Rechtsprechung
| BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 56 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Schutz von Ehe und Familie (Begrenzung nachteiliger Auswirkungen der Freiheitsentziehung); Strafzumessung (Eltern von minderjährigen Kindern; besondere Haftempfindlichkeit; keine Strafaussetzung zur Bewährung; Willkürverbot; Einheit der Urteilsgründe); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMRK Art. 8
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussicht; Voraussetzungen für die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 22.04.2005 - 64 KLs 5/05
- LG Aachen, 22.04.2005 - 801 Js 544/04
- BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
- BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Aufgabe des Staates ist es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95 ).Allerdings wird im Vollzug der Strafe auf die Grundrechtspositionen der Beschwerdeführer aus Art. 6 Abs. 1 GG Bedacht zu nehmen sein (vgl. BVerfGE 42, 95 ff.).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von rechtlichen Folgerungen gezogen (BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 24, 119 ; 28, 104 ; 31, 58 ). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von rechtlichen Folgerungen gezogen (BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 24, 119 ; 28, 104 ; 31, 58 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Erst wenn Fehler der Tatgerichte sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, und sich damit als objektiv willkürlich erweist, ist ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts geboten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Dabei konnte das Landgericht auch ohne Verstoß gegen das Willkürverbot berücksichtigen, dass das Bestreben, dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen, nicht dazu führen darf, dass die schuldangemessene Strafe unterschritten wird (vgl. BGHSt 29, 319 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Verstrickung in ein Unrechtssystem
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Erst wenn Fehler der Tatgerichte sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, und sich damit als objektiv willkürlich erweist, ist ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts geboten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Rn. 2 1. a) Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und deshalb grundsätzlich der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; das Bundesverfassungsgericht kann nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht eingreifen (vgl. BVerfGE 1, 418 ). - BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56
Haushaltsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von rechtlichen Folgerungen gezogen (BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 24, 119 ; 28, 104 ; 31, 58 ). - BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Rente bei DDR-Aufenthalt
- BGH, 15.07.1998 - 2 StR 192/98
Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei Bemessung des Strafmaßes als erhöhte …
- BVerfG, 15.09.2026 - 2 BvR 875/26
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Strafzumessung bei einer Verurteilung …
Jede Strafhaft von längerer Dauer stellt für die Beziehungen des Betroffenen zu seiner Familie und insbesondere zu seinen minderjährigen Kindern regelmäßig eine empfindliche Belastung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, Rn. 4).Diese vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze gelten erst recht, wenn infolge einer Verurteilung der Eltern deren Kinder betroffen sind (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, Rn. 4).
Rn. 7 c) Im Vollzug der Strafe wird auf die Grundrechtspositionen der Beschwerdeführerinnen aus Art. 6 Abs. 1 GG Bedacht zu nehmen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, Rn. 9).
- BGH, 10.04.2024 - 5 StR 578/23
Berufsverbot (Missbrauch von Beruf oder Gewerbe; berufstypischer Zusammenhang)
Soweit die Revision schließlich auf die negativen Folgewirkungen einer längeren Freiheitsstrafe für den Kontakt zu Familienangehörigen hinweist (zu deren möglicher Berücksichtigung im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2005 - 5 StR 566/04, NStZ-RR 2005, 168; vom 10. August 2011 - 2 StR 221/11;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 718), zeigt sie ebenfalls keinen Rechtsfehler auf. - VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 6/12
Form der Verbüßung einer Freiheitsstrafe; Reichweite der Gewerbefreiheit; …
Dass diese Beeinträchtigung Folge der von einem Verurteilten selbst verantworte- ten Tat ist, ist - jedenfalls soweit es um die Sorge für minderjährige Kinder geht - grundsätzlich - nicht Ausschlag gebend (BVerfG, Beschl.v. 23.03.2006 - 2 BvR 173/06 - Rz. 9 bei juris).
- KG, 15.10.2025 - 3 ORs 37/25
Darlegungsanforderungen an die Urteilsgründe bei § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB …
Denn die Urteilsgründe bilden insoweit eine Einheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 - BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 - Senat, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 3 Ws (B) 172/22 -, jeweils juris). - BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Kontakt zu Angehörigen im Strafvollzug (Resozialisierung; Entfremdung eines …
Damit hätte sich das Landgericht näher auseinandersetzen müssen, zumal das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, dass dem Strafvollzug aufgrund der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten stets die Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen innewohnt und es Aufgabe des Staates ist, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, juris, Rn. 4). - KG, 27.02.2024 - 3 ORs 81/23
Tragweite einer Berufungsbeschränkung; Begründungsanforderungen für minder …
Insbesondere geht aus der Gesamtheit der Urteilsgründe des Amtsgerichts, die eine Einheit einschließlich des Urteilstenors bilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, juris; BGH AfP 78, 103; Beschluss vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, juris; Urteil vom 11. Februar 1998 - 3 StR 546/97 -, juris; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 255/21 - m.w.N.;… Schmitt a.a.O. § 267 Rn. 3), der Unrechtsgehalt der Taten hinreichend klar hervor.
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