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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4745
BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 (https://dejure.org/2020,4745)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 (https://dejure.org/2020,4745)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 (https://dejure.org/2020,4745)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO; § 184 GVG
    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache eingereichten Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; vorherige Geltendmachung eines Gehörsverstoßes mit einer Anhörungsrüge)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 184 GVG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 S. 1 StPO ; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren; Grundsatz der materiellen Subsidiarität; Sprachliche Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge, Verfassungsbeschwerde - und der Grundsatz der materiellen Subsidiarität

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchläuft, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13).

    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, die Korrektur von Gehörsverletzungen vorrangig innerhalb des fachgerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, könnten jedenfalls dann nicht erfüllt werden, wenn die Rüge von Gehörsverstößen mit der Verfassungsbeschwerde nur davon abhinge, dass überhaupt ein als Anhörungsrüge bezeichneter Rechtsbehelf eingelegt wurde, ohne dass ein ernsthafter Versuch unternommen wird, die gerügte Verletzung inhaltlich zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).

    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 43; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 24; stRspr) nicht erfüllt.

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchläuft, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 43; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 24; stRspr) nicht erfüllt.
  • BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von …

  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen …

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 62/18

    Feststellung der Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge Todes …

  • BVerfG, 28.06.2018 - 2 BvR 2380/17

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussichten der …

  • OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 1 Ws 47/07

    Klageerzwingungsantrag: Zulässigkeit bei ergänzender Bezugnahme auf …

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …

    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert dabei, dass Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchlaufen, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7).

    Beschwerdeführer müssen das ihnen Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7; stRspr).

  • BVerfG, 17.04.2024 - 2 BvR 244/24

    Nichtannahmebeschluss: Art 6 Abs 1 GG schützt auch die tatsächliche Lebens- und …

    In materieller Hinsicht muss der zur Verfügung stehende Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchlaufen werden, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7).

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, die Korrektur von Gehörsverletzungen vorrangig innerhalb des fachgerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, könnten jedenfalls dann nicht erfüllt werden, wenn es für die Rüge von Gehörsverstößen mit der Verfassungsbeschwerde ausreichen würde, dass überhaupt ein als Anhörungsrüge bezeichneter Rechtsbehelf eingelegt wurde, ohne dass ein ernsthafter Versuch unternommen wird, die gerügte Verletzung inhaltlich zu beheben (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 8).

  • VerfG Brandenburg, 17.04.2026 - VfGBbg 48/23
    Rn. 23 Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, werden Inhalt und Grenzen der hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 8 m.w.N., vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12, …und vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13, juris).

    Die Funktion der Anhörungsrüge, die Korrektur von Gehörsverletzungen vorrangig innerhalb des fachgerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, könnte nicht erfüllt werden, wenn die Rüge von Gehörsverstößen mit der Verfassungsbeschwerde nur davon abhinge, dass überhaupt ein als Anhörungsrüge bezeichneter Rechtsbehelf eingelegt wurde, ohne dass ein ernsthafter Versuch unternommen worden wäre, die gerügte Verletzung inhaltlich zu beheben (vgl. BVerfG, vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 8, …und vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13, juris).

    Eine Anhörungsrüge istdeshalb insbesondere dann nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sie keinen übergangenen Vortrag aufzeigt, sondern der Sache nach darauf zielt, eine Überprüfung der für den Beschwerdeführer ungünstigen Rechtsauffassung des Gerichts zu erwirken (…vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17 -, Rn. 16, …und vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 72/18 -, Rn. 19, juris; BVerfG, vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19

    Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung …

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von …

    Rn. 14 a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; BVerfG Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, …und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln; …

    Rn. 39 a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.;… vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21 - juris Rn. 11, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 - juris Rn. 9 …und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 - juris Rn. 9).

  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; …

    Außerdem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll …

    Rn. 3 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, …und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - A 11 S 635/20

    Zulassung wegen nachträglicher Divergenz

    Rn. 5 (1) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; BVerfG Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, …und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - A 11 S 2648/20

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines über ein …

    Rn. 4 a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (…stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, …und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - DL 16 S 1550/24

    Feststellung eines Dienstvergehens nach Ablauf einer durch das Gericht bestimmten …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2025 - DL 16 S 1005/24

    Umfang und Grenzen der Überprüfung einer disziplinaren Abschlussverfügung durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1138/25

    Zur Ausweisung einer assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die …

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2023 - 2 ORbs 35 Ss 425/23

    Bußgeldverfahren: Reichweite des Anspruchs auf Einsicht in nicht bei den Akten …

  • OLG Hamburg, 02.03.2021 - 2 Rb 5/21

    Rechtsbeschwerde wegen Verweigerung des Zugangs zu Unterlagen einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 11 S 1814/24

    Anhörungsrüge; inhaltliche Rügen gegen die angegriffene Entscheidung

  • BVerfG, 15.06.2021 - 2 BvR 307/21

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2020 - A 12 S 1239/19

    Funktion eines Arztes als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger

  • BVerfG, 07.12.2020 - 2 BvR 1032/20

    Nichtannahme einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde (Fehlen eines …

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 20 NE 20.1360

    Anhörungsrüge im Eilverfahren gegen Bayerische Coronaschutzverordnung

  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22

    Verletzung des rechtlichen Gehörs Betroffenen im Bußgeldverfahren durch Ablehnung …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2022 - A 12 S 1099/22

    Gehörsverletzung durch die Art und Weise der Darstellung des Tatbestandes

  • OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20

    Keine Pflicht des Prozessgerichts zur Übersetzung des grenzüberschreitenden …

  • KG, 27.07.2022 - 6 VAs 21/21

    Anhörungsrüge eines Strafgefangenen im Verfahren über einen Antrag auf Verlegung …

  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 153/22

    Kein Verstoß gegen Grundsatz fairen Verfahrens wegen Nichtspeicherung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2026 - 11 S 1038/26

    Anhörungsrüge wegen aus prozessrechtlichen Gründen ausgeschlossener Sachprüfung

  • OLG Brandenburg, 07.03.2024 - 1 ORbs 1/24

    Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens der …

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