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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.12.2002

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,743
BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 (https://dejure.org/2004,743)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 (https://dejure.org/2004,743)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 (https://dejure.org/2004,743)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • DFR

    Vermittlungsausschuss

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 40 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 21 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 77 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Wählbarkeit eines Berechnungsverfahrens für die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss - Berechnungsverfahren als Sicherstellung des Abbildes der die Regierung tragenden Parlamentsmehrheit - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen - ...

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Vermittlungsausschusses mit Mitgliedern des Bundestages - Repräsentation nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - Ausrichtung der Besetzung des Ausschusses am Mehrheitsprinzip - Beschluss des Bundestages über das Zählverfahren, nach dem die Sitzanteile ...

  • Wolters Kluwer

    Abweichende Meinung zweier Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von der Senatsmehrheit - Grundsätze, nach denen die Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Vermittlungsausschuss entsandt werden - Grundsatz der Proportionalität - Reichweite der autonomen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 77 Abs. 2 Satz 2
    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse und die Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 40 Abs. 1 S. 2, 38 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 1 GG
    Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss bei Patt-Situation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 118
  • NJW 2005, 203
  • NVwZ 2005, 437 (Ls.)
  • DVBl 2005, 185
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Als solcher Differenzierungsgrund ist das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments anerkannt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).

    Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).

    Rn. 56 e) § 12 und § 57 Abs. 1 Satz 1 GOBT konkretisieren damit zugleich eine von der Verfassung geforderte Abweichung vom Mehrheitsprinzip, das nach Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG für Beschlüsse des Bundestages gilt, aber nach dem zweiten Satz dieser Vorschrift für andere Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundestages offen ist (vgl. BVerfGE 96, 264 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die parlamentarische Praxis anerkannt, nach der die Zählverfahren bei einem Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT auch gerade im Hinblick darauf ausgewählt werden dürfen, ob das gewählte Verfahren die die Bundesregierung tragende politische Mehrheit im Bundestag abbildet (vgl. BVerfGE 96, 264 ).

    Die für die Teilnahme am Prozess der parlamentarischen Willensbildung geltenden Gleichheitsanforderungen werden durch das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ) und durch den demokratischen Grundsatz der Mehrheitsentscheidung (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) begrenzt.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).

    Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).

    Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen (vgl. BVerfGE 80, 188 ) sind im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

    Wenn der Bundestag seine fachliche Arbeit durch Ausschüsse wahrnimmt, muss demnach der gleiche Anteil jedes Abgeordneten an der Repräsentanz des Volkes auch bei verkleinerten Gremien gewahrt werden, sofern diese wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).

    Der Abgeordnete ist frei, sich in Fraktionen zu organisieren, weswegen die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Rn. 55 d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02

    Zählverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Rn. 14 5. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (BVerfGE 106, 253 ff.).

    Rn. 42 1. Den in dem Verfahren gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 ab (BVerfGE 106, 253 ff.).

    Verfassungsrechtlich anerkannt ist aber das in Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 106, 253 ).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).

    Rn. 55 d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Als solcher Differenzierungsgrund ist das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments anerkannt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).

    Die für die Teilnahme am Prozess der parlamentarischen Willensbildung geltenden Gleichheitsanforderungen werden durch das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ) und durch den demokratischen Grundsatz der Mehrheitsentscheidung (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) begrenzt.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Rn. 65 1. Das Mehrheitsprinzip gehört zu den tragenden Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 5, 85 ; 29, 154 ).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Denn zum einen ist jedes Land der Bundesrepublik Deutschland über seine jeweiligen Mitglieder im Bundesrat vertreten und hat prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten (vgl. BVerfGE 106, 310 ), zum anderen berücksichtigt das Grundgesetz die unterschiedliche Größe der Länder, indem es ihre Stimmenzahl nach ihrer jeweiligen Einwohnerzahl gewichtet (Art. 51 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Rn. 65 1. Das Mehrheitsprinzip gehört zu den tragenden Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 5, 85 ; 29, 154 ).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
    Diese äußert sich in der Weisungsfreiheit der in den Vermittlungsausschuss entsandten Mitglieder gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 3 GG (vgl. BVerfGE 8, 104 ), in der noch verhältnismäßig überschaubaren Gremiengröße, der grundsätzlich nicht öffentlichen Beratung (§ 6 GOVermA), der Wahl oder Entsendung fester Mitglieder und Stellvertreter, der Zulassung von Vertretern zu Sitzungen nur bei "Notwendigkeit" (§ 3 GOVermA) und dem erschwerten Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter (§ 4 GOVermA).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …

