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   BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14   

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https://dejure.org/2016,43626
BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14 (https://dejure.org/2016,43626)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2016 - 2 BvR 31/14 (https://dejure.org/2016,43626)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 (https://dejure.org/2016,43626)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16a Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992 vom 28.08.2013, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren durch Nichtzulassung der Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der aufgeworfenen Fragen - Gewährung subsidiären Schutzes oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 78 Abs. 3 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, GG Art. 16a Abs. 1, AsylG § 3, AsylG § 4, AufenthG § 60 Abs. 2, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Verfassungsbeschwerde, Syrien, Rückkehrgefährdung, Nachfluchtgründe, Exilpolitik, Grundsätzliche Bedeutung, politische Verfolgung, politische Überzeugung, effektiver Rechtsschutz, Rückkehrerbefragung, Abschiebungsverbot, politische Verfolgung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren durch Nichtzulassung der Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der aufgeworfenen Fragen - Gewährung subsidiären Schutzes oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 78 Abs. 3 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asyl - und das unwillige OVG

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg bei Asylanträgen von Syrern: OVG muss Berufung zulassen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Flüchtlingsschutz für syrische Asylbewerber

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, 22.12.2016)

    Wer ist Flüchtling? Zum Hin und Her der Entscheidungspraxis zu Asylsuchenden aus Syrien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 231
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Dieses gewährleistet zwar keinen Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Rechtszuges (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 104, 220 ; 125, 104 ; stRspr).

    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 125, 104 ).

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier der § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfGE 125, 104 ).

    Aus diesem Grunde dürfen die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können und die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. zuletzt BVerfGE 125, 104 m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG beziehungsweise § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG beziehungsweise § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ; 15, 37 ).

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des - hier in Rede stehenden - Zulassungsgrundes nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfGK 10, 208 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG beziehungsweise § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG beziehungsweise § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ; 15, 37 ).

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des - hier in Rede stehenden - Zulassungsgrundes nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfGK 10, 208 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Vielmehr wirft die Zulassungsschrift die Rechtsfrage auf, ob auf der Grundlage der Tatsachenfeststellungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (14 A 2708/10.A, juris, Rn. 36 ff.) subsidiärer Schutz - so das Oberverwaltungsgericht - oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG (heute § 3 AsylG) - so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris, Rn. 4) - zu gewähren ist.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg begründet seine - bei als identisch angenommener Tatsachengrundlage - vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen abweichende Rechtsauffassung mit einer eingehenden Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der es unerheblich ist, ob der Asylbewerber tatsächlich politisch aktiv war, soweit nur die Behörden des Heimatstaats von einer solchen Betätigung ausgingen (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 125, 104 ).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG beziehungsweise § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG beziehungsweise § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ; 15, 37 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 125, 104 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 14 A 2663/13

    Asylrechtliche Bedeutung exilpolitischer Betätigung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 2013 - 14 A 2663/13.A - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Dieses gewährleistet zwar keinen Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Rechtszuges (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 104, 220 ; 125, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 125, 104 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
    Dieses gewährleistet zwar keinen Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Rechtszuges (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 104, 220 ; 125, 104 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 14 A 1517/13

    Klärungsbedürftigkeit der Anerkennung von unverfolgt und illegal aus Syrien

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Bei der Frage, ob abgelehnten Asylbewerbern im Falle einer Rückkehr nach Syrien dort bereits allein aufgrund illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt beachtlich wahrscheinlich Verfolgung wegen einer vermuteten Einstellung gegen das dort herrschende Regime droht, handelt es sich - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14) zugrunde liegenden Fall - um eine Tatsachenfrage, wohingegen die Revision die Überprüfung eines Urteils ausschließlich in rechtlicher Hinsicht zum Gegenstand hat (§ 137 Abs. 1 und 2 VwGO).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).

    a) Die Beschwerde hält zunächst - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) - für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Das Verwaltungsgericht habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil es den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 -, nach dem die Frage der Verfolgung aller Syrer eine ungeklärte Rechtsfrage darstelle, nicht berücksichtigt habe.
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