25.11.2020 - 2 B 15.20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Alternativgeschehen i.R.e. Verurteilung eines …

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 2/96

    Vertretungsmacht des Staatssekretärs als allgemeiner Abwesenheitsvertreter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines …

    Rn. 193 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.07.2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 20 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2025 - 31 A 1962/23

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines …

    Rn. 118 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 29.06.2022 - 31 A 1503/20.O -, juris Rn. 155 f. unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 29.07.2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 20 m. w. N.; siehe auch OVG Koblenz, Urteil vom 19.06.2024 - 3 A 10264/24 -, juris Rn. 61; BayVGH, Urteil vom 20.09.2023 - 16a D 22.172 -, juris Rn. 28.
  • BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24

    Revisibilität der Bereichsausnahme für Forschung und Lehre bei Ansprüchen auf …

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2026 - 31 A 1167/24

    Entfernung des Beamten aus Dienstverhältnis wegen Begehung schwerer …

    Rn. 152 vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 25 f., und Beschluss vom 29.07.2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 20,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2026 - 1 N 79.23

    Gebührenbescheid der Deutschen Akkreditierungsstelle für die Reakkreditierung …

    Die Aufklärungsrüge ist hingegen kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23

    Notenverbesserung der ersten juristischen Prüfung

    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung setzt unter anderem die Darlegung voraus, dass die unterlassene gerichtliche Aufklärung vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder sich dem Gericht auch ohne ein solches hinwirken hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Münster…, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 12 A 1823/11 -, juris Rn. 16).
  • VG Trier, 05.09.2024 - 3 K 1998/24

    Entfernung eines Justizhauptwachtmeisters aus dem Dienst; Betrugsstraftaten zu …

    - 1 D 31.01 -, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 -, Rn. 20; jeweils juris), durch das einheitlich zu würdigende Dienstvergehen deutlich überschritten worden ist.
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