    Die Fraktionen sind maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung und nehmen im parlamentarischen Raum eine Vielzahl von Aufgaben wahr (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Für das Demokratiegebot bedeutet dies, dass jedem Staatsangehörigen, der aufgrund seines Alters und ohne den Verlust seines aktiven Wahlrechts wahlberechtigt ist, ein gleicher Anteil an der Ausübung der Staatsgewalt zusteht (vgl. BVerfGE 112, 118 ).

    Zum Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 112, 118 ).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    Dem Gericht ist deshalb im Regelfall ein Verpflichtungsausspruch verwehrt (grundlegend BVerfGE 20, 119 ; 124, 161 ; 136, 277 ; zu einer Sonderkonstellation BVerfGE 112, 118 ).
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   BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02   

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https://dejure.org/2002,4557
BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02 (https://dejure.org/2002,4557)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 2 BvE 3/02 (https://dejure.org/2002,4557)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 2 BvE 3/02 (https://dejure.org/2002,4557)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Zählverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung wegen Sitzverteilung auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung wegen Sitzverteilung auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 253
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Rn. 39 Der Bundestag, der seine Vertreter im Vermittlungsausschuss gemäß Art. 42 Abs. 2 GG mit Mehrheit wählt, hat den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen zu beachten (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 96, 264 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch auch entschieden, dass der Wechsel des Zählsystems mit dem Ziel, die Mehrheitsverhältnisse des Plenums auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses wiederzugeben, keine missbräuchliche Handhabung der Geschäftsordnungsautonomie und verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfGE 96, 264 ).

    Die Folge einer einstweiligen Anordnung wäre demnach eine Beeinträchtigung der autonomen Entscheidungsbefugnis des Bundestages (vgl. BVerfGE 79, 169 zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht und BVerfGE 96, 264 zur Entscheidung für das bei der Gremienwahl anzuwendende Zählverfahren).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 104, 23 ; Beschluss des Zweitens Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2002 - 2 BvK 1/01, S. 12).

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Die Fraktionen im Bundestag sind im Organstreitverfahren gemäß §§ 63 ff. BVerfGG parteifähig (vgl. BVerfGE 2, 143 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Rn. 39 Der Bundestag, der seine Vertreter im Vermittlungsausschuss gemäß Art. 42 Abs. 2 GG mit Mehrheit wählt, hat den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen zu beachten (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 96, 264 ).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch vollendete Tatsachen überspielt werde (BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 104, 23 ; Beschluss des Zweitens Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2002 - 2 BvK 1/01, S. 12).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
    Im Organstreitverfahren ist auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft (vgl. BVerfGE 23, 42 ; 82, 353 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Bosnien-Herzegowina

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88

    Überhangmandate I

  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Plutoniumhandel

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits …

  • BVerfG, 17.08.1983 - 2 BvH 1/83

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung des Hauptausschusses im 10. …

  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …

    Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 160, 177 ).

    Rn. 98 Der demgegenüber erfolgte Verweis des Antragsgegners auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im 104. und 106. Band (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 106, 253 ) geht fehl.

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Rn. 14 5. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (BVerfGE 106, 253 ff.).

    Rn. 42 1. Den in dem Verfahren gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 ab (BVerfGE 106, 253 ff.).

    Verfassungsrechtlich anerkannt ist aber das in Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 106, 253 ).

  • BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21

    Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren …

    Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung der Sache nach einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 154, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23;… Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31;… Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 41).
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