Rechtsprechung
| BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SOG M-V § 13; ; StGB § 130; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 21
- Wolters Kluwer
"Polen-Invasion stoppen!" als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützte Aussage im Bundestagswahlkampf; Inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen durch Vorliegen einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit; Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der Bundestagswahl erfolglos
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
NPD-Wahlplakat "Polen-Invasion stoppen!" darf verboten werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verbot eines NPD-Wahlplakats
- juraforum.de (Kurzinformation)
NPD-Wahlplakat "Polen-Invasion stoppen!" wurde zu Recht verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung der NPD erfolglos - Keine Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.9.2009)
Verfassungshüter bestätigen Verbot von NPD-Wahlplakat
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.09.2009 - 2 B 1133/09
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
- BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3503
- DÖV 2009, 956
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Diese Verfassungsnorm gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (vgl. BVerfGE 93, 266 ).Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ).
Rn. 6 c) Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ).
Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Der objektive Sinn wird vielmehr auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Rn. 8 bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).
Da die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ), können die Belange der Meinungsfreiheit nach Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr berücksichtigt werden.
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Anti-Strauß-Komitee
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Rn. 8 bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).Gründe dieser Art können sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Äußerung gefallen ist (vgl. BVerfGE 82, 43 ).
Frühere eigene Kundgebungen kommen in Betracht, wenn zu ihnen ein eindeutiger Bezug hergestellt wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Rn. 6 c) Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ).Rn. 7 aa) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
Rn. 8 bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).
- BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Rn. 6 c) Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ).Ein solcher Angriff auf die Menschenwürde liegt nach dem - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ) und vom Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegten - Normverständnis des Bundesgerichtshofs vor, wenn den angegriffenen Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen und sie als minderwertige Wesen behandelt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 -, NStZ 1994, S. 390).
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt müssen die Gerichte beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ). - BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05
Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Insoweit genügt es nach dem vom Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegten Normverständnis des Bundesgerichtshofs, dass berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05 -, NStZ-RR 2006, S. 305 ). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Rn. 8 bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Rn. 8 bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr). - BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
- BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
- BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
Verbot eines NPD-Wahlkampfplakats mit polenfeindlichem Inhalt
- BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
- OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21
Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung
Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rn. 3;… SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O. juris Rn. 8; jeweils m. w. N.).Rn. 33 Der Senat verkennt nicht, dass im Einzelfall Schärfen und Übersteigerungen des öffentlichen Meinungskampfes oder ein Gebrauch der Meinungsfreiheit, der zu sachgemäßer Meinungsbildung nichts beitragen kann, in Kauf zu nehmen sind (…BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 1980 - 1 BvR 103/77 -, juris Rn. 29), auch hat jedermann insbesondere in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern, wobei selbst eine scharf und übersteigert formulierte Aussage sich nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG entzieht (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 a. a. O. Rn. 3).
Ein das Recht auf Meinungsfreiheit einschränkender Angriff auf die Menschenwürde liegt aber vor, wenn den angegriffenen Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen und sie als minderwertige Wesen behandelt werden (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 a. a. O. Rn. 11).
Die Menschenwürde ist im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 a. a. O. Rn. 16).
- BVerwG, 24.06.2025 - 6 A 4.24
COMPACT-Verbot aufgehoben
Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 und Kammerbeschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - NJW 2008, 2907 sowie vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2025 - 5 B 451/25
Einordnungshinweis der Stadtbücherei Münster muss entfernt werden
Rn. 11 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, NJW 2009, 3503, juris, Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 -, BVerwGE 178, 246, juris, Rn. 27, OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, Rn. 24. - OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19
Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen
Rn. 102 (ii) Ein Angriff auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) liegt vor, wenn dieser sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit trifft, indem er unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95, NJW 2001, 61, 63; Kammerbeschluss vom 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09, Rn. 11, NJW 2009, 3503; BGH…, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, Rn. 15, BGHSt 40, 97). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20
Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen
Rn. 99 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2019- 1 BvQ 45/19 -, juris, Rn. 18, und vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 2,.Rn. 101 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 3, vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, juris, Rn. 61, vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, juris, Rn. 108, und vom 22. Juni 1982 - 1 BvR1376/79 -, juris, Rn. 13.
Rn. 104 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 6, Beschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, juris, Rn. 34, und vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. -, juris, Rn. 118 ff.
Rn. 108 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2010- 1 BvR 369/04 -, juris, Rn. 28, vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 7 f., vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris, Rn. 15, vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 -, juris, Rn. 30 f., und vom 10. Oktober 1995- 1 BvR 1476/91 -, juris, Rn. 124.
- BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie deshalb nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 3).Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 und Kammerbeschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - NJW 2008, 2907 sowie vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 7).
- BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21
BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …
Auf dieses Grundrecht können sich auch Parteien gemäß Art. 21 GG im Kontext der Sichtwerbung durch Wahlplakate berufen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 3).Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie deshalb nicht dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 3).
