Rechtsprechung
| BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 63 BVerfGG
Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme - Wolters Kluwer
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gauck ist kein Grüßaugust
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bundespräsident darf NPD als "Spinner" bezeichnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen - Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2014)
Joachim Gauck und die NPD: Was darf ein Bundespräsident?
- zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2013)
NPD verklagt Bundespräsident
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
NPD verklagt Bundespräsidenten - Rechtsextreme fühlen sich als "Spinner" verunglimpft
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Äußerungen Gaucks zu Rechtsextremen - Was darf der Bundespräsident sagen?
Besprechungen u.ä. (7)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Äußerungen des Bundespräsidenten
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zur Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 54, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Präsidiale Spinnereien: Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten
- internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2013)
Die Organklage der NPD gegen Bundespräsident Gauck
- verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?
- juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten
Sonstiges (5)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Papierfundstellen
- BVerfGE 136, 323
- NJW 2014, 2563
- NVwZ 2014, 1156
- DÖV 2014, 673
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.).Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).
Dieses Recht kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
Rn. 26 a) So hat der Senat für die Abgrenzung zulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung von einem (unzulässigen) parteiergreifenden Einwirken auf den Wahlkampf Kriterien entwickelt, mit denen verhindert werden soll, dass die Öffentlichkeitsarbeit durch Einsatz öffentlicher Mittel den die Regierung tragenden Parteien zu Hilfe kommt und die Oppositionsparteien bekämpft (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).Eine die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann für eine Partei auch von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
Derartige Werturteile sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung grundsätzlich zulässig; die betroffene Partei kann sich im Kampf um die öffentliche Meinung dagegen zur Wehr setzen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
Sie werden erst dann unzulässig, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen und damit den Anspruch der betroffenen Partei auf gleiche Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Hier indes dient, wie sich aus dem Duktus der Äußerungen des Antragsgegners ergibt, die Bezeichnung als "Spinner" - neben derjenigen als "Ideologen" und "Fanatiker" - als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten (zur grundgesetzlichen Ordnung als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft vgl. BVerfGE 124, 300 ).Indem der Antragsgegner, anknüpfend an die aus der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus zu ziehenden Lehren, zu bürgerschaftlichem Engagement gegenüber politischen Ansichten, von denen seiner Auffassung nach Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen und die er von der Antragstellerin vertreten sieht, aufgerufen hat, hat er für die dem Grundgesetz entsprechende Form der Auseinandersetzung mit solchen Ansichten (vgl. insoweit BVerfGE 124, 300 ) geworben und damit die ihm von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen negativer öffentlicher Äußerungen über politische Parteien nicht überschritten.
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Bundesversammlung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Rn. 22 1. Der Bundespräsident repräsentiert Staat und Volk der Bundesrepublik Deutschland nach außen und innen und soll die Einheit des Staates verkörpern (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 91 ff.).Rn. 23 Den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland entspricht es, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 95 m.w.N.).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Mit der Repräsentations- und Integrationsaufgabe des Bundespräsidenten nicht mehr im Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung liefern, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall sein wird, die in anderen Zusammenhängen als "Schmähkritik" (vgl. BVerfGE 93, 266 m.w.N.) qualifiziert werden. - BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Diesen Ansatz hat der Senat auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Einleitung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Verbotsverfahrens aufgegriffen und ausgesprochen, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (…BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, S. 568 , Rn. 22; zu Abwägungen bei negativen Werturteilen in Verfassungsschutzberichten über Presseerzeugnisse vgl. BVerfGE 113, 63 ). - BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine rechtserhebliche Maßnahme (vgl. BVerfGE 118, 277 m.w.N.), indem sie behauptet, der Antragsgegner habe die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Äußerungsbefugnisse überschritten und damit zulasten der Antragstellerin unzulässig in den Wahlkampf eingewirkt. - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.). - BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ). - BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Deren Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 und vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 - BVerfGE 136, 323 Rn. 28). - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und die Überprüfung dieser Äußerungen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), sind auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin dadurch das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 19).
Rn. 32 2. Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).
Daher sind die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.
Wie er seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 22).
Daraus allein folgen indes keine justiziablen Vorgaben für seine Amtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 23).
Im Unterschied zur Bundesregierung und deren Mitgliedern steht der Bundespräsident weder mit den politischen Parteien in direktem Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses noch stehen ihm in vergleichbarem Umfang Mittel zur Verfügung, die es ermöglichten, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 27).
Namentlich sind Äußerungen des Bundespräsidenten nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel verpflichtet und nicht auf die Ausgrenzung oder Begünstigung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 28).
Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als "Schmähkritik" qualifiziert werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 29).
Abgesehen davon können Äußerungen des Bundespräsidenten über eine Partei verfassungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob er unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsfunktion und damit willkürlich Partei ergriffen hat (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014, - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 30).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15
"Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
Rn. 84 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 30 und 39, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 93;VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014- VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff.
