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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3168
BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08 (https://dejure.org/2011,3168)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08 (https://dejure.org/2011,3168)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 (https://dejure.org/2011,3168)
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  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
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    Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit einschlägigen Rechtsfragen eine Besorgnis seiner Befangenheit begründen kann - hier: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 40 Abs 1 BBesG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit einschlägigen Rechtsfragen eine Besorgnis seiner Befangenheit begründen kann - hier: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 40 Abs 1 BBesG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit einschlägigen Rechtsfragen eine Besorgnis seiner Befangenheit begründen kann - hier: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG allein aus einer richterlichen Vorbefassung mit einer im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 1; BVerfGG § 19
    Begründung der Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG allein aus einer richterlichen Vorbefassung mit einer im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Rn. 12 Zwar umfasst die Garantie des rechtlichen Gehörs nicht nur die Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Prozessbeteiligten, sondern auch die Berücksichtigung ihrer rechtlichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 175 ; 64, 135 ; 86, 133 ).

    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG kann somit auch darin liegen, dass eine für den Prozessausgang wesentliche rechtliche Erwägung einer Prozesspartei überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt danach nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 47, 182 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, juris, Rn. 36;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, juris, Rn. 61).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

    Diese Begründung ist offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des abgelehnten Richters zu rechtfertigen (vgl. auch BVerfGK 8, 59 ).

    Rn. 8 Eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG kann allein aus einer richterlichen Vorbefassung mit einer im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage nicht begründet werden (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG kann somit auch darin liegen, dass eine für den Prozessausgang wesentliche rechtliche Erwägung einer Prozesspartei überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt danach nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 47, 182 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2008 - 2 C 14.08 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2007 - 2 C 33.06 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2006 - 9 E 3777/06 (V) -, d) den Widerspruchsbescheid der Hessischen Bezügestelle vom 8. Dezember 2004 - J 34 05730 06030 1047064 -, e) den Bescheid der Hessischen Bezügestelle vom 1. November 2004 - J 34 - 6030 - 104 7064 - 2. mittelbar gegen.

    Rn. 2 Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Sprungrevision gegen das klageabweisende Urteil erster Instanz mit Urteil vom 15. November 2007 - 2 C 33.06 - (NJW 2008, S. 868) zurückgewiesen hatte, erhob der Beschwerdeführer Anhörungsrüge, zu deren Begründung er vortrug, das Bundesverwaltungsgericht habe sich mit einzelnen Teilen seiner rechtlichen Argumentation nicht in einer dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügenden Weise auseinandergesetzt.

  • BVerwG, 20.08.2008 - 2 C 14.08
    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2008 - 2 C 14.08 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2007 - 2 C 33.06 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2006 - 9 E 3777/06 (V) -, d) den Widerspruchsbescheid der Hessischen Bezügestelle vom 8. Dezember 2004 - J 34 05730 06030 1047064 -, e) den Bescheid der Hessischen Bezügestelle vom 1. November 2004 - J 34 - 6030 - 104 7064 - 2. mittelbar gegen.

    Rn. 3 Das Bundesverwaltungsgericht verwarf die Anhörungsrüge mit Beschluss vom 20. August 2008 - 2 C 14.08 - als unzulässig.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Ebenfalls offenkundig ohne Relevanz für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht über die Rechtfertigung der Besserstellung der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG war der Hinweis des Beschwerdeführers darauf, dass Art. 6 Abs. 1 GG ausweislich des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 313 ) keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Besserstellung der Ehe enthält.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Rn. 12 Zwar umfasst die Garantie des rechtlichen Gehörs nicht nur die Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Prozessbeteiligten, sondern auch die Berücksichtigung ihrer rechtlichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 175 ; 64, 135 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Rn. 14 Hinsichtlich des fristgerecht angegriffenen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2008 über die Anhörungsrüge wird die Verfassungsbeschwerde dem Begründungserfordernis aus § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG nicht gerecht, wonach der Beschwerdeführer substantiiert darlegen muss, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert und die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung deutlich zu machen ist (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Rn. 12 Zwar umfasst die Garantie des rechtlichen Gehörs nicht nur die Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Prozessbeteiligten, sondern auch die Berücksichtigung ihrer rechtlichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 175 ; 64, 135 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Aufhebung einer zivilgerichtlichen Entscheidung wegen Verletzung des rechtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, juris, Rn. 36;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, juris, Rn. 61).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Beamter auf Zeit