Bei diesem Straftatbestand handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, das dem Schutz der Menschlichkeit dient und seinen verfassungsrechtlichen Rückhalt letztlich in Art. 1 Abs. 1 GG findet (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 5).
Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476, 1980/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 ; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - NJW 2008, 2907 sowie vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 7).
- VG Chemnitz, 14.09.2021 - 7 L 393/21
"Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Mit 100 Meter Abstand erlaubt
Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
Volksverhetzung: Tatbestandliche Voraussetzungen des …
Erforderlich ist, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als minder- bzw. unterwertiges Wesen behandelt wird (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 31, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rdnr. 11;… BGH, Urteile vom 3. April 2008, a. a. O., juris Rdnr. 17, und 15. März 1994, a. a. O., juris Rdnr. 15;… KG, jeweils a. a. O.;… Senat, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 28, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 7, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 32; BGH…, Urteil vom 20. September 2011 - 4 StR 129/11 -, juris Rdnr. 23; jeweils m. w. Nachw.).
Der objektive Sinn wird vielmehr auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 7, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 32; BGH…, Urteil vom 20. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 23; jeweils m. w. Nachw.).
Die Gerichte dürfen der (Meinungs-)Äußerung - oder der Schrift - keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Auslegungsvarianten bzw. Deutungsmöglichkeiten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 28, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 8; BGH…, Urteil vom 20. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 24; jeweils m. w. Nachw.).
Die Wahrung dieser wertsetzenden Bedeutung erfordert es grundsätzlich, dass eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsguts stattfindet (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 29, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 9, jeweils m. w. Nachw.).
Rn. 52 Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 9, m. w. Nachw.).
- BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13
Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser …
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
- VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von …
- OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23
Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit
- VG München, 24.05.2019 - M 7 E 19.2503
Wahlplakat mit beschimpfendem Unfug an öffentlicher Totengedenkstätte
- BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten
- VG München, 01.07.2024 - M 30 K 22.4912
Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die …
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- VG Chemnitz, 16.09.2021 - 7 L 395/21
Wahlwerbung: Plakate von "Die Partei" sind zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2024 - 14 S 956/24
Untersagung der Parole "From the river to the sea" bei einer Versammlung
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19
NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung
- OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19
Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges …
- OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19
Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration; …
- OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09
Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen
- VG Wiesbaden, 03.06.2026 - 6 K 1165/22
Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als sogenannter "Verdachtsfall"
- VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Entfernung von Wahlplakaten
- OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11
Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten …
- VG Kassel, 09.09.2013 - 4 L 1117/13
NPD-Wahlplakate müssen wieder aufgehängt werden
- VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032
Erfolglose Beschwerde gegen Entfernung von Wahlplakaten
- VG Mainz, 26.04.2019 - 4 L 437/19
Wahlwerbung im Fernsehen; NPD; Volksverhetzung: Messermänner
- LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"
- OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20
Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit …
- OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
Zustimmung zur Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes
- OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
Rechtmäßigkeit des gegen Betreiber von Abofallen gerichteten Boykottaufrufs einer …
- OVG Sachsen, 27.07.2024 - 1 B 116/24
- VG Berlin, 07.09.2011 - 1 L 293.11
NPD muss Wahlplakate in Friedrichhain-Kreuzberg nicht entfernen
- VG Stuttgart, 21.07.2016 - 4 K 3671/15
Islamismus; Unterlassung der Verbreitung einer Publikation eines Landesamts für …
- LG Traunstein, 16.04.2024 - 9 NBs 660 Js 2205/22
Einlassung des Angeklagten, Meinungsfreiheit, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 2 B 10755/19
Ausstrahlungspflicht eines Wahlwerbespots der rechtsradikalen Partei der III.Weg; …
- OLG Köln, 21.01.2025 - 1 ORs 1/25
Vornahme einer ausreichenden Prüfung des Erklärungsinhalts der als inkriminiert …
- KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09
Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein …
- OVG Saarland, 14.05.2014 - 1 D 272/14
Keine Antragsbefugnis bei Verpflichtung zum ordnungsbehördlichen Einschreiten …
- LG Freiburg, 26.03.2026 - 7 NBs 12/23
Zur Strafbarkeit der Wendung "Impfen macht frei"
- VG Berlin, 18.08.2011 - 2 L 131.11
Rbb muss NPD-Wahlkampfspot nicht ausstrahlen
- VG Berlin, 28.04.2014 - 2 L 59.14
Sendung von eingereichten Wahlwerbespots für die Europawahl 2014
- OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09
Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl …
- VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 6295/19
- VG Köln, 05.07.2018 - 6 K 3234/17
Akif Pirinçci
- VG Potsdam, 20.05.2019 - 1 L 372/19
Kommunalrecht
- LG Berlin, 12.11.2009 - 27 O 838/09
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