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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,24
BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64 (https://dejure.org/1969,24)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1969 - 2 BvL 11/64 (https://dejure.org/1969,24)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1969 - 2 BvL 11/64 (https://dejure.org/1969,24)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Beamtenwitwe

  • opinioiuris.de

    Beamtenwitwe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Witwenversorgung nach Beamtenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 142
  • NJW 1969, 835
  • MDR 1969, 546
  • DB 1970, 740
 
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Wird zitiert von ... (133)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Die Meinung des vorlegenden Gerichts ist jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar; dies genügt für die Zulässigkeit der Vorlage (vgl. BVerfGE 2, 181 [191]; 21, 329 [337]).

    Rn. 23 b) Auch der Grundsatz der Alimentationspflicht des öffentlichrechtlichen Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Hinterbliebenen ist hier ohne Bedeutung, da sich diese Pflicht nur auf die Angehörigen der Beamtenfamilie im engeren Sinne erstreckt (BVerfGE 21, 329 [347 f.]).

    Deswegen kann auch der Gesetzgeber bei der Bemessung der Bezüge hier - anders als bei Leistungen, die auf dem Prinzip der amtsgemäßen Versorgung beruhen (BVerfGE 21, 329 [347]) - auf die Bedürfnisse der Berechtigten abstellen.

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Dabei ist zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden, je nachdem, ob das Gesetz "nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift" oder "nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt" (BVerfGE 11, 139 [145 f.]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Denn der Bundesgesetzgeber kann innerhalb der gesamten Regelung einer Materie, für die ihm die Rahmengesetzgebungskompetenz zusteht, einzelne abschließende Bestimmungen vorsehen, wenn nur das Ganze durch die Landesgesetzgebung ausfüllungsfähig und ausfüllungsbedürftig bleibt (BVerfGE 4, 115 [129]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenze für ein Gesetz mit unechter Rückwirkung ist das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 14, 288 [300]; 22, 241 [249]; 24, 220 [230 f.]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenze für ein Gesetz mit unechter Rückwirkung ist das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 14, 288 [300]; 22, 241 [249]; 24, 220 [230 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenze für ein Gesetz mit unechter Rückwirkung ist das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 14, 288 [300]; 22, 241 [249]; 24, 220 [230 f.]).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Rn. 22 a) Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß einer Witwe nach Auflösung einer weiteren Ehe Witwengeld ohne Anrechnung von Renten zusteht, kann schon deswegen nicht bestehen, weil es "während eines längeren, Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar" (BVerfGE 8, 332 [Leitsatz 1]), überhaupt kein Recht auf das Wiederaufleben von Witwengeld gab, sondern in der Weimarer Zeit lediglich "Gnadenzuwendungen" (vgl. Brand in: M. v. Brauchitsch, Verwaltungsgesetze für Preußen, 8. Bd., 1930, Erl. zu § 18 a des Gesetzes betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten [S. 669]) unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt wurden, die nur "bei Bedürftigkeit" gewährt wurden, nachdem "die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin klarzulegen" waren (vgl. Vorläufige Ausführungsvorschriften des preuß. Finanzministers zum 2. und 3. Abschnitt des Personalabbau-Abwicklungsgesetzes vom 2. Juni 1926, PrBesBl. S. 59, Nr. 4 zu § 30, Ziff. 1 bis 3, Abs. 4 und 11 [S. 71]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Die Meinung des vorlegenden Gerichts ist jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar; dies genügt für die Zulässigkeit der Vorlage (vgl. BVerfGE 2, 181 [191]; 21, 329 [337]).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem …

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    Dieser Fall liegt anders als die Fälle, in denen es darum geht, ob ein Landesgesetz mit einem später erlassenen Bundesgesetz vereinbar ist (dazu BVerfGE 10, 124 [128]).
  • VG Gelsenkirchen, 13.02.1964 - 1 K 54/63

    Anrechnung von Knappschaftsrente auf Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
    in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 173 Abs. 4 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1962 (GVBl. S. 271), soweit auch nach dem 31. Dezember 1963 ein von der Witwe infolge Auflösung einer späteren Ehe erworbener Rentenanspruch auf das Witwengeld aus einer früheren Ehe anzurechnen ist - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts in Gelesenkirchen vom 13. Februar 1964 (1 K 54/63) -.
  • RG, 22.05.1936 - III 237/35

    Hat die Witwe eines preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, die sich …

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Nach Maßgabe des Vertrauensschutzgebots - das im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsgehalt des in seinem Schutzbereich berührten Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG Wirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 72, 200 ) - ergeben sich die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 14, 288 ; 25, 142 ; 43, 242 ; 43, 291 ; 75, 246 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Art. 100 Abs. 1 Satz 2 (2. Alternative) GG bei der Prüfung von Landesrecht am Maßstab des Bundesrechts die bundesrechtlichen Normen ständig selbst ausgelegt (BVerfGE 25, 142 [ 149 ff. ]; 66, 270 [ 282 ff. ]; 66, 291 [307 ff.]).

    cc) Der Charakter einer Norm als Rahmenvorschrift spricht im Zweifel dafür, daß sie auf eine Ausfüllung angelegt ist und daß die Gesetzgebungskompetenz der Länder dadurch nicht weiter eingeschränkt werden soll, als dies der Wortlaut der Rahmenvorschrift zwingend erfordert (vgl. BVerfGE 25, 142 [ 152 ]; 67, 1 [ 12 ]).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Nach Maßgabe des Vertrauensschutzgebots - das im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsgehalt des in seinem Schutzbereich berührten Grundrechts Wirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 14, 288 ; 25, 142 ; 43, 242 ; 43, 291 ; 75, 246 ; 109, 133 ; 128, 326 ) - ergeben sich die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 14, 288 ; 25, 142 ; 43, 242 ; 43, 291 ; 75, 246 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

    c) Nach Maßgabe des Vertrauensschutzgebots - das hier im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG beziehungsweise des Art. 2 Abs. 1 GG Wirkung entfaltet (vgl. hierzu BVerfGE 72, 200 ; 128, 326 ) - ergeben sich die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 14, 288 ; 25, 142 ; 43, 242 ; 43, 291 ; 75, 246 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

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