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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1997
BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 (https://dejure.org/2009,1997)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 (https://dejure.org/2009,1997)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 (https://dejure.org/2009,1997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG ; Art. 19 Abs. 3 GG; § 103 StPO; § 105 StPO; § 110 StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten (Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten; flächendeckende Aufklärung nur bei flächendeckender Beteiligung an Straftaten der Mandanten; Unverletzlichkeit der Wohnung; informationelle ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 103; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwaltssozietät sowie mehrerer ihrer Sozien gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume gem. § 103 Strafprozessordnung (StPO) in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Zumutbarkeit der Herbeiführung einer gerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von Daten einer Rechtsanwaltskanzlei; Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung der Räume einer Anwaltskanzlei in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Mandanten

  • datenbank.nwb.de

    Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltssozietät in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von § 103 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung mehrerer Kanzleiniederlassungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 225
  • NJW 2009, 2518
  • StV 2009, 505
  • WM 2009, 963
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Rn. 50 aa) Durchsuchung und Beschlagnahme sind getrennte Entscheidungsgegenstände (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -, juris).

    Auch eine vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene Anordnung der "Beschlagnahme" ist, soweit dabei noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung erfolgt, nur eine Richtlinie für die Durchsuchung (BVerfGK 1, 126 ).

    Rn. 51 bb) Eine eigenständige Beschwer, die mit der umfassenden Sicherstellung eines Datenbestandes zum Zweck der Durchsicht (§ 110 StPO) verbunden sein kann, kann unter entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO geltend gemacht werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung der Verdachtsannahme beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass geschaffen wird (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Sofern ein unmittelbarer Bezug der gesuchten Gegenstände zum Ermittlungsverfahren gegeben ist, reicht hierfür eine eingegrenzte, aber doch gattungsmäßige Beschreibung der gesuchten Unterlagen aus (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Es wäre zunächst durch die Fachgerichte zu klären gewesen, ob und gegebenenfalls inwieweit die Beschwerdeführer zu 2. bis 4. durch die Durchsuchung der Niederlassungen der Beschwerdeführerin zu 1. in B. und C. in ihrer räumlichen Privatsphäre betroffen waren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).

    Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …

    Soweit der Durchsuchungsbeschluss die Grundlage für die Sichtung der bei der Durchsuchung aufgefundenen Papiere und Dateien und für die vorläufige Sicherstellung dieser Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht gemäß § 110 StPO bildet (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 50), kann offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin durch diesen Beschluss unmittelbar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder in ihrem Recht auf ein faires Verfahren betroffen worden ist.
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes …

    Vielmehr handelt es sich um eine Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ), da im Wege der Durchsicht nach § 110 StPO erst ermittelt werden soll, ob auf den sichergestellten Geräten und Datenträgern Daten gespeichert sind, die als Beweismittel von Bedeutung sein können (vgl. § 94 Abs. 1, 2 StGB).

    Eine solche vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene "Beschlagnahmeanordnung', die noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung enthält, stellt noch keine Beschlagnahmeanordnung im Sinne von § 98 Abs. 1 StPO dar, sondern lediglich eine Richtlinie für die Durchsuchung mit dem Ziel der Begrenzung des Durchsuchungsbeschlusses (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).

    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht dagegen nicht mehr gegeben, dann ist auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …

    War dies nicht der Fall, war auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, Rn. 5).
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