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Rn. 86 b) Die Maßstäbe für Äußerungen des Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 136, 323) sind hingegen auf den Bundeskanzler nicht übertragbar.Rn. 87 Soweit der Senat für den Bundespräsidenten aus dem Umstand, dass dieser vorrangig Repräsentations- und Integrationsaufgaben wahrnimmt, einen weiten, nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen hin überprüfbaren Gestaltungsspielraum abgeleitet hat (vgl. BVerfGE 136, 323 ), ist dies auf das Amt des Bundeskanzlers nicht übertragbar.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1216/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und Junge Alternative für Deutschland …
Rn. 290 Vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, BVerfGE 136, 323, juris, Rn. 26, und Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, BVerfGE 133, 100, juris, Rn. 20 ff. - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Rn. 47 2. a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
Rn. 338 Vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, BVerfGE 136, 323, juris, Rn. 26, und Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, BVerfGE 133, 100, juris, Rn. 20 ff. - BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
Rn. 9 a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ). - VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15
Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD
Sie legt hinreichend substantiiert die Möglichkeit dar, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern überschritten und damit zu ihren Lasten in unzulässiger Weise in die Chancengleichheit eingegriffen wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 -2 BVE 4/13 -, BVerfGE 136, 323 [331]).Der Inhalt dieser Äußerungen ist aus der Perspektive eines objektiven Dritten zu ermitteln (vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593] ; BVerfGE 136, 323 [337]).
Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit liegt daher vor, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirkten, wobei sich der Eingriff nicht nur in Form von staatlichen Maßnahmen wie etwa Kandidatenstreichungen oder Verboten, sondern auch in Form von öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern vollziehen kann (z.B. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [594] ; ebenso z.B. BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2015, a.a.O; BVerfGE 138, 102 ff.; 136, 323 ff.; VerfGH RP…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - a.a.O.).
Rn. 157 Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, 'bis hierher und nicht weiter'" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1217/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
- BVerfG, 14.10.2026 - 2 BvE 5/26
Instagram-Post einer Bundesministerin - eA - Erfolgreicher Eilantrag der Partei …
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14
Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
- VG Köln, 30.03.2017 - 4 L 750/17
Kölner Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD äußern - aber nicht …
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22
Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
- BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des …
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
Partei; Äußerung eines Ministers; Öffentlichkeitsarbeit; Regierung; Rassismus; …
- VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21
Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben
- BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 987/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen im Rahmen kommunaler …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14
Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …
- VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
- VG Ansbach, 06.02.2024 - AN 4 E 24.235
Neutralitätsgebot, wehrhafte Demokratie, öffentlich-rechtlicher …
- VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14
Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
- VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14
Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes
- VG Gera, 11.02.2015 - 2 K 570/14
Ordnungsgemäße Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats trotz Verweigerung des …
- VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21
Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des …
- VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19
Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des …
- VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben
- VG Ansbach, 04.07.2024 - AN 4 E 24.1196
Geltung des Gebots parteipolitischer Neutralität für kommunale Amtsträger
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21
Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht; …
- VG Köln, 12.10.2017 - 4 L 4065/17
- VGH Bayern, 03.12.2025 - 3 CE 25.1805
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, Aufnahme einer Partei in das Verzeichnis …
- VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im …
- VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters …
- VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141
Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration
- VG Freiburg, 19.06.2024 - 1 K 3575/22
Ungültigkeit der Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer
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Rechtsprechung
| BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 63 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ... - Wolters Kluwer
Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien
- rechtsportal.de
Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt
- lto.de (Kurzinformation)
NPD-Antrag gegen Gauck - Keine Wiederholungsgefahr vor der Wahl
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wahlkampf: Eilantrag gegen Bundespräsidenten?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien
- Telepolis (Pressebericht, 18.09.2013)
"Spinner" scheitern mit Eilantrag gegen Gauck
- haufe.de (Kurzinformation)
Bundespräsident kritisiert Demo vor Asylbewerberheim - NPD beschwert sich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Maulkorb für Bundespräsident Gauck
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt - BVerfG verneint Gefahr des Eingreifens in den Wahlkampf zu Lasten der NPD durch den Bundespräsidenten
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Papierfundstellen
- BVerfGE 134, 138
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Rn. 8 Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen (Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) wird verletzt, wenn Staatsorgane, zu denen der Antragsgegner zählt (vgl. BVerfGE 62, 1 ), als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Rn. 8 Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen (Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) wird verletzt, wenn Staatsorgane, zu denen der Antragsgegner zählt (vgl. BVerfGE 62, 1 ), als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Eine ihren Anspruch auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann für eine Partei von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen (vgl. BVerfGE 40, 287 ). - BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers bis zur Entscheidung der Hauptsache dienen (vgl. BVerfGE 108, 34 ).
- BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer …
Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot …
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
- BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 1387/17
G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt …
Rn. 19 Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
Rn. 10 a) Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 32 Abs. 1 BVerfGG haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der …
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14
Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD …
Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts eines Antragstellers bis zur Entscheidung der Hauptsache dienen (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).Eine ihren Anspruch auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann deshalb für eine Partei von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 [293]; Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 8).
