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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 10.02.1987 | BVerfG, 05.11.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82   

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https://dejure.org/1985,35
BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1985,35)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1985,35)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1985,35)
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Hamburger Bebauungsplangesetze

§ 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB), Bebauungspläne, die als Gesetze im formellen Sinne erlassen werden, unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle (erweiternde Auslegung von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, einschränkende Auslegung von Art. 100 Abs. 1 GG), Art. 3 Abs. 1 GG;

§ 90 BVerfGG, Bebauungsplan schafft unmittelbares Betroffensein

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Bebauungspläne Hamburg

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 3, 19 Abs. 4, 100 GG; § 47 VwGO, § 188 BBauG; § 3 hamb. Ges. über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 35
  • NJW 1985, 2315
  • NVwZ 1985, 732 (Ls.)
  • DVBl 1985, 1126
  • DVBl 1985, 1129
  • BauR 1985, 531
 
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Wird zitiert von ... (176)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem …

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Rn. 70 Die Bebauungsplangesetze in das Verfahren gemäß § 47 VwGO einzubeziehen, scheitert nicht an Art. 100 Abs. 1 GG: Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß diese Verfassungsnorm ein Verwerfungsmonopol der Verfassungsgerichte für nachkonstitutionelle Gesetze vorsieht (vgl. z.B. BVerfGE 10, 124 [127]; st.Rspr.).

    Dieser Zweck ist bei jedem förmlichen Gesetz gleichermaen in derjenigen Weise berührt, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner auch vom Senat zitierten "Leitentscheidung" BVerfGE 10, 124 [127 f.] beschrieben hat; diese Entscheidung spricht mithin nicht für, sondern gegen die Senatsansicht.

    Hierfür gilt uneingeschränkt die Kernaussage der Entscheidung BVerfGE 10, 124 [127 f.]: "Die Feststellung einer Verletzung der Verfassung durch den zu ihrer Beachtung verpflichteten Gesetzgeber bleibt dem Verfassungsgericht vorbehalten", wobei mit "Verfassung" - wie sich dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen läßt (…a.a.O., S. 128) - hier hinsichtlich eines Landesgesetzes auch das sonstige, zeitlich frühere Bundesrecht gemeint ist.

    Rn. 97 Mithin hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 10, 124 [127 f.] entgegen der Ansicht des Senats der Sache nach durchaus bereits mit der vorliegenden Fallart befaßt.

    Diese Frage ist in der Entscheidung BVerfGE 10, 124 [127 f.] zugunsten des Sanktionierungsmonopols der Verfassungsgerichte zutreffend beantwortet worden.

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Soweit der Entscheidung BVerfGE 31, 364 [368 f.] eine abweichende Rechtsansicht zugrunde liegt, hält der Senat daran nicht fest.

    In BVerfGE 31, 364 habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß Bebauungspläne noch nicht unmittelbar die Rechtsposition des Bürgers berührten.

    Soweit der Entscheidung BVerfGE 31, 364 [368 f.] eine abweichende Rechtsansicht zugrunde liegt, hält der Senat daran nicht fest.

    Dabei darf ihnen aus ihrem bisherigen Prozeßverhalten kein Nachteil entstehen: Soweit die vorliegende Entscheidung hinsichtlich der Unmittelbarkeit der von Bebauungsplänen auf Grundrechte ausgehenden Wirkungen von der in BVerfGE 31, 364 [368 f.] vertretenen Rechtsansicht des Senats abweicht, konnten die Beschwerdeführer dies nicht vorhersehen.

    Dies steht im Einklang mit der - insoweit nach wie vor zutreffenden - Entscheidung des Senats in BVerfGE 31, 364 [368 - vor 3.] und entspricht der ständigen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Solche - verfassungsgeleitete - Auslegung führt etwa dazu, von mehreren Auslegungsvarianten einer Norm die verfassungswidrigen auszuscheiden (vgl. BVerfGE 54, 277 [293 ff.]).

    Eine Grenze findet diese verfassungskonforme Rechtsfindung (im engeren Sinne) indessen dort, wo einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt, oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]; 11, 77 [84 ff.]; 18, 97 [111]; 33, 52 [69]; 34, 165 [200]; 35, 263 [280]; 54, 277 [299 f.]).

    ... Verfahrensrecht hat mithin auch in diesem Zusammenhang in hohem Maße freiheitsgewährleistende Funktion für den Einzelnen wie für das Gemeinwesen" (BVerfGE 54, 277 [292 f.]).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Rn. 87 Das Grundgesetz ist als ranghöchstes innerstaatliches Recht nicht nur Maßstab für die Gültigkeit von Rechtsnormen aus innerstaatlicher Rechtsquelle; auch inhaltlich ist jede dieser Rechtsnormen in Einklang mit dem Grundgesetz auszulegen (BVerfGE 51, 304 [323]).

