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| BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92 |
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Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG
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Umsatzsteuer; Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG 1980
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.01.1992 - 7 K 167/86
- BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.02.1980 - V R 146/73
Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in …
Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof eine Billigkeitsmaßnahme wegen sachlicher Härte in Fällen für geboten gehalten, in denen der Rechnungsaussteller das Verrechnungspapier vor seiner Verwendung durch den Rechnungsadressaten wiedererlangt und vernichtet oder die Gefährdungslage durch rechtzeitige Anzeige bei den Finanzbehörden beseitigt (Urteil vom 21. Februar 1980, BStBl. 1980 II, S. 283 [285, 286 f.]).Die Verfassungsbeschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß der Beschwerdeführer in seinen dort erwähnten Schriftsätzen im Sinne des erwähnten BFH-Urteils vom 21. Februar 1980 (BStBl. 1980 II, S. 283 [285]) Beweis dafür angeboten hätte, daß er bei Begebung der Rechnung willens und in der Lage gewesen sei, die dort beschriebene Leistung alsbald auszuführen.
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die angegriffene Ablehnung von Prozeßkostenhilfe keine Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]). - BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
§ 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG …
Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 10. Dezember 1981 (BStBl. 1982 II, S. 229 [230 f.]) im einzelnen dargelegt, daß der Gesetzgeber § 14 Abs. 3 UStG nicht als Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet habe. - BVerfG, 07.01.1983 - 1 BvR 301/82
Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
In einer Dreier-Ausschuß-Entscheidung vom 7. Januar 1983 [1 BvR 301/82, UStR 1983, 51) hat das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten.
- BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage
Rn. 22 dd) Eine abweichende Beurteilung folgt auch nicht aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG-Kammerbeschluss vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Information StW 1992, 431), die sich auf die Rechtslage vor der im Streitfall maßgeblichen Neuregelung in § 14c UStG durch Art. 5 Nr. 18 i.V.m. Art. 25 Abs. 4 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2645) bezieht. - BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis
Im Beschluß vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92 (Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1992, 431) verneinte das BVerfG unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 einen Verstoß von § 14 Abs. 3 UStG gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.Dies stieße auf verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. insoweit die oben --zu II. 1. a, bb-- angeführten Beschlüsse des BVerfG vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82, UR 1983, 51, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Inf 1992, 431, sowie Stadie in Rau/Dürwächter, Umsatzsteuergesetz, § 14 Anm. 267; Dziadkowski, UR 1988, 237, 239 f.; Reiß, UR 1989, 178).
- BFH, 28.01.1993 - V R 75/88
Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des § …
Die Formulierung der Vorschrift als Gefährdungstatbestand ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes liegt schon deshalb nicht vor, weil es sich verfassungsrechtlich unbedenklich um die Normierung eines Steueranspruchs handelt (Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1992, 208).
- BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90
Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die …
Dementsprechend ist die Vorschrift als (abstrakter) Gefährdungstatbestand gefaßt (so auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1992, 431). - BFH, 08.09.1998 - V B 71/98
USt-Rechnung über nicht stattgefundene Lieferungen
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG kein Strafgesetz i.S. des Art. 103 des Grundgesetzes (GG) ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1980 2 BvR 736/80, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Umsatzsteuergesetz 1967, § 14, Rechtsspruch 12, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, StRK, Umsatzsteuergesetz 1980, § 14, Rechtsspruch 14;… BFH-Beschluß vom 23. Juli 1992 V B 90/91, BFH/NV 1993, 334). - BFH, 20.08.1997 - V B 114/96
Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs
Im übrigen ist das BVerfG bereits wiederholt verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG 1980 nicht gefolgt (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1983, 51, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1992, 431). - FG Schleswig-Holstein, 19.12.1995 - IV 280/95
Umsatzsteuerschuld bei Umsatzsteuerausweisung durch Nichtunternehmer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93
Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98
Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter …
Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach die Rechtsprechung des BFH, der Gesetzgeber habe die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG nicht als Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet, verfassungsgemäß ist (vgl. -Kammer-Beschluss des BVerfG vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, UVR 1992, 208, m.w.N.) und ergibt sich umsatzsteuerrechtlich im Übrigen aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 4 UStG . - FG Baden-Württemberg, 09.07.1997 - 12 K 155/96
Anspruch auf Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Erlass von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.02.1994 - VII B 168/93
- BFH, 02.12.1992 - V B 79/92
Gesonderte Ausweisung eines Steuerbetrags in einer Rechnung
- BFH, 30.07.1992 - V R 73/88
Steuerpflichtigkeit des Nichtunternehmers bei Ausstellung von Urkunden mit …
- BFH, 23.07.1992 - V B 90/91
Steuerrechtliche Wirkungen einer missbräuchlichen Rechnungsbegehung
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 535/96
Qualifizierung einer Informations- und Bevorzugungsleistung; Ausstellen …
- FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00
Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14 …
- FG Düsseldorf, 18.01.1999 - 5 V 8341/98
Umsatzsteuer; Voranmeldungszeitraum; einverständliche Abweichung - Berichtigung …
- FG München, 05.03.1998 - 14 K 919/97
Erlaß bei unberechtigtem Steuerausweis nach § 14 Abs. 3 UStG
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