- BVerfG, 31.01.2022 - 1 BvR 208/22
Erfolgloser Eilantrag bzgl der Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die …
Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20
Erfolgloser Eilantrag bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen ein …
Rn. 3 Bei dieser Entscheidung haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks …
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
- BVerfG, 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20
Erfolgloser Eilantrag gegen "Maskenpflicht" (Pflicht zum Tragen einer …
- BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20
Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verweigerung einer …
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
- BVerfG, 01.08.2022 - 1 BvQ 50/22
Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen …
- BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Erhöhung des …
- BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger …
- BVerfG, 05.12.2020 - 1 BvQ 145/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung mit ca. 20.000 Teilnehmern - …
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA zur Erlangung einer …
- BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 708/18
Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger …
- BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen …
- BVerfG, 25.08.2020 - 1 BvR 1981/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser Eilantrag gegen die Verordnung zur Testpflicht …
- BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auswertung …
- BVerfG, 20.03.2020 - 1 BvR 661/20
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtete gegen ein infektionsschutzrechtliches …
- VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14
Trierer Stadtratswahl
- BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20
Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: …
- BVerfG, 01.09.2022 - 1 BvR 1691/22
Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung der Vollstreckung einer …
- BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
Ablehnung des Erlasses einer eA: Folgenabwägung nur bei offenem Ausgang des …
- BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer …
- BVerfG, 21.09.2024 - 1 BvQ 57/24
Erfolgreicher Eilantrag einer Rundfunkanstalt bzgl der Nennung einer Kleinpartei …
- BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20
Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten …
- BVerfG, 07.12.2020 - 1 BvR 2719/20
Erfolgloser Eilantrag bzgl des versammlungsrechtlichen Verbots einer …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2018 - VGH A 19/18
Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer eA im Organstreitverfahren, gerichtet …
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
Erfolgloser Eilantrag in einer familienrechtlichen Sache - verfassungsrechtliche …
- BVerfG, 11.01.2020 - 1 BvQ 2/20
Erfolgloser Eilantrag gegen räumliche Verlegung einer Versammlung
- BVerfG, 19.03.2014 - 2 BvQ 9/14
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung: Chancengleichheit politischer Parteien …
- BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 1860/15
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Auslieferung eines Deutschen …
- BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 468/16
Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an die …
- BVerfG, 29.04.2023 - 2 BvQ 51/23
Erfolgloser Eilantrag eines Untersuchungsgefangenen gegen die Anordnung seiner …
- BVerfG, 26.09.2022 - 2 BvR 1627/22
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit wegen …
- BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvQ 60/23
Erfolgloser Eilantrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus …
- BVerfG, 31.07.2023 - 1 BvR 1451/23
Erfolgloser Eilantrag eines Presseunternehmens gegen Verpflichtung zum Abdruck …
- BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvQ 63/20
Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die unverzügliche Verbescheidung einer …
- BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 1762/23
Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung bei …
- BVerfG, 02.10.2020 - 1 BvR 2248/20
Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die Aussetzung der Vollziehung einer …
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvR 905/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: …
- VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
- BVerfG, 25.09.2017 - 2 BvQ 60/17
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2015 - LVerfG 6/15
Unbegründeter Antrag auf Erlass einer eA - Keine Ungültigerklärung der Abstimmung …
- VG München, 07.02.2014 - M 7 E 14.383
Einstweilige Anordnung; amtliche Verbreitung von Informationsmaterial; …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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- Bundesverfassungsgericht
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Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 3 BVerfGG
Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Wolters Kluwer
Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 3
Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Papierfundstellen
- BVerfGE 134, 202
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17
Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer …
Rn. 4 bb) Aus dem Vortrag der Antragstellerin lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob sie nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin für die Umsetzung in eine andere kommunale Ersatzwohnung noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ). - VerfGH Berlin, 08.01.2025 - VerfGH 77 A/24
Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA: …
Rn. 1 Die Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 18. Dezember 2024 ergeht ohne mündliche Verhandlung, weil § 31 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - nach seinem Sinn und Zusammenhang einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (…so für die vergleichbare Regelung nach § 32 Abs. 3 BVerfGG im Bundesrecht in st. Rspr.: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 1972 - 1 BvR 92/72, 1 BvR 96/71 -, juris Rn. 3…, vom 14. September 1993 - 2 BvR 1952/93 -, juris Rn. 6, vom 19. September 2013 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 1 …und vom 20. Dezember 2022 - 1 BvR 1654/22 -, juris Rn. 4 m.w.N.).Für den begehrten Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Antragsgegner die Vorlage von Kopien bestimmter Akten aufzugeben, besteht in Bezug auf das Herausgabeverlangen an sich jedoch weiterhin kein rechtlich schutzwürdiges Interesse, so dass der diesbezügliche Widerspruch zu verwerfen ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 19. September 2013 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn.1).
- BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17
Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer …
Rn. 6 bb) Aus dem Vortrag des Antragstellers lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob er nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ).
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