    Darüber hinaus empfangen Normen des einfachen Rechts im Rahmen ihres Wortlauts gegebenenfalls auch einen ergänzenden Sinn aus dem Grundgesetz oder sind, wenn die übrigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, im Einklang mit dem Grundgesetz fortzubilden (BVerfGE 51, 304 [323]).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Eine Grenze findet diese verfassungskonforme Rechtsfindung (im engeren Sinne) indessen dort, wo einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt, oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]; 11, 77 [84 ff.]; 18, 97 [111]; 33, 52 [69]; 34, 165 [200]; 35, 263 [280]; 54, 277 [299 f.]).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Der Bebauungsplan gibt den in seinem Gebiet gelegenen Grundstücken einen bestimmten rechtlichen Status, ohne daß es dazu des Dazwischentretens eines weiteren Vollzugsakts bedürfte (…siehe statt vieler E. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts I, 10. Aufl., 1973, S. 310; vgl. auch BVerfGE 3, 407 [424]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Eine Grenze findet diese verfassungskonforme Rechtsfindung (im engeren Sinne) indessen dort, wo einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt, oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]; 11, 77 [84 ff.]; 18, 97 [111]; 33, 52 [69]; 34, 165 [200]; 35, 263 [280]; 54, 277 [299 f.]).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Eine Grenze findet diese verfassungskonforme Rechtsfindung (im engeren Sinne) indessen dort, wo einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt, oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]; 11, 77 [84 ff.]; 18, 97 [111]; 33, 52 [69]; 34, 165 [200]; 35, 263 [280]; 54, 277 [299 f.]).
  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß förmliche Gesetze Akte "öffentlicher Gewalt" im Sinne der Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG sind und daher die Verfassungsbeschwerde gegen sie an sich statthaft ist; auf die Erforderlichkeit einer Regelung des fraglichen Sachbereichs gerade durch förmliches Gesetz kommt es hierfür insoweit nicht an (vgl. BVerfGE 12, 354 [361] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 16, 147 [159]) hat die vom Gesetzgeber beabsichtigte Beeinflussung der unternehmerischen Kalkulation durch ein Steuergesetz als einen unmittelbaren Eingriff in den Rechtskreis des Steuerpflichtigen angesehen.
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Inhalt und Schranken der erlaubten Grundstücksnutzung werden daher insbesondere auch von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben bestimmt, denen das betroffene Grundstück unterliegt, etwa von Bebauungsplänen (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 70, 35 ; 79, 174 ; 104, 1 ; BVerfGK 19, 50 ;… dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 -, Rn. 7 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2004 - 1 BvR 1238/04 -, Rn. 13;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz

    Eine derartige Abgrenzung mit der Folge, dass gegen Regelungen in ein und derselben Norm der Rechtsschutz gegen bestimmte Regelungen einfach und schnell eröffnet ist, gegen andere hingegen von der Aussetzung und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG abhängt, erweist sich als im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG nicht sachgerecht (vgl. BVerfGE 70, 35 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Ob es ausschlaggebend ist, bedarf in jedem Fall der Überprüfung anhand des Verfassungsprozessrechts (BVerfGE 70, 35 ; 73, 40 ).

    Auch wenn eine Rechtsnorm, obwohl sie vollzugsbedürftig ist, unabhängig davon schon die Rechtsposition des Betroffenen nachteilig verändert, kann die Unmittelbarkeit zu bejahen sein (BVerfGE 70, 35 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 397/82, 2 BvR 399/82   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslagenerstattung - Billigkeit - Anwendungsfragen - Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 218
  • NJW 1987, 2571
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 01.09.2026 - 2 BvR 1286/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattung von notwendigen …

    Eine derartige Anordnung setzt jedoch besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde

    Dies setzt aber besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl.BVerfGE 74, 218 ).

    Rn. 3 Solche Gründe können gegeben sein, wenn die Verfassungsbeschwerde nur als Folge einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolglos geblieben ist, nach der bisherigen Rechtsprechung jedoch Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 218 ).

  • BVerfG, 30.07.2025 - 2 BvR 931/25

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung

    Rn. 1 Die Anordnung der Auslagenerstattung ist nach § 34a Abs. 3 BVerfGG bei erfolglosen Verfassungsbeschwerden und auch nachträglich möglich (vgl. BVerfGE 74, 218 ; 84, 90 ; 85, 109 ).

    Sie steht im Ermessen des Gerichts und setzt besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).

  • BVerfG, 27.08.2021 - 1 BvR 1260/21

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung sowie Verwerfung eines Antrags auf …

    Die für die Auslagenerstattung erforderlichen besonderen Billigkeitsgründe (vgl. BVerfGE 74, 218 < 219>) sind jedoch weder dargelegt noch ersichtlich.
  • VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16

    Blutrache in Albanien als Verfolgungsgrund bzw. Abschiebungsverbot

    Im Übrigen wäre dies als Veränderung hinsichtlich eines Bruchteils des Kostenanteils von ¼ als geringfügig im Sinne des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO anzusehen; besondere Billigkeitsgründe sind nicht ersichtlich, da bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte erkennen können und wohl auch erkennen müssen, dass es sich beim Asylantrag des Klägers zu 4) nicht um einen Asylfolge-, sondern einen Asylerstantrag gehandelt haben dürfte (vgl. zur Geringfügigkeit eines Kostenteils BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 ; HessVGH, Beschluss vom 03.02.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 956; siehe zu § 34a BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 10.02.1987 - 2 BvR 397/82 u.a. -, NJW 1987, 2571).
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvQ 41/20

    Kammerbeschluss: § 34a BVerfGG erfasst nicht auch im Ausgangsverfahren …

    Eine solche Anordnung setzt besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).
  • BVerfG, 17.12.2018 - 2 BvR 2128/18

    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer …

    Dies setzt aber besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 < 219>).
  • BVerfG, 05.10.2017 - 2 BvR 1903/15

    Ablehnung einer Kostenentscheidung gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Nichtannahme der …

    Eine solche Anordnung setzt jedoch besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 36, 89 ; 74, 218 ).
  • BVerfG, 13.01.2026 - 2 BvR 410/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und erfolgloser Antrag auf Erstattung der …

    Eine solche Anordnung setzt jedoch besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 36, 89 ; 74, 218 ).
  • BVerfG, 05.10.2017 - 2 BvR 194/16

    Ablehnung einer Kostenentscheidung nach § 34a Abs 3 BVerfGG - …

    Eine solche Anordnung setzt jedoch besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 36, 89 ; 74, 218 ).
  • BVerfG, 21.04.2021 - 1 BvR 530/21

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

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