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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1738
BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 (https://dejure.org/2008,1738)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 (https://dejure.org/2008,1738)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 (https://dejure.org/2008,1738)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufenthalt aus der Schutzpflicht und Förderungspflicht des Staates gegenüber der Familie i.S.v. Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. Abs. 2 S. 1 GG; Ausländerrechtliche Schutzwirkungen des Art. 6 GG aufgrund von tatsächlicher Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BVerfGG § 93 c Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2
    D (A), Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Rechtswegerschöpfung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Schutz von Ehe und Familie, Visumsverfahren, Zumutbarkeit, Visum nach Einreise, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 562
 
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Wird zitiert von ... (264)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Das Grundgesetz überantwortet die Entscheidung, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht werden soll, weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht der Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ; 7, 49 ).

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 76, 1 ), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, BVerfGK 7, 49 ff., …und vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ff.) sei ein regelungsfähiger Duldungsanspruch nicht gegeben.

    BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Das Grundgesetz überantwortet die Entscheidung, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht werden soll, weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht der Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ; 7, 49 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Das Grundgesetz überantwortet die Entscheidung, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht werden soll, weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht der Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ; 7, 49 ).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, BVerfGK 7, 49 ff., und vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ff.) sei ein regelungsfähiger Duldungsanspruch nicht gegeben.

    Rn. 14 Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 862 f.), so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67).

  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Anspruch eines Ausländers auf Aufenthalt zur Unterhaltung von familiären …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht der Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ; 7, 49 ).

    - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    Der Beschwerdeführer hat insbesondere den Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erschöpft und kann nicht auf die noch ausstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren verwiesen werden; der hier geltend gemachte Grundrechtsverstoß beruht gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 7, 49 ).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
    Rn. 13 Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 -, NVwZ 1985, S. 260; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 -, juris).
  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …

    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 - BVerfGE 76, 1 , vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - AuAS 2013, 160, vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 und vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - InfAuslR 2006, 320).

    Ob ein Fall der Unzumutbarkeit vorliegt, hängt vielmehr davon ab, welche Folgen eine - ggf. bis zur Volljährigkeit andauernde, aber jedenfalls vorübergehende - Fortführung der Familiengemeinschaft mit ihrer Mutter, ihren Halbschwestern und dem Kläger im Ausland für sie hätte, ob und ggf. welche Alternativen denkbar wären (stRspr, BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 2008 a.a.O. …und vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - BVerfGK 14, 458 Rn. 27) und wie sich ein derartiger Aufenthalt im Ausland ggf. auf ihre - rechtlich gesicherte - Möglichkeit einer späteren Rückkehr und Reintegration in Deutschland auswirken würde (…Urteil vom 13. Juni 2013 a.a.O. Rn. 27).

    Denn die eingetretene Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist im Hinblick auf den Zweck seiner Einreise, seine nachfolgende Selbstanzeige und die inzwischen erteilte Duldung von geringem Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 a.E.).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfGK 13, 562 ).

    Die Fachgerichte können von ihr lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 …sowie Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …

    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie ist es auch grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 -, NVwZ 1985, S. 260;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 -, InfAuslR 2008, S. 239; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, S. 347).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, S. 347 ).

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