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält …

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04

    Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht wegen Vorbefassung mit …

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Fristversäumnis; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1516/08

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Anbringung einer …

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2253/06

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidung des Europäischen …

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an …

  • BVerfG, 09.08.2010 - 2 BvR 619/10

    Nichtannahmebeschluss: Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels …

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 2063/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde bei …

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2006 - 9 E 3777/06
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …

    Rn. 41 Das gegen den Richter Di Fabio gerichtete Ablehnungsgesuch bedarf keiner Entscheidung, weil dieser nicht mehr Mitglied des zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufenen Senats ist (siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge …

    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde …

    Rn. 32 Keines der noch nicht verbeschiedenen Ablehnungsgesuche des Beschwerdeführers bezieht sich auf einen an dieser Entscheidung mitwirkenden Richter, sodass sie gegenstandslos sind und es keiner Entscheidung über sie bedarf (…vgl. VerfGH vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris [Nr. 1 des Tenors und Rn. 11 bis 14]; vgl. auch BVerfG vom 31.8.2011 - 2 BvR 1979/08 - juris Rn. 5; vom 19.6.2012 BVerfGE 131, 239/252;… vom 18.4.2021 - 1 BvR 1180/17 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Rn. 45 Es werde darauf hingewiesen, dass beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter den Aktenzeichen 2 BvR 1979/08 und 2 BvR 1379/09 (richtig: 1397/09) zwei Verfassungsbeschwerden zur Frage anhängig seien, ob die Benachteiligung verpartnerter Beamte beim Familienzuschlag gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

    Rn. 46 Mit Beschluss vom 25. November 2010 - AN 1 K 10.00312 wurde der Beschluss vom 12. Mai 2010 aufgehoben und das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1979/08 ausgesetzt.

    Rn. 47 In den Gründen des Beschlusses ist ausgeführt, das Bundesverfassungsgericht werde voraussichtlich im Frühjahr 2010 im Verfahren 2 BvR 1979/08 über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2007 - 2 C 33.06 entscheiden.

    Rn. 48 Mit Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des …

    Rn. 14 (a) Eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 Abs. 1 BVerfGG kann allein aus einer richterlichen Vorbefassung mit einer im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage nicht begründet werden (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, Rn. 8).

    Insoweit bestimmt § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG abschließend, dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 3, 36 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, Rn. 8).

  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …

    Rn. 23 Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt danach nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08).

    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist nämlich ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte, wobei der Kläger/Antragsteller gleichzeitig übersieht, dass die Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge die Einlegungs- und Begründungsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erst gar nicht offenhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs …

    Rn. 9 Die sofortige Beschwerde hat die Verfassungsbeschwerdefrist offen gehalten, weil sie nicht offensichtlich aussichtslos war (…vgl. Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - Rn. 12; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der …

    Eine Besorgnis der Befangenheit ließe sich im Übrigen allein aus seiner Mitwirkung an dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Januar 2000 - VG 3 A 1692.99 - auch offensichtlich nicht herleiten (vgl. allg. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …

    Rn. 22 Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt danach nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08).

    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist nämlich ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte, wobei der Kläger/Antragsteller gleichzeitig übersieht, dass die Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge die Einlegungs- und Begründungsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erst gar nicht offenhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von …

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH…, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.; anders noch BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 2 C 33.06 -, ZBR 2008, 381; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08 - aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

  • BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung - offensichtlich …

  • BVerfG, 12.12.2024 - 2 BvC 6/24

    Verworfenes Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde

  • BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12

    Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den …

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen …

  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft - …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 1 VB 21/17

    Begründung eines Ablehnungsgesuchs ohne das Hinzutreten besonderer Umstände; …

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 161/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 12.08.2022 - 1 BvQ 54/22

    Erfolgloser, da unzulässiger isolierter Eilantrag - Verwerfung eines …

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 132/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 131/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - LVG 20/19

    Anhörungsrüge, Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
  • BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 133/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 2/11

    Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

  • VG Bayreuth, 25.03.2011 - B 5 K 10.440

    Zwangspensionierung; Verfahren bei Dienstunfähigkeit; amtsärztliches Gutachten

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