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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7849
OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10 (https://dejure.org/2010,7849)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.05.2010 - 2 B 95/10 (https://dejure.org/2010,7849)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 2 B 95/10 (https://dejure.org/2010,7849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haben Nachbarn Anspruch auf unverbaute Aussicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar hat keinen Anspruch auf unverbaute Aussicht - Beeinträchtigung der Aussicht verletzt nicht nachbarliches Rücksichtnahmegebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit einer angefochtenen Genehmigung als Grund für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs; Anzahl der Wohnungen in Gebäuden als Kriterium des "Einfügens" im Verständnis des § 34 Abs. 1 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 493
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (10)

  • VG Saarlouis, 08.03.2010 - 5 L 149/10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarschutz gegen ein Wohnbauvorhaben mit 11 …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.3.2010 - 5 L 149/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.3.2010 - 5 L 149/10 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (…vgl. zur Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte zu dieser Frage Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 169-171, wonach sich der Nachbar auch in diesen Fällen nicht mit Erfolg allein auf die objektive Rechtswidrigkeit der Befreiung berufen kann; zur höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64/98 -, BRS 60 Nr. 183) Die darin enthaltenen Erkenntnisse können daher von vorneherein nur für beplante Bereiche gelten, nicht aber für den vorliegenden Nachbarstreit.
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    Den beiden von den Antragstellern angeführten Entscheidungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 30.11.2009 - 8 S 1903/09 -, NVwZ-RR 2010, 179, OVG Hamburg, Beschluss vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 -, BauR 2009, 1556) lässt sich eine unterschiedliche Beantwortung der Frage entnehmen, ob der Nachbar im Falle einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans einen sog. Gebietserhaltungsanspruch - unabhängig von Kriterien des Rücksichtnahmegebots und der in dessen Rahmen anzustellenden konkreten Zumutbarkeitsbetrachtung - auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1990 reklamieren kann oder nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09

    Befreiung von Planfestsetzungen; Nachbarrechte

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    Den beiden von den Antragstellern angeführten Entscheidungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 30.11.2009 - 8 S 1903/09 -, NVwZ-RR 2010, 179, OVG Hamburg, Beschluss vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 -, BauR 2009, 1556) lässt sich eine unterschiedliche Beantwortung der Frage entnehmen, ob der Nachbar im Falle einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans einen sog. Gebietserhaltungsanspruch - unabhängig von Kriterien des Rücksichtnahmegebots und der in dessen Rahmen anzustellenden konkreten Zumutbarkeitsbetrachtung - auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1990 reklamieren kann oder nicht.
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens, …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Das hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss bezogen auf die Rechtsstellung der Antragsteller als Eigentümer des dem Baugrundstück an der P straße gegenüber liegenden Wohnanwesens Nr. 8 (Parzelle Nr. 520/47) zutreffend verneint.
  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.
  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (vgl. entspr. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.5.2005 - 1 W 4/05 - (MFH mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage)).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.
  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.
  • VGH Bayern, 10.12.1996 - 20 B 95.3349
    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
    (vgl. VGH München, Urteil vom 10.12.1996 - 20 B 95.3349 -, BayVBl. 1997, 244) In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Bauaufsichtsbehörde Baugenehmigungen für Wohngebäude nach einem erfolgreichen Normenkontrollantrag gegen einen die Baugrundstücke erfassenden Bebauungsplan aufgrund einer erneuten objektivrechtlichen Prüfung mit Blick auf § 35 BauGB unter Verweis auf einen "krassen Außenbereichsfall" zurückgenommen.
  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 333/10

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    Die dagegen erhobene Beschwerde wies das OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 27.05.2010 - 2 B 95/10 - zurück.

    Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des beigezogenen Verfahren 5 L 149/10 (VG) und 2 B 95/10 (OVG) und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Das Oberverwaltungsgericht hat deshalb im Beschluss vom 27.05.2010 - 2 B 95/10 - auf Seite 9 ausgeführt, dass der von den Klägern vorgenommene Detailvergleich des Bauvorhabens mit bestehenden Gebäuden in der A-Straße in mehrfacher Hinsicht durch eine Verkennung der vorliegend geltenden Maßstäbe gekennzeichnet ist, weil es vorliegend nicht darauf ankommt, ob sich das Vorhaben sich hinsichtlich der Geschossflächen- und Grundflächenzahl oder der Gesamthöhe objektiv in die Eigenart der näheren Umgebung "einfügt".

    Sodann folgen das zur Straße hin eingeschossige Wohnhaus der Kläger zu 2. und 3. mit der Nr. 13 und daran anschließend die massiven Terrassenhäuser Nrn. 15 - 21. Ein "auffälliger Kontrast" auch nur eines dieser Gebäude "zu einer ansonsten homogen Bebauung" lässt sich hier unter keinem denkbaren Gesichtspunkt konstruieren, sodass die Annahme der Kläger, diese Gebäude stellten die nähere Umgebung nicht prägende "Fremdkörper" dar, nach dem an Ort und Stelle gewonnenen Eindruck unzutreffend ist, wie dies im Übrigen auch vom OVG auf Seite 10 des Beschlusses vom 27.05.2010 - 2 B 95/10 - angenommen wurde.

    Rn. 53 Im Bezug auf die vom Neubauvorhaben deutlich schlechtere Aussicht vom Grundstück des Klägers zu 1. wird über die obigen allgemeinen Rechtsausführungen hinaus auf die Ausführungen im Beschluss des OVG des Saarlandes vom 27.05.2010 - 2 B 95/10 - auf den Seite 11 ff. verwiesen.

  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 …

    Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 14.1.2009 BayVBl. 2009, 694/695; ebenso OVG Bautzen vom 20.1.2010 BauR 2010, 947 (LS); OVG Saarl vom 27.5.2010 Az.: 2 B 95/10; OVG MV vom 21.12.2010 Az. 3 M 244/10 alle für das Baugenehmigungsverfahren).
  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der …

    Eine gegebenenfalls unrichtige Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorgaben durch die Gemeinden beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörden spielt, auch soweit es um eine gegebenenfalls zu Unrecht unterbliebene Beteiligung nach § 71 Abs. 1 LBO 2004 geht, für die Rechtsstellung des Nachbarn keine Rolle.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24, vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -, SKZ 2011, 46, Leitsatz Nr. 32 = IBR 2011, 171, dort insbesondere auch zum Einwand einer unterbliebenen Nachbarbeteiligung auf der Grundlage des § 71 LBO 2004, und vom 27.5.2010 - 2 B 95/10 -, SKZ 2010, 159 ff.;… allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 95 m.w.N.) Das hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, wird von den Antragstellern im Beschwerdeverfahren nicht mehr thematisiert und bedarf daher keiner Vertiefung.
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