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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3983
BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06 (https://dejure.org/2008,3983)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06 (https://dejure.org/2008,3983)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 2419/06 (https://dejure.org/2008,3983)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Anwendung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall INAIL auf das deutsche Versicherungssystem aufgrund der Prägung der Unfallversicherung durch das Solidarprinzip ; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei unterlassener Vorlage an ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Nichteinholen einer Vorabentscheidung des EuGH durch das BSG - Frage, ob das europäische Wettbewerbsrecht dem deutschen System der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft entgegensteht - Rüge der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Nichtherbeiführung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 506
  • NVwZ-RR 2008, 658
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Rn. 15 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, da die Maßstäbe zur Prüfung der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Rn. 16 1. Soweit die Beschwerdeführer vorbringen, bereits nach dem bisherigen Willkürmaßstab in der Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 82, 159 ) verletze das Urteil des Bundessozialgerichts ihr Recht auf den gesetzlichen Richter, ist die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig.

    Rn. 17 Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

    Rn. 19 Damit haben die Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach dem verfassungsgerichtlichen Maßstab (BVerfGE 82, 159 ) nicht argumentativ untermauert.

    Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist in der Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht schon verletzt, wenn an der Lösung des Fachgerichts vernünftige Zweifel bestehen, sondern erst dann, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der materiellen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Rn. 8 Dies ergebe sich aus dem Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395).

    Weder der Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 107, 395 ) noch das Gemeinschaftsrecht geben vor, den Maßstab in der Frage der Vorlagepflichtverletzung zu verschärfen.

    Der Streitgegenstand des Plenumsbeschlusses BVerfGE 107, 395 ist auf die Frage der Kontrolle eines Gehörsverstoßes nach Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt.

    Der deutsche Gesetzgeber hat die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und §§ 90 ff. BVerfGG so geregelt, dass sie keinen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren darstellt (vgl. Plenumsbeschluss BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Dementsprechend mahnt das Bundesverfassungsgericht die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Vorlagepflicht zwar ausdrücklich an, beschränkt sich aber selbst auf eine Willkürkontrolle (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, S. 1456 ).

    Dabei sind auch die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Art. 234 EG zu beachten, die der Einheit der Rechtsordnung dienen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, S. 1456 ).

    Würden die Gerichte ihre Vorlagepflicht grundsätzlich verkennen oder bewusst missachten, könnte dies zur gemeinschaftsrechtlichen Haftung Deutschlands führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, S. 1456 ).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten, das gerichtliche Verfahren auszugestalten (vgl. Urteil des EuGH vom 13. März 2007, C-432/05, Leitsatz und Rn. 39 m.w.N. bis 42 - ).

    Rn. 32 Nach der Kompetenzzuweisung in den Verträgen zur Europäischen Gemeinschaft und Europäischen Union und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten, das gerichtliche Verfahren auszugestalten (vgl. Urteil des EuGH vom 13. März 2007, C-432/05, Leitsatz und Rn. 39 m.w.N. und 42 - ).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Sie führen aus, das Bundessozialgericht hätte nach den Kriterien aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall CILFIT (Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. 283/81, NJW 1983, S. 1257 f.) die Frage der Unternehmenseigenschaft der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen.

    Die Entscheidung, ob "die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt" (Leitsatz des EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. 283/81, NJW 1983, S. 1257 f. - ), kann schon dann unvertretbar sein, wenn vernünftige Zweifel im Raum stehen, wie die materiellrechtliche Frage des Gemeinschaftsrechts zu lösen ist.

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Ein letztinstanzliches Gericht gemäß Art. 234 EG ist definitionsgemäß die letzte Instanz, vor der der Einzelne die Rechte geltend machen kann, die ihm aufgrund des Gemeinschaftsrechts zustehen (EuGH, Urteil vom 30. September 2003, C-224/01, Slg. 2003, S.I-10239 , Rn. 34).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Es ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte, das Gemeinschaftsrecht materiell zu prüfen und gegebenenfalls dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Auslegung oder Gültigkeit des Gemeinschaftsrechts vorzulegen (vgl. zur Prüfung einer Richtlinie am Maßstab von Gemeinschaftsgrundrechten BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - Juris, Rz. 71).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit in besonderem Maße darauf zu achten, dass Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Normen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland begründen könnten, nach Möglichkeit verhindert oder beseitigt werden (vgl. BVerfGE 58, 1 ).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus Gemeinschaftsrecht nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte aus Gemeinschaftsrecht unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995, C-430/93, Rz. 17 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
    Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG zählt auch die substantiierte Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …

  • EuGH, 22.01.2002 - C-218/00

    Cisal - "Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG) …

  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Kommunale Wählervereinigungen

  • BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung …

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …

  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 2868/06

    Pflicht des BFH zur Vorlage an den EuGH als gesetzlicher Richter wegen Frage zur …

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